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Rechtsprechung
   VG Meiningen, 28.07.2010 - 5 K 670/06 Me   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2010,3130
VG Meiningen, 28.07.2010 - 5 K 670/06 Me (https://dejure.org/2010,3130)
VG Meiningen, Entscheidung vom 28.07.2010 - 5 K 670/06 Me (https://dejure.org/2010,3130)
VG Meiningen, Entscheidung vom 28. Juli 2010 - 5 K 670/06 Me (https://dejure.org/2010,3130)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Thüringen

    § 35 Abs 1 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 3 BauGB, § 35 Abs 3 S 1 Nr 5 BauGB, § 35 Abs 3 S 2 BauGB, § 35 Abs 3 S 3 BauGB
    Baurecht: Zulässigkeit von Windkraftanlagen in ausgewiesenen Vorranggebieten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Verunstaltung des Landschaftsbilds durch Windkraftanlage

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • thueringen.de PDF (Pressemitteilung)

    Windkraftanlagen im Wartburgkreis

  • wolterskluwer-online.de (Pressemitteilung)

    Windkraftanlagen im Wartburgkreis

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Berücksichtigung von Gesichtspunkten des "Drittschutzes" i.R.d. Planungshoheit einer Gemeinde; Maßgeblicher Zeitpunkt für die Beurteilung der Zulässigkeit einer im Außenbereich privilegierten Windkraftanlage bei günstigen Veränderungen nach Genehmigungserteilung; ...

Papierfundstellen

  • BauR 2010, 2161
  • NuR 2011, 224
 
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Wird zitiert von ... (10)Zitiert selbst (29)

  • OVG Thüringen, 30.06.2006 - 1 KO 564/01

    Baugenehmigung für die Errichtung von Windenergieanlagen; Baugenehmigung; …

    Auszug aus VG Meiningen, 28.07.2010 - 5 K 670/06
    Insofern gehen die optischen Wirkungen der insgesamt über 140 Meter hohen Anlagen über den unmittelbaren Nahbereich hinaus (vgl. ThürOVG, U. v. 30.06.2006, 1 KO 564/01 - zitiert nach Juris und U. v. 19.03.2008, 1 KO 304/06, UA. S. 18).

    Es ist nicht erkennbar, dass innerhalb eines Jahres Verfahrens- und/oder Formfehler gerügt worden wären (vgl. zum RROP Nordthüringen ThürOVG, U. v. 30.06.2006, 1 KO 564/01, S. 7 - zitiert nach Juris).

    Mit welcher Detailgenauigkeit diese Belange in den Abwägungsvorgang einzustellen sind, hängt davon ab, ob der Plansatz strikte Bindungswirkung hat oder ob er lediglich eine rahmenrechtliche Bindung entfaltet mit der Folge, dass bei seiner Anwendung Nachkorrekturen möglich sind, die dem jeweiligen Genehmigungsverfahren vorbehalten bleiben (vgl. zum Abwägungsvorgang ausführlich ThürOVG, U. v. 30.06.2006, 1 KO 564/01, S. 9 - zitiert nach Juris; U. v. 19.03.2008, 1 KO 304/06, UA S. 27 ff. und B. v. 29.01.2009, 1 EO 346/08, UA S. 17 f.).

    Diese Prüfung hat im Wege einer nachvollziehenden Abwägung zu erfolgen, in der das konkrete Vorhaben den berührten raumordnerischen Zielen gegenüberzustellen ist (vgl. ThürOVG, U. v. 30.06.2006, 1 KO 564/01 - zitiert nach Juris).

    Aus diesem Verständnis folgt aber auch, dass es sich bei den regionalplanerischen Ausschlussbereichen und Abstandsregelungen nicht um solche handelt, die Windkraftanlagen im Sinne des § 35 Abs. 3 Satz 3 BauGB strikt entgegen gehalten werden könnten, sondern nur um Kriterien, die bei Festsetzung der Vorranggebiete für die Windenergienutzung in die Abwägung eingestellt worden sind; die Ausschlussbereiche sind mithin Teil des gesamträumlichen Planungskonzepts (vgl. ThürOVG, U. v. 30.06.2006, 1 KO 564/01, S. 11 - zitiert nach Juris).

  • VG Meiningen, 25.01.2006 - 5 E 386/05

    Anfechtung der Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens; Windkraftanlagen; …

    Auszug aus VG Meiningen, 28.07.2010 - 5 K 670/06
    Die obere Landesplanungsbehörde erklärte mit Schreiben vom 13.05.2005, dass ihrer Prüfung zufolge das Vorhaben den raumordnerischen Erfordernissen genüge (vgl. Behördenvorgang zum Verfahren 5 E 386/05 Me, Bl. 207 f.).

    Mit Beschluss vom 25.01.2006, auf dessen Gründe Bezug genommen wird, gab das Verwaltungsgericht Meiningen diesem Antrag statt (Az: 5 E 386/05 Me).

    Rn. 35 Die Gerichts- und Verfahrensakten dieses und des Verfahrens 5 E 386/05 Me haben dem Gericht vorgelegen und waren Grundlage der Beratung und Entscheidung.

    Eine Verunstaltung des Orts- und/oder Landschaftsbildes ist schließlich auch nicht deshalb zu befürchten, weil die Windkraftanlagen aus luftfahrtverkehrsrechtlichen Gründen nachts mit einem roten Blinklicht versehen sein müssen (sog. "Blattspitzenhindernisfeuer" und "Hindernisfeuer" auf dem Maschinendach, vgl. Schreiben des Beklagten vom 15.03.2005, Bl. 191 ff. der Behördenakte des Verfahrens 5 E 386/05 Me).

    Denn bereits mit Schreiben vom 15.03.2005 hatte die untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt Wartburgkreis auf das Fledermausvorkommen am Vorhabenstandort im Rahmen der Behördenbeteiligung hingewiesen (Blatt 203 f. des Behördenvorgangs 5 E 386/05 Me).

  • OVG Thüringen, 29.05.2007 - 1 KO 1054/03

    Unzulässigkeit von Windkraftanlagen wegen entgegenstehender Belange des …

    Auszug aus VG Meiningen, 28.07.2010 - 5 K 670/06
    Eine Verunstaltung des Orts- und Landschaftsbildes durch Windkraftanlagen ist aufgrund von deren stärkerem Durchsetzungsvermögen im Außenbereich nur ausnahmsweise dann anzunehmen, wenn es sich um eine wegen ihrer Schönheit und Funktion besonders schutzwürdige Umgebung oder um einen besonders groben Eingriff in das Landschaftsbild handelt (st. Rspr. OVG Weimar, u. a. U. v. 29. April 2007, 1 KO 1054/03).

    Auch das Thür-OVG (U. v. 14.05.2007, 1 KO 1054/03 - zitiert nach Juris) hat ausgeführt, dass allein der Umstand, dass sich von den Standorten des Betrachters aus ein weiter Blick in die Umgebung bietet und daher eine dort errichtete Windenergieanlage jeweils auch aus größerer Entfernung wahrnehmbar wäre, nicht für die Bejahung einer grob unangemessenen Landschaftsbildbeeinträchtigung ausreicht.

    Das Gericht lässt offen, ob der Vogel- und Artenschutz als naturschutzfachlicher Belang nicht der Prüfung nach Maßgabe des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB unterfällt, sondern in erster Linie spezialgesetzlichen Bestimmungen des Naturschutzrechts, insbesondere den §§ 39 ff. BNatSchG (vgl. dazu ThürOVG, B. v. 29.05.2007, 1 KO 1054/03 und B. v. 29.01.2009, 1 EO 346/08, UA S. 25).

    Ein solcher Abstand zwischen Horst und Windkraftanlage wäre in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 21.06.2006, 9 A 28/05 - zitiert nach Juris) und des ThürOVG (U. v. 29.05.2007, 1 KO 1054/03, ThürVBl 2008, 18; U. v. 14.10.2009, 1 KO 372/06, UA S. 14), welche sich an einem naturschutzfachlichen Schutzkonzept orientiert, problematisch.

  • BVerwG, 09.07.2008 - 9 A 14.07

    Erstinstanzliche Zuständigkeit des Bundesverwaltungsgerichts; oberster …

    Auszug aus VG Meiningen, 28.07.2010 - 5 K 670/06
    Der Tötungstatbestand des § 42 Abs. 1 Nr. 1 Alt. 1 BNatSchG a. F., der auf die Umsetzung von Art. 12 Abs. 1 lit. a der Richtlinie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen (ABl.EG Nr. L 206/7) zurückgeht, ist individuen-, nicht populationsbezogen (BVerwG, U. v. 09.07.2008, 9 A 14/07, BVerwGE 131, 274, Rn. 91).

    Gegen das Tötungsverbot wird dann nicht verstoßen, wenn das Vorhaben nach naturschutzfachlicher Einschätzung unter Berücksichtigung der Vermeidungsmaßnahmen kein signifikant erhöhtes Risiko kollisionsbedingter Verluste von Einzelexemplaren verursacht, wenn seine Auswirkungen mithin unter der Gefahrenschwelle in einem Risikobereich verbleiben, der Risiken aufgrund des Naturgeschehens entspricht (s. auch BVerwG, U. v. 09.07.2008, 9 A 14/07, BVerwGE 131, 274, Rn. 91).

    Dieses Konzept nämlich schlägt einen Tabu-Bereich von 1000 m um die Brutstätte und einen Prüfbereich von 6000 m vor, um ein signifikant erhöhtes Kollisionsrisiko für Rotmilane zu vermeiden (vgl. BVerwG, U. v. 09.07.2008, 9 A 14/07, BVerwGE 131, 274 Rdnr. 91 - zitiert nach Juris).

  • BVerwG, 27.01.2005 - 4 C 5.04

    In Aufstellung befindliches Ziel der Raumordnung; Sicherung durch …

    Auszug aus VG Meiningen, 28.07.2010 - 5 K 670/06
    Als raumbedeutsam sieht der Gesetzgeber nicht bloß Planungen und Maßnahmen an, durch die Grund und Boden in Anspruch genommen wird, sondern auch solche, durch die die räumliche Entwicklung oder Funktion eines Gebietes beeinflusst wird (vgl. § 3 Nr. 6 ROG a. F.; BVerwG, U. v. 27.01.2005, 4 C 5/04, S. 5 f. - zitiert nach Juris).

    Voraussetzung dafür ist jedoch, dass es hinreichend konkretisiert und ferner zu erwarten ist, dass es sich zu einer verbindlichen, den Wirksamkeitserfordernissen genügenden Zielfestlegung im Sinne des § 3 Nr. 2 ROG verfestigt (BVerwG, U. v. 27.01.2005, 4 C 5/04 - zitiert nach Juris; ThürOVG, B. v. 24.08.2007, UA S. 9; B. v . 29.01.2009, UA S. 14 f.; VG Meiningen, B. v. 01.07.2009, 5 E 145/09 Me, UA S. 8 f.).

    Dort sind die öffentlichen Belange je nach ihrem Gewicht und dem Grad ihrer nachteiligen Betroffenheit einerseits und das Kraft der gesetzlichen Privilegierung gesteigert durchsetzungsfähige Privatinteresse an der Verwirklichung des Vorhabens andererseits einander gegenüber zu stellen und es ist eine zweiseitige Interessenbewertung vorzunehmen (vgl. BVerwGE 122, 364).

  • OVG Thüringen, 29.01.2009 - 1 EO 346/08

    Immissionsschutzrecht; Zum Prüfungsumfang bei Einwendungen einer Gemeinde gegen …

    Auszug aus VG Meiningen, 28.07.2010 - 5 K 670/06
    Mit welcher Detailgenauigkeit diese Belange in den Abwägungsvorgang einzustellen sind, hängt davon ab, ob der Plansatz strikte Bindungswirkung hat oder ob er lediglich eine rahmenrechtliche Bindung entfaltet mit der Folge, dass bei seiner Anwendung Nachkorrekturen möglich sind, die dem jeweiligen Genehmigungsverfahren vorbehalten bleiben (vgl. zum Abwägungsvorgang ausführlich ThürOVG, U. v. 30.06.2006, 1 KO 564/01, S. 9 - zitiert nach Juris; U. v. 19.03.2008, 1 KO 304/06, UA S. 27 ff. und B. v. 29.01.2009, 1 EO 346/08, UA S. 17 f.).

    Dies entspricht der ständigen Rechtssprechung des Bundesverwaltungsgerichts und des ThürOVG im Falle einer Anfechtungsklage eines Dritten gegen eine immissionsschutzrechtliche Genehmigung (vgl. BVerwG, B. v. 11.01.1991, 7 B 102/90, zitiert nach Juris; ThürOVG, B. v. 29.01.2009, 1 EO 346/08, UA S. 15 f.; B. v. 18.09.2009, 1 EO 523/09 - UA S. 10 f.; BayVGH, B. v. 03.02.2009, 22 CS 08.3194, zitiert nach Juris).

    Das Gericht lässt offen, ob der Vogel- und Artenschutz als naturschutzfachlicher Belang nicht der Prüfung nach Maßgabe des § 35 Abs. 3 Satz 1 BauGB unterfällt, sondern in erster Linie spezialgesetzlichen Bestimmungen des Naturschutzrechts, insbesondere den §§ 39 ff. BNatSchG (vgl. dazu ThürOVG, B. v. 29.05.2007, 1 KO 1054/03 und B. v. 29.01.2009, 1 EO 346/08, UA S. 25).

  • OVG Thüringen, 14.10.2009 - 1 KO 372/06

    Zulässigkeit einer Windenergieanlage (Artenschutz, Regionalplanung); …

    Auszug aus VG Meiningen, 28.07.2010 - 5 K 670/06
    a der Richtlinie 92/43/EWG nicht entgegen (vgl. ThürOVG, U. v. 14.10.2009, 1 KO 372/06, UA S. 11).

    Ein solcher Abstand zwischen Horst und Windkraftanlage wäre in Anlehnung an die Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (U. v. 21.06.2006, 9 A 28/05 - zitiert nach Juris) und des ThürOVG (U. v. 29.05.2007, 1 KO 1054/03, ThürVBl 2008, 18; U. v. 14.10.2009, 1 KO 372/06, UA S. 14), welche sich an einem naturschutzfachlichen Schutzkonzept orientiert, problematisch.

  • OVG Thüringen, 19.03.2008 - 1 KO 304/06

    Unwirksamkeit der Ausweisung von Vorranggebieten zur Nutzung der Windenergie im …

    Auszug aus VG Meiningen, 28.07.2010 - 5 K 670/06
    Insofern gehen die optischen Wirkungen der insgesamt über 140 Meter hohen Anlagen über den unmittelbaren Nahbereich hinaus (vgl. ThürOVG, U. v. 30.06.2006, 1 KO 564/01 - zitiert nach Juris und U. v. 19.03.2008, 1 KO 304/06, UA. S. 18).

    Mit welcher Detailgenauigkeit diese Belange in den Abwägungsvorgang einzustellen sind, hängt davon ab, ob der Plansatz strikte Bindungswirkung hat oder ob er lediglich eine rahmenrechtliche Bindung entfaltet mit der Folge, dass bei seiner Anwendung Nachkorrekturen möglich sind, die dem jeweiligen Genehmigungsverfahren vorbehalten bleiben (vgl. zum Abwägungsvorgang ausführlich ThürOVG, U. v. 30.06.2006, 1 KO 564/01, S. 9 - zitiert nach Juris; U. v. 19.03.2008, 1 KO 304/06, UA S. 27 ff. und B. v. 29.01.2009, 1 EO 346/08, UA S. 17 f.).

  • BVerwG, 14.04.2000 - 4 C 5.99

    Außenbereichsvorhaben; Verstoß gegen das Bauplanungsrecht; Beseitigungsanordnung; …

    Auszug aus VG Meiningen, 28.07.2010 - 5 K 670/06
    Daraus folgt, dass die Voraussetzungen des § 35 BauGB auf den Rechtsbehelf der Gemeinde, auf deren Gebiet das genehmigte Vorhaben errichtet und betrieben werden soll, in vollem Umfang nachzuprüfen sind (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2000 - 4 C 5.99 - NVwZ 2000, 1048 = BauR 2000, 1312 = BRS 63 Nr. 115; OVG Rheinland-Pfalz, Urteil vom 13. März 2006 - 8 A 11309/05 - BauR 2006, 1873).

    Diese Entscheidung verkennt, dass die gemeindliche Planungshoheit - wie dargestellt - bereits dann berührt ist, wenn ein Vorhaben im Gemeindegebiet auf der Grundlage des § 35 BauGB zugelassen werden soll (vgl. BVerwG, Urteil vom 14. April 2000 - 4 C 5.99- a. a. O.).

  • OVG Thüringen, 24.08.2007 - 1 EO 563/07

    Immissionsschutzrecht; Rechtsmittel einer Gemeinde gegen eine unter Ersetzung …

    Auszug aus VG Meiningen, 28.07.2010 - 5 K 670/06
    Eine Gemeinde hat als Ausfluss ihrer Planungshoheit das Recht, Bauvorhaben auf ihrem eigenen Gemeindegebiet abzuwehren, die nicht mit § 35 BauGB in Einklang stehen; für die Frage des "Drittschutzes" der geltend gemachten Belange nach § 35 Abs. 3 BauGB ist in derartigen Fällen kein Raum (st. Rspr. OVG Weimar, 24. August 2007, 1 EO 563/07, EO 563/07).

    Diesen Grundsatz hat das ThürOVG bereits in seinem Beschluss vom 24.08.2007 (1 EO 563/07, ThürVBl 2008, 181 m. w. N.) ausführlich und in Übereinstimmung mit anderen Obergerichten (VGH Baden-Württemberg, U. v. 19.12.1997, 5 S 2735/95, DVBl. 1998, 909; OVG Berlin-Brandenburg, Beschlüsse v. 29.11.2005, 2 S 15.05, BauR 2006, 1100 und vom 14.12.2006, 11 B 11.05; Niedersächsisches OVG, U. v. 10.01.2008, 12 LB 22/07 - jeweils zitiert nach Juris) folgendermaßen begründet:.

  • BVerwG, 12.03.2008 - 9 A 3.06

    Straßenplanung; Planfeststellung; Lichtenauer Hochland; anerkannter …

  • BVerwG, 13.12.2001 - 4 C 3.01

    Windkraftanlage; Windfarm; Windenergie; Naturschutz; Landschaftspflege; …

  • BVerwG, 18.03.2003 - 4 B 7.03

    Voraussetzungen für die Annahme einer "Verunstaltung" im Sinne von § 35 Abs. 3 S. …

  • BVerwG, 09.02.2005 - 9 A 62.03

    Fachplanung; Planfeststellung; Planfeststellungsbedürftigkeit; Zusammentreffen …

  • BVerwG, 11.01.1991 - 7 B 102.90

    Immissionsschutzrecht: Anfechtungsklage Drittbetroffener gegen die Erteilung …

  • OVG Thüringen, 17.05.2010 - 1 EO 854/10

    Zum Nachteilsausgleich für Schüler mit Dyskalkulie in schulischen Prüfungen

  • VGH Bayern, 03.02.2009 - 22 CS 08.3194

    Windkraftanlagen; gerichtliche Anordnung der sofortigen Vollziehung; …

  • BVerwG, 10.01.2006 - 4 B 48.05

    Materielle Rechtsposition als Voraussetzung für den Anspruch auf Einhaltung von …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 28.10.2009 - 1 A 10200/09

    Unzulässigkeit einer Windenergieanlage wegen Beeinträchtigung eines bedeutenden …

  • BVerwG, 28.01.1988 - 3 C 48.85

    Lebensmittel - Kennzeichnungsvorschriften - Neuordnung

  • OVG Niedersachsen, 10.01.2008 - 12 LB 22/07

    Prüfungsumfang für ein Außenbereichsvorhaben (Windfarm) im Zusammenhang der Klage …

  • VGH Hessen, 07.05.2009 - 3 A 1523/08

    Gemeindliches Einvernehmen; Versagungsrecht; Planungsrechte; tatsächliche …

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.03.2006 - 8 A 11309/05

    Zulässige Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens hinsichtlich der Errichtung …

  • OVG Berlin-Brandenburg, 29.11.2005 - 2 S 115.05

    Vorläufiger Rechtsschutz; Baugenehmigung für Windkraftanlage im Außenbereich; …

  • VGH Hessen, 15.11.2006 - 3 UZ 634/06

    Zum Rechtsschutz gegen die Ersetzung des gemeindlichen Einvernehmens

  • OVG Berlin-Brandenburg, 14.12.2006 - 11 B 11.05

    4 Windkraftanlagen dürfen auf der Glindower Platte errichtet werden

  • VGH Baden-Württemberg, 19.12.1997 - 5 S 2735/95

    Bauliche Maßnahmen des Bundes und der Länder: Klagerecht einer Gemeinde gegen ein …

  • VGH Hessen, 15.11.2006 - 3 ZU 634/06
  • OVG Thüringen, 10.08.2006 - 1 EO 269/06

    Rechtsmittel zurückgenommen

  • OVG Rheinland-Pfalz, 13.01.2016 - 8 A 10535/15

    "Wetterradar contra Windkraft": Keine Unzulässigkeit von Windkraftanlagen wegen …

    Rn. 88 Nach einer überzeugenden Auffassung steht aber die Vorschrift des § 35 Abs. 3 Satz 2 BauGB einer Prüfung im konkreten Genehmigungsverfahren dann nicht entgegen, wenn ein Belang zwar grundsätzlich berücksichtigt und abgewogen worden ist, nach der Planveröffentlichung jedoch eine qualitative Änderung erfahren hat, die eine Neubewertung verlangt, wie etwa eine größere Dimensionierung von Windkraftanlagen, als sie im Zeitpunkt der Abwägungsentscheidung absehbar war (so etwa VG Meiningen, Urteil vom 28. Juli 2010 - 5 K 670/06.Me -, NuR 2011, 224 und juris, Rn. 60 ff.).
  • VG Gera, 24.06.2021 - 5 K 978/20

    Fehlgewichtung des Belangs "substanzielle Windenergienutzung" im Regionalplan …

    Die Klägerin macht zu Recht geltend, dass das Verwaltungsgericht Meiningen in dem Urteil vom 28. Juli 2010 (Az. 5 K 670/06 Me ) entschieden hat, dass WEAs, die eine landschaftlich exponierte Lage aufwiesen, bei einem Abstand von 7, 5 km zum Kulturdenkmal Wartburg keine störenden Sichtbeziehungen und keine Beeinträchtigungen denkmalschutzrechtlicher Belange erzeugen könnten.

    Dazu werde auf das soeben angesprochene Urteil des Verwaltungsgerichts Meiningen vom 28. Juli 2010 (Az. 5 K 670/06 Me ) verwiesen.

  • VG Freiburg, 23.09.2016 - 6 K 2683/16

    Immissionsschutzrechtliche Genehmigung im vereinfachten Verfahren nach § 19 …

    Entsprechende Inhalts- und Nebenbestimmungen in Genehmigungen sind in der Rechtsprechung anerkannt (…vgl. etwa VG München, Beschl. v. 24.08.2016 - M 1 SN 16.2024 -, Rn. 39, juris;… VG Minden, Urt. v. 11.03.2015 - 11 K 3061/13 -, Rn. 115, juris; VG Meiningen, Urt. v. 28.07.2010 - 5 K 670/06 Me -, Rn. 86, juris).
  • VG Koblenz, 15.10.2007 - 4 K 775/07

    Asylrecht: religiöse Verfolgung als Abschiebehindernis (hier Ahmadi aus …

    Insoweit beruft er sich auf zwei Entscheidungen des Verwaltungsgerichts Trier vom 18. Oktober 2006 - 5 K 1627/05.TR - und - 5 K 670/06.TR - und auf ein Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig vom 18. Mai 2007 - A 1 K 30313/04 -.

    Aus diesem Grunde vermag das Gericht nicht den inzwischen bekannt gewordenen anderen Auffassungen zu folgen, die diese Unterscheidung gerade nicht durchführen (vgl. Strieder, Paradigmenwechsel beim religiösen Existenzminimum? InfAuslR 2007, 360; VG Trier, Urteile vom 18.10.2006 - 5 K 1627/05.TR - und - 5 K 670/06.TR - VG Leipzig vom 18. Mai 2007 - A 1 K 30313/04 -).

    Soweit der Kläger für seine gegenteilige Auffassung zwei Urteile des Verwaltungsgerichts Trier (Urteile vom 18.10.2006 - 5 K 1627/05.TR - und - 5 K 670/06.TR -) und ein Urteil des Verwaltungsgerichts Leipzig (vom 18.05.2007 - A 1 K 30313/04 -) zitiert, vermag das erkennende Gericht dem nicht zu folgen.

  • VGH Bayern, 03.06.2025 - 14 BV 25.635

    Rechtsschutz gegen eine Bewerbung um die Aufnahme eines Gebiets in die …

    Auch insoweit besteht indes eine verwaltungsgerichtliche Überprüfungskompetenz hinsichtlich eines Abwägungsergebnisses einer Beeinträchtigung (§ 35 Abs. 2 BauGB) bzw. eines Entgegenstehens (§ 35 Abs. 1 BauGB) solcher Belange, wobei das Ergebnis einer solchen gerichtlichen Überprüfung keineswegs determiniert ist (vgl. einerseits das klägerseits zitierte Urteil des VG Meiningen vom 28.7.2010 - 5 K 670/06 Me - ZUR 2011, 46 und andererseits OVG RhPf, U.v. 6.6.2019 - 1 A 11532/18.OVG - NuR 2019, 690 Rn. 41 ff. sowie SächsOVG, U.v. 21.3.2024 - 1 C 2/24 - NVwZ 2024, 1265 Rn. 69 ff.) und somit zumutbarer nachträglicher Rechtsschutz besteht.
  • VG Weimar, 16.10.2012 - 1 K 1082/11

    Zur Versagung einer Baugenehmigung zur Errichtung eines Sendemastes.

    Der Vorhabenstandort gehöre bereits aufgrund seiner topographischen Gegebenheiten nicht zu den Elementen, aus denen Geschichte, Architektur und Erscheinungsbild der Runneburg und der Gesamtanlage als Ortssilhouette erst begreifbar würden (VG Meiningen, Urt. v. 28.07.2010 - 5 K 670/06 Me -).

    Es trifft insoweit jedenfalls nicht zu, dass, wie die Klägerin unter Bezugnahme auf die "Wartburgentscheidung" des Verwaltungsgerichts Meiningen (Urt. v. 28.07.2010 - 5 K 670/06 Me - juris, Rdn. 78) meint, der konkrete Vorhabenstandort bereits aufgrund seiner topographischen Gegebenheiten nicht zu.

  • VG Düsseldorf, 31.10.2011 - 11 L 965/11

    NABU unterliegt im Eilverfahren

    Rn. 56 vgl. OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2011 - 12 ME 274/10 -, NuR 2011, 431; Thüringer OVG, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 1 KO 372/06 -, NuR 2010, 368; OVG NRW, Urteil vom 23. August 2007 - 7 D 71/06.NE -, juris; VG Halle, Urteil vom 24. März 2011 - 4 A 46/10 -, juris; VG Meiningen, Urteil vom 28. Juli 2010 - 5 K 670/06 Me -, NuR 2011, 224.
  • VG Düsseldorf, 11.07.2013 - 11 K 2057/11

    Verletzung der Vorschriften des BNatSchG zum Habitatschutz und zum Artenschutz …

    Rn. 94 vgl. OVG Sachsen-Anhalt, Beschluss vom 21. März 2013 - 2 M 154/12 -, juris; OVG Lüneburg, Beschluss vom 18. April 2011 - 12 ME 274/10 -, NuR 2011, 431; Thüringer OVG, Urteil vom 14. Oktober 2009 - 1 KO 372/06 -, NuR 2010, 368; OVG NRW, Urteil vom 23. August 2007 - 7 D 71/06.NE -, juris; VG Magdeburg, Beschluss vom 13. September 2012 - 2 B 278/12 -, juris; VG Halle, Urteil vom 24. März 2011 - 4 A 46/10 -, juris; VG Meiningen, Urteil vom 28. Juli 2010 - 5 K 670/06 Me -, NuR 2011, 224.
  • VG Gera, 09.07.2013 - 5 K 252/12

    Klage einer Gemeinde gegen eine immissionsrechtliche Genehmigung zweier …

    Er gilt als die weltweit häufigste Greifvogelart gilt, deren Population in Europa auf 130.000 bis 200.000 Exemplare geschätzt wird (vgl. OVG Münster, Urteil vom 30. Juli 2009 - 8 A 2357/08 -, Seite 47 und 48; vgl. VG Meiningen, Urteil vom 28. Juli 2010 - 5 K 670/06 Me - VG Minden, Urteil vom 10. März 2010 - 11 K 53/09 - zitiert nach juris).
  • VG Meiningen, 19.01.2011 - 5 K 431/09

    Vereinbarkeit des Baus von zwei Windkraftanlagen mit der gemeindlichen …

    Nach der Rechtsprechung der Kammer ( Urteil vom 28.07.2010 - 5 K 670/06 Me - ) ist die Wirksamkeit des Regionalen Raumordnungsplanes Südthüringen auch nicht im Hinblick auf Verfahrensfehler oder materiell-rechtliche Fehler in Zweifel zu ziehen.
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