Rechtsprechung
| BayObLG, 20.05.1998 - 2Z BR 25/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)
WEG § 23 Abs. 4
Instandsetzung, Beschlußanfechtung; Hauptsacheerledigung - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
WEG § 23 Abs. 4; BGB § 2038
Eintreten von Hauptsacheerledigung bei der Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- jurpage.net (Leitsatz)
- vermieter-ratgeber.de (Kurzinformation/Auszüge)
Eigentumswohnung
Verfahrensgang
- AG München - UR II 720/94
- LG München I - 1 T 14427/96
- BayObLG, 20.05.1998 - 2Z BR 25/98
Papierfundstellen
- NJW-RR 1999, 164
- NZM 1999, 286
- FamRZ 1999, 187
- BayObLGZ 1998, 127
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (4)
- BGH, 21.03.1985 - VII ZR 148/83
Unterbrechung der Verjährung von Gewährleistungsansprüchen durch Erhebung der …
Auszug aus BayObLG, 20.05.1998 - 2Z BR 25/98
Der einzelne Miterbe ist zur Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses ohne Rücksicht darauf, ob er oder die anderen Miterben bis zum Ablauf der Anfechtungsfrist gehindert waren, sich an dem Anfechtungsantrag zu beteiligen (BGHZ 94, 117/121) im Hinblick auf § 2038 Abs. 1 Satz 2 BGB allein berechtigt (…Bärmann/Pick/Merle, Staudinger/Wenzel, jeweils aaO; vgl. BGH NJW 1989, 2694/2696 f.). - BGH, 12.06.1989 - II ZR 246/88
Entlastung von Gesellschaftsorganen; Mitwirkung an der Abstimmung; …
Auszug aus BayObLG, 20.05.1998 - 2Z BR 25/98
Der einzelne Miterbe ist zur Anfechtung eines Eigentümerbeschlusses ohne Rücksicht darauf, ob er oder die anderen Miterben bis zum Ablauf der Anfechtungsfrist gehindert waren, sich an dem Anfechtungsantrag zu beteiligen (BGHZ 94, 117/121) im Hinblick auf § 2038 Abs. 1 Satz 2 BGB allein berechtigt (…Bärmann/Pick/Merle, Staudinger/Wenzel, jeweils aaO; vgl. BGH NJW 1989, 2694/2696 f.). - BayObLG, 10.01.1997 - 2Z BR 35/96
Abrechnung laufender Betriebskosten in Wohnanlage - Selbständige …
Auszug aus BayObLG, 20.05.1998 - 2Z BR 25/98
b) Ein Verfahren, das die Ungültigerklärung eines Eigentümerbeschlusses zum Gegenstand hat, erledigt sich dann in der Hauptsache, wenn die beschlossene Maßnahme durchgeführt, eine Rückgängigmachung ausgeschlossen ist und die Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses auch sonst keine Auswirkungen mehr haben könnte (vgl. BayObLG NJW-RR 1997, 715/717;… Bärmann/Pick/Merie § 43 Rn. 98). - BayObLG, 27.09.1990 - BReg. 2 Z 47/90
BGB-Gesellschaft als Wohnungseigentümer
Auszug aus BayObLG, 20.05.1998 - 2Z BR 25/98
Der Senat hat am 27.9.1990 entschieden, daß dann, wenn ein Wohnungseigentum einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts gehört, der einzelne Gesellschafter grundsätzlich nicht berechtigt ist, einen Eigentümerbeschluß anzufechten (BayObLGZ 1990, 260).
- LG München I, 08.08.2008 - 1 T 13169/08
Wohnungseigentumsverfahren: Einstweilige Verfügung zur Aussetzung der …
Dies wäre vielmehr nur dann anzunehmen, wenn eine Rückgängigmachung der Maßnahme ausgeschlossen wäre und eine Ungültigerklärung des angefochtenen Eigentümerbeschlusses auch sonst keine Auswirkungen mehr haben könnte (BayObLGZ 1998, 127, 130).Dem steht die von der Antragstellerin zitierte Entscheidung des BayObLG vom 20.05.1998 nicht entgegen: Hier stand die Bestandskraft des Beschlusses einem Schadensersatzanspruch ausnahmsweise nicht entgegen, weil in dem Beschluss weder festgelegt worden war, welches Kostenangebot angenommen werden soll, noch war geregelt worden, welches Unternehmen mit der Durchführung der Sanierungsarbeiten beauftragt werden solle (BayObLGZ 1998, 127, 130).
- OLG Hamm, 03.01.2008 - 15 W 240/07
Notwirtschaftsplan
Denn eine Hauptsacheerledigung setzt neben der Durchführung einer beschlossenen Maßnahme voraus, dass eine Rückgängigmachung ausgeschlossen ist und eine Ungültigerklärung des Eigentümerbeschlusses auch sonst keine Auswirkungen mehr haben könnte (BayObLG NJW-RR 1999, 164 = NZM 1999, 286; BayObLG NJW-RR 1997, 715;… Bärmann/Pick/Merle § 43 Rn. 98). - LG München I, 10.11.2008 - 1 T 4472/08
Wohnungseigentum: Anforderungen an eine Jahresabrechnung; Berufung auf einen vom …
Erledigung ist vielmehr nur dann anzunehmen, wenn eine Rückgängigmachung der Maßnahme ausgeschlossen wäre und eine Ungültigerklärung des angefochtenen Eigentümerbeschlusses auch sonst keine Auswirkungen mehr haben könnte (BayObLGZ 1998, 127, 130).
- OLG München, 27.09.2006 - 34 Wx 59/06
Bestimmtheit eines Beschlusses zur Fassadensanierung
Der Sanierungsbeschluss kann sich demnach noch für den betroffenen Wohnungseigentümer auswirken (vgl. BayObLG NJW-RR 1999, 164; WE 1995, 92/93). - LG Itzehoe, 20.05.2016 - 11 S 78/15
Zeitpunkt der Beurteilung der Ordnungsmäßigkeit einer Verwaltungsmaßnahme?
Dem ist jedoch entgegenzuhalten, dass eine Erledigung der Anfechtungsklage insbesondere daraus resultieren kann, dass das Rechtsschutzbedürfnis später entfällt, weil der angefochtene Beschluss mittlerweile durch einen neuen bestandskräftigen Beschluss ersetzt worden ist (OLG Düsseldorf, Beschl. v. 17.3.1999 - 3 Wx 26/99, WuM 1999, 482) oder die beschlossene Maßnahme mittlerweile durchgeführt worden und eine Rückgängigmachung ausgeschlossen ist (BayObLG, Beschl. v. 20.5.1998 - 2Z BR 25/98, NJW-RR 1999, 164). - OLG Frankfurt, 19.04.2005 - 20 W 270/03
Wohnungseigentum: Bauliche Veränderung zur erstmaligen Herstellung eines …
Es fehlt für eine Erledigung jedenfalls an der Voraussetzung, dass die Ungültigerklärung der angefochtenen Beschlüsse keine weiteren Auswirkungen gehabt hätte (BayObLG NJW-RR 1999, 164), da sie dazu geführt hätte, dass die Antragstellerin an den Sanierungskosten nicht zu beteiligen gewesen wäre. - LG Wiesbaden, 02.07.2003 - 4 T 292/03
Erledigung der Hauptsache nach Anfechtung eines WEG Beschlusses
Das Bayerische Oberste Landesgericht hat in seiner Entscheidung vom 20.5.1998 (NJW-RR 1999, 164) die Auffassung vertreten, dass eine Erledigung der Hauptsache dann eintritt, wenn die beschlossene Maßnahme durchgeführt, eine Rückgängigmachung ausgeschlossen ist und die Ungültigkeitserklärung des Eigentümerbeschlusses auch sonst keine Auswirkungen mehr haben kann.
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Rechtsprechung
| BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 57/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- grundeigentum-verlag.de
WEG § 22; BGB § 1004
Bauliche Veränderung; Planabweichung; Bauwerkserrichtung - rechtsportal.de
WEG § 22 Abs. 1; BGB § 1004 Abs. 1
Vorliegen einer baulichen Veränderung bei von Plänen abweichender Erstellung - juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Nürnberg - 1 UR II 302/95
- LG Nürnberg-Fürth - 14 T 8773/96
- BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 57/98
- BayObLG, 27.03.2003 - 2Z BR 122/02
Papierfundstellen
- NZM 1998, 286
- NZM 1999, 286
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BayObLG, 05.11.1993 - 2Z BR 83/93
Von Plänen abweichende Erstellung eines Wohneigentums als bauliche Veränderung
Auszug aus BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 57/98
Eine bauliche Veränderung im Sinn des § 22 Abs. 1 WEG liegt zwar nicht vor, wenn der Bauträger von vornherein abweichend von den ursprünglichen Plänen das Gebäude errichtet; ein Wohnungseigentümer ist in diesem Fall auch dann nicht zur Beseitigung der geänderten Bauausführung verpflichtet, wenn er sie beim Kauf des Wohnungseigentums veranlaßt hat (BayObLG NJW-RR 1994, 276).Ein Anspruch nach § 1004 BGB , § 15 Abs. 3 WEG setzt ferner voraus, daß aufgrund der Baumaßnahmen eine Beeinträchtigung der übrigen Wohnungseigentümer im Sinn von § 14 Nr. 1 WEG gegeben ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1994, 276 f.; WE 1998, 149/151).
- BGH, 09.10.1997 - V ZB 3/97
Beteiligteneigenschaft des Verwalters im Beschlußanfechtungsverfahren
Auszug aus BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 57/98
Die fehlende Beteiligung kann vom Rechtsbeschwerdegericht auch nicht nachgeholt werden (vgl. BGH FGPrax 1998, 15 ). - KG, 27.03.1996 - 24 W 6750/95
Wirkung eines Eigentümerbeschlusses an einen Wohnungseigentümer mit der …
Auszug aus BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 57/98
Ansonsten wird das Landgericht zu prüfen haben, ob die Antragsgegner als Zustandsstörer anzusehen sind (vgl. BayObLG WuM 1996, 491 f.) und ob gegen sie ein Beseitungs- oder Duldungsanspruch in Betracht kommt (vgl. BayObLG WE 1998, 149/151; KG FGPrax 1996, 136 f.). - BayObLG, 06.02.1990 - BReg. 2 Z 119/89
Materielle Beteiligung sämtlicher Wohnungseigentümer an allen Verfahren in …
Auszug aus BayObLG, 29.05.1998 - 2Z BR 57/98
Einer der Fälle, in denen die Beteiligung aller Wohnungseigentümer nicht erforderlich ist (vgl. BayObLG NJW-RR 1990, 660 f.), liegt offensichtlich nicht vor.
- LG Itzehoe, 10.04.2018 - 11 S 129/15
Einbau eines Küchenabzugs zulässig?
Sofern er auf Veranlassung eines künftigen Wohnungseigentümers eine Änderung am Gemeinschaftseigentum vornimmt, handelt es sich dabei um eine bauliche Veränderung i. S. des § 22 Abs. 1 WEG (vgl. BayObLG, Beschluss vom 29.05.1998 - 2Z BR 57/98, NJW-RR 1994, 276). - LG Hamburg, 16.10.2009 - 318 T 64/07
Wohnungseigentum: Abweichung der Bauausführung vom Aufteilungsplan als bauliche …
a.) Wenn die Wohnanlage nicht von einem Bauträger errichtet worden ist, sondern von mehreren Bauherren, die schon zu Beginn der Bauarbeiten Wohnungseigentümer geworden waren, stellt eine vom Aufteilungsplan abweichende Bauausführung eine bauliche Veränderung dar (Niedenführ/Kümmel/ Vondenhouten , 8. Auflage, § 22 WEG Rdn. 17, BayObLG NZM 1999, 286;… Bärmann/Wenzel § 22 WEG Rdn. 18).
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