Rechtsprechung
| VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 05.40050, 8 A 06.40004, 8 A 06.40006, 8 A 06.40007 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
FStrG § 17 a.F.; ; FStrG § 17d; ; FStrG § 17e; ; FStrG § 19; ; FStrG § 24; ; BayVwVfG Art. 73 Abs. 4; ; BNatSchG § 43; ; BNatSchG § 61; ; FFH-RL Art. 6; ; BImSchG § 41; ; 16. BImSchV § 2 Abs. 1
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
Westtangente Rosenheim (B 15) darf gebaut werden
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beeinträchtigungen des Fauna-Flora-Habitat-Gebiets (FFH-Gebiets) "Auer Weidmoos mit Kalten und Kaltenaue" in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch einen Straßenbau; Flächenverlust eines geschützten natürlichen Lebensraumtyps ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (4)
- bayern.de
(Pressemitteilung)
Westtangente Rosenheim (B 15) darf gebaut werden
- Bayerischer Verwaltungsgerichtshof
(Pressemitteilung)
Westtangente Rosenheim (B 15) darf gebaut werden
- kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)
Ortsumgehung darf bei nur unerheblichen Beeinträchtigungen eines FFH-Gebietes und vertretbaren Lärmbelästigungen gebaut werden - Bayerischer Verwaltungsgerichtshof erlaubt Bau der Westtangente Rosenheim (B 15)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Beeinträchtigungen des Fauna-Flora-Habitat-Gebiets (FFH-Gebiets) "Auer Weidmoos mit Kalten und Kaltenaue" in seinen für die Erhaltungsziele oder den Schutzzweck maßgeblichen Bestandteilen durch einen Straßenbau; Flächenverlust eines geschützten natürlichen Lebensraumtyps ...
Verfahrensgang
- VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 05.40050, 8 A 06.40004, 8 A 06.40006, 8 A 06.40007
- BVerwG, 09.08.2010 - 9 B 10.10
Papierfundstellen
- NuR 2010, 355
Wird zitiert von ... (31) Zitiert selbst (24)
- BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07
Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 05.40050
70 Nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts setzt die Prüfung, ob ein Vorhaben gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt, eine ausreichende Bestandsaufnahme der im Trassenbereich vorhandenen Arten, die in den Anwendungsbereich der Verbote fallen, und ihrer Lebensweise voraus (vgl. BVerwG vom 9.7.2008 BVerwGE 131, 274/289 ff. [RdNrn. 54 ff.]).Der individuenbezogene Ansatz der artenschutzrechtlichen Vorschriften verlangt aber andererseits Ermittlungen, deren Ergebnisse die Planfeststellungsbehörde in die Lage versetzen, die tatbestandlichen Voraussetzungen der Verbotstatbestände zu überprüfen (vgl. BVerwG vom 9.7.2008 a.a.O. S. 290 [RdNr. 54]).
Denn Maßnahmen, mit deren Hilfe Kollisionen vermieden oder das Risiko zumindest minimiert werden soll, wie Überflughilfen, Leitstrukturen und Ähnliches, sind in die Betrachtung einzubeziehen (vgl. BVerwG vom 13.3.2008 NuR 2008, 495/499 [RdNr. 37]; vom 9.7.2008 BVerwGE 131, 274/301 f. = NVwZ 2009, 302/311 [RdNr. 91]).
Hierbei ist ferner zu berücksichtigen, dass der sachverständig beratenen Planfeststellungsbehörde im Rahmen des Artenschutzrechts eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zusteht, die nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle zugänglich ist (…vgl. BVerwG vom 13.5.2009 a.a.O. S. 718 [RdNr. 87]; BVerwG vom 9.7.2008 NVwZ 2009, 302/309 [RdNr. 73]).
Auch in diesem Zusammenhang ist die der sachverständig beratenen Planfeststellungsbehörde zustehende naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu beachten (vgl. BVerwG vom 13.5.2009 NuR 2009, 711/718 [RdNr. 87]; vom 9.7.2008 NVwZ 2009, 302/309 [RdNr. 73]).
- BVerwG, 18.03.2009 - 9 A 39.07
Planfeststellung; Verfahrensfehler; Doppelzuständigkeit als …
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 05.40050
Ferner darf nicht aus den Augen verloren werden, dass der Schutz des Beschädigungs- und Zerstörungsverbots gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 3 BNatSchG n.F. nicht dem Lebensraum der geschützten Arten insgesamt, sondern nur selektiv den ausdrücklich bezeichneten Lebensstätten zuteil wird, die durch bestimmte Funktionen für die jeweilige Art geprägt sind (vgl. BVerwG vom 18.3.2009 NuR 2009, 776/779 [RdNr. 66]).Insoweit liegt ein Abtauchen in den Verkehrsraum beim Überfliegen nicht nahe (vgl. BVerwG vom 18.3.2009 a.a.O. S. 779 [RdNr. 61]).
Davon kann aber nur ausgegangen werden, sofern es um Tiere solcher Arten geht, die aufgrund ihrer Verhaltensweisen gerade im Bereich des Vorhabens ungewöhnlich stark von den Risiken des dadurch verursachten Straßenverkehrs betroffen sind, wenn sich diese besonderen Risiken durch die konkrete Ausgestaltung des Vorhabens einschließlich der geplanten Vermeidungs- oder Minderungsmaßnahmen nicht beherrschen lassen (vgl. BVerwG vom 18.3.2009 a.a.O. S. 778 [RdNr. 58]).
Eine unzumutbare Belastung durch Luftschadstoffe haben die Kläger zu 7 und 8 schon nicht plausibel und substanziiert dargelegt (vgl. auch BVerwG vom 18.3.2009 NuR 2009, 776/785 ff. [RdNrn. 113 ff.]).
- BVerwG, 13.05.2009 - 9 A 73.07
Planfeststellung für Bau und Änderung einer Bundesfernstraße; Habitatschutz; …
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 05.40050
Keine genügende Beachtung findet auch, dass es hier nicht um den Schutz einzelner Individuen geht, sondern nur um den Schutz der betreffenden Art vor Einflüssen, die sich langfristig auf die Verbreitung und die Größe der Population der betreffenden Art auswirken können (vgl. BVerwG vom 13.5.2009 NuR 2009, 711/714 [RdNr. 59]).Hierbei ist ferner zu berücksichtigen, dass der sachverständig beratenen Planfeststellungsbehörde im Rahmen des Artenschutzrechts eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zusteht, die nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle zugänglich ist (vgl. BVerwG vom 13.5.2009 a.a.O. S. 718 [RdNr. 87]; BVerwG vom 9.7.2008 NVwZ 2009, 302/309 [RdNr. 73]).
Auch in diesem Zusammenhang ist die der sachverständig beratenen Planfeststellungsbehörde zustehende naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu beachten (vgl. BVerwG vom 13.5.2009 NuR 2009, 711/718 [RdNr. 87]; vom 9.7.2008 NVwZ 2009, 302/309 [RdNr. 73]).
Ein Vorhaben verstößt demgegenüber dann nicht gegen das Tötungsverbot, wenn es nach naturschutzfachlicher Einschätzung jedenfalls aufgrund der im Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren verursacht, mithin unterhalb der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich verbleibt, der mit einem Verkehrsweg im Naturraum immer verbunden ist (vgl. BVerwG vom 13.5.2009 a.a.O. S. 718 [RdNr. 86]).
- EuGH, 14.09.2006 - C-244/05
Bund Naturschutz in Bayern u.a. - Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der …
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 05.40050
BVerwGE 130, 299/326 [RdNr. 72]; vom 17.1.2007 NVwZ 2007, 1054/1062 [RdNr. 75] unter Bezugnahme auf EuGH vom 14.9.2006 NVwZ 2007, S. 61/63 [RdNrn.Abgesehen davon würde es sich bei den strittigen Randbereichen, die über das gelistete Gebiet hinaus als ...91E0-Flächen angesehen werden könnten, um potenzielle FFH-Gebiete handeln, die allenfalls nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs im Urteil vom 14. September 2006 (NVwZ 2007, 61) zu beurteilen wären.
Davon, dass das vergleichsweise kleine Brückenbauprojekt im Zug der B 15 die ökologischen Merkmale der vorliegenden Randzonen ernsthaft beeinträchtigen, insbesondere die Fläche des Gebiets wesentlich verringern, zum Verschwinden prioritärer Arten führen oder die Zerstörung des Gebiets oder die Beseitigung seiner repräsentativen Merkmale zur Folge haben könnte, kann nicht ernsthaft die Rede sein (vgl. EuGH vom 14.9.2006 a.a.O. S. 63 [RdNr. 46]).
- BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06
Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 05.40050
BVerwGE 130, 299/326 [RdNr. 72]; vom 17.1.2007 NVwZ 2007, 1054/1062 [RdNr. 75] unter Bezugnahme auf EuGH vom 14.9.2006 NVwZ 2007, S. 61/63 [RdNrn.Ein Planvorhaben widerspricht dem Tötungsverbot vielmehr nur dann, wenn sich das Tötungsrisiko für die geschützten Tiere durch das Vorhaben signifikant erhöht (BVerwG vom 12.3.2008 BVerwGE 131, 299/366 = NuR 2008, 633/653 [RdNr. 219]).
- BVerwG, 17.01.2007 - 9 A 20.05
Straßenplanung; Planfeststellung; Westumfahrung Halle; anerkannter …
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 05.40050
BVerwGE 130, 299/326 [RdNr. 72]; vom 17.1.2007 NVwZ 2007, 1054/1062 [RdNr. 75] unter Bezugnahme auf EuGH vom 14.9.2006 NVwZ 2007, S. 61/63 [RdNrn.Lebensraumtypen und Arten, die im Standard-Datenbogen nicht genannt sind, können dagegen kein Erhaltungsziel des Gebiets darstellen (vgl. BVerwG vom 17.1.2007 a.a.O. RdNr. 77).
- EuGH, 12.12.2002 - C-470/99
Universale-Bau u.a. - "Richtlinie 93/37/EWG - Öffentliche Bauaufträge - Begriff …
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 05.40050
Die Festsetzung angemessener Ausschlussfristen ist als Anwendungsfall des grundlegenden Prinzips der Rechtssicherheit jedoch auch gemeinschaftsrechtlich zulässig (vgl. EuGH vom 12.12.2002 NVwZ 2003, 844/848).In seiner Rechtsprechung geht der Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften davon aus, dass Ausschlussfristen zur Stärkung der Bestandskraft behördlicher Entscheidungen beitragen und damit dem gemeinschaftsrechtlich anerkannten Grundsatz der Rechtssicherheit dienen (vgl. EuGH vom 12.12.2002 NVwZ 2003, 844/848).
- VGH Bayern, 29.09.1998 - 8 A 97.40042
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 05.40050
3.2 Die Rechtsprechung des Verwaltungsgerichtshofs geht ferner davon aus, dass ein Abtretungsverlust von weniger als 5% der Betriebsfläche die Existenzfähigkeit eines gesunden landwirtschaftlichen Betriebs nicht beeinträchtigt, weil ein solcher gesunder Betrieb Abtretungen in dieser Größenordnung verkraftet (vgl. BayVGH vom 29.9.1998 Az. 8 A 97.40042, AU S. 5 und 7 m.w.N.).Insoweit können auch Ersatzlandangebote mit geeigneten Flächen eine Existenzgefährdung abwenden (vgl. BayVGH vom 29.9.1998, a.a.O.).
- BVerwG, 12.12.1969 - IV C 105.66
Rechtsnatur der Genehmigung eines Bebauungsplans; Rechtsfolgen der …
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 05.40050
Das Abwägungsgebot wäre nur dann verletzt, wenn ein Abwägungsausfall, ein Abwägungsdefizit, eine Abwägungsfehleinschätzung oder eine Abwägungsdisproportionalität vorläge (vgl. BVerwG vom 12.12.1969 BVerwGE 34, 301/309; vom 14.2.1975 BVerwGE 48, 56/58; vom 7.7.1978 BVerwGE 56, 110/123). - BVerwG, 14.02.1975 - IV C 21.74
Schutzauflagen zugunsten betroffener Grundstücke - Planfeststellungsbeschluss zum …
Auszug aus VGH Bayern, 30.09.2009 - 8 A 05.40050
Das Abwägungsgebot wäre nur dann verletzt, wenn ein Abwägungsausfall, ein Abwägungsdefizit, eine Abwägungsfehleinschätzung oder eine Abwägungsdisproportionalität vorläge (vgl. BVerwG vom 12.12.1969 BVerwGE 34, 301/309; vom 14.2.1975 BVerwGE 48, 56/58; vom 7.7.1978 BVerwGE 56, 110/123). - BVerwG, 07.07.1978 - 4 C 79.76
Startbahn West
- BVerwG, 28.01.1999 - 4 CN 5.98
Bebauungsplan; Straßenplanung; Planungskompetenz; Abschnittsbildung; …
- BVerwG, 15.03.2000 - 11 A 42.97
Planfeststellung für die Änderung eines Schienenweges; Verfahren "Besonders …
- BVerwG, 05.03.1997 - 11 A 25.95
Verwaltungsverfahrensrecht - Voraussetzungen eines Entscheidungsvorbehalts nach § …
- BVerwG, 12.04.2005 - 9 VR 41.04
Straßenplanung; Planfeststellung; vorläufiger Rechtsschutz; Antragsfrist; …
- BVerwG, 13.03.2008 - 9 VR 10.07
Eilanträge gegen die Neubautrasse der A 4 bei Jena erfolglos
- BVerwG, 22.09.1999 - 4 B 68.98
Bundesfernstraßenplanung; Neubau einer Bundesstraße; wesentliche Änderung einer …
- VGH Bayern, 14.06.1996 - 8 A 94.40125
- BVerwG, 08.06.1995 - 4 C 4.94
Straßenrechtliche Planfeststellung - Entscheidung durch Teilurteil - Teilbarkeit …
- BVerwG, 27.10.2000 - 4 A 18.99
FFH-Richtlinie; potentielles Schutzgebiet; Schutzregime; gemeinschaftsrechtliche …
- BVerwG, 09.06.2004 - 9 A 11.03
Straßenplanung; Planfeststellung; anerkannter Naturschutzverein; Klagebefugnis; …
- BVerwG, 19.05.1998 - 4 C 11.96
Neue Bundesstraße 15 Regensburg-Rosenheim erneut auf dem Prüfstand
- EuGH, 13.01.2005 - C-117/03
DIE IN DER RICHTLINIE ZUR ERHALTUNG DER NATÜRLICHEN LEBENSRÄUME ENTHALTENE …
- BVerwG, 18.03.1983 - 4 C 80.79
Geltendmachung der Verletzung des Abwägungsgebots durch den mit enteignender …
- VG München, 01.02.2011 - M 2 K 10.1262
Planfeststellung; Planrechtfertigung; FFH-Gebietsschutz; Artenschutz
Dabei ist grundsätzlich auf den Standard-Datenbogen abzustellen (vgl. BayVGH, Urt. v. 30.9.2009, 8 A 05.40050 u.a., NuR 2010, 355;… BVerwG, Urt. v. 12.3.2008, 9 A 3/06, BVerwGE 130, 299;… Urt. v. 17.1.2007, 9 A 20/05, NVwZ 2007, 1054).Dabei ist vor allem zu berücksichtigen, dass die Planfeststellungsbehörde bezüglich der Wirksamkeit derartiger Leit- und Durchlasssysteme eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative hat (…BVerwG, Urt. v. 12.8.2009, a.a.O.;… Urt. v. 13.3.2008, 9 VR 9/07 u. 9 VR 10/07, juris), d.h. gerichtlich kann nur überprüft werden, ob die auf fachgutachtlichen Stellungnahmen gestützten Annahmen im Einzelfall naturschutzfachlich vertretbar sind und nicht auf unzulänglichen oder ungeeigneten Bewertungsverfahren beruhen, die sich als unzulängliches oder gar ungeeignetes Mittel erweisen, um den gesetzlichen Anforderungen gerecht zu werden (BayVGH, Urt. v. 30.9.2009, a.a.O.;… BVerwG, Urt. v. 12.8.2009, a.a.O., Urt. v. 18.3.2009, a.a.O.;… Urt. v. 9.7.2008, a.a.O.).
Lebensraumtypen und Arten, die im Standard-Datenbogen nicht genannt sind, können dagegen kein Erhaltungsziel des Gebiets darstellen und sind daher nicht zu untersuchen (BayVGH, Urt. v. 30.9.2009, a.a.O.;… BVerwG, Urt. v. 13.5.2009;… a.a.O.;… Urt. v. 12.3.2008, a.a.O.;… Urt. v. 17.1.2007, 9 A 20/05, NVwZ 2007, 1054).
Da die Bestandserfassung auf ökologische Bewertungen angewiesen ist, steht der Planfeststellungsbehörde insoweit eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zu, so dass von Seiten des Gerichts nur eine Vertretbarkeitsprüfung erfolgen kann (vgl. BayVGH, Urt. v. 30.9.2009, a.a.O.;… BVerwG, Urteile v. 12.8.2009, a.a.O.;… v. 18.3.2009, a.a.O.;… v. 9.7.2008, a.a.O.;… v. 13.3.2008, a.a.O.; v. 12.4.2005, 9 VR 41/04, NVwZ 2005, 943;… v. 9.6.2004, a.a.O.).
Nach der Rechtsprechung hätte er aber Angaben machen müssen, welches Schutzgut betroffen ist und welche Beeinträchtigungen drohen sowie die räumliche Zuordnung eines Artenvorkommens oder einer Beeinträchtigung spezifizieren müssen (BayVGH, Urt. v. 30.9.2009, a.a.O.).
Rn. 98 a) Nach der Rechtsprechung dürfen Kompensations- und Vermeidungs- bzw. Minderungsmaßnahmen auch schon bei der Prüfung der Verbotstatbestände berücksichtigt werden (vgl. BayVGH, Urt. v. 30.9.2009, a.a.O.;… BVerwG, Urt. v. 14.4.2010, a.a.O.;… Urt. v. 12.8.2009, a.a.O.;… Urt. v. 13.5.2009, a.a.O.;… Urt. v. 18.3.2009, a.a.O.;… Urt. v. 9.7.2008, a.a.O.;… Urt. v. 13.3.2008, a.a.O.;… Urt. v. 12.3.2008, a.a.O).
Ein Vorhaben verstößt demgegenüber nicht gegen das Tötungsverbot, wenn es nach naturschutzfachlicher Einschätzung unterhalb der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich verbleibt, der mit einem Verkehrsweg im Naturraum immer verbunden ist (vgl. BayVGH, Urt. v. 30.9.2009, a.a.O.;… BVerwG, Urt. v. 14.4.2010, a.a.O.;… Urt. v. 12.8.2009, a.a.O.;… Urt. v. 13.5.2009, a.a.O.;… Urt. v. 18.3.2009, a.a.O.;… Urt. v. 9.7.2008, a.a.O.;… Urt. v. 13.3.2008, a.a.O.;… Urt. v. 12.3.2008, a.a.O).
- VG Würzburg, 12.04.2011 - W 4 K 10.118
Straßenrechtliche Planfeststellung; Planfeststellungsbeschluss für die …
Dies gilt auch mit Blick auf die von den diesen Klägern vorgebrachten Rügen wegen Verletzung des Gemeinschaftsrechts (vgl. BayVGH, U.v. 30.09.2009, 8 A 05.40050, ).Rn. 122 Zwingende Vorschriften des europäischen Habitatschutzes sind hier nach allem nicht einschlägig, denn weder wurde ein FFH-Gebiet in dem von der Plantrasse betroffenen Bereich gemeldet, noch kann nach allem mit einer Nachmeldung realistischerweise gerechnet werden (vgl. hierzu BayVGH, U.v. 30.09.2009, 8 A 05.40050, ).
Rn. 146 Schließlich ist zu berücksichtigen, dass der sachverständig beratenen Planfeststellungsbehörde im Rahmen des Artenschutzes eine naturschutzfachliche Einschätzungsprärogative zusteht, die nur einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle zugänglich ist (vgl. BayVGH, U.v. 30.09.2009, 8 A 05.40050, unter Bezugnahme auf BVerwG, U.v. 13.05.2009, 9 A 73/07, ).
Rn. 179 Unter Berücksichtigung des im Auftrag des Bundesamtes für Naturschutz in Auftrag gegebenen Endberichts "Fachinformationssysteme und Fachkonventionen zur Bestimmung der Erheblichkeit im Rahmen der FFH-VP" (FuE- Endbericht, Stand Juni 2007), dessen Orientierungswerte für die Einzelfallbeurteilung als Entscheidungsgrundlage genutzt werden können (vgl. BayVGH, U.v. 30.09.2009, 8 A 05.40050, ), ist bei der vg.
Dies können insbesondere Gründe der Stadtbildpflege oder des Landschaftsschutzes sein (vgl. BayVGH, U.v. 30.09.2009, 8 A 05.40050, , unter Verweis auf BVerwG, U.v. 05.03.1997, 11 A 25/95, BVerwGE 104, 123; U.v. 15.03.2000, 11 A 42/97, BVerwGE 110, 370/384).
- VG Augsburg, 07.11.2012 - Au 6 K 12.142
Straßenrechtliche Planfeststellung; Klage einer anerkannten …
Die Frage, ob ein anerkannter Naturschutzverein wie der Kläger das Fehlen der Planrechtfertigung im Rahmen einer straßenrechtlichen Planfeststellung überhaupt rügen könnte, kann deshalb dahinstehen (…vgl. hierzu auch BVerwG vom 9.6.2004 a.a.O. m.w.N.; BayVGH vom 23.6.2009 VGH BY 62, 78-119; vom 30.9.2009 Az. 8 A 05.40050 u.a. RdNr. 34; VGH BW vom 6.4.2006 Az. 5 S 596/05 RdNr. 35).Rn. 57 Die Prüfung, ob ein Vorhaben gegen artenschutzrechtliche Verbote verstößt, setzt eine ausreichende Bestandsaufnahme der im Trassenbereich vorhandenen Arten, die in den Anwendungsbereich der Verbote fallen, und ihrer Lebensweise voraus (BayVGH vom 30.9.2009 Az. 8 A 05.40050 u.a. RdNr. 70).
Nachdem es sich bei der Verwendung eines Petterssondetektors jedenfalls auch um ein anerkanntes und erprobtes Verfahren handelt, konnten die damit gewonnenen Daten zu Recht der saP zugrunde gelegt werden (vgl. hierzu auch BayVGH vom 30.9.2009 a.a.O. RdNr. 78).
Auch insoweit hat der Kläger in den Einwendungsschreiben nicht substantiiert rechtzeitig Einwendungen erhoben (zur Tiefe der Auseinandersetzung vgl. auch BayVGH vom 30.9.2009 a.a.O. RdNr. 70;… vom 19.4.2011 a.a.O. RdNr. 15).
Ein Vorhaben verstößt dann nicht gegen das Tötungsverbot gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 BNatSchG, wenn es nach naturschutzfachlicher Einschätzung jedenfalls aufgrund der im Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren verursacht, mithin unterhalb der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich verbleibt, der mit einem Verkehrsweg im Naturraum immer verbunden ist (BVerwG vom 13.5.2009 Az. 9 A 73/07 RdNr. 86; BayVGH vom 30.9.2009 a.a.O. RdNr. 103).
- VGH Bayern, 19.04.2011 - 8 ZB 10.129
Einwendungsausschluss für anerkannten Naturschutzverband; wörtliche …
Unterbleibt durch den Naturschutzverein in seiner Rolle als Helfer der Verwaltung die Benennung der im Untersuchungsraum hinreichend sicher betroffenen Arten sowie die Darlegung der Risiken für den Erhaltungszustand der jeweiligen Population, ist er mit seinem artenschutzrechtlichen Vorbringen nach § 61 Abs. 3 BNatSchG präkludiert (vgl. BVerwG vom 23.11.2007 NuR 2008, 176 RdNrn. 27 ff.; OVG NRW vom 19.3.2008 NuR 2008, 431 RdNrn. 16 f.; BayVGH vom 23.6.2009 UPR 2010, 38 RdNr. 61; vom 30.9.2009 NuR 2010, 355 RdNr. 70).Rn. 26 Dass beim europäischen Artenschutz kompensierende Maßnahmen in die Betrachtung einzubeziehen sind, wenn sie gewährleisten, dass die Verwirklichung eines Verbotstatbestands von vornherein vermieden oder das Risiko zumindest minimiert wird, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwG vom 13.3.2008 NuR 2008, 495 RdNr. 37; BVerwG vom 9.7.2008 BVerwGE 131, 274 RdNrn. 91 und 98; vgl. auch BayVGH vom 30.9.2009 NuR 2010, 355 RdNr. 96).
- VG Regensburg, 22.02.2010 - RO 2 K 08.491
Ortsumgehung Kümmersbruck - Planfeststellung
Insoweit können auch Ersatzlandangebote mit geeigneten Flächen eine Existenzgefährdung abwenden (vgl. BayVGH vom 30.09.2009 8 A 05.40050 juris).Ob eine erhebliche Beeinträchtigung im Sinne des Art. 6 Abs. 3 Satz 1 FFH-RL in Betracht kommt, ist zunächst in einer Vorprüfung (Screening) zu ermitteln (vgl. BayVGH vom 30.09.2009 - 8 A 05.40050 ; Storost, DVBl 2009, 673/674).
Die dort unter breiter Beteiligung der Fachöffentlichkeit erarbeiteten Orientierungswerte für die Einzelfallbeurteilung können nach derzeitigem Wissensstand zumindest als Entscheidungshilfe genutzt werden (BayVGH vom 30.09.2009 - 8 A 05.40050 juris).
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40007
Planfeststellung für Neubau der A 94
Lebensraumtypen und Arten, die im Standard-Datenbogen nicht genannt sind, können kein Erhaltungsziel des Gebiets darstellen (vgl. BVerwG vom 17.1.2007 NVwZ 2007, 1054 [RdNr. 77]; BayVGH vom 30.9.2009 NuR 2010, 355).Dass beim europäischen Artenschutz solche kompensierenden Maßnahmen in die Betrachtung einzubeziehen sind, wenn sie gewährleisten, dass die Verwirklichung eines Verbotstatbestands von vornherein vermieden oder das Risiko zumindest minimiert wird, ist in der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts geklärt (vgl. BVerwG vom 13.3.2008 NuR 2008, 495 [RdNr. 37]; BVerwG vom 9.7.2008 BVerwGE 131, 274 [RdNrn. 91 und 98]; BayVGH vom 30.9.2009 NuR 2010, 355 [RdNr. 96]).
- VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40025
Erfolglose Klage eines enteignungsbetroffenen Landwirts gegen einen …
Rn. 200 Das Bereitstellen von Ersatzland ist eine besondere Art der enteignungsrechtlichen Entschädigung, die in der Planfeststellung grundsätzlich nicht abschließend erörtert und beschieden werden muss (…vgl. BVerwG, U.v. 11.1.2001 - 4 A 13.99 - NuR 2002, 341 = juris Rn. 44;… U.v. 9 B 11.10 - NuR 2010, 799 = juris Rn. 21; BayVGH, U.v. 30.9.2009 - 8 A 05.40050 u.a. - NuR 2010, 355 = juris Rn. 139). - VG Augsburg, 22.06.2015 - Au 6 K 14.736
Straßenrechtliche Planfeststellung; Klage einer anerkannten …
a) Zunächst ist bereits zweifelhaft, ob der Kläger als anerkannter Naturschutzverein befugt ist, eine fehlende Planrechtfertigung zu rügen (…hierzu BVerwG, U.v. 9.6.2004 - 9 A 11/03 - BVerwGE 121, 72 = juris Rn. 55; BayVGH, U.v. 30.9.2009 - 8 A 05.40050 u.a. - juris Rn. 34).Eine Maßnahme verstößt daher dann nicht gegen das Tötungsverbot, wenn sie nach naturschutzfachlicher Einschätzung jedenfalls aufgrund der im Planfeststellungsbeschluss vorgesehenen Vermeidungsmaßnahmen kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren verursacht, mithin unterhalb der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich verbleibt, der mit einem Verkehrsweg im Naturraum immer verbunden ist (…BVerwG, U.v. 13.5.2009 - 9 A 73/07 - juris Rn. 86; BayVGH, U.v. 30.9.2009 - 8 A 05.40050 u.a. - juris Rn. 103).
- VGH Bayern, 23.01.2014 - 8 ZB 12.64
Planfeststellung einer Umgehungsstraße; Darlegungserfordernis; Präklusion; …
Insoweit können auch Ersatzlandangebote mit geeigneten Flächen eine Existenzgefährdung abwenden (…vgl. BayVGH, U.v. 29.9.1998 - 8 A 97.40042 - juris Rn. 14; BayVGH, U.v. 30.9.2009 - 8 A 05.40050 -juris Rn. 136).Soweit der Kläger geltend macht, dass die Ersatzlandflächen gegenüber den verloren gehenden Eigentumsflächen nicht gleichwertig seien, weil sie sich nicht in Hofnähe befänden und sich auch nicht an andere von ihm bewirtschaftete Flächen anschließen würden, handelt es sich um eine Frage, die dem Entschädigungsverfahren vorbehalten bleiben kann (vgl. BayVGH, U.v. 30.9.2009 - 8 A 05.40050 - juris Rn. 139).
- VGH Bayern, 20.07.2023 - 8 A 20.40024
Erfolglose Klage eines enteignungsbetroffenen Landwirts gegen einen …
Rn. 200 Das Bereitstellen von Ersatzland ist eine besondere Art der enteignungsrechtlichen Entschädigung, die in der Planfeststellung grundsätzlich nicht abschließend erörtert und beschieden werden muss (…vgl. BVerwG, U.v. 11.1.2001 - 4 A 13.99 - NuR 2002, 341 = juris Rn. 44;… U.v. 2.9.2010 - 9 B 11.10 -NuR 2010, 799 = juris Rn. 21; BayVGH, U.v. 30.9.2009 - 8 A 05.40050 u.a - NuR 2010, 355 = juris Rn. 139). - VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40021
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
- VG Augsburg, 08.06.2026 - Au 4 S 26.1000
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung, Antragsbefugnis von …
- VG Augsburg, 22.06.2015 - Au 6 K 14.734
Straßenrechtliche Planfeststellung; Klage eines eigentumsbetroffenen Klägers; …
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40023
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
- VG Bayreuth, 03.02.2017 - B 1 K 14.567
Ortsumgehungen Oberkotzau und Fattigau
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40022
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40025
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
- VGH Bayern, 24.11.2010 - 8 A 10.40024
Zur Zulässigkeit der Autobahn A 94 im Planfeststellungsabschnitt Pastetten-Dorfen
- OVG Sachsen, 10.09.2020 - 4 C 1/18
Autobahn; Streckenfernmeldekabel; Schneeschutzpflanzung; Zubehör; Landwirtschaft; …
- VGH Bayern, 04.11.2024 - 8 A 22.40049
Normenkontrolle gegen Planfeststellungsbeschluss für Bundesstraße B304
- VGH Bayern, 15.04.2016 - 8 A 15.40003
Klage gegen Ortsumgehung bei Marktoberdorf im Allgäu
- VG Bayreuth, 20.10.2015 - B 1 K 15.475
Planfeststellungsbeschluss ist rechtmäßig
- VGH Bayern, 12.12.2022 - 8 ZB 22.1707
Anfechtung der Planfeststellung für Kreisstraße
- VG Regensburg, 18.11.2011 - RO 2 K 09.00822
Planfeststellungsverfahren: Pflicht zur fristgerechten Geltendmachung von …
- VGH Bayern, 24.09.2012 - 8 C 12.1595
Streitwertbeschwerde, Streitwert für Verbandsklage
- VG Regensburg, 19.04.2012 - RN 2 K 11.127
Ortsumgehung, Staatsstraßenausbau, Präklusion, Verbandsklage, Anwendbarkeit der …
- VG München, 01.12.2009 - M 2 K 08.4191
Planfeststellung; Kreisstraße; Wahl der richtigen Straßenklasse; …
- VG Regensburg, 05.12.2012 - RN 2 K 11.1294
Klage eines Naturschutzvereins gegen den straßenrechtlichen …
- VG München, 13.07.2010 - M 2 K 09.1309
Planfeststellung; Staatsstraße; Präklusion; Existenzgefährdung
- VG München, 20.04.2010 - M 2 K 09.4373
Planfeststellung; Hochwasserschutz
- VG München, 01.12.2009 - M 2 K 09.353
Planfeststellung; Kreisstraße; Wahl der richtigen Straßenklasse; …
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