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Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamm, 01.03.1994 | OLG München, 19.10.1993

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 15.04.1994 - 22 U 199/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2781
OLG Frankfurt, 15.04.1994 - 22 U 199/92 (https://dejure.org/1994,2781)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15.04.1994 - 22 U 199/92 (https://dejure.org/1994,2781)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 15. April 1994 - 22 U 199/92 (https://dejure.org/1994,2781)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Fälligkeitsvoraussetzungen für das Entstehen des Architektenhonorars; Prüffähigkeit einer Honorarschlußrechnung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Abrechnung nach Kündigung des Architektenvertrages (IBR 1994, 421)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1994, 1502
  • BauR 1994, 657
 
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Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 19.06.1986 - VII ZR 221/85

    Fälligkeit des Architektenhonorars bei vorzeitiger Beendigung des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.1994 - 22 U 199/92
    Die Fälligkeitsabreden in Ziffer 12 Abs. 2 des Architektenvertrages vom 25.03.1990 und in der Zusatzvereinbarung vom 28.05.1990 ist durch die Vertragskündigung der Beklagten entfallen (vgl. hierzu BGH, NJW-RR 1986, 1279 [BGH 19.06.1986 - VII ZR 221/85]).
  • BGH, 07.03.1974 - VII ZR 35/73

    Abdingbarkeit des Kündigungsrechts; Rechtsfolgen der einvernehmlichen Aufhebung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.1994 - 22 U 199/92
    Erst diese Rechnung ist die Schlußrechnung des Klägers, an die er gebunden ist (vgl. hierzu BGH, NJW 1974, 945 und 1978, 319;… Hesse u. a. a.a.O. § 8 HOAI RN 28 und 29).
  • BGH, 23.10.1969 - VII ZR 85/67

    "Beschränkung des Wettbewerbs auf der Anbieterseite" (§ 5 Abs. 2 BaupreisVO)

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.1994 - 22 U 199/92
    Der Kläger kann nach § 649 S. 2 BGB von der Beklagten mit hoher Wahrscheinlichkeit in irgendeiner Höhe (BGHZ 53, 17, 23 [BGH 23.10.1969 - VII ZR 85/67]; BGH, LM § 304 ZPO Nr. 16) die Zahlung eines restlichen Architektenhonorars verlangen.
  • BGH, 13.10.1977 - VII ZR 262/75

    Kürzung der Honorarrechnung des Architekten wegen geringerer Bausumme; Auffüllung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.1994 - 22 U 199/92
    Erst diese Rechnung ist die Schlußrechnung des Klägers, an die er gebunden ist (vgl. hierzu BGH, NJW 1974, 945 und 1978, 319;… Hesse u. a. a.a.O. § 8 HOAI RN 28 und 29).
  • OLG Düsseldorf, 07.04.1987 - 21 U 240/86

    Nachprüfbarkeit; Architektenhonorar; Fälligkeit; Honorarklage

    Auszug aus OLG Frankfurt, 15.04.1994 - 22 U 199/92
    So auch im Ergebnis OLG Düsseldorf, BauR 1987, 593, 594 und wohl auch Hesse u. a., a.a.O., § 8 HOAI RN 47; a.A. im Ergebnis Locher u. a., a.a.O., § 10 RN 5.
  • OLG Saarbrücken, 09.12.2003 - 4 U 53/03

    Architektenvertrag: Unwirksamkeit einer Pauschalpreisvereinbarung

    Sie enthält alle erforderlichen Mindestangaben, nämlich Leistungsbild, Honorarzone, Gebührensatz, anrechenbare Kosten, erbrachte Leistungen, Prozentsätze, etwaige Honorarzuschläge und Umsatzsteuer (vgl. OLG Frankfurt, NJW-RR 1994, 1502; OLG Hamm, NJW-RR 1991, 1430;… Werner/Pastor, aaO., Rdnr. 969).
  • OLG Düsseldorf, 26.07.2000 - 22 U 23/00

    Prüffähigkeit einer Architektenrechnung; Voraussetzungen eines …

    Die sachliche Richtigkeit der Schlußrechnung ist keine Voraussetzung der Prüffähigkeit (OLG Frankfurt, BauR 1994, 657, 658;… Hesse/Korbion/Mantscheff/Vygen, HOAI, 5. A. 1996, § 8 Rn. 41), so daß die nicht berücksichtigte Teilzahlung über 10.000 DM der Prüffähigkeit nicht entgegensteht.
  • OLG Naumburg, 01.03.2000 - 12 U 63/98

    Aufrechnung von Schadensersatzansprüchen des Bauherrn

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  • OLG Schleswig, 26.01.2007 - 1 U 101/06

    Entscheidungsermessen bei Vorbehaltsurteil

    Insbesondere sind die Angabe der anrechenbaren Kosten, der Honorarzone, der erbrachten Leistungsphasen 1 bis 4 und die Prozentsätze der Leistungsphasen erforderlich (OLG Frankfurt/M., BauR 1994, 657).
  • OLG Köln, 10.01.1997 - 20 U 73/96

    Treffen der Honorarabrede bei Auftragserteilung

    Soweit aber ein Architekt, z. B. nach Kündigung des Architektenvertrages, die restlichen Leistungen der Phase 8 einschließlich der Kostenfeststellung noch nicht erbracht hat, reicht es aus, wenn er sein Honorar nach der letzten von ihm erbrachten oder bis zur Kündigung zu erbringenden Kostenermittlungsart berechnet (OLG Frankfurt, Urt. v. 15.4.1994 -22 U 199/92- BauR 1994, 657 für den Fall der Nichtdurchführung des Vorhabens).
  • LG Oldenburg, 26.11.2003 - 5 O 2434/01

    Persönlicher Anwendungsbereich der Honorarordnung für Architekten und Ingenieure …

    Daß die Rechnung möglicher Weise inhaltlich "falsch" ist, ist solange unschädlich, wie das System der HOAI eingehalten wurde (vgl. OLG Frankfurt BauR 1994, 657).
  • LG Oldenburg, 27.11.2003 - 5 O 2434/01

    Was zählt zu den anrechenbaren Kosten?

    Daß die Rechnung möglicher Weise inhaltlich "falsch" ist, ist solange unschädlich, wie das System der HOAI eingehalten wurde (vgl. OLG Frankfurt BauR 1994, 657).
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dejure.org Übersicht OLG Frankfurt

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 01.03.1994 - 28 U 182/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,11868
OLG Hamm, 01.03.1994 - 28 U 182/93 (https://dejure.org/1994,11868)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01.03.1994 - 28 U 182/93 (https://dejure.org/1994,11868)
OLG Hamm, Entscheidung vom 01. März 1994 - 28 U 182/93 (https://dejure.org/1994,11868)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB §§ 463 823 Abs. 1
    Konkludente Zusicherung der Fahrbereitschaft beim Gebrauchtwagenkauf

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 137/75

    Schwimmerschalter

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1994 - 28 U 182/93
    Rn. 25 Schließlich kann der Kläger einen Anspruch auch nicht auf § 823 Abs. 1 BGB wegen fahrlässiger Eigentumsverletzung nach den Grundsätzen über den sog.weiterfressenden.Mangel stützen, welche auch bei unmittelbaren vertraglichen Beziehungen grundsätzlich eingreifen können (vgl. BGH NJW 1977, 379, 380).
  • BGH, 21.04.1993 - VIII ZR 113/92

    Zusicherung der Fahrbereitschaft beim Autokauf

    Auszug aus OLG Hamm, 01.03.1994 - 28 U 182/93
    Rn. 8 Der in zweiter Instanz neu geltend gemachte·Gesichtspunkt einer Zusicherungshaftung wegen konkludenter Zusicherung einer Fahrbereitschat greift ebenfalls nicht durch.· Zwar ist dem Urteil des BGH (NJW 1993, 1854) zu entnehmen, daß Erklärungen über eine Fahrbereitschaft (zumindest bei einem Gebrauchtwagenhändler) nach der ständigen Rechtsprechung des BGH mit Rücksicht auf die besondere Marktverhältnisse im Gebrauchtwagenhandel Zusicherungscharakter haben dahingehend, daß eine gefahrlose Benutzung im Straßenverkehr mit entsprechendem Mindestsicherheitsstandard zugesichert wird.
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Rechtsprechung
   OLG München, 19.10.1993 - 25 U 2982/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1993,10690
OLG München, 19.10.1993 - 25 U 2982/93 (https://dejure.org/1993,10690)
OLG München, Entscheidung vom 19.10.1993 - 25 U 2982/93 (https://dejure.org/1993,10690)
OLG München, Entscheidung vom 19. Oktober 1993 - 25 U 2982/93 (https://dejure.org/1993,10690)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München II - 3 O 5534/92
  • OLG München, 19.10.1993 - 25 U 2982/93
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 28.02.2023 - VI ZR 98/22

    Gehörsverstoß bei unterlassener erneuter Vernehmung eines Zeugen durch das …

    Rn. 14 c) Das Berufungsgericht wird außerdem Gelegenheit haben, sich mit der Frage zu befassen, ob die FIS-Regel Nr. 3, nach der ein von hinten kommender Skifahrer seine Fahrspur so wählen muss, dass er vor ihm fahrende Skifahrer nicht gefährdet, nur zwischen Skifahrern gilt, die auf derselben Piste talabwärts fahren, oder auch im Streitfall, in dem ein Skifahrer auf einem mit einem Stoppschild versehenen Ziehweg fährt und eine andere Piste quert (vgl. OLG München, OLGR 1994, 97, juris Rn. 5).
  • BayObLG, 10.12.2003 - 5St RR 331/03

    Aufstellung von Regeln für das Verhalten der Ski- und Snowboardfahrer auf …

    Sie hatte vielmehr nach FIS-Regel 5 vor ihrer Einfahrt in die Piste der Geschädigten "sich nach oben und unten zu vergewissern, dass sie dies ohne Gefahr für sich und andere tun kann" (zum Grundsätzlichen vgl. OLG München, OLGR München 1994, 97).
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