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Weitere Entscheidung unten: OLG Stuttgart, 22.05.2001

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 25.06.2001 - 2 Ss OWi 531/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,5825
OLG Hamm, 25.06.2001 - 2 Ss OWi 531/01 (https://dejure.org/2001,5825)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25.06.2001 - 2 Ss OWi 531/01 (https://dejure.org/2001,5825)
OLG Hamm, Entscheidung vom 25. Juni 2001 - 2 Ss OWi 531/01 (https://dejure.org/2001,5825)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Burhoff online

    Verwerfung des Einspruchs, Ausbleiben des Betroffenen; genügende Entschuldigung, Nichterscheinen des Verteidigers

  • verkehrslexikon.de

    Zur Verwerfung des Einspruchs wegen Nichterscheinens des Verteidigers des entpflichteten Betroffenen im Bußgeldverfahren

  • Judicialis

    OWiG § 74

  • IWW
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 74
    Verwerfung des Einspruchs; Ausbleiben des Betroffenen; genügende Entschuldigung; Nichterscheinen des Verteidigers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    OWi-Verfahren - Keine Einspruchsverwerfung bei Ausbleiben des Verteidigers

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verwerfung des Einspruchs; Ausbleiben des Betroffenen; Genügende Entschuldigung; Nichterscheinen des Verteidigers; Bußgeldbescheid

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Leitsatz und Entscheidungsanmerkung)

    OWi-Verfahren - Keine Einspruchsverwerfung bei Ausbleiben des Verteidigers

Papierfundstellen

  • NZV 2001, 491
 
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Wird zitiert von ... (11)

  • OLG Hamm, 30.06.2015 - 5 RBs 84/15

    Kein Verwerfungsurteil bei Ausbleiben des vom persönlichen Erscheinen entbundenen …

    Der (bevollmächtigte) Verteidiger ist nicht verpflichtet, im Fall des Nichterscheinens des von seiner Anwesenheitspflicht befreiten Betroffenen an der Hauptverhandlung teilzunehmen (Anschluss an OLG Hamm, NZV 2001, 491).

    Der (bevollmächtigte) Verteidiger ist zudem auch nicht verpflichtet, im Fall des Nichterscheinens des von seiner Anwesenheitspflicht befreiten Betroffenen an der Hauptverhandlung teilzunehmen (vgl. OLG Hamm, NZV 2001, 491).

  • OLG Düsseldorf, 04.04.2011 - 3 RBs 52/11

    Anforderungen an die Ausführung einer Verfahrensrüge bei Verwerfung des …

    Dass auch der Verteidiger des Betroffenen nicht zur Hauptverhandlung erschienen ist, ist unerheblich, da § 73 Abs. 3 OWiG den Betroffenen nicht verpflichtet, sich durch einen bevollmächtigten Verteidiger vertreten zu lassen (vgl. OLG Hamm NZV 2001, 491; OLG Köln NZV 2004, 655; OLG Jena VRS 106, 301).
  • OLG Jena, 01.12.2003 - 1 Ss 40/03

    Bußgeldverfahren, Verwerfungsurteil, persönliches Erscheinen

    Zudem ist der (bevollmächtigte) Verteidiger auch nicht verpflichtet, im Fall des Nichterscheinens des von seiner Anwesenheitspflicht befreiten Betroffenen an der Hauptverhandlung teilzunehmen mit der Folge, dass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verworfen werden muss, wenn der Verteidiger nicht erscheint (vgl. OLG Hamm, ZfS 2002, 44).
  • OLG Hamm, 12.01.2006 - 2 Ss OWi 612/05

    Einspruchsverwerfung; Entbindung vom persönlichen Erscheinen; Fortsetzungstermin; …

    Zudem ist der (bevollmächtigte) Verteidiger auch nicht verpflichtet, im Fall des Nichterscheinens des von seiner Anwesenheitspflicht entbundenen Betroffenen an der Hauptverhandlung teilzunehmen mit der Folge, dass der Einspruch gegen den Bußgeldbescheid verworfen werden muss, wenn der Verteidiger nicht erscheint (vgl. OLG Hamm, zfs 2002, 44; Thüringer OLG, VRS 106, 301).
  • OLG Jena, 10.10.2003 - 1 Ss 220/03

    Bußgeldverfahren, Verpflichtung zum persönlichen Erscheinen, Verfahrensrüge

    Will er mit der Rechtsbeschwerde geltend machen, dass das Gericht einem Antrag nach § 73 Abs. 2 OWiG hätte folgen und ihn von der Pflicht zum Erscheinen entbinden müssen, so muss der Beschwerdeführer genau darlegen, dass sämtliche Voraussetzungen der Vorschrift gegeben sind und dass der Tatrichter unter keinen Umständen von der Anwesenheit des Betroffenen in der Hauptverhandlung einen Beitrag zur Sachaufklärung hätte erwarten dürfen (vgl. KG, Beschluss vom 06.02.2001 bei Juris; Senatsbeschluss vom 20.08.2001, ZfS 2002, 44).
  • OLG Hamm, 25.02.2011 - 2 RBs 146/10

    Unzulässigkeit der Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid nach …

    Rn. 12 - III - 5 RBs 103/10 - OLG Köln, DAR 2005, 229; OLG Hamm, DAR 2001, 519; Göhler, OWiG, 15. Auflg., § 74 Rdn. 19).
  • OLG Brandenburg, 06.08.2025 - 1 ORbs 155/25

    Missachtung der vorausgegangenen Entbindung eines Betroffenen von seiner …

    Dass auch der Verteidiger des Betroffenen in der Hauptverhandlung nicht erschienen war, ist ohne Belang (vgl. OLG Hamm VRS 101, 127; Senatsbeschluss vom 19. November 2018, (1 Z) 53 Ss-Owi 523/18 (280/18); Senatsbeschluss vom 17. August 2012 - (1 B) 53 Ss-OWi 302/12 (217/12)).
  • BayObLG, 25.08.2021 - 201 ObOWi 1075/21

    Voraussetzungen für Verwerfung des Einspruchs nach § 74 Abs. 2 OWiG

    Die Abwesenheit des geladenen Verteidigers kann unter keinen Umständen zur Einspruchsverwerfung nach § 74 Abs. 2 OWiG führen (OLG Hamm, Beschl. v. 25.06.2001 - 2 Ss OWi 531/01 bei juris).
  • OLG Köln, 18.11.2025 - 1 ORbs 269/25

    Entbindung von der Anwesenheitspflicht, Nichterscheinen des Betroffenen, …

    Dass auch der Verteidiger des Betroffenen in der Hauptverhandlung nicht erschienen war, ist ohne Belang (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 25. Juni 2001 - 2 Ss OWi 531/01 -, juris).
  • OLG Düsseldorf, 02.10.2015 - 1 RBs 152/15

    Anspruchs auf rechtliches Gehör; Pflicht zum Erscheinen in der Hauptverhandlung …

    In einem solchen Fall ist - auch wenn der Verteidiger nicht erscheint - nach § 74 Abs. 1 OWiG zu verfahren und die Hauptverhandlung in Abwesenheit des Betroffenen durchzuführen (Senat IV-1 RBs 86/14 v. 10.07.2014 und IV-1 RBs 71/15 v. 15.06.2015; OLGe Frankfurt zfs 2000, 272; Hamm zfs 2002, 44; Koblenz zfs 2004, 90; Jena zfs 2004, 235; Köln DAR 2005, 229;… Göhler, OWiG, 16. Auflage, § 74 Rn. 19).
  • OLG Köln, 02.04.2009 - 81 Ss OWi 29/09
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 1 Ss 185/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2001,4329
OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 1 Ss 185/01 (https://dejure.org/2001,4329)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22.05.2001 - 1 Ss 185/01 (https://dejure.org/2001,4329)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 22. Mai 2001 - 1 Ss 185/01 (https://dejure.org/2001,4329)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Aufhebung eines Sachurteils; Rechtsbeschwerdegericht; Zurückverweisung; Verwerfung des Einspruchs; Genügende Entschuldigung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 2002, 978
  • NZV 2001, 491
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 10.12.1985 - 1 StR 506/85

    Verwerfung des Einspruchs nach vorangegangenem Rechtsbeschwerdeverfahren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 1 Ss 185/01
    Demgegenüber entschied der BGH in seinem Beschluss vom 10. Dezember 1985 (NJW 1986, 1946), dass eine Verwerfung des Einspruchs gemäß § 74 Abs. 2 OWiG (a.F.) auch für diesen Fall zulässig ist.
  • BGH, 10.08.1977 - 3 StR 240/77

    Verwerfung der Berufung ohne Sachverhandlung nach einer Zurückverweisung durch …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 1 Ss 185/01
    Zudem scheint ein Widerspruch zu der Rechtsauffassung des Rechtsbeschwerdegerichts im Bußgeldverfahren, das kein kriminelles Unrecht zum Gegenstand hat und auf schnelle und einfache Erledigung der Verfahren angelegt ist, erträglich (anders BGH NJW 1977, 2273 zur Situation im Strafverfahren).
  • BGH, 03.04.1962 - 5 StR 580/61

    Verwerfung einer Berufung nach unentschuldigtem Ausbleiben des Angeklagten in der …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 1 Ss 185/01
    Den sich aus der zwingenden Regelung der §§ 329 Abs. 1, 412 StPO ergebenden, vom BGH (BGHSt 17, 188 = NJW 1962, 1117) aufgezeigten Spannungen könne durch Ausschöpfung der Ermessensvorschrift Rechnung getragen werden.
  • OLG Köln, 27.02.1987 - Ss 744/86

    Einspruchsverwerfung; Zurückverweisung der Sache

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 1 Ss 185/01
    Die Meinung, die § 74 Abs. 2 OWiG bei rechtskräftigem amtsgerichtlichem Schuldspruch und Aufhebung des Urteils nur im Rechtsfolgenausspruch nicht anwenden möchte (OLG Köln VRS 74, 280; VRS 86, 139; KG VRS 72, 451; BayObLG MDR 90, 1139) ist angesichts der Neufassung des § 74 Abs. 2 OWiG und dem daraus resultierenden praktischen Bedürfnis nach einer Verwerfung des Einspruchs beim nicht genügend entschuldigten Ausbleiben des Betroffenen zu überdenken.
  • OLG Düsseldorf, 11.08.1993 - 2 Ss OWi 267/93
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 1 Ss 185/01
    Um dem Verschlechterungsverbot Rechnung zu tragen, kann der Rechtsfolgenausspruch entsprechend dem aufgehobenen Urteil festgesetzt werden (so OLG Düsseldorf NStZ 1994, 41;… Rebmann/Roth/Hermann a.a.O.).
  • BayObLG, 16.08.1990 - 3 ObOWi 74/90

    Anordnung; Persönliches Erscheinen; Ausbleiben; Unentschuldigt; Einspruch ; …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 1 Ss 185/01
    Die Meinung, die § 74 Abs. 2 OWiG bei rechtskräftigem amtsgerichtlichem Schuldspruch und Aufhebung des Urteils nur im Rechtsfolgenausspruch nicht anwenden möchte (OLG Köln VRS 74, 280; VRS 86, 139; KG VRS 72, 451; BayObLG MDR 90, 1139) ist angesichts der Neufassung des § 74 Abs. 2 OWiG und dem daraus resultierenden praktischen Bedürfnis nach einer Verwerfung des Einspruchs beim nicht genügend entschuldigten Ausbleiben des Betroffenen zu überdenken.
  • KG, 10.03.1987 - 3 Ws (B) 70/87
    Auszug aus OLG Stuttgart, 22.05.2001 - 1 Ss 185/01
    Die Meinung, die § 74 Abs. 2 OWiG bei rechtskräftigem amtsgerichtlichem Schuldspruch und Aufhebung des Urteils nur im Rechtsfolgenausspruch nicht anwenden möchte (OLG Köln VRS 74, 280; VRS 86, 139; KG VRS 72, 451; BayObLG MDR 90, 1139) ist angesichts der Neufassung des § 74 Abs. 2 OWiG und dem daraus resultierenden praktischen Bedürfnis nach einer Verwerfung des Einspruchs beim nicht genügend entschuldigten Ausbleiben des Betroffenen zu überdenken.
  • BGH, 18.07.2012 - 4 StR 603/11

    Verwerfung des Einspruchs des nach Anordnung des persönlichen Erscheinens …

    Aus der Tatsache, dass der Gesetzgeber bei dieser erneuten Änderung des § 74 Abs. 2 OWiG in Kenntnis der Rechtsprechung zur Zulässigkeit der Verwerfung nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das Revisionsgericht wiederum keine dem § 329 Abs. 1 Satz 2 StPO entsprechende Regelung in die Vorschrift eingefügt hat, kann daher weiterhin geschlossen werden, dass die Verwerfung des Einspruchs gegen einen Bußgeldbescheid nach Aufhebung des ersten Sachurteils in der Rechtsbeschwerdeinstanz und die Verwerfung der Berufung bzw. des Einspruchs gegen einen Strafbefehl unterschiedlich geregelt bleiben sollen (so auch OLG Köln, VRS 98 (2000), 217, 219; OLG Stuttgart, NJW 2002, 978, 979; OLG Brandenburg, VRS 117 (2009) 102; OLG Hamm, Beschluss vom 22. März 2012 - 3 RBs 68/12, veröffentlicht bei juris;… zustimmend Seitz in Göhler, OWiG, 16. Aufl., § 74 Rn. 24;… Rebmann/Roth/Herrmann, OWiG, Stand März 2011, § 74 Rn. 13;… Bohnert, OWiG, 3. Aufl., § 74 Rn. 22;… aA KK-Senge, OWiG, 3. Aufl., § 74 Rn. 21).
  • OLG Hamm, 02.11.2006 - 4 Ss OWi 742/06

    Verwerfung; Einspruch; vorangegangene Aufhebung des Rechtsfolgenausspruchs; …

    Ob nach Aufhebung eines Sachurteils durch das Rechtsbeschwerdegericht die Verwerfung des Einspruchs bei unerlaubter Abwesenheit des Betroffenen zulässig ist, wird unterschiedlich beurteilt (…vgl. zum Meinungsstand Göhler, OWiG, 14. Auflage, § 74 Rdnr. 24;… KK-OWiG-Senge, OWiG, 2. Auflage, § 74 Rdnr. 21; OLG Stuttgart, VRS 101, 128 ff., OLG Köln, VRS 98, 217 ff., , jeweils m.w.N. ).

    Diese Frage ist aber, soweit ersichtlich, bisher obergerichtlich nur für den Fall entschieden worden, daß das vorangegangene Urteil insgesamt aufgehoben worden ist (vgl. OLG Stuttgart, VRS 101, 128 ff.; OLG Köln VRS 98, 217 ff.; OLG Stuttgart, NJW 2002, 978 ff.).

  • OLG Düsseldorf, 15.02.2006 - 2 Ss OWi 12/06

    Rüge der Verletzung materiellen Rechts wegen Verstoß gegen das …

    Dies erscheint nicht hinnehmbar [vgl. OLG Stuttgart (mit ausführlicher Begr. ) NJW 2002, 978 ff = NZV 2001, 491 f = VRS 101, 128 ff ; ebenso OLG Köln NStZ-RR 2000, 87, 88 = VRS 98, 217, 219 f - jew. m.w.Nachw. -).
  • OLG Hamm, 22.03.2012 - 3 RBs 68/12

    Verwerfungsurteil nach Aufhebung und Zurückverweisung durch das …

    Rn. 12 Diese Rechtsprechung gilt nach obergerichtlicher Rechtsprechung auch noch nach der Neufassung des § 74 Abs. 2 OWiG durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und andere Gesetze vom 26. Januar 1998 zumindest in den Fällen, in denen - wie hier - das vorangegangene Urteil insgesamt aufgehoben und das aufgehobene Urteil nicht zu Gunsten des Betroffenen von den Rechtsfolgen des Bußgeldbescheides abgewichen war (vgl. OLG Celle, NZV 2012, 44; OLG Köln NStZ-RR 2000, 87; OLG Stuttgart NJW 2002, 978; OLG Düsseldorf NStZ-RR 2007, 318).
  • OLG Brandenburg, 20.05.2008 - 2 Ss OWi 85 B/07

    Verwerfung des Einspruchs gegen den Bußgeldbescheid mangels persönlichen …

    Ob solches zulässig ist, war bei Geltung des § 74 Abs. 2 OWiG a.F., d.h. vor der Änderung der Vorschrift durch das Gesetz zur Änderung des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten und anderer Gesetze vom 26. Januar 1998 (BGBl. I, 156), umstritten (vgl. dazu OLG Stuttgart NJW 2002, 978 ).
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