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Weitere Entscheidung unten: OLG Dresden, 15.07.1996

Rechtsprechung
   OLG München, 04.12.1996 - 7 U 3915/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3832
OLG München, 04.12.1996 - 7 U 3915/96 (https://dejure.org/1996,3832)
OLG München, Entscheidung vom 04.12.1996 - 7 U 3915/96 (https://dejure.org/1996,3832)
OLG München, Entscheidung vom 04. Dezember 1996 - 7 U 3915/96 (https://dejure.org/1996,3832)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    HGB § 89b
    Wirksamkeit der Verpflichtung zur Leistung einer Einstandszahlung bei Handelsvertreter - Synallagma von Einstandszahlungen und Neukundenregelung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Abwälzungsvereinbarung, Einstandsvereinbarung, Amortisation, Entgelt für die Übernahme der Vertretungsrechte, Neukundenklausel, ergänzende Vertragsauslegung

  • datenbank.nwb.de (Leitsatz)

    § 89b HGB
    Handelsvertreterrecht; Leistung einer Einstandszahlung

Verfahrensgang

  • LG München I - 17 HKO 22362/95
  • OLG München, 04.12.1996 - 7 U 3915/96

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 986
  • BB 1997, 222
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 12.03.1981 - III ZR 92/79

    Sittenwidriger Teilzahlungs- oder Ratenkreditvertrag

    Auszug aus OLG München, 04.12.1996 - 7 U 3915/96
    § 138 BGB hat nicht den Sinn, die von den Vertragsparteien vorgenommene subjektive Bewertung des Gleichgewichts von Leistung und Gegenleistung über die richterliche Festlegung einer "Preisnorm" zu begrenzen (BGH NJW 81, 1206).
  • BGH, 24.02.1983 - I ZR 14/81

    Zustandekommen eines Vertrages durch schlüssiges Verhalten

    Auszug aus OLG München, 04.12.1996 - 7 U 3915/96
    Dies schließt es nach Auffassung des Senats aus, hier eine Umgehung des Ausgleichsanspruchs anzunehmen (vgl. insoweit auch BGH NJW 83, 1727).
  • BGH, 02.10.1981 - I ZR 201/79

    Kündigung des Vertragsverhältnisses während einer vereinbarten Probezeit - …

    Auszug aus OLG München, 04.12.1996 - 7 U 3915/96
    Die von der Klägerin in diesem Zusammenhang zitierten Entscheidungen BGH NJW 70, 1596 und BGH NJW 82, 181 betreffen anders gelagerte Fälle; die Entscheidungen sind hier nicht einschlägig.
  • BGH, 20.01.1994 - III ZR 143/92

    Bestand einer zu Zeiten der ehemaligen DDR vereinbarten Schiedsabrede

    Auszug aus OLG München, 04.12.1996 - 7 U 3915/96
    Es ist darauf abzustellen, was die Parteien bei einer angemessenen Abwägung ihrer Interessen nach Treu und Glauben als redliche Geschäftspartner vereinbart hätten, wenn sie den Fall bedacht hätten, daß die Zeitschrift ... nur wenige Monate nach Vertragsschluß, wegen ihres mangelnden wirtschaftlichen Erfolges eingestellt werden würde (vgl. BGHZ 84, 7; 90, 77; NJW 94, 1008/1011).
  • BGH, 12.10.1990 - V ZR 202/89

    Vereitelung der Ausübung des vertraglichen Rücktrittsrechts durch Erweckung eines …

    Auszug aus OLG München, 04.12.1996 - 7 U 3915/96
    c) Der von den Parteien geschlossene Handelsvertretervertrag enthält eine Regelungslücke, d.h. die Parteien haben einen hier letztlich entscheidenden, regelungsbedürftigen Punkt nicht bedacht (vgl. BGH NJW-RR 91, 177).
  • OLG Düsseldorf, 15.11.2012 - 16 U 47/11

    Berücksichtigung von Unternehmervorteilen und Provisionsverlusten bei der …

    Letzteres kann unter anderem durch eine besonders lange Vertragsdauer, eine besonders hohe Provision oder die Bestimmung, dass der Altkundenstamm ausgleichsrechtlich als vom Handelsvertreter selbst geworben anerkannt wird, geschehen (Senat Urteil vom 07.07.2000, I - 16 U 186/99; OLG Stuttgart Urteil vom 27.08.1998, 11 U 153/97; OLG München Urteil vom 04.12.1996, 7 U 3915/96).
  • OLG Saarbrücken, 30.08.2013 - 1 U 161/12

    Handelsvertreter: Verknüpfung einer Einstandszahlung für die Übernahme des …

    Entscheidend ist vielmehr, wie hoch der Gegenwert der Einstandszahlung ist, ob also der Handelsvertreter einen reellen Gegenwert für die von ihm zu leistende Zahlung erhält (OLG Düsseldorf OLGR 2003, 183; OLG München BB 1997, 222).
  • OLG Hamburg, 12.02.2009 - 6 U 60/08

    Handelsvertreterausgleichsanspruch eines Tankstellenbetreibers: Schätzung des …

    Generell sind auch Zahlungen für die Übernahme einer Handelsvertretung durchaus üblich, jedenfalls außerhalb des Tankstellenbereichs (vgl. etwa OLG München NJW-RR 1997, 986).

    Beide Vorteile zusammen stellen aber die Gegenleistung der Beklagten dar (vgl. insoweit auch OLG München NJW-RR 1997, 986, 987), so dass die Berechnungen der Klägerin zum Vorteil der Neukundenklausel allein bei verschiedenen Kündigungszeitpunkten letztlich ohne Aussagekraft sind.

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 13.12.2017 - L 2 R 359/17

    Abhängige Beschäftigung; Ausgleichsanspruch; Bezirksleiter; Glücksspiel; …

    Ein solcher Vorteil kann insbesondere darin liegen, dass der Unternehmer sich verpflichtet, bei der Berechnung eines künftigen Ausgleichsanspruches des Handelsvertreters Altkunden den vom Vertreter geworbenen Neukunden gleichzustellen ("Neukundenregelung") (OLG München, Urteil vom 04. Dezember 1996 - 7 U 3915/96 -, juris).
  • LG Hamburg, 21.01.2016 - 413 HKO 42/15

    Tankstellenvertrag: Stationscomputersysteme und so genannte Cash-Management-Units …

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn ein unangemessen hoher Übernahmepreis vereinbart worden wäre (vgl. BGH, Urteil vom 24.02.1983 - I ZR 14/81, NJW 1983, 1727, 1728) oder aber eine zureichende Gegenleistung fehlte, die hier indes in der "Neukundenklausel" (§ 3) zu erkennen ist, nach der die ab Beginn des Tankstellenvertrages vorhandenen Kunden als von dem Handelsvertreter selbst geworben behandelt werden (OLG München, Urteil vom 04.12.1996 - 7 U 3915/96, NJW-RR 1997, 986 ff.).
  • LG Hamburg, 28.02.2008 - 413 O 95/07

    Handelsvertreterausgleichsanspruch: Berechnung des Ausgleichsanspruchs eines …

    Dies wäre nur dann der Fall, wenn ein unangemessen hoher Übernahmepreis vereinbart worden wäre (vgl. BGH NJW 1983, 1727, 1728) oder aber eine zureichende Gegenleistung fehlte, die hier indes in der "Neukundenklausel" (§ 3) zu erkennen ist, nach der die ab Beginn des Tankstellenvertrages vorhandenen Kunden als von dem Handelsvertreter selbst geworben behandelt werden (OLG München NJW-RR 1997, 986 ff.).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 15.07.1996 - 10 UF 247/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,10252
OLG Dresden, 15.07.1996 - 10 UF 247/96 (https://dejure.org/1996,10252)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15.07.1996 - 10 UF 247/96 (https://dejure.org/1996,10252)
OLG Dresden, Entscheidung vom 15. Juli 1996 - 10 UF 247/96 (https://dejure.org/1996,10252)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    HausratsVO § 13 Abs. 4; ZPO § 294
    Vorläufige Wohnungszuweisung an einen Ehegatten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 13.01.1988 - IVa ZB 13/87

    Einsatz von Hilfskräften durch den Rechtsanwalt; Anforderungen an die …

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.1996 - 10 UF 247/96
    Die Versicherung an Eides Statt muß eine eigene Darstellung der glaubhaft zu machenden Tatsachen enthalten; sie darf sich nicht in einer Bezugnahme auf Angaben in anderen Schriftsätzen oder Schriftstücken erschöpfen (BGH NJW 1988, 2045 ).
  • OLG Bamberg, 18.10.1994 - 2 UF 198/94

    Begriff der schweren Härte i.S. des § 1361b BGB - Geschäftswert

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.1996 - 10 UF 247/96
    Die Festsetzung des Beschwerdewerts erfolgte in Anlehnung an § 21 Abs. 3 HausratVO und im Hinblick auf § 20 Abs. 2 Satz 2 GKG , wobei der Senat von einem dreimonatigen Mietwert des Anwesens der Antragstellerin und ihrer Kinder in Höhe von § 1.500,00 DM ausgegangen ist, nachdem die Beteiligten nicht um die endgültige Wohnungszuweisung streiten (vgl. OLG Bamberg FamRZ 1995, 560, 561).
  • OLG Rostock, 22.03.1993 - 3 WF 29/93

    Isoliertes Wohnungszuteilungsverfahren; Wohnungzuweisung; Schwere Härte; …

    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.1996 - 10 UF 247/96
    Dabei kann durch das Gericht auch eine vorläufige Zuweisung der Ehewohnung im Wege der vorläufigen Anordnung erfolgen (§§ 18 a, 13 Abs. 4 HausratsV0), wenn das weitere Zusammenleben der Eheleute für einen von beiden eine besondere, weit über das normale Maß hinausgehende schwere Härte bedeuten würde (OLG Schleswig FamRZ 90, 546; OLG Rostock FamRZ 95, 558, 559; Senat, Beschluß vom 12. März 1996 - 10 WF 44/96).
  • OLG Schleswig, 04.01.1990 - 8 WF 187/89
    Auszug aus OLG Dresden, 15.07.1996 - 10 UF 247/96
    Dabei kann durch das Gericht auch eine vorläufige Zuweisung der Ehewohnung im Wege der vorläufigen Anordnung erfolgen (§§ 18 a, 13 Abs. 4 HausratsV0), wenn das weitere Zusammenleben der Eheleute für einen von beiden eine besondere, weit über das normale Maß hinausgehende schwere Härte bedeuten würde (OLG Schleswig FamRZ 90, 546; OLG Rostock FamRZ 95, 558, 559; Senat, Beschluß vom 12. März 1996 - 10 WF 44/96).
  • OLG Koblenz, 11.11.2004 - 3 W 727/04

    Eidesstattliche Versicherung im selbständigen Beweisverfahren: Eignung als …

    Diese in Rechtsprechung und Literatur teilweise vertretene Meinung (so z. B. OLG Karlsruhe, Urteil vom 11.11.1997 - Az: 8 U 106/97 -, juris Rspr.; OLG Dresden OLGR Dresden 1997, 74; Thüringer OLG OLGR Jena 1995, 94;… Münchener Kommentar / Prütting, ZPO, 2. Aufl., § 294 Rdnr. 18;… Zöller / Greger, ZPO, 24. Aufl., § 294 Rdnr. 4;… Musielak, ZPO, 4 . Aufl., § 294 Rdnr. 4) verweist durchweg auf Entscheidungen des Bundesgerichtshofes, welche dieser  in Wiedereinsetzungsverfahren gefällt hat (insbesondere BGH NJW 1988, 2045; NJW 1996, 1682).
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