Rechtsprechung
| LG Nürnberg-Fürth, 24.11.2025 - 12 Qs 41/25 |
Volltextveröffentlichungen (6)
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Durchsuchung, Herausgabeersuchen, Abwendungsbefugnis, Berufsgeheimnisträger, Schweigepflicht, Notar
- openjur.de
- BAYERN | RECHT
StPO § 95, § 103; StGB § 203
Beschwerde, Staatsanwaltschaft, Durchsuchungsbeschluss, Notar, Ermittlungsrichter, Herausgabe, Vergleich, Herkunft, Differenzbesteuerung, Zwangsmittel, Befreiung, Anordnung, Durchsuchung, Abwendung, milderes Mittel, prima facie, Wahrnehmung berechtigter Interessen ... - Deutsches Notarinstitut
StPO §§ 95, 103; StGB § 203; BNotO § 18
Durchsuchungsbeschluss zur Durchsuchung der Amtsräume eines Notars; richterliches Herausgabeersuchen; keine Entbindung von der Schweigepflicht - strafrechtsiegen.de
Notar und Zeugnisverweigerung: Zwangsmittel bei Herausgabe gestoppt
Kurzfassungen/Presse (2)
- Burhoff online Blog (Kurzinformation und Auszüge)
StPO: Herausgabeverlangen bei einem Notar, Bruch der Schweigepflicht durch Urkundenherausgabe?
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Herausgabeersuchen: Keine Androhung von Zwangsmitteln gegen Notar
Verfahrensgang
- AG Nürnberg, 08.08.2025 - 57 Gs 9819/25
- LG Nürnberg-Fürth, 24.11.2025 - 12 Qs 41/25
Papierfundstellen
- StV 2026, 161
- NotBZ 2026, 107
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (5)
- LG Frankfurt/Oder, 28.01.2020 - 23 Qs 54/19
Geschäftsräumdurchsuchung eines Notars - Verstoß gegen Übermaßverbot
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.11.2025 - 12 Qs 41/25
Rn. 12 Die dem Ersuchen zugrunde liegende Erwägung, aus Verhältnismäßigkeitsgründen könne an eine nichtverdächtige Person statt mit einem Durchsuchungsbeschluss nach § 103 StPO vorrangig mit einem (isolierten) richterlichen Herausgabeverlangen herangetreten werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. November 2021 - StB 6 + 7/21, juris Rn. 17; LG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 28. Januar 2020 - 23 Qs 54/19, juris Rn. 19; LG Dresden…, Beschluss vom 27. November 2013 - 5 Qs 113/13, juris Rn. 10), stellt für einen nicht von der Schweigepflicht entbundenen Berufsgeheimnisträger i.S.d. § 53 StPO nur prima facie ein milderes Mittel dar.Ist der Gegenstand aber beschlagnahmefähig - im konkreten Fall ist das jedenfalls hinsichtlich der Urkunde selbst der Fall (vgl. LG Frankfurt (Oder), Beschluss vom 28. Januar 2020 - 23 Qs 54/19, juris Rn. 13) -, stellt sich weiter die oben angesprochene Frage, ob gegenüber dem Berufsgeheimnisträger überhaupt ein Herausgabeanspruch i.S.d. § 95 StPO besteht; nur bejahendenfalls könnte daraus ein Rechtfertigungsgrund erwachsen, das aber auch nur dann, wenn die Leistung auf einen nicht durchsetzbaren Anspruch als rechtfertigend im Sinne des § 203 StGB anerkannt würde.
- BVerfG, 08.03.1972 - 2 BvR 28/71
Ärztliche Schweigepflicht
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.11.2025 - 12 Qs 41/25
Dass der Beschwerdeführer nicht selbst die streitbefangene Urkunde erstellt hat, sondern er lediglich Amtsnachfolger des seinerzeit beurkundenden Notars und der aktuelle Verwahrer der Urkunde ist, ändert an dieser Rechtslage nichts (vgl. BVerfG, Beschluss vom 8. März 1972 - 2 BvR 28/71, juris Rn. 30). - BGH, 06.09.2023 - StB 40/23
Beschwerde gegen Durchsuchungsanordnung des Ermittlungsrichters des …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.11.2025 - 12 Qs 41/25
Dieser Rechtfertigungsgrund ist implizit anerkannt durch die richterrechtlich entwickelte und regelmäßig angewandte Figur der Abwendungsbefugnis, die dem Betroffenen gestattet, zur Meidung einer Durchsuchung die gesuchte Sache herauszugeben (vgl. BGH, Beschluss vom 6. September 2023 - StB 40/23, juris Rn. 21; BGH…, Beschluss vom 18. November 2021 - StB 6 + 7/21, juris Rn. 17; LG Nürnberg-Fürth…, Beschluss vom 22. November 2024 - 18 Qs 17/24, juris Rn. 94 m.w.N.). - LG Nürnberg-Fürth, 22.11.2024 - 18 Qs 17/24
Durchsuchung bei einem unverdächtigen Notar; Umfang des Beschlagnahmeverbotes …
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.11.2025 - 12 Qs 41/25
Dieser Rechtfertigungsgrund ist implizit anerkannt durch die richterrechtlich entwickelte und regelmäßig angewandte Figur der Abwendungsbefugnis, die dem Betroffenen gestattet, zur Meidung einer Durchsuchung die gesuchte Sache herauszugeben (vgl. BGH…, Beschluss vom 6. September 2023 - StB 40/23, juris Rn. 21; BGH…, Beschluss vom 18. November 2021 - StB 6 + 7/21, juris Rn. 17; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 22. November 2024 - 18 Qs 17/24, juris Rn. 94 m.w.N.). - LG Dresden, 27.11.2013 - 5 Qs 113/13
Durchsuchung, Insolvenzverwalter, Verhältnismäßigkeit, Herausgabeverlangen
Auszug aus LG Nürnberg-Fürth, 24.11.2025 - 12 Qs 41/25
Rn. 12 Die dem Ersuchen zugrunde liegende Erwägung, aus Verhältnismäßigkeitsgründen könne an eine nichtverdächtige Person statt mit einem Durchsuchungsbeschluss nach § 103 StPO vorrangig mit einem (isolierten) richterlichen Herausgabeverlangen herangetreten werden (vgl. BGH…, Beschluss vom 18. November 2021 - StB 6 + 7/21, juris Rn. 17; LG Frankfurt (Oder)…, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 23 Qs 54/19, juris Rn. 19; LG Dresden, Beschluss vom 27. November 2013 - 5 Qs 113/13, juris Rn. 10), stellt für einen nicht von der Schweigepflicht entbundenen Berufsgeheimnisträger i.S.d. § 53 StPO nur prima facie ein milderes Mittel dar.
- LG Nürnberg-Fürth, 22.04.2026 - 12 Qs 14/26
Durchsuchungsbeschluss, Beschlagnahmefreiheit, Notarverschwiegenheit, …
Seine gegen dieses Ersuchen gerichtete Beschwerde hatte vor der Kammer Erfolg (LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 24. November 2025 - 12 Qs 41/25, juris).Üblicherweise würde beim Notar lediglich eine beglaubigte Abschrift des Vermerks verwahrt (…vgl. Frenz/Miermeister/Ellefret, BNotO, 6. Aufl., NotAktVV § 31 Rn. 11;… HK-NotarR/Strauß, NotAktVV § 31 Rn. 6; Ladiges, NotBZ 2026, 107, 109).
Er war mithin für die Kenntnisnahme durch Dritte bestimmt und daher nicht beschlagnamefrei, da er die Vertrauenssphäre zwischen dem Mandanten und dem Notar gerade verlassen sollte (vgl. BVerfG…, Beschluss vom 6. November 2014 - 2 BvR 2928/10, juris Rn. 22; LG Frankfurt (Oder)…, Beschluss vom 28. Januar 2020 - 23 Qs 54/19, juris Rn. 13; LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 24. November 2025 - 12 Qs 41/25, juris Rn. 14;… KK-StPO/Greven, 9. Aufl., § 97 Rn. 12 mwN).
Denn es handelt sich bei ihr um eine Unterlage, die gerade nicht dazu bestimmt ist, die Vertrauenssphäre zwischen Mandanten und Notar zu verlassen, vielmehr ist sie innerhalb dieses Schutzbereichs entstanden und soll in ihm verbleiben (vgl. LG Kiel, Beschluss vom 6. August 1999 - 39 Qs 27/99, wistra 2000, 194; LG Aachen, Beschluss vom 23. Januar 1998 - 86 Qs 94/97, NStZ-RR 1999, 216, 217;… KK-StPO/Greven, 9. Aufl., § 97 Rn. 13;… Schmitt/Köhler, StPO, 68. Aufl., § 97 Rn. 29; Ladiges, NotBZ 2026, 107, 109).
Der angegriffene Durchsuchungsbeschluss, der eine Abwendungsbefugnis zugunsten des Beschwerdeführers aufwies, griff die Erwägungen der Kammer zu Verhältnismäßigkeit auf und setzte sie um (vgl. LG Nürnberg-Fürth, Beschluss vom 24. November 2025 - 12 Qs 41/25, juris Rn. 12 ff., mit Anm. Ladiges, NotBZ 2026, 107 und Bespr. Jäger, ZWH 2026, 51).
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