Rechtsprechung
| BGH, 08.07.2024 - NotSt (Brfg) 3/23 |
Volltextveröffentlichungen (10)
- Doctrine(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Mit KI-Zusammenfassung und KI-Dialogfeld, um Fragen zur Entscheidung stellen.
Doctrine ist die neue umfassende Rechts-KI-Plattform in Kooperation mit dejure.org. Mehr Informationen - openjur.de
- bundesgerichtshof.de
- rechtsinformationen.bund.de
Grundsätzliches Verbot der Vertretung eines Verbrauchers durch vollmachtlosen Vertreter
- rechtsprechung-im-internet.de
§ 17 Abs 1 S 1 BeurkG, § 17 Abs 2a S 2 Nr 1 BeurkG, § 14 Abs 1 S 1 BNotO, § 14 Abs 3 BNotO
Grundsätzliches Verbot der Vertretung eines Verbrauchers durch vollmachtlosen Vertreter - IWW
§ 17 Abs. 1 BeurkG, § ... 14 Abs. 1, Abs. 3 Satz 2 BNotO, § 109 BNotO, § 64 BDG, § 124a Abs. 5 Satz 2, § 124 Abs. 2 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO, § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO, § 14 Abs. 1 BNotO, § 14 Abs. 3 BNotO, § 17 Abs. 2a Satz 1, Satz 2 Nr. 1 BeurkG, § 17 Abs. 2a Satz 2 Nr. 1 BeurkG, § 124a Abs. 4 Satz 4 VwGO, § 77 Abs. 1 BDG, § 154 Abs. 2 VwGO, § 78 BDG, § 78 Satz 1 BDG
- Deutsches Notarinstitut
BeurkG §§ 17 Abs. 1, 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 1; BNotO § 14 Abs. 1 u. 3
Systematische Beurkundung mit vollmachtlosen Vertretern; Auftreten eines vollmachtlosen Vertreters für eine Gemeinde in Abstimmung mit der Gemeinde - rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Grundsätzliches Verbot zur Vertretung eines Verbrauchers durch einen vollmachtlosen Vertreter ohne die Eigenschaft als Vertrauensperson
- datenbank.nwb.de
Grundsätzliches Verbot der Vertretung eines Verbrauchers durch vollmachtlosen Vertreter
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Kommune beim Notar: Einsatz vollmachtloser Vertreter kein Disziplinarverstoß
Kurzfassungen/Presse (3)
- Rechtslupe (Kurzinformation/Zusammenfassung)
Die notarielle Beurkundung mit einem vollmachtlosen Vertreter
- beck-aktuell.de (Kurzinformation)
Kommune beim Notar: Einsatz vollmachtloser Vertreter kein Disziplinarverstoß
- Wolters Kluwer (Kurzinformation)
Keine Anwendung des Verbots der systematischen Beurkundung vollmachtloser Vertreter über § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 1 BeurkG hinaus
Besprechungen u.ä.
- heckschen-vandeloo.de (Entscheidungsbesprechung)
Grundsätzliches Verbot der Vertretung eines Verbrauchers durch vollmachtlosen Vertreter
Verfahrensgang
- OLG Köln, 11.10.2023 - 36 Not 6/23
- BGH, 08.07.2024 - NotSt (Brfg) 3/23
Papierfundstellen
- NJW 2024, 3161
- DNotZ 2025, 151
- WM 2024, 1926
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.07.2021 - NotSt (Brfg) 1/21
Beurkundung des Kaufvertrags über eine Eigentumswohnung durch einen Notar und …
Auszug aus BGH, 08.07.2024 - NotSt (Brfg) 3/23
Dabei müssen insbesondere auch Ausführungen dazu gemacht werden, aus welchen Gründen, in welchem Umfang und von welcher Seite die Rechtsfrage umstritten ist (st. Rspr., z.B. Senat, Beschluss vom 19. Juli 2021 - NotSt(Brfg) 1/21, NJW 2022, 70 Rn. 26 mwN).Einer Wertfestsetzung bedarf es aufgrund der Festgebühren im Gebührenverzeichnis der Anlage zu § 78 BDG nicht (§ 109 BNotO iVm § 78 Satz 1 BDG; Senat, Beschluss vom 19. Juli 2021 - NotSt(Brfg) 1/21, juris Rn. 31, insoweit nicht abgedruckt in NJW 2022, 70;… Wittkowski in Urban/Wittkowski, BDG, 2. Aufl., § 78 Rn. 3).
- BGH, 20.07.2015 - NotSt (Brfg) 3/15
Disziplinarverfügung gegen einen Notar: Vornahme von Grundschuldbestellungen …
Auszug aus BGH, 08.07.2024 - NotSt (Brfg) 3/23
Rn. 8 Nach den - die gesetzlichen Pflichten freilich lediglich konkretisierenden (vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Juli 2015 - NotSt(Brfg) 3/15, NJW-RR 2016, 442 Rn. 15 …und vom 11. Mai 2009 - NotZ(Brfg) 17/08, NJW-RR 2009, 1419 Rn. 14) - Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der für die Klägerin zuständigen Westfälischen Notarkammer vom 9. Juni 1999 (Kammer-Report der Westfälischen Notarkammer vom 23. Juni 2000 und vom 12. Dezember 2000, zuletzt geändert durch Beschluss der Kammerversammlung vom 19. April 2023, Kammer-Report Ausgabe 3/2023 vom 13. Juni 2023) hat der Notar das Beurkundungsverfahren so zu gestalten, dass die vom Gesetz mit dem Beurkundungserfordernis erfolgten Zwecke erreicht werden, insbesondere die Schutz- und Belehrungsfunktion der Beurkundung gewahrt und der Anschein der Abhängigkeit oder Parteilichkeit vermieden wird. - BGH, 11.05.2009 - NotZ 17/08
Notar-Domain mit Stadt-Bezeichnung zulässig
Auszug aus BGH, 08.07.2024 - NotSt (Brfg) 3/23
Rn. 8 Nach den - die gesetzlichen Pflichten freilich lediglich konkretisierenden (…vgl. Senat, Beschlüsse vom 20. Juli 2015 - NotSt(Brfg) 3/15, NJW-RR 2016, 442 Rn. 15 und vom 11. Mai 2009 - NotZ(Brfg) 17/08, NJW-RR 2009, 1419 Rn. 14) - Richtlinien für die Amtspflichten und sonstigen Pflichten der Mitglieder der für die Klägerin zuständigen Westfälischen Notarkammer vom 9. Juni 1999 (Kammer-Report der Westfälischen Notarkammer vom 23. Juni 2000 und vom 12. Dezember 2000, zuletzt geändert durch Beschluss der Kammerversammlung vom 19. April 2023, Kammer-Report Ausgabe 3/2023 vom 13. Juni 2023) hat der Notar das Beurkundungsverfahren so zu gestalten, dass die vom Gesetz mit dem Beurkundungserfordernis erfolgten Zwecke erreicht werden, insbesondere die Schutz- und Belehrungsfunktion der Beurkundung gewahrt und der Anschein der Abhängigkeit oder Parteilichkeit vermieden wird. - BGH, 22.03.2021 - NotZ(Brfg) 9/20
Besetzung eines Anwaltsnotariats in Berlin: Anforderungen an die allgemeine …
Auszug aus BGH, 08.07.2024 - NotSt (Brfg) 3/23
Zudem ist die Entscheidungserheblichkeit für den konkreten Rechtsstreit darzulegen (Senat, Beschluss vom 22. März 2021 - NotZ(Brfg) 9/20, NJOZ 2021, 762 Rn. 23 mwN). - BGH, 11.07.2022 - NotZ(Brfg) 7/21
Bestellung eines Rechtsanwalts zum Notar durch Erfüllen der allgemeinen und der …
Auszug aus BGH, 08.07.2024 - NotSt (Brfg) 3/23
Rn. 6 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nur gegeben, wenn der Antragsteller im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat und sich dies auf die Richtigkeit des Ergebnisses auswirken kann (st. Rspr., z.B. Senat, Beschluss vom 11. Juli 2022 - NotZ(Brfg) 7/21, NJOZ 2022, 1179 Rn. 8 mwN).
- BayObLG, 15.04.2025 - 501 DSNot 4/22
Dienstpflichtverletzungen eines Notars bei der Beurkundung von Kaufverträgen und …
Rn. 126 aa) Der Notar soll nach § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 1 BeurkG darauf hinwirken, dass Erklärungen des Verbrauchers nur von diesem persönlich oder durch eine Vertrauensperson abgegeben werden (…vgl. eingehend Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann-Regler, online.GROSSKOMMENTAR zum Zivilrecht aaO § 17 BeurkG Rdn. 177); die Regelung in Nr. 11.1a der Richtlinien der Landesnotarkammer Bayern (…aaO, s. o.) stellt trotz ihres weitergefassten Wortlautes keine weitergehende Einschränkung des notariellen Handelns dar (BGH, Beschluss vom 08.07.2024, NotSt (Brfg) 3/23, DNotZ 2025, 151, 153f.).Eine Ausnahme von § 17 Abs. 2a S. 2 Nr. 1 BeurkG, d. h. eine Vertretung des Verbrauchers durch eine andere als eine Vertrauensperson, wird nur unter engen Voraussetzungen in Betracht gezogen, etwa wenn - was der Notar zu überprüfen hat (…BeckOK BeurkG-Köther aaO § 17 Rdn. 87;… BGH vom 20.07.2015 aaO Rdn. 17) - feststeht, dass der Verbraucher das Rechtsgeschäft nicht persönlich abschließen kann, eine Vertrauensperson nicht zur Verfügung steht und die Belehrung des Verbrauchers auf andere Weise hinreichend sichergestellt ist (…Gsell/Krüger/Lorenz/Reymann-Regler, online.GROSSKOMMENTAR zum Zivilrecht aaO § 17 BeurkG Rdn. 186), wenn die begrenzte Bedeutung des Geschäfts die Anwesenheit einer Vertrauensperson nicht erfordert (…OLG Celle vom 18.03.2010 aaO (unter II. 2. c cc): Vollzugsgeschäft) oder wenn eine geschäftserfahrene Kommune beteiligt ist, die im Unterschied zum schutzbedürftigen Verbraucher in der Regel nicht belehrungsbedürftig ist (BGH vom 08.07.2024 aaO, DNotZ 2025, 151, 153 (Rdn. 11)).
- BGH, 09.03.2026 - NotSt (Brfg) 3/25
Berechtigung einer Disziplinarverfügung gegenüber einem Notar wegen Verstoßes …
Rn. 7 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nur gegeben, wenn der Antragsteller im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat und sich dies auf die Richtigkeit des Ergebnisses auswirken kann (st. Rspr., vgl. z.B. Senat, Beschluss vom 8. Juli 2024 - NotSt(Brfg) 3/23, NJW 2024, 3161 Rn. 6 m.w.N.). - BGH, 10.11.2025 - NotSt (Brfg) 1/25
Ahndung der unterlassenen Prüfung der Verwahranweisung zum gebotenen Zeitpunkt …
Rn. 9 1. Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des angefochtenen Urteils im Sinne des § 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO sind nur gegeben, wenn der Antragsteller im Zulassungsverfahren einen einzelnen tragenden Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt hat und sich dies auf die Richtigkeit des Ergebnisses auswirken kann (st. Rspr., zB Senat, Beschluss vom 8. Juli 2024 - NotSt(Brfg) 3/23, WM 2024, 1926 Rn. 6 mwN). - BGH, 10.11.2025 - NotSt (Brfg) 2/25
Verweiserteilung wegen Verstoßes eines Notars gegen das Mitwirkungsverbot
Rn. 3 1. Nach den dafür geltenden Maßgaben (vgl. nur Senat, Beschluss vom 8. Juli 2024 - NotSt(Brfg) 3/23, WM 2024, 1926 Rn. 6 mwN) bestehen keine ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit der angefochtenen Entscheidung (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO).
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