Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 12.03.1997

Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.10.1996 - 7 W 44/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,4130
OLG Köln, 21.10.1996 - 7 W 44/96 (https://dejure.org/1996,4130)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.10.1996 - 7 W 44/96 (https://dejure.org/1996,4130)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Oktober 1996 - 7 W 44/96 (https://dejure.org/1996,4130)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Keine Inspektionen bei einem Gebrauchtwagen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 459 Abs. 1, 2
    Zusicherung einer Eigenschaft beim Gebrauchtwagenkauf; Durchführung vom Hersteller empfohlener Inspektionen

Verfahrensgang

  • LG Aachen - 4 O 195/96
  • OLG Köln, 21.10.1996 - 7 W 44/96

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 484 (Ls.)
  • VersR 1997, 1019
 
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Wird zitiert von ... (5)Neu Zitiert selbst (1)

  • BGH, 05.07.1978 - VIII ZR 172/77

    Beginn der Verjährung eines Schadensersatzanspruchs wegen Fehlens einer

    Auszug aus OLG Köln, 21.10.1996 - 7 W 44/96
    Die Versicherung, das Fahrzeug sei ohne technische Mängel, kann nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (NJW 1978, 2241), wenn sie von einem Gebrauchtwagenhändler abgegeben wird, als Eigenschaftszusicherung zu verstehen sein.
  • OLG Düsseldorf, 29.11.2011 - 1 U 141/07

    Begriff des Sachmangels i.S. von § 434 Abs. 1 S. 1 Nr. 2 BGB

    Sachgerecht ist es deshalb, bei Pflichtwidrigkeiten des Verkäufers, z.B. aufgrund unzureichender Aufklärung, Ansprüche aus culpa in contrahendo oder positiver Forderungsverletzung zu geben (Reinking/Eggert, Der Autokauf, 9. Aufl., Rdnr. 1275 mit Hinweis auf BGH NJW 1996, 2025 sowie OLG Köln VersR 1997, 1019).
  • KG, 16.07.2004 - 25 U 17/04

    Mängel beim Gebrauchtwagenkauf: Eintritt der Funktionsunfähigkeit auf Grund von

    Das OLG Köln hat in einer Entscheidung (VersR 1997, 1019) Folgendes ausgeführt: "(...) Zur Zeit des Verkaufs beeinträchtigte der Zahnriemen trotz seines angeblich schadhaften Zustandes die Funktionsfähigkeit nicht.
  • LG Itzehoe, 25.07.2003 - 6 O 523/02

    GW-Handel - Zahnriemen ist Verschleißteil

    Was das Reißen des Zahnriemens angeht, so handelt es sich um ein Verschleißteil und um keine Mangel (vgl. OLG Koblenz MDR 1986, S. 316 f und OLG Köln VersR 1997, S. 1019 f).
  • LG Heidelberg, 20.12.2019 - 4 O 132/19

    Rücktritt vom Fahrzeugkaufvertrag seitens des Fahrzeughändlers wegen

    Das Unterbleiben einer "Scheckheftpflege" begründet für sich genommen noch keinen Mangel (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 21.10.1996 - 7 W 44/96 -, juris Rn. 13), kann aber für den Garantieschutz relevant sein (vgl. Eggert, in Reinking/ders., Der Autokauf, 14. Aufl. 2020, Rn. 2915).
  • LG Itzehoe, 23.07.2003 - 6 O 523/02

    Voraussetzungen für ein Rücktrittsrecht vom Kaufvertrag; Reißen eines Zahnriemens

    v. 21.10.1996 - 7 W 44/96, VersR 1997, 1019).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 12.03.1997 - 11 U 196/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,4099
OLG Köln, 12.03.1997 - 11 U 196/96 (https://dejure.org/1997,4099)
OLG Köln, Entscheidung vom 12.03.1997 - 11 U 196/96 (https://dejure.org/1997,4099)
OLG Köln, Entscheidung vom 12. März 1997 - 11 U 196/96 (https://dejure.org/1997,4099)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Haftungsreduzierung Vollkaskoversicherung Mietvertrag Haftung

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    BGB §§ 280, 287
    Haftungsreduzierung Vollkaskoversicherung Mietvertrag Haftung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Annahme einer dem Versicherungsvertrag vergleichbaren Rechtsbeziehung bei Vermietung eines Kraftfahrzeugs unter Verwendung einer Klausel über eine "Haftungsreduzierung nach Art einer Vollkaskoversicherung"; Anspruch auf eine vertraglich vereinbarte Gleichstellung eines ...

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)

    BGB § 280; BGB § 287; VVG § 74 ff.
    Haftungsreduzierung für den Mieter eines Kfz "nach Art einer Vollkaskoversicherung"

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 280, 287
    Haftungsreduzierung für den Mieter nach Art einer Vollksakoversicherung, Haftungsreduzierung, Vollkaskoversicherung, Mietvertrag, Haftung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 1997, 484
  • VersR 1997, 1238
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 64/56

    Haftung des Mieters und des Fahrers für die Beschädigung eines Mietwagens bei

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.1997 - 11 U 196/96
    Vielmehr handelt es sich um eine besondere vertragliche Umverteilung der mietvertraglichen Risiken für Verschlechterung und Verlust des gemieteten PKW während der Mietzeit (vgl. ua. BGHZ 70, 304 (306); 22, 109 (115); Senatsurteil v. 2.8.1995 VersR 1996, 1375).

    Für die Erwartung des Mieters, in den Genuß des von ihm übernommenen Versicherungsbeitrags zu kommen (BGHZ 22, 109 (115)) und gegenüber dem Vermieter wie ein Vollkaskoversicherter bei Verschlechterungen der Sache gestellt zu sein, besteht nur innerhalb der Vertragsdauer Raum.

  • BGH, 14.07.1993 - IV ZR 181/92

    Berechnung der Neupreisentschädigung bei Totalschaden des Leasingfahrzeugs

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.1997 - 11 U 196/96
    Dem kann der Beklagte nicht entgegen halten, daß sich der versicherungsvertragliche Anspruch des Leasinggebers gegen den Kaskoversicherer im Fall des Totalschadens auf den Betrag beschränkt, den die Leasinggeberin für den Erwerb eines Neuwagens aufbringen muß (BGH VersR 1993, 1223, 1224).
  • OLG Köln, 02.08.1995 - 11 U 37/95

    Beweislast bei Diebstahl eines gemieteten Kfz

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.1997 - 11 U 196/96
    Vielmehr handelt es sich um eine besondere vertragliche Umverteilung der mietvertraglichen Risiken für Verschlechterung und Verlust des gemieteten PKW während der Mietzeit (vgl. ua. BGHZ 70, 304 (306); 22, 109 (115); Senatsurteil v. 2.8.1995 VersR 1996, 1375).
  • BGH, 08.02.1978 - VIII ZR 240/76

    Einschränkung der Haftungsfreistellung

    Auszug aus OLG Köln, 12.03.1997 - 11 U 196/96
    Vielmehr handelt es sich um eine besondere vertragliche Umverteilung der mietvertraglichen Risiken für Verschlechterung und Verlust des gemieteten PKW während der Mietzeit (vgl. ua. BGHZ 70, 304 (306); 22, 109 (115); Senatsurteil v. 2.8.1995 VersR 1996, 1375).
  • BGH, 20.05.2009 - XII ZR 94/07

    Haftungsbeschränkung für den Mieter nach Art der Vollkaskoversicherung mit

    Soweit die Revision unter Hinweis auf Entscheidungen der Oberlandesgerichte Hamm (OLGR 2006, 714), München (Versicherungsrecht 1997, 1238) und Jena (Urteil vom 7. Dezember 2000 - 1 U 627/00 - nicht veröffentlicht) meint, ein Verstoß gegen § 307 BGB scheide schon deshalb aus, weil es einem verständlichen Bedürfnis des Vermieters entspreche, sich die vertragliche Haftung des Vertragspartners für das Verschulden von Personen zu sichern, denen die Mietsache zum Gebrauch überlassen werde, vermag dies nicht zu überzeugen.
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