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   KG, 11.03.2010 - 12 U 115/09   

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https://dejure.org/2010,16453
KG, 11.03.2010 - 12 U 115/09 (https://dejure.org/2010,16453)
KG, Entscheidung vom 11.03.2010 - 12 U 115/09 (https://dejure.org/2010,16453)
KG, Entscheidung vom 11. März 2010 - 12 U 115/09 (https://dejure.org/2010,16453)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 287 ZPO, § 296 Abs 2 ZPO
    Schadensersatz wegen Verkehrsunfall: Verzögerung des Rechtsstreits; Anforderungen an den Vortrag des Geschädigten bei Vorschäden im Anstoßbereich

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Auslegung des Begriffs der Verzögerung eines Rechtsstreits i.S.v. § 296 Zivilprozessordnung (ZPO); Umfang der Darlegungs- und Beweislast bei unstreitigen Vorschäden im Falle bestrittener unfallbedingter Kausalität

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    ZPO § 287; ZPO § 286
    Begriff der Verzögerung des Rechtsstreits i.S. von § 296 ZPO; Darlegungs- und Beweislast bei Vorschäden

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verfahrensrecht - Führt Einräumung einer Erklärungsfrist immer zur Verspätung?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Neuer, unstreitiger Vortrag kann nicht verspätet sein, auch nicht bei Notwendigkeit einer Erklärungsfrist! (IBR 2010, 1391)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 24 O 269/08
  • KG, 11.03.2010 - 12 U 115/09

Papierfundstellen

  • NZV 2010, 579
 
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 13.12.1977 - VI ZR 206/75

    Zu den Beweislastproblemen bei einem fingiertem Unfall und zur

    Auszug aus KG, 11.03.2010 - 12 U 115/09
    Bestreiten die Beklagten, wie vorliegend, die Anspruchshöhe, so hat der Kläger nach allgemeinen Grundsätzen darzulegen und zu beweisen, dass der Pkw Schäden an Teilen erlitten hat, die nicht schon aus anderen Gründen hätten ausgetauscht oder fachgerecht repariert werden müssen (BGH, Urteil vom 13. Dezember 1977 - VI ZR 206/75 - BGHZ 71, 339 = VersR 1978, 242 = NJW 1978, 2154).

    Hierfür muss sie ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs schon früher vorhanden waren (vgl. BGHZ 71, 339, 345 = NJW 1974, 2154, 2156 = VersR 1978, 862, 864; Senat, Urteile vom 15. Mai 2000 - 12 U 9704/98; vom 2. August 1999 - 12 U 4408/98 - und vom 14. Februar 2000 - 12 U 6185/98).

  • OLG Nürnberg, 09.06.1999 - 12 U 4408/98

    Direktionsrecht der herrschenden Gesellschafter gegenüber dem nicht mehr

    Auszug aus KG, 11.03.2010 - 12 U 115/09
    Hierfür muss sie ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs schon früher vorhanden waren (vgl. BGHZ 71, 339, 345 = NJW 1974, 2154, 2156 = VersR 1978, 862, 864; Senat, Urteile vom 15. Mai 2000 - 12 U 9704/98; vom 2. August 1999 - 12 U 4408/98 - und vom 14. Februar 2000 - 12 U 6185/98).
  • OLG Düsseldorf, 10.02.2015 - 1 U 32/14

    Umfang des Schadensersatzes aufgrund eines Verkehrsunfalls beim massiven

    Andernfalls kann die unfallbedingte Schadenshöhe grundsätzlich auch nicht nach § 287 ZPO geschätzt werden (Senat, Urteil vom 06.05.2014, Az. I-1 U 160/13 unter Hinweis auf KG NZV 2010, 579; KG DAR 2013, 46).
  • OLG Celle, 11.11.2020 - 14 U 119/19

    Wirksamkeit eines Urteils im Streitgenossenprozess wegen eines angeblich

    Ist eine zuverlässige Ermittlung des unfallbedingten Teilschadens aufgrund von Vorschäden nicht möglich, kann die unfallbedingte Schadenshöhe nicht nach § 287 ZPO geschätzt werden (KG NJOZ 2011, 592; NZV 2010, 579; OLG Düsseldorf BeckRS 2015, 06714; LG Dortmund jurisPR-VerkR 20/2016 Anm. 2; LG Frankfurt a. M. DAR 2016, 30; LG Kleve jurisPR-VerkR 12/2016 Anm. 4).
  • LG Frankfurt/Main, 15.07.2013 - 24 O 299/12

    Verkehrsunfall - Schadensersatz bei Vorschäden am verunfallten Fahrzeug

    Eine Schadensschätzung nach § 287 ZPO ist nicht möglich, der Geschädigte muss die Beseitigung des Vorschadens konkret darlegen und gegebenenfalls beweisen (vgl. zum Ganzen Kammergericht, NJW 2008, 1006, 1007 m. w. N.; NZV 2010, 579, 580 m. w. N.).

    Hierfür muss sie ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs schon früher vorhanden waren (vgl. zum Ganzen Kammergericht, NJW 2008, 1006, 1007 m. w. N.; NZV 2010, 579, 580 m. w. N.).

    Eine Schadensschätzung (§ 287 ZPO) kommt nicht in Betracht, wenn die Klägerin, die über keine Reparaturrechnungen verfügt, nicht hinreichend darlegt und unter Beweis stellt, welchen klar eingrenzbaren Vorschaden das Fahrzeug hatte und welche Arbeiten im Rahmen einer fachgerechten Reparatur durchgeführt worden sein sollen Kammergericht, NJW 2008, 1006, 1007 m. w. N.; NZV 2010, 579, 580 m. w. N.).

  • OLG Düsseldorf, 06.05.2014 - 1 U 160/13

    Zahlung von Schadensersatz für die Instandsetzung eines Fahrzeugs mit Vorschäden

    Bei unstreitigen Vorschäden im Anstoßbereich und bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens muss der Geschädigte im Einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren, wofür er konkret zu der Art der Vorschäden und deren behaupteter Reparatur vorzutragen hat; andernfalls kann die unfallbedingte Schadenshöhe grundsätzlich nicht nach § 287 ZPO geschätzt werden (KG NZV 2010, 579; KG DAR 2013, 46); der Geschädigte muss im Einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren (OLG Köln NZV 2013, 445).
  • OLG Düsseldorf, 17.03.2015 - 1 U 78/14
    Bei unstreitigen Vorschäden im Anstoßbereich und bestrittener unfallbedingter Kausalität des geltend gemachten Schadens muss der Geschädigte im Einzelnen darlegen, dass keine Schäden gleicher Art und gleichen Umfangs bereits zuvor vorhanden waren, wofür er konkret zu der Art der Vorschäden und deren behaupteter Reparatur vorzutragen hat; andernfalls kann die unfallbedingte Schadenshöhe grundsätzlich nicht nach § 287 ZPO geschätzt werden (Senat, Urteil vom 06.05.2014, Az. I-1 U 160/13 unter Hinweis auf KG NZV 2010, 579; KG DAR 2013, 46; siehe auch Jahnke in: Burmann/Heß/Jahnke/Janker, Straßenverkehrsrecht, 23. Aufl. 2014, § 249 BGB Rn. 87 m.w.N.).
  • LG Kleve, 04.12.2015 - 5 S 47/15

    Anforderungen an die Darlegung bei Vorschäden mit Schadensüberlagerungen

    Andernfalls kann die unfallbedingte Schadenshöhe grundsätzlich auch nicht nach § 287 ZPO geschätzt werden (OLG Düsseldorf, Urteil vom 06.05.2014, Az. I-1 U 160/13 unter Hinweis auf KG NZV 2010, 579; KG DAR 2013, 46).
  • LG Köln, 09.01.2013 - 9 S 213/12

    Nachweis hinsichtlich Abgrenzung der Schäden von den Vorschäden i.R.e. Unfalls

    Bei unstreitigen Vorschäden im Anstoßbereich muss der Geschädigte im Einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfanges bereits zuvor vorhanden waren, wofür er bei unstreitigen Vorschäden auch im Einzelnen vortragen muss; anderenfalls kann die unfallbedingte Schadenshöhe grundsätzlich nicht nach § 287 ZPO geschätzt werden (KG NZV 2010, 579).
  • LG Essen, 27.05.2013 - 3 O 288/11

    Schadensersatzansprüche aus Verkehrsunfall bei nicht abgrenzbaren Vorschäden

    Die Darlegung sämtlicher relevanten Tatsachen, die zur Schadensermittlung erforderlich sind, ist Sache des Klägers (vgl. zu dieser Problematik: KG Berlin 2008, 95-96; KG Berlin NZV 2010, 579; LG Flensburg SVR 2008, 424; KG Berlin MDR 2008, 142; OLG Hamm, Urteil vom 01.02.2013, 9 U 238/12).
  • LG Passau, 23.02.2018 - 1 O 690/17

    Vorschäden, Wiederbeschaffungswert, Vorläufige Vollstreckbarkeit,

    Bei unstreitigen Vorschäden im Anstoßbereich muss der Geschädigte im Einzelnen ausschließen, dass Schäden gleicher Art und gleichen Umfanges bereits zuvor vorhanden waren, wofür er bei unstreitigen Vorschäden auch im Einzelnen vortragen muss; anderenfalls kann die unfallbedingte Schadenshöhe nicht nach § 287 ZPO geschätzt werden (KG NZV 2010, Seite 579, KG NJOZ 2011, Seite 592).
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