Rechtsprechung
| OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 08.10.1948 - I ZS 51/48 |
Volltextveröffentlichungen (2)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1586b
Papierfundstellen
- OGHZ 1, 213
- NJW 1949, 144
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 29.09.1961 - IV ZR 59/61
Zahlung von DM-West oder DM-Ost nach sowjetzonalem Gerichtsurteil
Zwar fehlt das Rechtsschutzbedürfnis für eine Klage regelmäßig dann, wenn der Kläger für seinen Leistungsanspruch schon einen vollstreckbaren Titel besitzt (vgl. u.a. RGZ 16, 427, 435; RGZ 39, 1, 5; RGZ 88, 267, 268; RGZ 110, 117, 118; OGHZ 1, 213, 214; BGH-LM ZPO § 325 Nr. 7; BGH MDR 1958, 215, 216 [BGH 03.12.1957 - I ZR 157/56];… Stein/Jonas/Schönke/Pohle, ZPO 18. Aufl. Anm. IV 2 b vor § 253 m.w. Nachweisen). - OLG Karlsruhe, 06.06.1962 - 1 U 265/61
Unterhaltsrente; Scheidungsverfahren; Leibrentenvertrag; Tod; Erlöschen
Abweichend von der in dem Urteil des BGH vom 8. Oktober 1948 (NJW 1949, 144 f.) vertretenen Rechtsmeinung hält deshalb der erkennende Senat im Anschluss an v. Godin, Ehegesetz, 2. Aufl., Anm. 1 zu § 72 EheG - S.325 - daran fest, dass zwischen einer näheren Ausgestaltung gesetzlicher Unterhaltsansprüche durch Vertrag und Unterhaltsansprüchen, die ihrem Bestande nach erst durch Vertrag begründet werden, deutlich unterschieden werden muss.Im übrigen ist der Senat entgegen der in dem Urteil vom 8. Oktober 1948 (NJW 1949, 144 f.) zum Ausdruck gebrachten Auffassung des BGH der Überzeugung, dass hier gemachte Unterscheidung von den jeweils Beteiligten auch durchaus richtig verstanden wird, zumal sie zu augenfällig ist, als dass sie bei der vergleichsweisen Gestaltung von Unterhaltsregelungen und ihrer späteren rechtlichen Würdigung völlig außer Betracht bleiben könnte.
- OLG Frankfurt, 30.11.1989 - 1 UF 31/89
Anwendung von §§ 70 , 72 EheG bei Konventionalscheidung
Der erkennende Senat folgt daher der Entscheidung des OGH für die britische Zone vom 8.10.1948 (NJW 1949, 144 Nr. 7), wonach der sich aus dem Vergleich vom 14.3.1972 ergebende Unterhaltsanspruch der Beklagten der Sache nach als ein gesetzlicher zu werten ist. - BGH, 06.06.1955 - II ZR 8/54
Rechtsmittel
Vielmehr entspricht es dann, da ein Prozeß ohnehin unvermeidbar ist, den Interessen beider Teile mehr, daß der Gläubiger sich dieses nur mit überflüssigen Kosten und unnützem Zeitaufwand verbundene Verfahren erspart und seinerseits durch eine Klage den Streit auf die einfachste, schnellste und wirtschaftlichste Weise im ordentlichen Streitverfahren zum Austrag bringt (RGZ 110, 117 [119]; RG Gruch. Bd. 38 S. 182; Warn. 1908 Nr. 567; JW 1930 S. 148; HRR 1940 Nr. 442; OGHZ 1, 213 [214]; KG Zeitschr.f.Dt. ZivProz 56, 228; OLG Frankfurt/Main SJZ 47, 190; Baumbach ZPO § 794 Anm. 1 B; Stein-Jonas-Schönke ZPO Vorbem IV 2 b vor § 253, § 794 Anm. IX;… Rosenberg Lehrb des Dt. ZivProzR 6. Aufl. § 85 II 2 b).
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