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Rechtsprechung
   AG Stuttgart, 16.12.2011 - 41 C 5302/11   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2011,14225
AG Stuttgart, 16.12.2011 - 41 C 5302/11 (https://dejure.org/2011,14225)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 16.12.2011 - 41 C 5302/11 (https://dejure.org/2011,14225)
AG Stuttgart, Entscheidung vom 16. Dezember 2011 - 41 C 5302/11 (https://dejure.org/2011,14225)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • RA Kotz (Volltext/Leitsatz)

    Rechtsanwaltsgebühren bei Verkehrsunfall - Zahlungspflicht Gegner

  • ra.de
  • captain-huk.de

    Zur fiktiven Schadensabrechnung und zu den erforderlichen Rechtsanwaltskosten.

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten bei unberechtigten Abzügen durch den Schädiger

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)

    Rechtsanwaltskosten in der Verkehrsunfallregulierung

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Rechtsanwalt bei vorgenommenen Abzügen beim Schadenersatz beauftragen?

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ersatz vorgerichtlicher Rechtsanwaltskosten bei unberechtigten Abzügen durch den Schädiger

Besprechungen u.ä.

  • vogel.de (Entscheidungsbesprechung)

    Rechtsanwaltskosten gekürzt, Verbringungskosten bestätigt - Verbringungskosten sind grundsätzlich zu ersetzen, da sie regelmäßig anfallen

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2012, 721
  • NZV 2012, 493
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 08.11.1994 - VI ZR 3/94

    Anwaltskosten: Frage der Erforderlichkeit - einfach gelagerter Fall, feststehende …

    Auszug aus AG Stuttgart, 16.12.2011 - 41 C 5302/11
    Dem Geschädigten sind jedoch nur diejenigen Kosten zu ersetzen, die aus dessen Sicht zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig gewesen sind (vgl. stellv. BGH 08.11.1994 - VI ZR 3/94).

    Zwar wird vertreten, dass auch bei einem einfach gelagerten Fall, bei dem zunächst keine anwaltliche Beauftragung nötig war, die Kosten für den Anwalt doch zu ersetzen sein sollen, wenn die Gegenseite nicht unverzüglich reguliert, vgl. etwa BGH Urt. v. 08.11.1994 - VI ZR 3/94; Böhme/Biela, Kraftverkehrshaftpflichtschäden, 24. Aufl., Kap. 10 Rz 16, S. 330; Bachmeier, a.a.O., Rn 459.

  • AG Stuttgart, 20.04.2007 - 42 C 7512/06
    Auszug aus AG Stuttgart, 16.12.2011 - 41 C 5302/11
    Rn. 12 Da die Versicherung nicht auf die erste Anforderung zur Zahlung leistete und Abzüge vornahm, die juristisch diskussionswürdig sind und bei denen die Rechtsprechung uneinheitlich dahingehend ist, ob solche Abzüge vorzunehmen sind oder nicht, (vgl. stellvertretend nur jüngst für den Zuspruch der Verbringungskosten: AG Mannheim v. 28.01.2011 - 10 C 269/10; AG Bielefeld v. 12.01.2011 - 4 C 316/10; dagegen AG Iserlohn v. 17.03.2011 - 41 C 362/10; AG Düsseldorf v. 14.03.2011 - 39 C 14501/10; AG Bochum v. 07.06.2011 - 44 C 59/11; AG Stuttgart v. 20.04.2007 - 42 C 7512/06) konnte sich die Geschädigtenseite veranlasst sehen, einen externen Anwalt einzuschalten.

    Denn die Verbringungskosten sind grundsätzlich zu ersetzen, da sie regelmäßig anfallen (entgegen etwa AG Stuttgart v. 20.04.2007 - 42 C 7512/06).

  • AG Bielefeld, 12.01.2011 - 4 C 316/10
    Auszug aus AG Stuttgart, 16.12.2011 - 41 C 5302/11
    Rn. 12 Da die Versicherung nicht auf die erste Anforderung zur Zahlung leistete und Abzüge vornahm, die juristisch diskussionswürdig sind und bei denen die Rechtsprechung uneinheitlich dahingehend ist, ob solche Abzüge vorzunehmen sind oder nicht, (vgl. stellvertretend nur jüngst für den Zuspruch der Verbringungskosten: AG Mannheim v. 28.01.2011 - 10 C 269/10; AG Bielefeld v. 12.01.2011 - 4 C 316/10; dagegen AG Iserlohn v. 17.03.2011 - 41 C 362/10; AG Düsseldorf v. 14.03.2011 - 39 C 14501/10; AG Bochum v. 07.06.2011 - 44 C 59/11; AG Stuttgart v. 20.04.2007 - 42 C 7512/06) konnte sich die Geschädigtenseite veranlasst sehen, einen externen Anwalt einzuschalten.
  • AG Mannheim, 28.01.2011 - 10 C 269/10

    Verkehrsunfallprozess mit abstrakter Schadensberechnung: Verweisungsmöglichkeit …

    Auszug aus AG Stuttgart, 16.12.2011 - 41 C 5302/11
    Rn. 12 Da die Versicherung nicht auf die erste Anforderung zur Zahlung leistete und Abzüge vornahm, die juristisch diskussionswürdig sind und bei denen die Rechtsprechung uneinheitlich dahingehend ist, ob solche Abzüge vorzunehmen sind oder nicht, (vgl. stellvertretend nur jüngst für den Zuspruch der Verbringungskosten: AG Mannheim v. 28.01.2011 - 10 C 269/10; AG Bielefeld v. 12.01.2011 - 4 C 316/10; dagegen AG Iserlohn v. 17.03.2011 - 41 C 362/10; AG Düsseldorf v. 14.03.2011 - 39 C 14501/10; AG Bochum v. 07.06.2011 - 44 C 59/11; AG Stuttgart v. 20.04.2007 - 42 C 7512/06) konnte sich die Geschädigtenseite veranlasst sehen, einen externen Anwalt einzuschalten.
  • AG Düsseldorf, 25.11.2009 - 35 C 6106/09

    Beauftragung eines Rechtsanwalts zu Lasten der Gegenpartei hinsichtlich der …

    Auszug aus AG Stuttgart, 16.12.2011 - 41 C 5302/11
    Dies folgt aus dem Wirtschaftlichkeitsgebot, vgl. Schiemann in Staudinger, 2004, § 249 Rz. 222; Oetker in MüKo, BGB, 5. Aufl., § 249 Rz. 403. Wenn die Verantwortlichkeit für den Schaden und damit die Haftung nach Grund und Höhe von vornherein klar ist, so dass aus Sicht des Geschädigten kein vernünftiger Zweifel daran bestehen kann, dass der Schädiger seiner Ersatzpflicht nachkommen wird, ist die Hinzuziehung eines Rechtsanwalts schon für die erstmalige Geltendmachung des Schadens nicht erforderlich, BGH a.a.O.; AG Düsseldorf 25.11.2009 - 35 C 6106/09.
  • AG Düsseldorf, 14.03.2011 - 39 C 14501/10

    Geschädigter eines Verkehrsunfalls kann auf die Reparaturmöglichkeit einer nicht …

    Auszug aus AG Stuttgart, 16.12.2011 - 41 C 5302/11
    Rn. 12 Da die Versicherung nicht auf die erste Anforderung zur Zahlung leistete und Abzüge vornahm, die juristisch diskussionswürdig sind und bei denen die Rechtsprechung uneinheitlich dahingehend ist, ob solche Abzüge vorzunehmen sind oder nicht, (vgl. stellvertretend nur jüngst für den Zuspruch der Verbringungskosten: AG Mannheim v. 28.01.2011 - 10 C 269/10; AG Bielefeld v. 12.01.2011 - 4 C 316/10; dagegen AG Iserlohn v. 17.03.2011 - 41 C 362/10; AG Düsseldorf v. 14.03.2011 - 39 C 14501/10; AG Bochum v. 07.06.2011 - 44 C 59/11; AG Stuttgart v. 20.04.2007 - 42 C 7512/06) konnte sich die Geschädigtenseite veranlasst sehen, einen externen Anwalt einzuschalten.
  • AG Bochum, 07.06.2011 - 44 C 59/11

    Reparatur in einer gleichwertigen und nicht markengebundenen Fachwerkstatt ist …

    Auszug aus AG Stuttgart, 16.12.2011 - 41 C 5302/11
    Rn. 12 Da die Versicherung nicht auf die erste Anforderung zur Zahlung leistete und Abzüge vornahm, die juristisch diskussionswürdig sind und bei denen die Rechtsprechung uneinheitlich dahingehend ist, ob solche Abzüge vorzunehmen sind oder nicht, (vgl. stellvertretend nur jüngst für den Zuspruch der Verbringungskosten: AG Mannheim v. 28.01.2011 - 10 C 269/10; AG Bielefeld v. 12.01.2011 - 4 C 316/10; dagegen AG Iserlohn v. 17.03.2011 - 41 C 362/10; AG Düsseldorf v. 14.03.2011 - 39 C 14501/10; AG Bochum v. 07.06.2011 - 44 C 59/11; AG Stuttgart v. 20.04.2007 - 42 C 7512/06) konnte sich die Geschädigtenseite veranlasst sehen, einen externen Anwalt einzuschalten.
  • AG Iserlohn, 17.03.2011 - 41 C 362/10

    Kosten für SV-Stellungnahme zur Kürzung von Stundenverrechnungssätzen

    Auszug aus AG Stuttgart, 16.12.2011 - 41 C 5302/11
    Rn. 12 Da die Versicherung nicht auf die erste Anforderung zur Zahlung leistete und Abzüge vornahm, die juristisch diskussionswürdig sind und bei denen die Rechtsprechung uneinheitlich dahingehend ist, ob solche Abzüge vorzunehmen sind oder nicht, (vgl. stellvertretend nur jüngst für den Zuspruch der Verbringungskosten: AG Mannheim v. 28.01.2011 - 10 C 269/10; AG Bielefeld v. 12.01.2011 - 4 C 316/10; dagegen AG Iserlohn v. 17.03.2011 - 41 C 362/10; AG Düsseldorf v. 14.03.2011 - 39 C 14501/10; AG Bochum v. 07.06.2011 - 44 C 59/11; AG Stuttgart v. 20.04.2007 - 42 C 7512/06) konnte sich die Geschädigtenseite veranlasst sehen, einen externen Anwalt einzuschalten.
  • AG Stuttgart, 18.10.2012 - 41 C 5500/11

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Erstattung vorgerichtlicher …

    Denn selbst wenn die Geltendmachung der Vorhaltekosten durch den Anwalt notwendig und berechtigt gewesen wäre, wären nur die Anwaltskosten für diesen Teil, also berechnet aus dem Wert der Vorhaltekosten, zu ersetzen (vgl. (bereits die hiesige Referatsvorgängerin in) AG Stuttgart 41 C 2946/10 vom 12.11.2010 (juris), sowie (der jetzige Referatsrichter in) AG Stuttgart 41 C 5032/11 vom 16.12.2011 = NJW-RR 2012, 721 = NZV 2012, 493).
  • AG Stuttgart, 07.03.2013 - 41 C 5500/11

    Ersatz von Rechtsanwaltsgebühren für die außergerichtliche Geltendmachung von …

    Denn selbst wenn die Geltendmachung der Vorhaltekosten durch den Anwalt notwendig und berechtigt gewesen wäre, wären nur die Anwaltskosten für diesen Teil, also berechnet aus dem Wert der Vorhaltekosten, zu ersetzen (vgl. (bereits die hiesige Referatsvorgängerin in) AG Stuttgart 41 C 2946/10 vom 12.11.2010 ([...]), sowie (der jetzige Referatsrichter in) AG Stuttgart 41 C 5032/11 vom 16.12.2011 = NJW-RR 2012, 721 = NZV 2012, 493 ).
  • AG Frankenthal, 14.01.2014 - 3a C 156/13

    Ersatzfähige Mietwagenkosten i.R.d. Schadensersatzes nach Verkehrsunfall

    Die Klägerin hat daneben Anspruch auf Freistellung vorgerichtlicher Rechtsanwaltsgebühren in Höhe von insgesamt 70, 20 EURnetto, ausgehend von einer 1, 3 Geschäftsgebühr aus einem Gegenstandswert von 346, 23 EURzuzüglich einer Auslagenpauschale, §§ 13 RVG, Nr. 2300, 7002 VVRVG (58,50 EURplus 11, 70 EUR),§§ 250, 286 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 3, 288 Abs. 4 BGB (vgl. Amtsgericht Stuttgart, NJW-RR 2012, 721).
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