Rechtsprechung
   OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03   

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OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03 (https://dejure.org/2004,3790)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27.05.2004 - 15 W 307/03 (https://dejure.org/2004,3790)
OLG Hamm, Entscheidung vom 27. Mai 2004 - 15 W 307/03 (https://dejure.org/2004,3790)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Feststellung der Rechtmäßigkeit oder Rechtswidrigkeit einer Durchsuchungsanordnung; Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes bei der Anordnung einer Durchsuchung; Anordnung einer Durchsuchung zur Ermöglichung der Abschiebung eines Ausländers; Gewähr der ...

  • Informationsverbund Asyl und Migration

    OBG NW § 24; PolG NW § 42 Abs. 1; GG Art. 13 Abs. 2; GG Art. 13 Abs. 7; AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; FGG § 12
    D (A), Hausdurchsuchung, Duchsuchungsanordnung, Ausländerbehörde, Unerlaubter Aufenthalt, Aufenthaltsbeendende Maßnahmen, Abschiebungsvereitelung, Richtervorbehalt, Sachaufklärungspflicht, Verhältnismäßigkeit, Weitere Beschwerde, Zulässigkeit, Rechtsschutzinteresse, ...

  • Judicialis

    AuslG § 92 Abs. 1 Nr. 1; ; PolG-NW § 42 Abs. 1; ; FGG § 12

  • rewis.io
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Durchsuchung einer Wohnung zur Durchsetzung der Abschiebung eines Ausländers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FGPrax 2004, 306
 
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Wird zitiert von ... (21)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerfG, 30.04.1997 - 2 BvR 817/90

    Durchsuchungsanordnung I

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03
    Dies ergibt sich in Fällen einer vollstreckten Durchsuchungsanordnung nach Maßgabe der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (vgl. etwa BVerfGE 96, 27, 39) in der Regel aus Art. 19 Abs. 4 GG unter Berücksichtigung des Umstandes, dass die Durchsuchungsanordnung bzw. ihre Vollstreckung einen schwerwiegenden Grundrechtseingriff darstellt.
  • BVerwG, 06.09.1974 - I C 17.73

    Studentenwohnheim - Art. 13 Abs. 2, Abs. 3 GG

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03
    Es ist daher regelmäßig erforderlich, dass die Vollstreckungsmaßnahme bereits einmal daran gescheitert ist, dass sich der abzuschiebende Ausländer so in der Wohnung verborgen gehalten hat, dass er nur durch eine Durchsuchung, d.h. die zweckgerichtete Suche in der Wohnung nach (verborgenen) Sachen oder Personen (vgl. hierzu BVerwGE 47, 31ff), hätte gefunden werden können, oder aufgrund anderer Umstände konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die geplante Ingewahrsamnahme hieran scheitern könnte (vgl. hierzu BGH NJW 1982, 755, 756; KG NJW 1997, 400, 401; OLG Celle NVwZ 2003, 894ff; vgl. auch Abschnitt 14 der W zum VwVG-NW, wonach Durchsuchungsanordnungen zur Mobiliarvollstreckung nicht vorsorglich beantragt werden sollen).
  • BVerfG, 16.06.1981 - 1 BvR 1094/80

    Zwangsvollstreckung II

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03
    Diese Voraussetzungen sowie die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes hat das Amtsgericht in eigener Verantwortung zu prüfen und den maßgebenden Sachverhalt gemäß §§ 42 Abs. 1 S. 3 PolG-NW, 12 FGG im erforderlichen Umfang aufzuklären, wobei allerdings die Rechtmäßigkeit der zur vollziehbaren Ausreisepflicht führenden Verwaltungsakte der Nachprüfung entzogen ist (vgl. zu letzterem BVerfG NJW 1981, 2111; OLG Köln ZMR 2000, 458).
  • BGH, 13.02.2002 - XII ZB 191/00

    Anordnung der Unterbringung ohne gleichzeitige Bestellung eines Betreuers

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03
    Da das Landgericht infolge der Verwertung von Umständen, die erst nach der Vollstreckung der Durchsuchungsanordnung bekanntgeworden sind, verkannt hat, dass die amtsgerichtliche Entscheidung jedenfalls auf einer ungenügenden Sachverhaltsaufklärung (§ 12 FGG) beruht, war der angefochtene Beschluss aufzuheben und die Rechtswidrigkeit der amtsgerichtlichen Entscheidung festzustellen, ohne dass es darauf ankäme, ob im Ergebnis bei weiterer Sachaufklärung durch den Amtsrichter eine andere Sachentscheidung hätte getroffen werden müssen (vgl. BGH NJW 2002, 1801, 1803 a. E.).
  • BVerfG, 18.12.2002 - 2 BvR 1910/02

    Mangels Rechtswegerschöpfung unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03
    Später bekannt gewordene Umstände können eine danach rechtswidrige Durchsuchungsanordnung ebensowenig rechtfertigen (vgl. BVerfG NJW 2003, 1513, 1514), wie sie die auf einer ausreichenden Tatsachengrundlage gesetzeskonform angeordnete Durchsuchung im Nachhinein rechtswidrig machen können.
  • BVerfG, 22.01.2002 - 2 BvR 1473/01

    Verletzung von GG Art 13 Abs 1, 2 und Art 19 Abs 4 durch Versagung nachträgliche

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03
    Angesichts der Funktion des Richtervorbehalts in Art. 13 Abs. 2 GG, durch eine vorbeugende Kontrolle Gewähr für die Rechtmäßigkeit und Verhältnismäßigkeit des Grundrechteingriffs zu bieten (vgl. BVerfG NJW 2002, 1333), kann es für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit der Durchsuchungsanordnung nur auf den Sachverhalt ankommen, der für den Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung ggf. nach Durchführung der möglichen und gemäß § 12 FGG erforderlichen Ermittlungen- erkennbar ist.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 10.07.1997 - 18 B 1853/96

    Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörden

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03
    Richtig ist allerdings, dass auch den Ausländerbehörden als Sonderordnungsbehörden (vgl. hierzu OVG Münster NVwZ-RR 1998, 201ff) gemäß § 24 OBG-NW die dort aufgezählten polizeilichen Maßnahmen zu Gebote stehen, sie also grundsätzlich auch zur Durchsuchung einer Wohnung (§§ 41, 42 PolG-NW) befugt sein können.
  • OLG Celle, 07.01.2003 - 10 W 1/03

    Unrechtmäßige Durchsuchung der Wohnung eines ausreiseunwilligen

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03
    Es ist daher regelmäßig erforderlich, dass die Vollstreckungsmaßnahme bereits einmal daran gescheitert ist, dass sich der abzuschiebende Ausländer so in der Wohnung verborgen gehalten hat, dass er nur durch eine Durchsuchung, d.h. die zweckgerichtete Suche in der Wohnung nach (verborgenen) Sachen oder Personen (vgl. hierzu BVerwGE 47, 31ff), hätte gefunden werden können, oder aufgrund anderer Umstände konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die geplante Ingewahrsamnahme hieran scheitern könnte (vgl. hierzu BGH NJW 1982, 755, 756; KG NJW 1997, 400, 401; OLG Celle NVwZ 2003, 894ff; vgl. auch Abschnitt 14 der W zum VwVG-NW, wonach Durchsuchungsanordnungen zur Mobiliarvollstreckung nicht vorsorglich beantragt werden sollen).
  • BGH, 17.12.1981 - VII ZB 9/81

    Polizeiliche Vorführung zum Gesundheitsamt und Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03
    Es ist daher regelmäßig erforderlich, dass die Vollstreckungsmaßnahme bereits einmal daran gescheitert ist, dass sich der abzuschiebende Ausländer so in der Wohnung verborgen gehalten hat, dass er nur durch eine Durchsuchung, d.h. die zweckgerichtete Suche in der Wohnung nach (verborgenen) Sachen oder Personen (vgl. hierzu BVerwGE 47, 31ff), hätte gefunden werden können, oder aufgrund anderer Umstände konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, dass die geplante Ingewahrsamnahme hieran scheitern könnte (vgl. hierzu BGH NJW 1982, 755, 756; KG NJW 1997, 400, 401; OLG Celle NVwZ 2003, 894ff; vgl. auch Abschnitt 14 der W zum VwVG-NW, wonach Durchsuchungsanordnungen zur Mobiliarvollstreckung nicht vorsorglich beantragt werden sollen).
  • OLG Köln, 15.10.1999 - 16 Wx 148/99

    Beschwerde gegen Anordnung der Wohnungsdurchsuchung

    Auszug aus OLG Hamm, 27.05.2004 - 15 W 307/03
    Diese Voraussetzungen sowie die Einhaltung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes hat das Amtsgericht in eigener Verantwortung zu prüfen und den maßgebenden Sachverhalt gemäß §§ 42 Abs. 1 S. 3 PolG-NW, 12 FGG im erforderlichen Umfang aufzuklären, wobei allerdings die Rechtmäßigkeit der zur vollziehbaren Ausreisepflicht führenden Verwaltungsakte der Nachprüfung entzogen ist (vgl. zu letzterem BVerfG NJW 1981, 2111; OLG Köln ZMR 2000, 458).
  • KG, 14.05.1996 - 1 W 2379/96

    Rechtmäßigkeit i.R.d. Anordnung der Vorführung des Betroffenen zum Zwecke der

  • OLG Karlsruhe, 23.08.2016 - 11 W 79/16

    Verhältnismäßigkeit einer auf Polizeirecht gestützten Beschlagnahme von Computern

    b) Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - ggf. nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (OLG Brandenburg, NVwZ-RR 2015, 32; OLG Düsseldorf, FGPrax 2014, 182; OLG Frankfurt, FGPrax 2007, 42; OLG Hamm, FGPrax 2004, 306).
  • OLG Karlsruhe, 25.03.2010 - 14 Wx 9/10

    Zulässigkeit einer richterlichen Durchsuchungsanordnung zum Zwecke der

    Der Umstand, daß sich die Durchsuchungsanordnung infolge Durchführung der Maßnahme in der Hauptsache erledigt hat, steht der Zulässigkeit nicht entgegen, da der Beteiligte 2 nach § 62 Abs. 1 und 2 Nr. 1 FamFG ein berechtigtes Interesse an der Feststellung der Rechtswidrigkeit der Maßnahme hat (vgl OLG Hamm OLGR 2005, 22).
  • OLG München, 25.09.2019 - 34 Wx 284/19

    Rechtswidriger Beschluss zur Durchsuchung von Wohn- und Geschäftsräumen

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - gegebenenfalls nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (OLG Karlsruhe NJW 2017, 90/91; OLG Brandenburg NVwZ-RR 2015, 32; OLG Düsseldorf FGPrax 2014, 182/183; OLG Hamm NVwZ-RR 2010, 921/922; FGPrax 2004, 306/307; OLG Frankfurt a. M. FGPrax 2007, 42; BeckOK PolR Bayern/Schwabenbauer PAG Art. 24 Rn. 60; KK-StPO/Bruns 8. Aufl. § 105 Rn. 19; Köhler in Meyer-Goßner/Schmitt § 105 Rn. 15a; MüKoStPO/Hauschild § 105 Rn. 41b).

    Prüfungsmaßstab bleibt im Beschwerdeverfahren die Sach- und Rechtslage zur Zeit des Erlasses des Durchsuchungsbeschlusses (BVerfG NJW 2011, 291; OLG Hamm FGPrax 2004, 306/307; BeckOK StPO/Hegmann § 105 Rn. 13; KK-StPO/Bruns 8. Aufl. § 105 Rn. 19; MüKoStPO/Hauschild § 105 Rn. 41b).

  • VG Düsseldorf, 04.03.2021 - 27 I 11/21

    Durchsuchung Betreten Verhältnismäßigkeit Richtervorbehalt

    vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 15 W 307/03 -, juris, Rn. 4 m.w.N.; siehe auch Beschluss vom 10.12.2019 - 3 K 7771/19 -, juris, Rn. 29.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 18.03.2021 - 18 E 221/21

    Rechtmäßigkeit der Durchsuchung einer Wohnung nach dem AufenthG

    vgl. OLG Hamm, Beschlüsse vom 13. April 2012- I-15 W 131/12 -, juris, Rn. 14, und vom 27. Mai 2004 - 15 W 307/03 -, juris, Rn. 4; VG Düsseldorf, Beschluss vom 6. Oktober 2020 - 22 I 28/20 -, juris, Rn. 30; VG Freiburg, Beschluss vom 2. März 2007- 2 K 633/07 -, juris, Rn. 6; a. A. OVG Bremen, Beschluss vom 5. August 2019 - 2 F 211/19 -, juris, Rn. 14.
  • OLG Hamm, 13.04.2012 - 15 W 131/12

    Erkennungsdienstliche Maßnahmen

    Festzuhalten ist zunächst, dass der Richtervorbehalt des § 42 Abs. 1 S. 1 PolG NRW nur für Durchsuchungen , d.h. für das ziel- und zweckgerichtete Suchen nach betroffenen Personen oder Sachen (vgl. Senat FGPrax 2004, 306 f.; Tegtmeyer/Vahle, PolG NRW, 10. Aufl., § 41, Rn. 4), nicht aber schon für das bloße Betreten der Wohnung gilt (Senat a.a.O.).
  • OLG Oldenburg, 14.12.2016 - 12 W 200/16

    Polizei- und Ordnungsrecht in Niedersachsen: Durchsuchung einer Wohnung zur

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kann es dabei nur auf den Sachverhalt ankommen, der für den Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - gegebenenfalls nach Durchführung der möglichen und nach § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (vgl. OLG Düsseldorf FGPrax 2014, 182f m.w. Nachw.; OLG Frankfurt FGPrax 2007, 42; OLG Hamm NVwZ-RR 2010, 921; FGPrax 2004, 306).

    Ob und welche Straftat vorliegt oder begangen werden soll, ist vom Amtsgericht zu prüfen (vgl. Böhrenz/Siefken, Nds.SOG, aktualisierte 9. Auflage 2014, § 18 Rn. 7 a.E. - noch zur Rechtslage nach AuslG; OLG Hamm FG-Prax 2004, 306, zu dem der niedersächsischen Rechtslage vergleichbaren PolG-NW; OLG Karlsruhe, Beschluss vom 23.8.2016, 11 W 79/16, 11 W 79/16 (Wx) - juris zum PolG BW; vgl. auch OLG Celle, NdsRPfl 2003, 177 - juris).

  • KG, 20.03.2018 - 1 W 51/18

    Verwaltungsvollstreckung in Berlin: Rechtmäßigkeit der Anordnung einer

    Das aber ist Voraussetzung für eine Durchsuchung, die auf die Befugnis nach § 30 Abs. 1 Nr. 2 ASOG gestützt wird (a.A. wohl OLG Hamm, FGPrax 2004, 306); die Durchsuchung kann nur eine Vorbereitungsmaßnahme sein, um die Ingewahrsamnahme zu ermöglichen (vgl. Pewestorf/Söllner, Praxishandbuch Polizei- und Ordnungsrecht, Kap. 3 Rn. 289; Drewes/Malmberg/Walter, BPolG, 5. Aufl., § 45 Rn. 14).
  • VG Düsseldorf, 06.10.2020 - 22 I 28/20

    Durchsuchung Abschiebung Betreten Verhältnismäßigkeit prophylaktische

    vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 27. Mai 2004 - 15 W 307/03 -, juris, Rn. 4 m.w.N.; siehe auch VG Karlsruhe, Beschluss vom 10. Dezember 2019 - 3 K 7772/19 -, juris, Rn. 29.
  • OLG Hamm, 10.08.2010 - 15 W 86/10

    Voraussetzungen einer präventiven richterlichen Durchsuchungsanordnung zur

    Für die Beurteilung der Rechtmäßigkeit einer bereits vollzogenen Durchsuchungsanordnung kommt es auf den Sachverhalt an, der für den zuständigen Amtsrichter im Zeitpunkt seiner Entscheidung - ggf. nach Durchführung der möglichen und im Einzelfall gemäß § 26 FamFG erforderlichen Ermittlungen - erkennbar war (Senat FGPrax 2004, 306 f.; FGPrax 2008, 90 f.; OLG Frankfurt FGPrax 2007, 42).
  • OLG Düsseldorf, 21.02.2014 - 3 Wx 193/13

    Rechtmäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung zur Sicherstellung von Waffen und

  • OLG Frankfurt, 19.07.2006 - 20 W 181/06

    Abschiebungsverfahren: Zulässigkeit der Anordnung zur Durchsuchung der Wohnung

  • VG Arnsberg, 11.11.2019 - 3 I 24/19
  • OLG Hamm, 05.07.2007 - 15 W 135/07

    Örtliche Zuständigkeit der Ausländerbehörde in NRW zur Anordnung von

  • VG Düsseldorf, 16.06.2021 - 22 I 36/21

    Abschiebung Durchsuchung Krankenhaus Klinik Psychiatrie

  • OLG Frankfurt, 14.01.2014 - 20 W 205/13

    Zuständigkeit des Regierungspräsidiums für Wohnungsdurchsuchung bei abgelehntem

  • VG Düsseldorf, 08.11.2022 - 22 I 82/22
  • VG Freiburg, 02.03.2007 - 2 K 633/07

    Auffinden eines Ausländers; Wohnungsdurchsuchung; Verhältnismäßigkeit

  • VG Gelsenkirchen, 22.02.2021 - 8 I 6/21

    Antrag auf richterliche Anordnung einer Wohnungsdurchsuchung zum Zwecke des

  • VG Arnsberg, 22.07.2021 - 12 I 58/21
  • AG Schwarzenbek, 05.11.2021 - 6 XIV 234/21
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 07.10.2004 - 14 U 27/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4815
OLG Celle, 07.10.2004 - 14 U 27/04 (https://dejure.org/2004,4815)
OLG Celle, Entscheidung vom 07.10.2004 - 14 U 27/04 (https://dejure.org/2004,4815)
OLG Celle, Entscheidung vom 07. Oktober 2004 - 14 U 27/04 (https://dejure.org/2004,4815)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche aus Anlass eines schweren Verkehrsunfalles ; Angemessene Höhe einer Schmerzensgeldrente

  • Wolters Kluwer

    Schadensersatz und Schmerzensgeldansprüche aus Anlass eines schweren Verkehrsunfalles ; Angemessene Höhe einer Schmerzensgeldrente

  • rabüro.de

    Zum Schadensersatz für entgangene Dienste des Vaters eines bei einem Verkehrsunfall schwerverletzen, im landwirtschaftlichen Nebenerwerbsbetrieb mitarbeitenden 17-jährigen Gymnasiasten

  • Judicialis

    BGB § 847; ; BGB § 845; ; BGB § 1619

  • rechtsportal.de

    Schadensersatz und Schmerzensgeld: Haftung für die Verursachung eines Verkehrsunfalls ohne Mitverschulden des Geschädigten

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZV 2006, 95
 
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Wird zitiert von ... (5)

  • OLG Frankfurt, 30.12.2021 - 2 U 28/21

    Unwirksame Geschäftsbedingungen eines gewerblichen Vermieters von Kraftfahrzeugen

    So hat das OLG Celle (Urteil vom 07. Oktober 2004 - 14 U 27/04 -, juris) im Fall eines 17-jährigen, bei dem nach dem Annähen eines Arms ein erheblicher Dauerschaden verblieb, und weitere Einschränkungen bestanden, insgesamt einen immateriellen Schadensersatz von ca. 115.000,00 EUR bejaht.
  • OLG Hamm, 22.01.2021 - 7 U 18/20

    Bemessung Schmerzensgeld; Orientierung an vergleichbaren Gerichtsentscheidungen;

    Schließlich ist noch eine Entscheidung des OLG Celle vom 7. Oktober 2004 - 14 U 27/04 -, juris zu nennen, die einem 17jährigen Schüler für erhebliche Verletzungen des Schultergürtels und des linken Beins mit Dauerfolgen ein Schmerzensgeld von 70.000,- EUR bei einem Grad der MdE von 80% zusprach.
  • LG Flensburg, 05.01.2018 - 2 O 228/13

    Haftungsverteilung bei Verkehrunfall: Kollision eines Motorradfahrers mit einem

    i Zur Schmerzensgeldhöhe bei Oberarmamputation bzw. Verlust der Funktionsfähigkeit eines Armes: OLG Celle, Urteil v. 7.10.2004, Az. 14 U 27/04, NJOZ 2004, 4584; LG Lübeck, Urteil v. 9.7.2010, Az. 9 O 265/09; LG Dortmund, Urteil v. 14.4.2016, Az. 4 O 230/13, NJOZ 2016, 964; OLG Saarbrücken, Urteil v. 9.11.1984, Az. 3 U 49/84, r+s 1985, 291.
  • OLG Celle, 12.03.2008 - 14 U 175/07

    Berechnung des Haushaltsführungsschadens; Schmerzensgeld bei schweren

    In Abgrenzung zu der Entscheidung des Senats vom 7. Oktober 2004 (OLGR 2005, 22: insgesamt rd. 115.000 EUR bei Kapitalisierung der zuerkannten Rente) hat das Landgericht zutreffend darauf verwiesen, dass der dortige Geschädigte erheblich stärker in seiner Erwerbsfähigkeit gemindert (dauerhaft 80 %) und von der Verletzung bereits als Schüler betroffen war.
  • OLG Celle, 03.01.2007 - 14 U 45/06

    Anspruch eines 17-Jährigen auf Erstattung von Erwerbsausfallschäden wegen des

    Die Akte 13 O 210/03 LG Hannover (= 14 U 27/04 OLG Celle) lag vor und war Gegenstand der mündlichen Verhandlung.
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Rechtsprechung
   OLG Karlsruhe, 23.08.2004 - 16 WF 75/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,3012
OLG Karlsruhe, 23.08.2004 - 16 WF 75/04 (https://dejure.org/2004,3012)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23.08.2004 - 16 WF 75/04 (https://dejure.org/2004,3012)
OLG Karlsruhe, Entscheidung vom 23. August 2004 - 16 WF 75/04 (https://dejure.org/2004,3012)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Statthaftigkeit einer Feststellungsklage hinsichtlich der Bestimmung eines vollstreckungsfähigen Inhalts eines Vollstreckungstitels neben Rechtsbehelfen im Rahmen der Zwangsvollstreckung

  • Judicialis

    ZPO § 256; ; ZPO § 766; ; ZPO § 793

  • ra.de
  • rechtsportal.de

    ZPO § 256; ZPO § 766; ZPO § 793
    Zur Klärung der Frage des vollstreckungsfähigen Inhaltes eines Vollstreckungstitels durch negative Feststellungsklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2005, 533
  • FamRZ 2005, 377
  • Rpfleger 2005, 95
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 18.11.1993 - IX ZR 244/92

    Zulässigkeit einer Vollstreckungsgegenklage wegen mangelnder Bestimmtheit eines

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2004 - 16 WF 75/04
    Dass er die Vollstreckungsgegenklage für zulässig gehalten hat, wenn es darum geht, eine aus seinem Tenor nicht erkennbare Unbestimmtheit eines Urteils geltend zu machen (BGHZ 124, 164: es ist nicht erkennbar, über welchen Anspruch das Gericht bei mehreren Klagen auf Teilbeträge mehrerer Ansprüche entschieden hat) steht dem nicht entgegen; ein solcher Fall liegt hier nicht vor.
  • BGH, 23.02.1973 - I ZR 117/71

    Gerichtliches Verbot der Bahauptung der Unschädlichkeit und Bekömmlichkeit einer

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2004 - 16 WF 75/04
    So hat auch der Bundesgerichtshof ohne nähere Begründung dem Schuldner die negative Feststellungsklage eröffnet, der im Verfahren nach § 890 ZPO im Gegensatz zum Prozessgericht des ersten Rechtszuges als Vollstreckungsgericht die Auffassung vertreten wollte, eine bestimmte Handlung sei nicht als ein Verstoß gegen ein Verbotsurteil zu werten (BGH Beschluss vom 23. Februar 1973 - I ZR 117/71 - NJW 1973 803).
  • BVerfG, 05.03.2003 - 1 BvR 752/02

    GG Art 2 Abs 1 verletzende Berücksichtigung fiktiver Nebentätigkeitseinkünfte in

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2004 - 16 WF 75/04
    Zumutbar ist dabei unter Berücksichtigung der Umstände des Einzelfalles, was den Beklagten nicht unverhältnismäßig belastet (BVerfG FamRZ 2003, 661 f.).
  • BGH, 22.10.1997 - XII ZR 278/95

    Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen durch einen Dritten in gewillkürter

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2004 - 16 WF 75/04
    Deshalb sind erhöhte Anforderungen an seine Obliegenheit zu stellen, durch Erwerbstätigkeit Einkommen zu erzielen (BGH FamRZ 1998, 357).
  • BGH, 07.10.1981 - IVb ZR 610/80

    Berücksichtigung der Folgen einer Fehlreaktion auf Trennung und Ehescheidung

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2004 - 16 WF 75/04
    Er muss im Rahmen des Zumutbaren den Ort oder Beruf wechseln, Überstunden machen, Nebenbeschäftigungen aufnehmen (BGH FamRZ 1982, 25; 1987, 270; 1994, 303).
  • BGH, 26.11.1986 - IVb ZR 64/85

    Unterhaltsrechtliche Berücksichtigung des Zählkindvorteils

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2004 - 16 WF 75/04
    Er muss im Rahmen des Zumutbaren den Ort oder Beruf wechseln, Überstunden machen, Nebenbeschäftigungen aufnehmen (BGH FamRZ 1982, 25; 1987, 270; 1994, 303).
  • BGH, 01.12.1993 - XII ZR 150/92

    Umfang des Unterhaltsanspruchs eines Zivildienstleistenden gegen seine Eltern

    Auszug aus OLG Karlsruhe, 23.08.2004 - 16 WF 75/04
    Er muss im Rahmen des Zumutbaren den Ort oder Beruf wechseln, Überstunden machen, Nebenbeschäftigungen aufnehmen (BGH FamRZ 1982, 25; 1987, 270; 1994, 303).
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 17.05.2004 - 13 UF 199/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,17619
OLG Koblenz, 17.05.2004 - 13 UF 199/04 (https://dejure.org/2004,17619)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17.05.2004 - 13 UF 199/04 (https://dejure.org/2004,17619)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 17. Mai 2004 - 13 UF 199/04 (https://dejure.org/2004,17619)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Wolters Kluwer

    Unterhaltspflichtigkeit von Großeltern gegenüber ihren Enkeln; Haftung des einen Großelternteils für den Unterhalt nach dem Tod des anderen; Bemessung des Selbstbehalts der Großeltern gegenüber dem Unterhaltsanspruch von Enkeln; Absetzbarkeit von Kreditraten für einen ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 1601 § 1607 Abs. 2
    Berechnung des Enkelunterhalts

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • OLG Dresden, 06.02.2003 - 10 UF 771/02

    Ersatzhaftung; Leistungsfähigkeit; Selbstbehalt

    Auszug aus OLG Koblenz, 17.05.2004 - 13 UF 199/04
    - Offen ist allerdings, wie in diesem Falle der angemessene Selbstbehalt zu bemessen ist, ob mit 1.000,00 EUR (wovon die Leitlinien der Oberlandesgerichte in den alten Bundesländern, soweit sie hierzu eine Aussage treffen, ausgehen), mit 1.250,00 EUR oder ob darüber hinaus noch die Hälfte des "freien" Einkommens anrechnungsfrei sein soll, wie es im Verhältnis von Kindern zu ihren Eltern angenommen wird (so OLG Dresden, FamRZ 2003, 1211 ).
  • BGH, 08.06.2005 - XII ZR 75/04

    Anforderungen an die Auseinandersetzung mit den rechtlichen Erwägungen des

    d) Bei dieser Sach- und Rechtslage ist es rechtlich nicht zu beanstanden, wenn Großeltern im Fall der Inanspruchnahme auf Unterhalt für ihre Enkel zumindest die höheren Selbstbehaltsbeträge zugebilligt werden, die auch erwachsene Kinder gegenüber ihren unterhaltsbedürftigen Eltern verteidigen können (ebenso OLG Koblenz OLG-Report 2005, 22, 23 f.; OLG Schleswig FamRZ 2004, 1058, 1060 mit Anmerkung Luthin und OLG-Report 2004, 429; OLG Hamm FamRZ 2005, 57, 58; Wendl/Scholz aaO § 2 Rdn. 273; Schwab in Schwab/Henrich Familiäre Solidarität S. 55 und 53 f.; Lipp NJW 2002, 2201, 2204 f.; vgl. auch Luthin FamRB 2005, 19, 21; gegenüber volljährigen Enkeln: Wendl/Pauling aaO § 6 Rdn. 20; Luthin/Seidel aaO Rdn. 5041; Gerhardt aaO 6. Kap. Rdn. 208 b; für eine großzügige Bemessung des Selbstbehalts: OLG Oldenburg NJW-RR 2000, 2516).
  • OVG Rheinland-Pfalz, 17.12.2004 - 12 A 11228/04

    Jugendhilferecht - zur Kostenerstattungspflicht nach § 89a Abs 3 SGB 8

    Demgegenüber stand Herrn D. F. als Großvater ein so genannter erhöhter großer Selbstbehalt von 2.250,00 DM zu, ferner war von einem vorrangigen angemessenen Unterhalt für Frau G. F. von 1.750,00 DM auszugehen (vgl. im Einzelnen das Rechtsgutachten des Deutschen Instituts für Jugendhilfe und Familienrecht vom 11. November 2000 - U 1.730 kn - JAmt 2001, 81 ff., OLG Koblenz, Urt. vom 17. Mai 2004 - 13 UF 199/04 - OLGR 2005, 22 und Kalthoener/Büttner/Niepmann, a.a.O. Rn. 48).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 96/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,4544
OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 96/03 (https://dejure.org/2004,4544)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.07.2004 - 20 W 96/03 (https://dejure.org/2004,4544)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. Juli 2004 - 20 W 96/03 (https://dejure.org/2004,4544)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 21 WoEigG
    Wohnungseigentum: Bewilligung einer Aufwandsentschädigung für die Prozessführung einzelner Wohnungseigentümer

  • Wolters Kluwer

    Bewilligung einer Aufwandsentschädigung für die Führung von Prozessen in Prozessstandschaft für Wohnungseigentümer; Beauftragung eines Wohnungseigentümers mit Prozessen im Interesse einer Wohneigentumsgemeinschaft; Feststellung der Angemessenheit von einer bewilligten ...

  • Wolters Kluwer

    (Wohnungseigentum: Bewilligung einer Aufwandsentschädigung für die Prozessführung einzelner Wohnungseigentümer)

  • Judicialis

    WEG § 21

  • rechtsportal.de

    WEG § 21
    Zur Bewilligung einer Aufwandsentschädigung für die Führung von Prozessen zu Lasten der Wohnungseigentümer

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Bewilligung von Aufwandsentschädigung für Prozessführung!

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • urteilsrubrik.de (Kurzinformation)

    Aufwandsentschädigung für Prozessführung

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BayObLG, 07.05.1998 - 2Z BR 111/97

    Voraussetzungen für das Verlangen einer Vergütung für einen Wohnungseigentümer

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.07.2004 - 20 W 96/03
    Zwar handelt es sich bei den entsprechenden Tätigkeiten offensichtlich um Angelegenheiten der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums, die in der Regel ohnehin den Eigentümern und insbesondere auch dem Verwalter obliegt; dies macht es grundsätzlich erforderlich, etwa einen Anspruch auf eine Vergütung von vornherein deutlich zu machen (vgl. BayObLG WuM 1998, 676).
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