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| OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, 28.01.1949 - I ZS 87/48 |
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OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 28.01.1949 - I ZS 87/48 (https://dejure.org/1949,61)
OGH Britisch besetzte Zone Deutschlands, Entscheidung vom 28. Januar 1949 - I ZS 87/48 (https://dejure.org/1949,61)
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Kurzfassungen/Presse
- landesarchiv-bw.de (Kurzinformation und Auszüge)
Steckengebliebene Banküberweisung
Papierfundstellen
- OGHZ 1, 298
- NJW 1949, 180
Wird zitiert von ... (4)
- BGH, 05.06.1951 - I ZR 11/51
Rechtsmittel
Noch in seinem Urteil von 28. Januar 1949 (OGHZ 1, 298) habe der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone den Grundsatz der Filialdeckung vertreten und diesen Standpunkt erst im Urteil vom 23. Juni 1949 (OGHZ 2, 143) endgültig aufgegeben.Die Rechtsprechung habe wohl überwiegend den Grundsatz der Filialdeckung vertreten, auch der Oberste Gerichtshof für die Britische Zone sei noch in seinem Urteil vom 28. Januar 1949 (OGHZ 1, 298) von diesem Grundsatz ausgegangen.
- BGH, 18.01.1952 - I ZR 105/51
Rechtsmittel
Nun ist es zwar richtig, daß im Giroverkehr für den Vermögensübergang zwischen zwei selbständigen Banken, die miteinander im Kontokorrentverkehr stehen, die Gutschrift der kontoführenden Stelle genügt, daß es also einer Benachrichtigung der Empfangsstelle von der Gutschrift an sich nicht bedarf (vgl. OGHZ 1, 298 [304] mit Nachweisen). - BGH, 27.04.1954 - I ZR 175/52
Rechtsmittel
Auf Grund der gleichen Erwägungen, die die Rechtsprechung bei Überweisungen zwischen den Filialen derselben Großbank zu einer Ablehnung des sogenannten Wertdeckungsprinzips geführt hätten, sei auch hier im Verkehr zwischen selbständigen Banken schon die "buchmäßige" Deckung der Empfängerbank - hier der Beklagten - ausreichend, um sie zur vorbehaltlosen Gutschrift zu Gunsten des Girokunden - hier der Klägerin - zu verpflichten (Meyer-Cording a.a.O. S. 68, 75, 78, insbesondere 79; Wehl NJW 1949, 465 [OGH Köln 10.03.1949 - I ZS 218/48] [465] in der Anmerkung zu dem Urteil des Obersten Gerichtshofs für die britische Zone vom 28. Januar 1949 - I ZS 87/48 -, abgedruckt in NJW 1949, 180 [OGH Köln 28.01.1949 - I ZS 87/48] = OGHZ 1, 298; Möhring, NJW 1949, 646 in der Anmerkung zu der Entscheidung des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 16. November 1949 - 1 U 109/49 - Langen BB 1948, 484; Meyer DRZ 1947, 360 [362] 1949, 74 [75]. - LG Augsburg, 30.07.1949 - Ks 1/49
Mitwirkung am 'Euthanasieprogramm' durch den Transport von Geisteskranken in die …
Mit Rücksicht darauf hat das Schwurgericht in den Fällen, in welchen Untersuchungshaft vollstreckt wurde, ja selbst bei Verwahrung in Internierungshaft (vergl. NJW 1949, 180; SJZ 1949, 422) eine Anrechnung gem. § 60 StGB vorgenommen.
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