Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 06.02.2003 - 11 U 83/01 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Judicialis
BGB § 39
- IWW
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 39
Eingeschränkte Sonderumlagepflicht des ausscheidenden Vereinsmitglieds - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ansprüche eines Vereins gegen ehemalige Mitglieder; Wirksamwerden des Austritts eines Vereinsmitgliedes; Bindungswirkung von Satzungsbestimmungen und Beschlüssen von Mitgliederversammlungen für ehemalige Mitglieder; Relevanz des Zeitpunkts der Beschlussfassung; ...
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 609
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 13.07.1967 - II ZR 215/65
Beitragspflichten des ausgeschiedenen Vereinsmitglieds
Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2003 - 11 U 83/01
Ein Verein kann aber ein ausgeschiedenes Mitglied zur Leistung von Beiträgen nicht mehr heranziehen, die die Mitgliederversammlung zwar während der Zugehörigkeit des Mitglieds zum Verein für ein vor dem Ausscheiden liegendes Geschäftsjahr festgesetzt, aber erst zu einem Zeitpunkt fällig gestellt hat, in dem das Mitglied bereits ausgeschieden war (BGHZ 48, 207 ff.).Insoweit kann sich das Landgericht zunächst nicht auf die bereits genannte Entscheidung BGHZ 48, 207 ff. stützen.
- RG, 21.09.1916 - IV 119/16
Schiedsgerichtsanordnung durch Vereinssatzung.
Auszug aus OLG Schleswig, 06.02.2003 - 11 U 83/01
Satzungsbestimmungen und auch Beschlüsse von Mitgliederversammlungen können deshalb Mitglieder nach Wirksamwerden des Ausscheidens nicht mehr binden oder verpflichten (so schon RGZ 88, 395, 398 f.).
- LG Frankfurt/Oder, 07.03.2006 - 6a S 260/05 Ein Austritt rechtzeitig noch im Jahr 2003 hatte zur Folge gehabt, dass der Beklagte hinsichtlich der Umlage nicht mehr in Anspruch hätte genommen werden können, da diese erst nach seinem Austritt fällig geworden wäre (vgl. OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 609 [OLG Schleswig 06.02.2003 - 11 U 83/01] ).
Dieser kann ein ausgeschiedenes Mitglied zur Leistung der Beträge, die die Mitgliederversammlung während seiner Mitgliedschaft festgesetzt hat, die aber erst nach dem Ende seiner Vereinsmitgliedschaft fällig geworden sind, nicht mehr heranziehen ( OLG Schleswig, NJW-RR 2004, 609 [OLG Schleswig 06.02.2003 - 11 U 83/01] ).
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Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 05.06.2003 - 20 W 357/02 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Justiz Hessen
§ 1821 Abs 1 Nr 5 BGB, § 1836 Abs 1 BGB, § 1836 Abs 2 BGB, § 1908i Abs 1 BGB
Betreuervergütung: Beurteilungsermessen des Tatrichters bei der Frage der Erforderlichkeit der Betreuertätigkeit - Judicialis
BGB § 1908 i I; ; BGB § 1821 I Zif. 5; ; BGB § 1836 I; ; BGB § 1836 II
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Zeitaufwand für Anfrage beim Vormundschaftsgerichts, Betreuervergütung
- rechtsportal.de
Betreuervergütung bei zeitintensiver Tätigkeit - Beurteilungsermessen
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Beschwerde im Betreuungsrecht (Vergütungsfestsetzungsverfahren); Höhe der Vergütung für den bestellten Betreuer; Genehmigung eines Immobiliengeschäftes durch das Vormundschaftsgericht; Zeitaufwand für verschiedene Betreuungstätigkeiten
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main - 43 XVII GOL 1312/96
- LG Frankfurt/Main, 07.08.2002 - 28 T 104/02
- OLG Frankfurt, 05.06.2003 - 20 W 357/02
Papierfundstellen
- FamRZ 2003, 1971 (Ls.)
- Rpfleger 2004, 488
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (5)
- BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99
Vergütung des Berufsbetreuers
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2003 - 20 W 357/02
Sie steht im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach die Stundensätze des § 1 Abs. 1 BVormVG für die Bemessung der Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten als wesentliche Orientierungshilfe heranzuziehen und im Regelfall auch für als Berufsbetreuer tätige Rechtsanwälte angemessen sind, so dass deren Überschreitung nur ausnahmsweise in Betracht kommt, wenn eine besondere Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte gegeben ist (vgl. BGH MDR 2001, 91; BayObLG FamRZ 2000, 318; OLG Frankfurt am Main FGPrax 2000, 147 und FamRZ 2001, 73). - BayObLG, 14.11.2000 - 3Z BR 274/00
Pflichten eines Betreuers
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2003 - 20 W 357/02
Für die Beurteilung der Frage, ob Tätigkeiten vom Betreuer zur pflichtgemäßen Wahrnehmung seiner Aufgaben für erforderlich gehalten werden dürfen, ist dem Tatrichter ein Beurteilungsermessen eingeräumt, das nur einer beschränkten Nachprüfbarkeit durch das Rechtsbeschwerdegericht unterliegt (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76/77;… OLG Zweibrücken, a.a.O.; Oberlandesgericht Frankfurt am Main, Senatsbeschlüsse vom 15. Januar 2001 -20 W 529/99 und vom 04. März 2002- 20 W 534/01). - BayObLG, 15.12.1999 - 3Z BR 330/99
Höhe des aus dem Vermögen des Betroffenen zu zahlenden Stundensatzes des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2003 - 20 W 357/02
Sie steht im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach die Stundensätze des § 1 Abs. 1 BVormVG für die Bemessung der Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten als wesentliche Orientierungshilfe heranzuziehen und im Regelfall auch für als Berufsbetreuer tätige Rechtsanwälte angemessen sind, so dass deren Überschreitung nur ausnahmsweise in Betracht kommt, wenn eine besondere Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte gegeben ist (vgl. BGH MDR 2001, 91; BayObLG FamRZ 2000, 318; OLG Frankfurt am Main FGPrax 2000, 147 und FamRZ 2001, 73). - OLG Zweibrücken, 22.10.1999 - 3 W 214/99
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2003 - 20 W 357/02
Es ist darauf abzustellen, ob der Betreuer bei pflichtgemäßer Einschätzung die von ihm entfaltete Tätigkeit zur Erfüllung seiner Aufgaben für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG Report 1996, 36; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86). - OLG Frankfurt, 22.05.2000 - 20 W 152/00
Auszug aus OLG Frankfurt, 05.06.2003 - 20 W 357/02
Sie steht im Einklang mit der obergerichtlichen Rechtsprechung, wonach die Stundensätze des § 1 Abs. 1 BVormVG für die Bemessung der Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten als wesentliche Orientierungshilfe heranzuziehen und im Regelfall auch für als Berufsbetreuer tätige Rechtsanwälte angemessen sind, so dass deren Überschreitung nur ausnahmsweise in Betracht kommt, wenn eine besondere Schwierigkeit der Betreuungsgeschäfte gegeben ist (vgl. BGH MDR 2001, 91; BayObLG FamRZ 2000, 318; OLG Frankfurt am Main FGPrax 2000, 147 und FamRZ 2001, 73).
- OLG Frankfurt, 17.05.2005 - 20 W 452/04
Vergütung des Berufsbetreuers: Vergütungsfähigkeit der Betreuertätigkeit zur …
Dem Umfang nach sind dem Berufsbetreuer diejenigen Tätigkeiten zu vergüten, die er zur Erfüllung seiner Aufgaben in den ihm übertragenen Aufgabenkreisen für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG BtPrax 2001, 76; OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86;… Damrau/Zimmermann, Betreuungsrecht, 3. Aufl., § 1836 a BGB Rn. 9 und 33; OLG Frankfurt OLG-Report 2003, 443). - OLG Frankfurt, 23.05.2005 - 20 W 436/04
Betreuungsrecht: Anspruch eines Berufsbetreuers auf Vergütung und …
Nach §§ 1908 i Abs. 1, 1835 Abs. 1, 1836 Abs. 1 Satz 2 und Abs. 2 BGB i. V. m. § 1 Abs. 1 Satz 2 BVormVG kann der Berufsbetreuer eines vermögenden Betreuten Vergütung und Aufwendungsersatz für solche Tätigkeiten beanspruchen, die er im Rahmen der ihm übertragenen Aufgabenkreise entfaltet hat und aus seiner Sicht nach den Umständen des Einzelfalles für erforderlich halten durfte (vgl. BayObLG FamRZ 2002, 638, OLG Zweibrücken BtPrax 2000, 86; Oberlandesgericht Frankfurt am Main OLG-Report 2003, 443).
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Rechtsprechung
| OLG Oldenburg, 14.11.2002 - 8 U 119/02 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 286 § 531 Abs. 2 Nr. 2
Beweiswert eines Privatgutachtens
Verfahrensgang
- LG Osnabrück, 21.05.2002 - 1 O 73/01
- OLG Oldenburg, 31.10.2002 - 8 U 119/02
- OLG Oldenburg, 14.11.2002 - 8 U 119/02
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