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| OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 01.10.1948 - I ZS 85/48 |
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OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 01.10.1948 - I ZS 85/48 (https://dejure.org/1948,225)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 01. Oktober 1948 - I ZS 85/48 (https://dejure.org/1948,225)
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Volltextveröffentlichungen (2)
Papierfundstellen
- OGHZ 1, 156
- NJW 1949, 147
Wird zitiert von ... (4)
- BayObLG, 12.11.2001 - 1Z BR 134/00
Anfechtung der Anordnung einer Testamentsvollstreckung wegen Irrtums - ergänzende …
Wird der Wille des Erblassers durch den Testamentsinhalt, wie er sich aufgrund der - gegebenenfalls ergänzenden - Auslegung darstellt, ohnehin verwirklicht, liegt ein zur Anfechtung berechtigender Irrtum im Sinne des § 2078 BGB nicht vor (BGH LM § 2100 BGB Nr. 1; NJW 1978, 264/266; OGHZ 1, 156/157; … - BGH, 19.02.1968 - III ZR 196/65
Anfechtung des Testaments - Irrtum über Entwicklung der Grundstückspreise - …
Denn abgesehen davon, daß die Steigerung der Grundstückspreise seit 1956 in ihren Auswirkungen nicht annähernd den in der Rechtsprechung behandelten Fällen einer "grundlegenden" Änderung der Verhältnisse - wie Revolution, Kriegszerstörungen (OGHZ 1, 156), Geldentwertung (RGZ 108, 83), Änderung des bäuerlichen Erbrechts (LM zu BGB § 2078 Nr. 3) - entspricht, fehlt es hier an jedem Anhalt dafür, daß die Erblasserin bei der Bestimmung des Übernahmepreises irrige Vorstellungen oder Erwartungen wirklich gehabt hätte (vgl. LM zu BGB § 2078 Nr. 8). - BGH, 18.03.1971 - V BLw 19/70
Problem des verwaisten Hofes - Wirtschaftsfähigkeit des Hoferben - Begriff der …
Das Oberlandesgericht sei von OGHZ 1, 156 und "NJW 1950, 64" sowie im Hinblick auf die Abgrenzung des mutmaßlichen und hypothetischen Willens von den Urteilen des Bundesgerichtshofs vom. - BGH, 09.01.1963 - V ZR 41/61
Rechtsmittel
Erweist sich somit die den Beklagten günstige Auslegung als rechtlich unangreifbar, so hat der Berufungsrichter die Anfechtung des Testaments durch die Beklagten wegen Irrtums der Erblasserin über Verheiratung und Nachkommenschaft des Wilhelm S. erst recht mit Grund nicht durchgreifen lassen, da die Auslegung der Anfechtung vorgeht (OGHZ 1, 156, 157) und hier außerdem die Beweislast den Beklagten obliegen würde, die aus der Anfechtung ein Leistungsverweigerungsrecht ableiten wollen.
dejure.org
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