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   OLG Celle, 23.07.2009 - 6 W 106/09   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2009,9812
OLG Celle, 23.07.2009 - 6 W 106/09 (https://dejure.org/2009,9812)
OLG Celle, Entscheidung vom 23.07.2009 - 6 W 106/09 (https://dejure.org/2009,9812)
OLG Celle, Entscheidung vom 23. Juli 2009 - 6 W 106/09 (https://dejure.org/2009,9812)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    §§ 4, 767 ZPO; §§ 63, 68 GKG

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 63 Abs. 3 GKG; § 68 Abs. 1 GKG; § 4 Abs. 1 ZPO; § 767 ZPO
    Prüfungsmaßstab im Beschwerdeverfahren über den Streitwert des Berufungsverfahrens und Berücksichtigung von Nebenforderungen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Prüfungsmaßstab im Beschwerdeverfahren über den Streitwert des Berufungsverfahrens und Berücksichtigung von Nebenforderungen

  • Judicialis

    GKG § 63 Abs. 3; ; GKG § 68 Abs. 1; ; ZPO § 4 Abs. 1; ; ZPO § 767

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Prüfungsmaßstab im Beschwerdeverfahren über den Streitwert des Berufungsverfahrens; Berücksichtigung von Nebenforderungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • OLG-Report Celle 2009, 834
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 07.04.1989 - V ZR 34/88

    Abänderung der Streitwertfestsetzung der unteren Instanz durch das

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2009 - 6 W 106/09
    Diese Änderungsbefugnis umfasst alle Streitwertentscheidungen der vorausgegangenen Instanzen, also sowohl der ersten Instanz als auch des Berufungsgerichts (vgl. BGH VersR 1989, 817 zitiert nach juris: Rz. 3), gleichgültig ob es sich dabei um eine Streitwertfestsetzung für die jeweilige Instanz oder um einen die Festsetzung der ersten Instanz auf Beschwerde oder von Amts wegen ändernden Beschluss des Berufungsgerichts handelt.
  • OLG Celle, 20.12.2006 - 2 W 501/06

    Zuständiges Gericht bei einer Beschwerde gegen die Streitwertfestsetzung des

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2009 - 6 W 106/09
    Der Senat schließt sich der überwiegenden Rechtsprechung und Literaturmeinung an, dass eine Streitwertfestsetzung des Landgerichts als Berufungsgericht mit der Beschwerde zum Oberlandesgericht anfechtbar ist, obgleich der Rechtszug in der Hauptsache zum Bundesgerichtshof führt, und das auch nur bei Zulassung der Revision (so auch: OLG Koblenz, MDR 2008, 405. OLG Celle (3. Zivilsenat), 17. November 2005, 3 W 142 /05. OLG Celle (2. Zivilsenat) OLGR 2007, 198.
  • OLG Koblenz, 12.02.2008 - 5 W 70/08

    Zulässigkeit der Beschwerde gegen die zweitinstanzliche Streitwertfestsetzung des

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2009 - 6 W 106/09
    Der Senat schließt sich der überwiegenden Rechtsprechung und Literaturmeinung an, dass eine Streitwertfestsetzung des Landgerichts als Berufungsgericht mit der Beschwerde zum Oberlandesgericht anfechtbar ist, obgleich der Rechtszug in der Hauptsache zum Bundesgerichtshof führt, und das auch nur bei Zulassung der Revision (so auch: OLG Koblenz, MDR 2008, 405. OLG Celle (3. Zivilsenat), 17. November 2005, 3 W 142 /05. OLG Celle (2. Zivilsenat) OLGR 2007, 198.
  • OLG Düsseldorf, 04.09.2006 - 24 W 48/06

    Zuständiges Gericht für Entscheidung über Rechtsmittel gegen Wertfestsetzung

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2009 - 6 W 106/09
    OLG Düsseldorf, OLGR 2007, 127.
  • OLG Zweibrücken, 10.04.2007 - 4 W 25/07

    Gebührenerhebung - mehrfache Verfahrensgebühr nach Trennung eines gegen mehrere

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2009 - 6 W 106/09
    OLG Zweibrücken (4. Zivilsenat), 10. April 2007, 4 W 25/07.
  • BGH, 03.12.1955 - VI ZR 64/55

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2009 - 6 W 106/09
    Stein/Jonas/Pohle, ZPO, § 4 Rz. 25. Baumbach/Lauterbach, ZPO, § 3 Anhang Stichwort "Vollstreckungsabwehrklage" Rz. 133. BGH NJW 1968, 1275 zitiert nach Juris Rz. 1. BGH WM 1956, 144.
  • OLG Düsseldorf, 16.11.1990 - 9 W 97/90
    Auszug aus OLG Celle, 23.07.2009 - 6 W 106/09
    OLG Karlsruhe, MDR 1991, 353.
  • BGH, 22.10.2015 - IX ZR 115/15

    Streitwert der Vollstreckungsgegenklage

    Insbesondere erhöht ein neben der Hauptsache mit der Vollstreckungsgegenklage angefochtener Kostenfestsetzungsbeschluss den Wert nicht (OLG Celle, OLGR 2009, 834, 835; vgl. BGH, Urteil vom 3. Dezember 1955 - VI ZR 64/55, WM 1956, 144, 145; zu § 826 BGB: BGH, Beschluss vom 29. März 1968 - VIII ZR 141/65, NJW 1968, 1275; Zöller/Herget, ZPO, 30. Aufl., § 3 Rn. 16 Stichwort Vollstreckungsabwehrklage; MünchKomm-ZPO/Wöstmann, 4. Aufl., § 3 Rn. 130; § 4 Rn. 24).
  • BGH, 24.04.2012 - IX ZR 230/09

    Verfahrensrecht - Festsetzung eines Beschwerdewerts

    Die in objektiver Klagehäufung erhobene Vollstreckungsgegenklage gegen den als Titel selbständigen Kostenfestsetzungsbeschluss erhöht den Streitwert nicht, weil die Kostenfestsetzung aus dem genannten Urteil des Thüringer Oberlandesgerichts in Jena vom 10. September 2008 resultiert und deshalb die Kosten als Nebenkosten nicht berücksichtigungsfähig sind, auch dann, wenn sie in einem Kostenfestsetzungsbeschluss festgesetzt wurden (BGH, Beschluss vom 29. März 1968 - VIII ZR 141/65, NJW 1968, 1275; OLG Celle, BeckRS 2009, 22956; Zöller/Herget, aaO je mwN).
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