Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 15.04.1994 - 22 U 199/92 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Fälligkeitsvoraussetzungen für das Entstehen des Architektenhonorars; Prüffähigkeit einer Honorarschlußrechnung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Besprechungen u.ä.
- ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)
Abrechnung nach Kündigung des Architektenvertrages (IBR 1994, 421)
Verfahrensgang
- LG Darmstadt, 27.08.1992 - 9 O 187/92
- OLG Frankfurt, 15.04.1994 - 22 U 199/92
Papierfundstellen
- NJW-RR 1994, 1502
- BauR 1994, 657
Wird zitiert von ... (7) Zitiert selbst (5)
- BGH, 19.06.1986 - VII ZR 221/85
Fälligkeit des Architektenhonorars bei vorzeitiger Beendigung des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.1994 - 22 U 199/92
Die Fälligkeitsabreden in Ziffer 12 Abs. 2 des Architektenvertrages vom 25.03.1990 und in der Zusatzvereinbarung vom 28.05.1990 ist durch die Vertragskündigung der Beklagten entfallen (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 1986, 1279 [BGH 19.06.1986 - VII ZR 221/85]). - BGH, 07.03.1974 - VII ZR 35/73
Abdingbarkeit des Kündigungsrechts; Rechtsfolgen der einvernehmlichen Aufhebung …
- BGH, 23.10.1969 - VII ZR 85/67
"Beschränkung des Wettbewerbs auf der Anbieterseite" (§ 5 Abs. 2 BaupreisVO)
- BGH, 13.10.1977 - VII ZR 262/75
Kürzung der Honorarrechnung des Architekten wegen geringerer Bausumme; Auffüllung …
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.1994 - 22 U 199/92
Erst diese Rechnung ist die Schlußrechnung des Klägers, an die er gebunden ist (vgl. hierzu BGH, NJW 1974, 945 und 1978, 319;… Hesse u. a. a.a.O. § 8 HOAI RN 28 und 29). - OLG Düsseldorf, 07.04.1987 - 21 U 240/86
Nachprüfbarkeit; Architektenhonorar; Fälligkeit; Honorarklage
Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.1994 - 22 U 199/92
So auch im Ergebnis OLG Düsseldorf, BauR 1987, 593, 594 und wohl auch Hesse u. a., a.a.O., § 8 HOAI RN 47; a.A. im Ergebnis Locher u. a., a.a.O., § 10 RN 5.
- OLG Saarbrücken, 09.12.2003 - 4 U 53/03
Architektenvertrag: Unwirksamkeit einer Pauschalpreisvereinbarung
Sie enthält alle erforderlichen Mindestangaben, nämlich Leistungsbild, Honorarzone, Gebührensatz, anrechenbare Kosten, erbrachte Leistungen, Prozentsätze, etwaige Honorarzuschläge und Umsatzsteuer (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 1502; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 1430;… Werner/Pastor, aaO., Rdnr. 969). - OLG Düsseldorf, 26.07.2000 - 22 U 23/00
Prüffähigkeit einer Architektenrechnung; Voraussetzungen eines …
Die sachliche Richtigkeit der Schlußrechnung ist keine Voraussetzung der Prüffähigkeit (OLG Frankfurt, BauR 1994, 657, 658;… Hesse/Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, 5. A. 1996, § 8 Rn. 41), so daß die nicht berücksichtigte Teilzahlung über 10.000 DM der Prüffähigkeit nicht entgegensteht. - OLG Naumburg, 01.03.2000 - 12 U 63/98
Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Schleswig, 26.01.2007 - 1 U 101/06
Entscheidungsermessen bei Vorbehaltsurteil
Insbesondere sind die Angabe der anrechenbaren Kosten, der Honorarzone, der erbrachten Leistungsphasen 1 bis 4 und die Prozentsätze der Leistungsphasen erforderlich (OLG Frankfurt/M., BauR 1994, 657). - OLG Köln, 10.01.1997 - 20 U 73/96
Treffen der Honorarabrede bei Auftragserteilung
Soweit aber ein Architekt, z. B. nach Kündigung des Architektenvertrages, die restlichen Leistungen der Phase 8 einschließlich der Kostenfeststellung noch nicht erbracht hat, reicht es aus, wenn er sein Honorar nach der letzten von ihm erbrachten oder bis zur Kündigung zu erbringenden Kostenermittlungsart berechnet (OLG Frankfurt, Urt. v. 15.4.1994 -22 U 199/92- BauR 1994, 657 für den Fall der Nichtdurchführung des Vorhabens). - LG Oldenburg, 26.11.2003 - 5 O 2434/01
Persönlicher Anwendungsbereich der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure …
Daß die Rechnung möglicher Weise inhaltlich "falsch" ist, ist solange unschädlich, wie das System der HOAI eingehalten wurde (vgl. OLG Frankfurt BauR 1994, 657). - LG Oldenburg, 27.11.2003 - 5 O 2434/01
Was zählt zu den anrechenbaren Kosten?
Daß die Rechnung möglicher Weise inhaltlich "falsch" ist, ist solange unschädlich, wie das System der HOAI eingehalten wurde (vgl. OLG Frankfurt BauR 1994, 657).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Hamm, 01.03.1994 - 28 U 182/93 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- verkehrslexikon.de
Zur Gewährleistung beim Gebrauchtwagenkauf wegen fehnender "Fahrbereitschaft"
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB §§ 463 823 Abs. 1
Konkludente Zusicherung der Fahrbereitschaft beim Gebrauchtwagenkauf
Verfahrensgang
- LG Siegen, 11.05.1993 - 5 O 388/91
- OLG Hamm, 01.03.1994 - 28 U 182/93
Wird zitiert von ... (0) Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 137/75
Schwimmerschalter
Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1994 - 28 U 182/93
Rn. 25 Schließlich kann der Kläger einen Anspruch auch nicht auf § 823 Abs. 1 BGB wegen fahrlässiger Eigentumsverletzung nach den Grundsätzen über den sog.weiterfressenden.Mangel stützen, welche auch bei unmittelbaren vertraglichen Beziehungen grundsätzlich eingreifen können (vgl. BGH NJW 1977, 379, 380). - BGH, 21.04.1993 - VIII ZR 113/92
Zusicherung der Fahrbereitschaft beim Autokauf
Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1994 - 28 U 182/93
Rn. 8 Der in zweiter Instanz neu geltend gemachte·Gesichtspunkt einer Zusicherungshaftung wegen konkludenter Zusicherung einer Fahrbereitschat greift ebenfalls nicht durch.· Zwar ist dem Urteil des BGH (NJW 1993, 1854) zu entnehmen, daß Erklärungen über eine Fahrbereitschaft (zumindest bei einem Gebrauchtwagenhändler) nach der ständigen Rechtsprechung des BGH mit Rücksicht auf die besondere Marktverhältnisse im Gebrauchtwagenhandel Zusicherungscharakter haben dahingehend, daß eine gefahrlose Benutzung im Straßenverkehr mit entsprechendem Mindestsicherheitsstandard zugesichert wird.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG München, 19.10.1993 - 25 U 2982/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
FIS-Regel Nr. 2, Nr. 3; BGB § 823 Abs. 1
Verfahrensgang
- LG München II - 3 O 5534/92
- OLG München, 19.10.1993 - 25 U 2982/93
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 28.02.2023 - VI ZR 98/22
Gehörsverstoß bei unterlassener erneuter Vernehmung eines Zeugen durch das …
Rn. 14 c) Das Berufungsgericht wird außerdem Gelegenheit haben, sich mit der Frage zu befassen, ob die FIS-Regel Nr. 3, nach der ein von hinten kommender Skifahrer seine Fahrspur so wählen muss, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet, nur zwischen Skifahrern gilt, die auf derselben Piste talabwärts fahren, oder auch im Streitfall, in dem ein Skifahrer auf einem mit einem Stoppschild versehenen Ziehweg fährt und eine andere Piste quert (vgl. OLG München, OLGR 1994, 97, juris Rn. 5). - BayObLG, 10.12.2003 - 5St RR 331/03
Aufstellung von Regeln für das Verhalten der Ski- und Snowboardfahrer auf …
Sie hatte vielmehr nach FIS-Regel 5 vor ihrer Einfahrt in die Piste der Geschädigten "sich nach oben und unten zu vergewissern, dass sie dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann" (zum Grundsätzlichen vgl. OLG München, OLGR München 1994, 97).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".