Rechtsprechung
   OLG Köln, 08.01.1998 - 7 U 83/96   

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OLG Köln, 08.01.1998 - 7 U 83/96 (https://dejure.org/1998,1260)
OLG Köln, Entscheidung vom 08.01.1998 - 7 U 83/96 (https://dejure.org/1998,1260)
OLG Köln, Entscheidung vom 08. Januar 1998 - 7 U 83/96 (https://dejure.org/1998,1260)
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Volltextveröffentlichungen (12)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterlassung von Geräuschimmissionen auf ein Grundstück; Verständiger Durchschnittsmensch als Maßstab für die Duldungspflicht; Toleranzgrenze beim nachbarschaftlichen Zusammenleben mit behinderten Menschen; Zumutbarkeitsgrenze bei Geräuschen durch behinderte ...

  • grundeigentum-verlag.de(Abodienst, Leitsatz frei)

    Behinderte; Lärm; Geräusch; Wesentlichkeit; Nachbar; Tonbandaufzeichnung; Verwertung; Beweismittel

  • iurado.de (Kurzinformation und Volltext)

    Lärmbelästigungen durch Lautäußerungen geistig schwer behinderter Bewohner des Nachbargrundstück

  • rewis.io
  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    BGB § 906; GG Art. 3 Abs. 3
    Zumutbarkeit von Geräuscheinwirkungen durch Behinderte im Lichte des Diskriminierungsverbots des Art. 3 Abs. 3 GG

  • Juristenzeitung(kostenpflichtig)

    Zu den Grenzen der Duldungspflicht des Nachbarn gegenüber Störungen durch geistig behinderte Heimbewohner

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 906 Abs. 1; GG Art. 3 Abs. 3 Satz 2
    Lärmbelästigungen durch Lautäußerungen geistig Bewohner des Nachbargrundstücks

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei) (Leitsatz)

    Behindertentypischer Lärm von Nachbargrundstück

  • kommunen-in-nrw.de (Kurzinformation)

    Verfassungsbeschwerde gegen das Behinderten-Urteil des OLG Köln

  • archive.org (Pressedossier mit Bezug zur Entscheidung)

    Pressestimmen zum Urteil des Oberlandesgerichts Köln ("Maulkorburteil")

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Lärmbelästigung durch Behinderte

Besprechungen u.ä.

  • archive.org (Entscheidungsanmerkung)

    (RADr. Egon Schneider; MDR 1998, 278)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1998, 763
  • MDR 1998, 277
  • NZM 1998, 122
  • ZMR 1998, 161
  • VersR 1998, 197
 
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Wird zitiert von ... (11)Neu Zitiert selbst (15)

  • BGH, 20.11.1992 - V ZR 82/91

    Lärmimmissionen durch Frösche in einem Gartenteich

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.1998 - 7 U 83/96
    Maßstab für die Duldungspflicht nach § 906 Abs. 1 BGB ist das Empfinden des ,verständigen" Durchschnittsmenschen, was bedeutet, daß nicht allein auf das Maß der objektiven Beeinträchtigung abzustellen ist, sondern auch wertende Momente in die Beurteilung einzubeziehen sind (im Anschluß an BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 255).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dagegen das Empfinden des "verständigen" Durchschnittsmenschen maßgebend, was insbesondere bedeutet, daß im Gegensatz zur früheren Rechtsprechung nicht mehr allein auf das Maß der objektiven Beeinträchtigung abzustellen ist, sondern daß auch wertende Momente wie beispielsweise Belange des Umweltschutzes oder das öffentliche Interesse an einer kinderfreundlichen Umgebung in die Beurteilung einzubeziehen sind (BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 255).

    Die neuere Rechtsentwicklung ist ferner dadurch gekennzeichnet, daß die Rechtsprechung das privatrechtliche Kriterium der Wesentlichkeit im Sinne des § 906 Abs. 1 BGB gleichsetzt mit dem öffentlich-rechtlichen Kriterium der Erheblichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG, um zu einer Vereinheitlichung zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Beurteilungsmaßstäbe zu kommen (BGHZ 111, 63, 68; 120, 239, 255; 121, 248, 254; BVerwG NJW 1989, 1291).

    Insoweit gilt auch für den vorliegenden Fall, daß eine umfassende Abwägung zwischen Art und Ausmaß der Beeinträchtigung einerseits und den hinter der Geräuschbelästigung stehenden privaten und öffentlichen Belangen andererseits stattzufinden hat, wobei die Grenze der Duldungspflicht überschritten und damit die Wesentlichkeit im Sinne des § 906 Abs. 1 BGB zu bejahen ist, wenn dem Nachbarn die Belästigung "billigerweise nicht mehr zuzumuten ist" (BGHZ 120, 239, 255; vgl. auch BVerwGE 79, 254, 260).

  • BGH, 05.02.1993 - V ZR 62/91

    Klageanträge bei immissionsrechtlicher Unterlassungsklage - Lärmimmissionen eines

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.1998 - 7 U 83/96
    Maßstab für die Duldungspflicht nach § 906 Abs. 1 BGB ist das Empfinden des ,verständigen" Durchschnittsmenschen, was bedeutet, daß nicht allein auf das Maß der objektiven Beeinträchtigung abzustellen ist, sondern auch wertende Momente in die Beurteilung einzubeziehen sind (im Anschluß an BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 255).

    Nach der neueren Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist dagegen das Empfinden des "verständigen" Durchschnittsmenschen maßgebend, was insbesondere bedeutet, daß im Gegensatz zur früheren Rechtsprechung nicht mehr allein auf das Maß der objektiven Beeinträchtigung abzustellen ist, sondern daß auch wertende Momente wie beispielsweise Belange des Umweltschutzes oder das öffentliche Interesse an einer kinderfreundlichen Umgebung in die Beurteilung einzubeziehen sind (BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 255).

    Die neuere Rechtsentwicklung ist ferner dadurch gekennzeichnet, daß die Rechtsprechung das privatrechtliche Kriterium der Wesentlichkeit im Sinne des § 906 Abs. 1 BGB gleichsetzt mit dem öffentlich-rechtlichen Kriterium der Erheblichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG, um zu einer Vereinheitlichung zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Beurteilungsmaßstäbe zu kommen (BGHZ 111, 63, 68; 120, 239, 255; 121, 248, 254; BVerwG NJW 1989, 1291).

    Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören (§ 6 Abs. 1 BauNVO; zur Berücksichtigung des Gebietscharakters vgl. auch BGHZ 121, 248 ff.; 122, 76 ff.; BGH NJW 1995, 1823 ff.).

  • BGH, 13.10.1987 - VI ZR 83/87

    Abwehransprüche gegen widerrechtlich erlangte Beweismittel; Unzulässigkeit des

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.1998 - 7 U 83/96
    Das vom Landgericht angenommene Beweisverwertungsverbot gilt nur für Aufzeichnungen sprachlicher Art. Insoweit gilt, daß in das Recht der Selbstbestimmung des Menschen eingegriffen wird, wenn der aus der Spontaneität heraus formulierte Gedanke durch die Aufzeichnung verfestigt und so die Möglichkeit der jederzeitigen Abrufbarkeit und Wiederholbarkeit geschaffen wird (BGH NJW 1988, 1016, 1017).

    Aufgrund ihres geschlechtsbezogenen Charakters gehören die dargestellten Handlungen zum absolut geschützten Kernbereich der privaten Lebensgestaltung, in dem eine Interessenabwägung nicht stattzufinden hat (BGH NJW 1988, 1016, 1017).

  • BVerwG, 24.04.1991 - 7 C 12.90

    Immissionsschutzrecht: Nachbarlicher Abwehranspruch gegen Lärmimmissionen aus

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.1998 - 7 U 83/96
    Der Senat berücksichtigt daher auch die zu § 3 Abs. 1 BImSchG ergangene Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach im Sinne einer "Sozialadäquanz" und "Akzeptanz" auch die allgemeine Einschätzung der Bevölkerung in die Abwägung einzubeziehen ist (BVerwGE 88, 143, 149).

    Von der Rechtsprechung ist seit jeher anerkannt, daß das letztlich entscheidende Kriterium für die Wesentlichkeit einer Geräuschimmission deren Lästigkeit ist, wobei es sich um einen Faktor handelt, der nicht klar zu definieren und noch weniger zahlenmäßig zu erfassen ist (BGHZ 46, 45, 38; NJW 1983, 751; 1992, 2019; BVerwGE 88, 143, 149; NJW 1989, 1291, 1292).

  • BVerwG, 29.04.1988 - 7 C 33.87

    Feueralarmsirene - Art. 14 GG, ausgleichspflichtige Inhaltsbestimmung

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.1998 - 7 U 83/96
    Insoweit gilt auch für den vorliegenden Fall, daß eine umfassende Abwägung zwischen Art und Ausmaß der Beeinträchtigung einerseits und den hinter der Geräuschbelästigung stehenden privaten und öffentlichen Belangen andererseits stattzufinden hat, wobei die Grenze der Duldungspflicht überschritten und damit die Wesentlichkeit im Sinne des § 906 Abs. 1 BGB zu bejahen ist, wenn dem Nachbarn die Belästigung "billigerweise nicht mehr zuzumuten ist" (BGHZ 120, 239, 255; vgl. auch BVerwGE 79, 254, 260).
  • OLG Köln, 07.06.1993 - 12 U 40/93

    Tierische Lautäußerungen; Schallpegel; Unterlassungsgebot; Titel; Urteilstitel;

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.1998 - 7 U 83/96
    Es ist eine Eigenart des menschlichen Gehörs, daß es auf ungewohnte, auffällige Geräusche mit besonderer Aufmerksamkeit und Empfindlichkeit reagiert (vgl. OLG Hamm, DWW 1989, 257, 260; OLG Köln, 12. Zivilsenat, VersR 1993, 1242).
  • BGH, 23.03.1990 - V ZR 58/89

    Begriff der wesentlichen Geräuschimmissionen; Ansprüche bei Volksfestlärm;

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.1998 - 7 U 83/96
    Die neuere Rechtsentwicklung ist ferner dadurch gekennzeichnet, daß die Rechtsprechung das privatrechtliche Kriterium der Wesentlichkeit im Sinne des § 906 Abs. 1 BGB gleichsetzt mit dem öffentlich-rechtlichen Kriterium der Erheblichkeit im Sinne des § 3 Abs. 1 BImSchG, um zu einer Vereinheitlichung zivilrechtlicher und öffentlich-rechtlicher Beurteilungsmaßstäbe zu kommen (BGHZ 111, 63, 68; 120, 239, 255; 121, 248, 254; BVerwG NJW 1989, 1291).
  • BGH, 30.10.1981 - V ZR 191/80

    Nachbarrecht - Lärm - Mittelbarer Störer - Zumutbare Maßnahmen

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.1998 - 7 U 83/96
    Als unwesentlich galt eine Beeinträchtigung nur dann, wenn sie von einem durchschnittlichen Grundstücksbenutzer kaum noch empfunden wurde (BGH NJW 1982, 440, 441; OLG Stuttgart, NJW-RR 1986, 1339, 1340).
  • BGH, 25.03.1993 - III ZR 60/91

    Enteignender Eingriff durch militärischen Fluglärm

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.1998 - 7 U 83/96
    Mischgebiete dienen dem Wohnen und der Unterbringung von Gewerbebetrieben, die das Wohnen nicht wesentlich stören (§ 6 Abs. 1 BauNVO; zur Berücksichtigung des Gebietscharakters vgl. auch BGHZ 121, 248 ff.; 122, 76 ff.; BGH NJW 1995, 1823 ff.).
  • BGH, 17.12.1982 - V ZR 55/82

    Lärmeinwirkungen durch den Spielbetrieb von Tennisplätzen - Unterlassungsanspruch

    Auszug aus OLG Köln, 08.01.1998 - 7 U 83/96
    Von der Rechtsprechung ist seit jeher anerkannt, daß das letztlich entscheidende Kriterium für die Wesentlichkeit einer Geräuschimmission deren Lästigkeit ist, wobei es sich um einen Faktor handelt, der nicht klar zu definieren und noch weniger zahlenmäßig zu erfassen ist (BGHZ 46, 45, 38; NJW 1983, 751; 1992, 2019; BVerwGE 88, 143, 149; NJW 1989, 1291, 1292).
  • BGH, 16.03.1995 - III ZR 166/93

    Entschädigung wegen Fluglärms nach Errichtung eines Wohnhauses in der Schutzzone

  • BGH, 08.05.1992 - V ZR 89/91

    Ortsbesichtigung bei tatrichterlicher Beurteilung von Lärmimmissionen

  • BGH, 16.12.1977 - V ZR 91/75

    Fluorabgas-Immission

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 23.12.1985 - 11 B 1911/85

    Bauplanungsrecht: Zulässigkeit eines Wohnheims für geistig Behindert im

  • OLG Stuttgart, 29.01.1986 - 13 U 240/84

    Zivilrechtlicher Unterlassungsanspruch bei Lärmimmissionen durch ein Sägewerk;

  • OLG Karlsruhe, 30.03.2007 - 14 U 43/06

    Nachbarrecht: Nachbarliches Zusammenleben mit Pflegebedürftigen; nachbarlicher

    Die Grenze der Duldungspflicht ist erst dann erreicht, wenn dem Nachbarn die Belästigung "billigerweise nicht mehr zuzumuten ist" (BGHZ 120, S. 239 ff.; 255; in bezug auf Belästigungen, die von Behinderten ausgehen, eingehend OLG Köln, NJW 1998, S. 763 ff.).
  • AG Bonn, 26.03.2014 - 101 C 194/13

    Unterlassung Ruhestörung Nachbarrecht

    Die Grenze der Duldungspflicht der Nachbarn hinsichtlich etwaiger Immissionen durch die Behinderten ist erst dann erreicht, wenn dem Nachbarn die Belästigung billigerweise nicht mehr zuzumuten ist (vergleiche zu alledem OLG Karlsruhe, Urteil vom 9.6.2000, 14 U 19/99; OLG Köln, Urteil vom 8. Januar 1998, 7 U 83/96).
  • BayObLG, 25.10.2001 - 2Z BR 81/01

    Unzulässige Durchsetzung eines wirksamen Hundehaltungsverbots gegenüber

    Die Bestimmung entfaltet zwar keine unmittelbare Drittwirkung, strahlt aber auf die Auslegung und Anwendung zivilrechtlicher Normen aus (Starck in von Mangold/Klein GG 4. Aufl. Art. 3- Rn. 388; Jarass/ Pieroth GG 5. Aufl. Art. 3 Rn. 109; grundsätzlich ebenso OLG Köln NJW 1998, 763/764); sie erfordert es, das Maß zivilrechtlich gebotener gegenseitiger Rücksichtnahme und Toleranz grundsätzlich neu und anders zu bestimmen (Osterloh in Sachs GG 2. Aufl. § 3 Rn. 307; zur Abwägung im einzelnen Lachwitz NJW 1998, 881).
  • OLG München, 10.01.2014 - 10 U 2231/13

    Umfang des rechtlichen Gehörs im Zivilverfahren; Ablehnung eines Antrags auf

    Erwägungen, weshalb das Gericht vorliegend keine Beweisaufnahme von Amts wegen durchzuführen beabsichtigt, lässt der Hinweis im Protokoll v. 11.03.2013 nicht erkennen, insbesondere auch nicht, ob sich das Gericht dieses Ermessens überhaupt bewusst war (vgl. zu Hinweispflicht insoweit auch OLG Köln NJW-RR 1998, 1274 = OLGR 1998, 21).
  • OLG Karlsruhe, 09.06.2000 - 14 U 19/99

    Beeinträchtigung der Benutzung eines Grundstücks durch das Verhalten eines das

    Die Grenze der Duldungspflicht ist erst dann erreicht, wenn dem Nachbarn die Belästigung "billigerweise nicht mehr zuzumuten ist" (BGHZ 120, S. 239 ff., 255; in bezug auf Belästigungen, die von Behinderten ausgehen, eingehend OLG Köln, NJW 1998, S. 763 ff.).
  • BVerfG, 28.05.1998 - 1 BvR 329/98

    Unzulässige Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit "Behindertenurteil"

    In dem Verfahren über die Verfassungsbeschwerde des L ..., des Herrn A ..., des Herrn H ..., des Herrn K ..., des Herrn S ..., des Herrn S ..., des Herrn S ..., des Herrn S ... - Bevollmächtigter: Prof. Dr. Bodo Pieroth, Gluckweg 19, Münster - gegen das Urteil des Oberlandesgerichts Köln vom 8. Januar 1998 - 7 U 83/96 - hat die 3. Kammer des Ersten Senats des Bundesverfassungs- gerichts durch den Vizepräsidenten Papier, die Richterin Haas und den Richter Steiner gemäß § 93 b in Verbindung mit § 93 a BVerfGG in der Fassung der Bekanntmachung vom 11. August 1993 (BGBl I S. 1473) am 28. Mai 1998 einstimmig beschlossen:.
  • VG Gießen, 18.02.1998 - 8 E 1785/94

    Keine unzumutbare Lärmbeeinträchtigung durch von einer Behindertenwohngruppe

    Das Betreiben des Behindertenwohnheimes durch den Beklagten ist als (schlicht)hoheitliches Handeln zu qualifizieren (Hess.VGH, B. v. 29.08.1995, 14 TE 2178/95, S. 2; a.A. zu dem Betreiben von Behindertenwohnheimen und von diesen ausgehenden Lärmemissionen: OLG Köln, Urteil vom 08.01.1998, 7 U 83/96, S. 3).

    Dabei ist die neuere Rechtsentwicklung dadurch gekennzeichnet, daß die Rechtsprechung das öffentlich-rechtliche Erfordernis der Erheblichkeit i.S.d. Bundesimmissionsschutzrechts sowie das privatrechtliche Kriterium der Wesentlichkeit i.S.d. § 906 Abs. 1 BGB weitgehend gleichsetzt und zu einer Vereinheitlichung öffentlich-rechtlicher und zivilrechtlicher Beurteilungsmaßstäbe kommt (vgl. BVerwG, BayVBl 1996, 634, 635 lSp; VG Gießen, GewArch 1997, 491; BGHZ 120, 239, 255; 121, 248, 254; OLG Köln, Urt. v. 08.01.1998, Az.: 7 U 83/96, S. 4), wobei nach der neueren Rechtsprechung das Empfinden des sogenannten "verständigen" Durchschnittsmenschen (BVerwGE 68, 62, 67; BGH, NJW 1993, 925, 929 lSp, OLG Köln, a.a.O.; VG Gießen, a.a.O.) maßgebend ist.

  • AG Pinneberg, 18.09.2018 - 60 C 3/17

    Laute Schreie müssen nicht hingenommen werden!

    Die Grenze der Duldungspflicht ist jedoch erst dann erreicht, wenn dem Nachbarn die Belästigung "billigerweise nicht mehr zuzumuten ist" (BGHZ 120, 239, 255; OLG Köln, NJW 1998, 763 ff.).
  • BayObLG, 26.03.1998 - 4Z BR 33/98

    Bestellung eines Betreuers auf Vorschlag des Betroffenen

    Insofern handelt es sich um die zulässige Teilanfechtung einer Einheitsentscheidung, die auch die Bestellung und die Auswahl des Betreuers umfaßt (BayObLG MDR 1998, 277 m. w. N.).
  • AG Hamburg, 07.07.2009 - 36A C 164/09
    Dem steht vorliegend auch nicht entgegen, dass es sich bei der veröffentlichten Äußerung des Klägers um Gesang handelt, da das Recht am eigenen Wort auch nichtverbale Äußerungen schützt, soweit sie einer bestimmten Person als Urheber zugeordnet werden können und einen Informationsgehalt für Außenstehende beinhalten (OLG Köln, NJW 1998, 763, 765; Rixecker, in: MüKo, BGB, Anh. zu § 12, Rn. 85).
  • AG Braunschweig, 11.09.2006 - 34 II 10/04
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 08.09.1997 - 13 U 46/97   

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OLG Hamm, 08.09.1997 - 13 U 46/97 (https://dejure.org/1997,4910)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08.09.1997 - 13 U 46/97 (https://dejure.org/1997,4910)
OLG Hamm, Entscheidung vom 08. September 1997 - 13 U 46/97 (https://dejure.org/1997,4910)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Zahlung einer Kaufpreisforderung; Unwirksamkeit eines Kaufvertrages wegen eines versteckten Dissenses; Ablehnung eines Angebotes verbunden mit einem neuen Antrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1747
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (4)

  • BGH, 23.01.1997 - VII ZR 65/96

    Maßgeblichkeit eines Angebots mit Leistungsverzeichnis nach funktional

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.1997 - 13 U 46/97
    Zwar können Verhandlungsgrundlagen zur Auslegung von Vertragserklärungen herangezogen werden (vgl. BGH NJW 97, 1772 f.).
  • BGH, 09.10.1991 - VIII ZR 88/90

    Lieferung eines genehmigungsfähigen aliud beim Handelskauf; Übergang vom großen

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.1997 - 13 U 46/97
    Auf die Genehmigungsfähigkeit der Falschlieferung kommt es beim bürgerlichrechtlichen Kauf nicht an (BGHZ 115, 286 = MDR 1992, 231).
  • BGH, 12.03.1997 - VIII ZR 15/96

    Abgrenzung zwischen Schlecht- und Falschlieferung

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.1997 - 13 U 46/97
    Die Lieferung von insgesamt 350 Kassetten des Fabrikats DP stellt keine Schlechtlieferung, sondern eine Falschlieferung ohne Erfüllungswirkung dar (vgl. BGH ZIP 97, 794, 796 = NJW 97, 1914).
  • OLG Koblenz, 11.12.1992 - 2 U 911/92

    Anfechtbarkeit eines Anerkenntnisurteiles; Testamentsvollstrecker als Partei

    Auszug aus OLG Hamm, 08.09.1997 - 13 U 46/97
    Insbesondere ist die Beklagte trotz ihres Anerkenntnisses durch das Teilanerkenntnisurteil beschwert (vgl. OLG Koblenz NJW-RR 93, 462; Zöller/ Vollkommer, ZPO, 20. Aufl. § 307 Rdnr. 11).
  • OLG München, 18.05.2011 - 7 U 4937/10

    Versteckter Einigungsmangel

    Damit liegt ein versteckter Einigungsmangel vor (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1998, 1747/1748, dort: "Original IBM Druckkassetten" vs. "Druckkassetten: IBM-DRucker"; ebenso Ellenberger, in: Palandt, BGB, a.a.O., § 155 Rdnr. 4).
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 12 U 269/96   

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OLG Karlsruhe, 20.02.1997 - 12 U 269/96 (https://dejure.org/1997,9560)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20.02.1997 - 12 U 269/96 (https://dejure.org/1997,9560)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 20. Februar 1997 - 12 U 269/96 (https://dejure.org/1997,9560)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)

  • LG Nürnberg-Fürth, 31.03.2016 - 8 O 7495/15

    Zur Abgrenzung zwischen Unfall- und Betriebsschaden in der Vollkaskoversicherung

    Ein Unfall ist in diesem Zusammenhang nur dann anzunehmen, wenn über die normalen, durch den Fahrbetrieb üblicherweise bedingten physikalischen Einwirkungen hinausgehende Kräfte auf das Fahrzeug ein- und einen Schaden bewirken (so für ein Aufspringen der Motorhaube OLG Karlsruhe, Urt. v. 20. Februar 1997 - 12 U 269/96 -, juris Rn. 5 unter Hinweis auf OLG Hamm, Urt. v. 20. Januar 1989 - 20 U 138/88 -, juris).
  • OLG Stuttgart, 24.07.2003 - 7 U 47/03

    Leistungsfreiheit der Kfz-Vollkaskoversicherung: Betriebsschaden bei

    Nicht vom Versicherungsschutz gedeckt ist daher etwa ein Getriebeschaden in Folge starken Abbremsens in einer kritischen Verkehrssituation (OLG Stuttgart, VersR 1995, 1044) oder der durch eine sich öffnende Motorhaube verursachte Schaden (OLG Karlsruhe, r+s 1997, 407).
  • LG Landau/Pfalz, 25.01.2000 - 1 S 370/99

    Schadensersatzpflicht des Versicherers im Fall des Aufspringens der Motorhaube

    Dass ein derartiges Schadensereignis auch einen Betriebsschaden darstellen kann, wenn das Aufspringen der Motorhaube während der Fahrt allein darauf zurückzuführen ist, dass die Haube sich während des normalen Fahrbetriebes durch die damit verbundenen physikalischen Einwirkungen auf das Fahrzeug, u.a. durch den Fahrtwind geöffnet hat (vgl. OLG Hamm, VersR 1989, 836 [OLG Hamm 20.01.1989 - 20 U 138/88] ; OLG Karlsruhe, NJW-RR 1998, 1329 [OLG Karlsruhe 20.02.1997 - 12 U 269/96] ), ändert hieran nichts.
  • LG Kaiserslautern, 31.10.2005 - 3 O 1/01

    Verkehrssicherungspflicht: Haftung der Kommune bei Sturz eines externen Dritten

    Das Verschulden des Versicherungspflichtigen (§ 276 BGB) ist nach den Regeln des Anscheinsbeweises als erwiesen anzusehen, wenn ein objektiver Verstoß gegen Unfallverhütungsvorschriften feststeht (OLG Hamm, NJW-RR 1998, 1329).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 13.11.1997 - 2 U 35/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,11212
OLG Schleswig, 13.11.1997 - 2 U 35/97 (https://dejure.org/1997,11212)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13.11.1997 - 2 U 35/97 (https://dejure.org/1997,11212)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 13. November 1997 - 2 U 35/97 (https://dejure.org/1997,11212)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 2
    "Gewinnabholungsveranstaltungen"; Werbung für den Erwerb von Time-Sharing-Rechten

Papierfundstellen

  • BB 1998, 236
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