Rechtsprechung
| LG Schwerin, 28.03.2017 - 4 T 11/16 |
Zitiervorschläge
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Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- Justiz Mecklenburg-Vorpommern
§ 29 GNotKG, § 182 BGB
Kostenschuldnerschaft für Notargebühren: Auftragserteilung durch den Makler eines potenziellen Immobilienerwerbers - ra.de
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- NotBZ 2017, 319
Wird zitiert von ... (2)
- OLG Nürnberg, 16.11.2020 - 8 W 3216/20
Makler als Schuldner von Notarkosten
Sie hat insoweit nicht als (scheinbare) Vertreterin der Grundstückseigentümerin gehandelt, so dass es auf eine Haftung nach § 179 BGB nicht ankommt (vgl. hierzu KG, MittBayNot 2004, 141; LG Freiburg, BeckRS 2016, 7541; LG Schwerin, NotBZ 2017, 319). - OLG Nürnberg, 22.09.2020 - 8 W 3216/20
Makler als Schuldner von Notarkosten
Sie hat insoweit nicht als (scheinbare) Vertreterin der Grundstückseigentümerin gehandelt, so dass es auf eine Haftung nach § 179 BGB nicht ankommt (vgl. hierzu KG, MittBayNot 2004, 141; LG Freiburg, BeckRS 2016, 7541; LG Schwerin, NotBZ 2017, 319).
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