Weitere Entscheidung unten: KG, 03.03.2008

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 23.06.2008 - 8 W 255/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,5781
OLG Stuttgart, 23.06.2008 - 8 W 255/08 (https://dejure.org/2008,5781)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23.06.2008 - 8 W 255/08 (https://dejure.org/2008,5781)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 23. Juni 2008 - 8 W 255/08 (https://dejure.org/2008,5781)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit von durch eine Gerichtsstandswahl verursachter Reisekosten eines Prozessbevollmächtigten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Unterlassung einer bestimmten Widerrufsbelehrung unter dem Gesichtspunkt des Wettbewerbsverstoßes vor dem Landgericht; Grundsatz der kostengünstigen Prozessführung bei der Wahl des Prozessgerichtes unter mehreren zuständigen Gerichten; Erstattungsfähigkeit der ...

  • Judicialis

    UWG § 14 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 35; ; ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; ZPO § 91 Abs. 2 Satz 1; ; RVG-VV Nr. 7003; ; RVG-VV Nr. 7005

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Die Pflicht zur kostengünstigen Prozessführung erfasst auch die Auswahl des Gerichts, wenn der Kläger zwischen mehreren zuständigen die Wahl hat

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MMR 2008, 749
 
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 02.05.2007 - B 2 U 94/07 B
    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.06.2008 - 8 W 255/08
    Auf Grund des Anerkenntnisurteils des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 07. Februar 2008, Az. 2 U 94/07, werden die von der Verfügungsbeklagten an den Verfügungskläger zu erstattenden Kosten der ersten und zweiten Instanz festgesetzt auf 2.630,75 Euro.

    In zweiter Instanz erging vor dem 2. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Stuttgart gegen die Verfügungsbeklagte am 7. Februar 2008 ein Anerkenntnisurteil, Az. 2 U 94/07, mit dem dieser die Kosten des Rechtsstreits in beiden Instanzen auferlegt wurden.

  • BGH, 16.10.2002 - VIII ZB 30/02

    Erstattungsfähigkeit der Kosten des Unterbevollmächtigten

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.06.2008 - 8 W 255/08
    Sie ist jedoch gehalten, unter mehreren gleichartigen Maßnahmen die kostengünstigste auszuwählen (BGH NJW-RR 2005, 1662; GRUR 2005, 84; MDR 2004, 539; NJW 2003, 898).

    Nach der Entscheidung des BGH vom 16. Oktober 2002 (NJW 2003, 898) ist die Zuziehung eines am Wohn- oder Geschäftssitz der auswärtigen Partei ansässigen Rechtsanwalts regelmäßig als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung notwendig i. S. v. § 91 Abs. 2 Satz 1, 2. Halbs. ZPO.

  • BGH, 22.02.2007 - VII ZB 93/06

    Erstattungsfähigkeit der Kosten eines auswärtigen Rechtsanwalts

    Auszug aus OLG Stuttgart, 23.06.2008 - 8 W 255/08
    Für diese Fallkonstellation hat der BGH (NJW 2003, 901; zuletzt: WuM 2007, 207) gerade die Notwendigkeit der Beauftragung eines auswärtigen Rechtsanwalts verneint.
  • BGH, 12.09.2013 - I ZB 39/13

    Reisekostenerstattung: Rechtsmissbräuchliche Ausübung des Wahlrechts unter

    Dies ist bei der Frage zu berücksichtigen, ob der Anspruch des Klägers auf Erstattung von Prozesskosten typischerweise bereits deshalb zu kürzen ist, weil er nicht den Gerichtsstand gewählt hat, der für den Fall seines Obsiegens die geringsten Kosten für die beklagte Partei verursachen würde (OLG Hamburg, MDR 1999, 638; OLG Köln, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 17 W 211/08, juris Rn. 23; aA OLG Stuttgart, MMR 2008, 749).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZB 40/13

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung eines

    Dies ist bei der Frage zu berücksichtigen, ob der Anspruch des Klägers auf Erstattung von Prozesskosten typischerweise bereits deshalb zu kürzen ist, weil er nicht den Gerichtsstand gewählt hat, der für den Fall seines Obsiegens die geringsten Kosten für die beklagte Partei verursachen würde (OLG Hamburg, MDR 1999, 638; OLG Köln, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 17 W 211/08, juris-Rn. 23; aA OLG Stuttgart, MMR 2008, 749).
  • OLG Rostock, 20.07.2009 - 2 W 41/09

    Örtliche Zuständigkeit im Rahmen unlauteren Wettbewerbs: Begehungsort bei

    Auf den Standort des Mediums (z.B. des Internet-Servers) kommt es nicht an (vgl. KG Berlin, Beschluss vom 25.01.2008, 5 W 371/07; OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.06.2008, 8 W 255/08; OLG Naumburg, Urteil vom 13.07.2007, 10 U 30/07; OLG Hamburg, Urteil vom 9.11.2006, 3 U 58/06 m.w.N.; OLG Düsseldorf, 19.04.2007, I-20 W 13/07; OLG Hamm, 15.10.2007, 4 W 148/07; Hefermehl/Köhler/Bornkamm, UWG, 27. Aufl. 2009, § 14 Rn. 16 m.w.N. ).
  • BGH, 12.09.2013 - I ZB 42/13

    Erstattungsfähigkeit der Reisekosten eines Rechtsanwalts bei Beauftragung eines

    Dies ist bei der Frage zu berücksichtigen, ob der Anspruch des Klägers auf Erstattung von Prozesskosten typischerweise bereits deshalb zu kürzen ist, weil er nicht den Gerichtsstand gewählt hat, der für den Fall seines Obsiegens die geringsten Kosten für die beklagte Partei verursachen würde (OLG Hamburg, MDR 1999, 638; OLG Köln, Beschluss vom 1. Dezember 2008 - 17 W 211/08, juris Rn. 23; aA OLG Stuttgart, MMR 2008, 749).
  • LG München I, 22.03.2013 - 13 T 20183/12

    Reisekostenerstattung bei missbräuchlicher Ausnutzung des fliegenden

    Übt der Kläger das ihm zustehende Recht zur Wahl unter mehreren zuständigen Gerichten gemäß § 35 ZPO dahin aus, dass er nicht im eigenen Gerichtsstand klagt, sondern bei einem auswärtigem Gericht an einem dritten Ort, der auch nicht dem Gerichtsstand des Beklagten entspricht, dann sind die Reisekosten seines Prozessbevollmächtigten anlässlich der Terminswahrnehmung an dem auswärtigen Gerichtsort zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung nicht notwendig und eshalb nicht erstattungsfähig gemäß § 91 Abs. 1 Satz 1 Abs. 2 Satz 1 ZPO, weil der Kläger bei der Gerichtswahl seiner Pflicht zur kostengünstigen Prozessführung nicht nachgekommen ist (OLG Stuttgart, OLGR 2008, 768).
  • OLG Frankfurt, 27.07.2009 - 6 W 63/09

    Kostenfestsetzung: Anspruch auf Erstattung von Flugreisekosten eines

    Diese Auffassung des Senats stimmt mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur überein (vgl. OLG Köln, JurBüro 1992, 104; OLG München, JurBüro 1994, 477 mit zustimmender Anmerkung Mümmler; OLG Hamburg, JurBüro 1999, 367; Zöller/Vollkommer, ZPO, 27. Auflage, § 35 Rn 3; Musielak/Heinrich, 6. Auflage, § 35 Rn 4; Hess in: Ullmann jurisPK-UWG, 2. Aufl. 2009, § 14 Rn 19; a.A.: OLG Stuttgart, OLGR 2008, 768 mit ablehnender Anmerkung Schneider, AGS 2008, 625; Zöller/Herget, ZPO, § 91 Rn 13 unter "Wahl des Gerichtsstandes").
  • LG Hamburg, 18.07.2008 - 324 O 1037/07

    Erstattungsfähigkeit von Reisekosten: Kostenungünstige Wahl unter mehreren

    Die von dem Antragsteller geltend gemachten Reisekosten sind nicht erstattungsfähig (OLG Stuttgart, Beschluss vom 23.06.2008, 8 W 255/08).
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Rechtsprechung
   KG, 03.03.2008 - 20 U 46/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,8743
KG, 03.03.2008 - 20 U 46/06 (https://dejure.org/2008,8743)
KG, Entscheidung vom 03.03.2008 - 20 U 46/06 (https://dejure.org/2008,8743)
KG, Entscheidung vom 03. März 2008 - 20 U 46/06 (https://dejure.org/2008,8743)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de
  • Wolters Kluwer

    Wirksamkeit des Provisionsversprechens eines Anbieters von Vermögensanlagen gegenüber einem Anlageberater; Auswirkungen des Verschweigens einer Provisionsabsprache seitens eines Anlageberaters gegenüber seinem Mandanten; Kriterien für die Verantwortlichkeit einer Person ...

  • Judicialis

    BGB § 138

  • rechtsportal.de

    BGB § 138
    Anwendbarkeit der Grundsätze zur Nichtigkeit eine Provisionsversprechen gegenüber Anlageberatern

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Nichtigkeit eines Provisionsversprechens

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • kanzlei-klumpe.de PDF, S. 5 (Kurzinformation)

    Zur Frage, unter welchen Voraussetzungen ein Provisionsversprechen eines Anbieters steuerbegünstigter Vermögensanlagen gegenüber einem Anlageberater nichtig sein kann

Besprechungen u.ä.

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • WM 2008, 1445
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (16)

  • BGH, 19.06.1985 - IVa ZR 196/83

    Maklerprovision für Steuerberater

    Auszug aus KG, 03.03.2008 - 20 U 46/06
    Die vom Bundesgerichtshof (BGH; Urt. v. 19.6.1985 - IV a ZR 196/93 = NJW 1985, 2523) entwickelten Grundsätze zur Nichtigkeit eines Provisionsversprechens gegenüber einem Steuerberater sind gegenüber Anlageberatern entsprechend anwendbar.

    bb) Das Provisionsversprechen an den Berater des Klägers, die G GmbH, ist auch nicht schon nach § 57 Steuerberatungsgesetz in Verbindung mit § 134 BGB nichtig (BGH, Urteil vom 19.6.1985 -IV a ZR 196/83-, NJW 1985, 2523), weil nicht ersichtlich ist, dass die G GmbH für den Kläger steuerberatend tätig geworden ist.

    Die Situation des Anlageberaters entspricht der eines Steuerberaters, der seinem Mandanten eine steuerbegünstigte Vermögensanlage empfiehlt, sodass entgegen der Auffassung der Beklagten die von dem Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Nichtigkeit eines Provisionsversprechens gegenüber einem Steuerberater (BGH, Urteil vom 23.10.1980 - IV a ZR 28/80, NJW 1981, 399; Urteil vom 19.6.1985 -IV a ZR 196/83-, NJW 1985, 2523) entsprechend anwendbar sind.

  • BGH, 09.02.2006 - III ZR 20/05

    Darlegungs- und Beweislast für die Kausalität der ungenügenden Offenlegung von

    Auszug aus KG, 03.03.2008 - 20 U 46/06
    Der Kläger wäre daher von der Beklagten über versteckte Innenprovisionen von über 15 % aufzuklären gewesen (BGH, Urteil vom 28.7.2005 a.a.O., Urteil vom 12.2.2004 - III ZR 359/02-, NJW 2004, 1732 und Urteil vom 9.2.2006 - III ZR 20/05-, NJW-RR 2006, 685).

    Die sogenannten "weichen Kosten" wie Gebühren und Werbungskosten sind dabei nicht zu berücksichtigen (BGH, Urteil vom 9.2.2006, a. a. O.), denn sie erhöhen nicht die Werthaltigkeit des Objekts.

    Es entspricht auch der Lebenserfahrung, dass ein Aufklärungsmangel für die Entscheidung, an dem zuvor gefassten Anlageentschluss festzuhalten, ursächlich geworden ist (BGH, Urteil vom 9.2.2006 -III ZR 20/05-, NJW-RR 2006, 685 und Urteil vom 28.7.2005 -III ZR 290/04, MDR 2005, 1424).

  • BGH, 28.07.2005 - III ZR 290/04

    Pflichten des Geschäftsbesorgers; Offenbarung einer Innenprovision

    Auszug aus KG, 03.03.2008 - 20 U 46/06
    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ist überdies anerkannt, dass im Fall der Nichtigkeit eines Rechtsgeschäfts wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot auf die Vorschriften über die Geschäftsführung ohne Auftrag zurückgegriffen werden kann (BGH, Urteil vom 28.7.2005 - III ZR 290/04-, MDR 2005, 1424).

    Der Kläger wäre daher von der Beklagten über versteckte Innenprovisionen von über 15 % aufzuklären gewesen (BGH, Urteil vom 28.7.2005 a.a.O., Urteil vom 12.2.2004 - III ZR 359/02-, NJW 2004, 1732 und Urteil vom 9.2.2006 - III ZR 20/05-, NJW-RR 2006, 685).

    Es entspricht auch der Lebenserfahrung, dass ein Aufklärungsmangel für die Entscheidung, an dem zuvor gefassten Anlageentschluss festzuhalten, ursächlich geworden ist (BGH, Urteil vom 9.2.2006 -III ZR 20/05-, NJW-RR 2006, 685 und Urteil vom 28.7.2005 -III ZR 290/04, MDR 2005, 1424).

  • BGH, 12.02.2004 - III ZR 359/02

    Pflicht zur Offenlegung einer Provision bei der Vermittlung von Anteilen an einem

    Auszug aus KG, 03.03.2008 - 20 U 46/06
    Darüber hinaus haften auch diejenigen, die auf Grund ihrer beruflichen und wirtschaftlichen Stellung oder auf Grund ihrer Fachkunde eine Art Garantenstellung einnehmen und durch ihre Mitwirkung an der Prospektgestaltung nach außen hin in Erscheinung getreten sind (BGH, Urteil vom 12.2.2004 - III ZR 359/02-, NJW 2004, 1732).

    Er braucht allerdings nicht ohne weiteres mit internen Vertriebskosten in einer Größenordnung von über 15 % zu rechnen (BGH, Urteil vom 12.2.2004 - III ZR 359/02-, NJW 2004, 1732).

    Der Kläger wäre daher von der Beklagten über versteckte Innenprovisionen von über 15 % aufzuklären gewesen (BGH, Urteil vom 28.7.2005 a.a.O., Urteil vom 12.2.2004 - III ZR 359/02-, NJW 2004, 1732 und Urteil vom 9.2.2006 - III ZR 20/05-, NJW-RR 2006, 685).

  • BGH, 28.09.2000 - IX ZR 279/99

    Rechtliche Abwicklung eines Grundstückserwerbs im Rahmen eines Bauträgermodells

    Auszug aus KG, 03.03.2008 - 20 U 46/06
    Ein Schadensersatzanspruch resultiere auch aus § 823 Abs. 2 BGB in Verbindung mit dem Schutzgesetz des Art. 1 § 1 RBerG sowie § 267 StGB wegen des Abschlusses der fingierten Vermittlungsverträge (vgl. BGH, Urteil vom 28.9.2000 -IX ZR 279/99).

    Im Zeitpunkt der letzten Teilzahlung im August 1998 existierte -soweit ersichtlich-nur die einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz bejahende Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe vom 21. August 1997 (5 S 133/97), die allerdings nicht veröffentlicht wurde (vgl. BGH, Urteil vom 28.9.2000 -IX ZR 279/99-, NJW 2001, 70); andere, sich in diesem Sinne äußernde Literatur ist nicht ersichtlich.

  • BGH, 10.11.2006 - V ZR 73/06

    Beratungspflichten des Verkäufers einer Eigentumswohnung

    Auszug aus KG, 03.03.2008 - 20 U 46/06
    Soweit sich die Beklagte auf die Urteile des BGH vom 13.10.2006 (V ZR 66/06) und vom 10.11.2006 (V ZR 73/06) bezieht, betreffen diese einen gänzlichen anders gelagerten Sachverhalt.
  • LG Karlsruhe, 21.08.1997 - 5 S 133/97
    Auszug aus KG, 03.03.2008 - 20 U 46/06
    Im Zeitpunkt der letzten Teilzahlung im August 1998 existierte -soweit ersichtlich-nur die einen Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz bejahende Entscheidung des Landgerichts Karlsruhe vom 21. August 1997 (5 S 133/97), die allerdings nicht veröffentlicht wurde (vgl. BGH, Urteil vom 28.9.2000 -IX ZR 279/99-, NJW 2001, 70); andere, sich in diesem Sinne äußernde Literatur ist nicht ersichtlich.
  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 28/80

    Gewerbsmäßige Maklertätigkeit eines Steuerberaters

    Auszug aus KG, 03.03.2008 - 20 U 46/06
    Die Situation des Anlageberaters entspricht der eines Steuerberaters, der seinem Mandanten eine steuerbegünstigte Vermögensanlage empfiehlt, sodass entgegen der Auffassung der Beklagten die von dem Bundesgerichtshof entwickelten Grundsätze zur Nichtigkeit eines Provisionsversprechens gegenüber einem Steuerberater (BGH, Urteil vom 23.10.1980 - IV a ZR 28/80, NJW 1981, 399; Urteil vom 19.6.1985 -IV a ZR 196/83-, NJW 1985, 2523) entsprechend anwendbar sind.
  • BGH, 13.10.2006 - V ZR 66/06

    Pflicht des beratenden Verkäufers einer Eigentumswohnung zur Aufklärung über das

    Auszug aus KG, 03.03.2008 - 20 U 46/06
    Soweit sich die Beklagte auf die Urteile des BGH vom 13.10.2006 (V ZR 66/06) und vom 10.11.2006 (V ZR 73/06) bezieht, betreffen diese einen gänzlichen anders gelagerten Sachverhalt.
  • BGH, 08.12.1988 - VII ZR 83/88

    Pflichten des Veräußerers einer in Wohnungseigentum umgewandelten Altbauwohnung

    Auszug aus KG, 03.03.2008 - 20 U 46/06
    Bei Abschluss des Vertrages durch einen nicht entsprechend aufgeklärten Erwerber stellt deshalb der Betrag einen ersatzfähigen Schaden dar, um den der Erwerber im Vertrauen auf die Richtigkeit der Angaben des Vertragspartners den Gegenstand zu teuer erworben hat (BGH, Urteil vom 8.12.1988 - VII ZR 83/88-, NJW 1989, 1793).
  • BGH, 01.12.1994 - III ZR 93/93

    Prospekthaftung des Treuhänders im Rahmen von Anlagegeschäften

  • BGH, 04.07.1997 - V ZR 48/96

    Ausgleichsansprüche wegen Vertiefung eines Grundstücks; Begriff der alternativen

  • BGH, 18.07.2006 - XI ZR 143/05

    Rechtsberatung durch Führung der Geschäfte einer BGB -Gesellschaft durch eine

  • BGH, 07.09.2000 - VII ZR 443/99

    Prospekthaftung bei Erwerb im Bauträgermodell

  • BGH, 25.04.2006 - XI ZR 219/04

    Meinungsverschiedenheiten zwischen dem II. und XI. Zivilsenat des

  • OLG Hamm, 05.03.1992 - 2 U 17/91
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