Rechtsprechung
| KG, 24.09.2007 - Not 4/06 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BNotO § 24; BNotO § 94 Abs. 1; GBO § 15; GBO § 53
Umfang der Pflicht des Notars zur Prüfung von Eintragungsmitteilungen des Grundbuchamtes - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- Thüringer Oberlandesgericht (Leitsatz)
Prüfung der Eintragungsmitteilung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Pflicht eines Notars zur Prüfung von Eintragungsmitteilungen des Grundbuchamtes; Fehlende Überprüfung der zur Löschung von Grundschulden übersandte Eintragungsnachricht eines Finanzamtes durch einen Notar
Papierfundstellen
- NotBZ 2008, 157
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (4)
- BGH, 03.06.1993 - III ZR 104/92
Amtspflichtverletzung durch Erlaß eines verspäteten Zwischenbescheides gemäß …
Auszug aus KG, 24.09.2007 - Not 4/06
Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGHZ 123, 1, 9; ebenso: Haug, Die Amtshaftung des Notars 1989 RNr. 632) ist der Notar zur Überwachung des Vollzugs der Eintragungsanträge allerdings im Grundsatz dann nicht verpflichtet, wenn er dem Grundbuchamt lediglich den Eintragungsantrag eines Antragsberechtigten übermittelt und nicht von der Ermächtigung des § 15 GBO Gebrauch gemacht hat. - BGH, 13.01.1984 - V ZR 205/82
Haftung des Vertragspartners für Pflichtwidrigkeiten des Notars im Rahmen …
Auszug aus KG, 24.09.2007 - Not 4/06
Ohne besonderen Anlass muss sich der Beteiligte nicht persönlich vergewissern, ob das Grundbuchamt alle beantragten Eintragungen entsprechend vorgenommen hat (vgl. BGH, NJW 1984, 1748). - BGH, 14.12.1992 - NotZ 3/91
Anfechtbarkeit von Disziplinarentscheidungen des Oberlandesgerichts in …
Auszug aus KG, 24.09.2007 - Not 4/06
Denn bei der Missbilligung handelt es sich um eine Maßnahme der Dienstaufsicht, die im Wesentlichen vorbeugenden Charakter hat und den Notar im Interesse der rechtsuchenden Bevölkerung zur sorgfältigen Wahrnehmung seiner Amtspflichten anhalten soll (BGH, DNotZ 1993, 465, 467; DNotZ 1985, 98, 100). - BGH, 06.02.1984 - NotZ 15/83
Umfang der Aufsicht über die amtliche Tätigkeit des Notars - Gebührenermäßigung …
Auszug aus KG, 24.09.2007 - Not 4/06
Denn bei der Missbilligung handelt es sich um eine Maßnahme der Dienstaufsicht, die im Wesentlichen vorbeugenden Charakter hat und den Notar im Interesse der rechtsuchenden Bevölkerung zur sorgfältigen Wahrnehmung seiner Amtspflichten anhalten soll (BGH, DNotZ 1993, 465, 467; DNotZ 1985, 98, 100).
- KG, 21.02.2017 - Not 4/16
Dienstpflichtverletzung des Urkundsnotars: Ausspruch der Missbilligung wegen …
Sie ist eine Maßnahme der Dienstaufsicht, die wiederum keinen disziplinarischen Charakter hat, sondern dazu dient, den Notar zur sorgfältigeren Ausübung seiner Amtspflichten anzuhalten (Senat, Beschluss vom 24. September 2007 - Not 4/06 - KGreport 2008, 219, 221). - OLG Karlsruhe, 08.03.2016 - 14 U 118/14
Haftung eines Amtsnotars: Persönliche Überwachungspflicht des Notars über den …
Im Rahmen einer Vollzugstätigkeit, die Gegenstand eines Betreuungsauftrags nach § 24 BNotO ist, hat der Notar nicht nur die entsprechenden Eintragungsanträge beim Grundbuchamt zu stellen, sondern auch den ordnungsmäßigen Vollzug der von ihm beim Grundbuchamt gestellten Anträge zu überwachen (vgl. BGH, NJW 1960, 1718; BGH, DNotZ 1968, 318; BGHZ 123, 1; KG, NotBZ 2008, 157;… Sandkühler in Arndt/Lerch/Sandkühler, BNotO 7. Aufl. § 24 Rdn. 49;… Haug/Zimmermann, Die Amtshaftung des Notars, 3. Aufl. Rdn. 633, 646;… Ganter in Ganter/Hertel/Wöstmann, Handbuch der Notarhaftung 3. Aufl. Rdn. 1521 ff.).
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