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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 10.07.2007 - 2 Ss 160/07   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,21903
OLG Koblenz, 10.07.2007 - 2 Ss 160/07 (https://dejure.org/2007,21903)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10.07.2007 - 2 Ss 160/07 (https://dejure.org/2007,21903)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 10. Juli 2007 - 2 Ss 160/07 (https://dejure.org/2007,21903)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    OWiG § 73 Abs. 2 § 74 Abs. 2; GG Art. 103 Abs. 1
    Pflicht des Betroffenen zum Erscheinen in der Hauptverhandlung bei Aussageverweigerung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 2007, 587
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 28.06.2005 - 3 StR 176/05

    Verwertung eines vom Verteidiger abgegebenen Geständnisses (Genehmigung durch den …

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.07.2007 - 2 Ss 160/07
    Die Verwertbarkeit setzt vielmehr voraus, dass der Mandant den Verteidiger zu dieser Erklärung ausdrücklich bevollmächtigt oder die Erklärung nachträglich genehmigt hat und sie sich auf diese Weise zu eigen macht (vgl. BGH in NStZ 2005, 703 ).
  • OLG Zweibrücken, 12.10.1999 - 1 Ss 195/99

    Entbindung des Betroffenen von der Pflicht, an der Hauptverhandlung teilzunehmen

    Auszug aus OLG Koblenz, 10.07.2007 - 2 Ss 160/07
    Allein die theoretische, durch keinerlei konkrete Anzeichen gestützte und damit letztlich spekulative Erwägung, ein Betroffener werde seinen zuvor mitgeteilten Entschluss zum Schweigen in der Hauptverhandlung nochmals überdenken, reicht nicht aus, eine Aufklärungserwartung im Sinne des § 73 Abs. 2 OWiG zu stützen und ihm die Befreiung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen zu verweigern (…vgl. KG aaO.; OLG Zweibrücken in VRS 98, 215, 216).
  • OLG Bamberg, 17.08.2009 - 3 Ss OWi 780/09

    Verkehrsordnungswidrigkeitenverfahren: Befreiung von der Anwesenheitspflicht in …

    22 b) Die als naheliegend bezeichnete Annahme, der Betroffene werde angesichts zu erwartender, im Widerspruch zu seiner Einlassung stehender Beweiserhebungen seinen zuvor mitgeteilten Entschluss zum Schweigen in der Hauptverhandlung revidieren, stellt lediglich eine theoretische, durch keinerlei konkrete Anzeichen gestützte und damit letztlich spekulative Erwägung dar, die nicht ausreicht, eine Aufklärungserwartung im Sinne von § 73 Abs. 2 OWiG zu stützen und dem Betroffenen die Befreiung von der Pflicht zum persönlichen Erscheinen zu verweigern (vgl. OLG Koblenz NZV 2007, 587/588; KG VRS 113, 63/64; OLG Düsseldorf wistra 2007, 586 sowie juris und ZfS 2008, 594/595).
  • OLG Zweibrücken, 19.08.2010 - 1 SsBs 26/09

    Verfallsanordnung wegen Anordnung und Zulassung von Lkw-Fahrten mit Überladung: …

    Die Verwertbarkeit als solche setzt vielmehr voraus, dass der Mandant den Verteidiger zu dieser Erklärung ausdrücklich bevollmächtigt oder sich die Erklärung durch nachträgliche Genehmigung ausdrücklich zu eigen macht (BGH NStZ 2005, 703, OLG Koblenz Beschluss vom 10.07.2007 - 2 Ss 160/07, zitiert nach Juris).
  • OLG Braunschweig, 08.06.2023 - 1 ORbs 48/23

    Gehörsverletzung; Entbindungsantrag; Sachaufklärung; Fehlerhafte Begründung der …

    Jedoch genügen rein spekulative Erwägungen, die Anwesenheit eines Betroffenen könne in der Hauptverhandlung zu einem Erkenntnisgewinn führen, nicht (vgl. OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Juli 2007, 2 Ss 160/07, juris, Rn. 7f.; OLG Naumburg…, Beschluss vom 23. Januar 2007, 1 Ss (B) 210/06, juris, Rn. 11; OLG Bamberg…, Beschluss vom 7. August 2007, 3 Ss OWi 764/07, juris, Rn. 8; KG Berlin, Beschluss vom 10. März 2011, 3 Ws (B) 78/11, juris, Rn. 5).
  • KG, 11.12.2017 - 3 Ws (B) 310/17

    Bußgeldhauptverhandlung wegen Verkehrsordnungswidrigkeit: Ablehnung eines …

    Rein spekulative Erwägungen, die Anwesenheit eines Betroffenen könne in der Hauptverhandlung zu einem Erkenntnisgewinn führen, genügen jedoch nicht (vgl. OLG Koblenz NZV 2007, 587; OLG Naumburg StraFo 2007, 207; OLG Bamberg VRS 113, 284; Senat DAR 2012, 31; 2011, 146; VRS 113, 63; 111, 429).
  • OLG Köln, 14.06.2024 - 1 ORbs 172/24
    Rn. 44 Die vom Gesetz als eine der Zulässigkeitsvoraussetzungen für das Abwesenheitsverfahren nach § 74 Abs. 1 OWiG geforderte Erklärung des Betroffenen, er werde sich in der Hauptverhandlung nicht zur Sache äußern, kann nicht mit der Rechtsfolge der Antragsablehnung mit der nur vagen Hoffnung unterlaufen werden, der zum Schweigen entschlossene Betroffene könne bei Anwesenheit in der Hauptverhandlung (vielleicht) doch anderen Sinnes werden (OLG Naumburg, Beschl. vom 5.5.2014 - 2 Ws 76/14 = BeckRS 2014, 14973; OLG Köln NZV 2013, 50 mwN; KG NStZ 2011, 584; NStZ-RR 2007, 181; OLG Bamberg SVR 2009, 393; OLG Karlsruhe VRS 111, 429; OLG Düsseldorf ZfS 2008, 594; OLG Koblenz NZV 2007, 587; OLG Naumburg StraFo 2007, 207; OLG Zweibrücken DAR 2000, 86; VRS 98, 215;… KK-OWiG/Senge, 5. Aufl. 2018, OWiG § 73 Rn. 23).
  • KG, 19.05.2017 - 3 Ws (B) 109/17

    Bearbeitungsreihenfolge bei sukzessiver Einlegung von Rechtsbeschwerde und …

    Rein spekulative Erwägungen, die Anwesenheit eines Betroffenen könne in der Hauptverhandlung zu einem Erkenntnisgewinn führen, genügen jedoch nicht (vgl. OLG Koblenz NZV 2007, 587; OLG Naumburg StraFo 2007, 207; OLG Bamberg VRS 113, 284; Senat DAR 2012, 31; 2011, 146; VRS 113, 63; 111, 429).
  • KG, 01.04.2019 - 3 Ws (B) 103/19

    Ablehnung des Entbindungsantrags zur Aufklärung nur persönlicher Umstände

    Rein spekulative Erwägungen, die Anwesenheit eines Betroffenen könne in der Hauptverhandlung zu einem Erkenntnisgewinn führen, genügen jedoch nicht (vgl. OLG Koblenz NZV 2007, 587; OLG Naumburg StraFo 2007, 207; OLG Bamberg VRS 113, 284; Senat DAR 2012, 31; 2011, 146; VRS 113, 63; 111, 429).
  • OLG Karlsruhe, 02.08.2016 - 3 (4) SsRs 350/16

    Zur Entbindung des Betroffenen von der Anwesenheitspflicht in der …

    Das Verteidigungsvorbringen des Betroffenen, der über das bloße Einräumen der Fahrereigenschaft hinaus - ausdrücklich - von seinem Schweigerecht Gebrauch gemacht und durch diese Art der Verteidigung den gegen ihn erhobenen Tatvorwurf im Übrigen bestritten hat, ist dadurch - seinen Anspruch auf rechtliches Gehör verletzend - unberücksichtigt geblieben (vgl. OLG Brandenburg, NZV 2003, 432 ; OLG Hamm, VRS 107, 120 ; OLG Koblenz, NZV 2007, 587 ; OLG Rostock, VRS 115, 138; OLG Celle, DAR 2010, 708 ; OLG Bamberg, NZV 2013, 204).
  • AG Mainz, 07.05.2020 - 405 OWi 3200 Js 32986/19
    Rn. 30 Dass der Betroffene im Falle seiner Anwesenheit sehr wahrscheinlich zur Sache aussagen werde, war daher auch keine rein theoretische, durch keinerlei konkrete Anzeichen gestützte und damit letztlich spekulative Erwägung des Gerichts (OLG Koblenz, Beschluss vom 10. Juli 2007 - 2 Ss 160/07 -, Rn. 8, juris; OLG Zweibrücken…, Beschluss vom 12. Oktober 1999 - 1 Ss 195/99 -, Rn. 5, juris).
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