Weitere Entscheidung unten: OLG Nürnberg, 05.11.1992

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 12.10.1992 - 12 U 1234/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,6657
OLG Koblenz, 12.10.1992 - 12 U 1234/91 (https://dejure.org/1992,6657)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12.10.1992 - 12 U 1234/91 (https://dejure.org/1992,6657)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 12. Januar 1992 - 12 U 1234/91 (https://dejure.org/1992,6657)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schadensersatz aus einem Verkehrsunfall ; Inanspruchnahme einer Vollkaskoversicherung

  • RA Kotz

    Verkehrsunfall - Können Lichtzeichen eines anderen Fahrzeugs als Vorfahrtsverzicht gedeutet werden?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1993, 1721
  • NZV 1993, 273
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Hamm, 24.07.2018 - 7 U 35/18

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    An das Vorliegen eines solchen Verzichts sind strenge Anforderungen zu stellen (OLG Koblenz, Urteil vom 12.10.1992, Az. 12 U 1234/91, NZV 1993, 273; König, in: Hentschel, Straßenverkehrsrecht, 43. Auflage, 2015, § 8 Rn 31).
  • OLG Zweibrücken, 02.05.2007 - 1 U 28/07

    Schadensersatz nach Verkehrsunfall wegen Vorfahrtsverletzung: Haftungsverteilung

    Damit spricht gegen den Beklagten zu 1) als Wartepflichtiger der Anschein einer schuldhaften Vorfahrtsverletzung (vgl. KG NZV 2002, 79; VRS 105, 104; OLG Hamm ZfS 2001, 105; OLG Köln VRS 99, 249; OLG Stuttgart NZV 1994, 440; OLG Koblenz NZV 1993, 273).
  • OLG Hamm, 25.07.2022 - 7 U 4/22

    Linksabbieger, Anscheinsbeweis, Vorfahrtsverzicht, Lichthupe

    An das Vorliegen eines solchen Verzichts sind strenge Anforderungen zu stellen (Senat Hinweisbeschl. v. 24.7.2018 - 7 U 35/18, BeckRS 2018, 33853 Rn. 24; OLG Hamm Urt. v. 21.9.1999 - 27 U 76/99, BeckRS 1999, 30073923 [unter I. 1]; OLG Koblenz, Urt. v. 12.10.1992, 12 U 1234/91, NJW 1993, 1721).

    Wegen des gesetzlichen Zwecks von Leuchtzeichen kommt der Lichthupe jedoch nicht die erforderliche Eindeutigkeit zu (OLG Hamm Urt. v. 21.9.1999 - 27 U 76/99, BeckRS 1999, 30073923 [unter I. 1]; OLG Koblenz Urt. v. 12.10.1992 - 12 U 1234/91, NJW 1993, 1721, beck-online).

  • LG Darmstadt, 05.05.2006 - 3 O 484/05

    Haftungsverteilung bei Vorfahrtverletzung

    Lichtzeichen eines Kraftfahrzeuges dürfen ohne zusätzliche Umstände nicht als Verzicht auf die Vorfahrt verstanden werden, sondern nur als Warnzeichen (vgl. BGH, NJW 1977, 1057 ; OLG Koblenz, NJW 1993, 1721, OLG Hamm, DAR 1988, 240; DAR 2000, 392).

    Bei der nach § 17 Abs. 1 Satz 2 StVG vorzunehmenden Abwägung der Verursachungs- und Verschuldensbeiträge tritt die Betriebsgefahr hinter der schuldhaften Vorfahrtsverletzung zurück (vgl. OLG Koblenz, NJW 1993, 1721).

  • OLG Hamm, 21.01.2000 - 9 U 88/99
    Daß das Aufblinken mit dem Scheinwerfer keine eindeutige Verständigung in diesem Sinne darstellt, hat die Rechtsprechung wiederholt festgestellt (vgl. KG VM 1980, 87; 1993, 67; OLG Koblenz NZV 1991, 428; NZV 1993, 273).
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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 05.11.1992 - 8 U 3084/91   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1992,4670
OLG Nürnberg, 05.11.1992 - 8 U 3084/91 (https://dejure.org/1992,4670)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05.11.1992 - 8 U 3084/91 (https://dejure.org/1992,4670)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 05. November 1992 - 8 U 3084/91 (https://dejure.org/1992,4670)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 812; PflVG § 3 Nr. 5, Nr. 9 S. 2
    Zustandekommen und Wirkung eines Versicherungsverhältnisses, wenn der Versicherungsschutz mit dem Tag der dann nicht erfolgten Zulassung beginnen sollte

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Deckungskarte; Tag der Zulassung; Beginn des Versicherungsschutzes; Versicherungsverhältnis; Nachhaftung des Versicherers; Verkehrsunfall; Ungerechtfertigte Bereicherung; Schadenersatzanspruch; Freistellung

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1993, 273
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Frankfurt, 10.12.2003 - 7 U 15/03

    Kfz-Haftpflichtversicherung: Vertragsschluss im sog. Policenmodell; Beweislast im

    Etwas anderes gilt nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und mehrerer Oberlandesgerichte allerdings dann, wenn durch die von dem Versicherer erbrachten Zahlungen zugleich der Versicherungsnehmer über § 267 BGB von seiner gegenüber dem Geschädigten bestehenden Verbindlichkeit befreit wird (BGH VersR 1964, 474; BGH VersR 1976, 480, 481; OLG SaarbrückenVersR 1976, 553, 554; OLG Köln VersR 1997, 225, 227; OLG Nürnberg NZV 1993, 273).
  • OLG Koblenz, 28.01.2003 - 3 U 167/01

    Haftung bei Kfz-Unfall: Haftung des Halters einer für den öffentlichen

    Da die §§ 1, 6 PflVG auch dem Schutz des Unfallopfers dienen, handelt es sich bei diesen Vorschriften um ein Schutzgesetz i.S.d. § 823 Abs. 2 BGB (vgl. BGH NJW 1974, 1086; VersR 1962, 216, 217; OLG München VersR 1973, 273; OLG Nürnberg NZV 1993, 273).

    Es ist daher erforderlich, dass die von dem Beklagten zu 1) gesetzte Ursache dem eingetretenen Schaden adäquat ist; das bedeutet, dass die Möglichkeit des Schadenseintritts nicht so entfernt sein darf, dass sie nach den Erfahrungen des Lebens vernünftigerweise nicht in Betracht gezogen werden kann, nicht außer aller Wahrscheinlichkeit liegt (vgl. OLG Nürnberg NZV 1993, 273, 274).

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