Rechtsprechung
OLG München, 31.07.2008 - 29 U 3580/07 |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
Unlautere Werbung: Einseitige Hervorhebung der Möglichkeit eines besonders hohen Lottogewinns in einem Internetauftritt
- Judicialis
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Wettbewerbsrechtliche Anforderungen an die Werbung für ansonsten rechtmäßige Lotterien und Glücksspiele; Wettbewerbsrechtliche Natur der Werbungsregelungen des Lotteriestaatsvertrages (LottStV) und des Glücksspielstaatsvertrags (GlüStV); Werbungsregelung als ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Die Werbungsregelungen im Lotteriestaatsvertrag und im Glücksspielstaatsvertrag sind Marktverhaltensregelungen im Sinn von § 4 Nr. 11 UWG
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG München I, 29.03.2007 - 4 HKO 18116/06
- OLG München, 31.07.2008 - 29 U 3580/07
- BGH, 16.12.2010 - I ZR 149/08
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2008, 438 (Ls.)
- GRUR-RR 2011, 232 (Ls.)
- MMR 2008, 855 (Ls.)
- OLG-Report München 2009, 19
Wird zitiert von ... (15)
- BGH, 16.12.2010 - I ZR 149/08
Spiel mit
Das Berufungsgericht hat dem Hilfsantrag zu I 1 sowie dem Antrag zu I 2 hinsichtlich der Aussage "TÄGLICH SPIELEN â?¢ TÄGLICH GEWINNEN" stattgegeben und die Berufung der Klägerin im Übrigen zurückgewiesen (OLG München, ZfWG 2008, 248). - KG, 30.03.2009 - 24 U 145/08
Wettbewerbsverstöße einer staatlichen Lotteriegesellschaft: Antragsbefugnis …
Die in die Zukunft gerichteten Unterlassungsansprüche der Klägerin bestehen, soweit sie auf angebliche Verletzungshandlungen im Juli 2008 und daraus resultierende Wiederholungsgefahren gestützt werden, nur dann, wenn das beanstandete Wettbewerbsverhalten der Beklagten zur Zeit seiner Begehung (Juli 2008) die Unterlassungsansprüche begründet hat und diese auch auf der Grundlage der am 30. März 2009 geltenden Rechtslage noch gegeben sind (…vgl. BGH, Urt. v. 14.02.2008 - 1 ZR 207/05, in juris dokumentiert, dort Rnr. 14; OLG München, ZfWG 2008, 248, 250).Die Nennung der Höhe des Jackpots als solches ist deshalb nicht zu beanstanden (vgl. dazu auch OLG München, ZfWG 2008, 248, 251).
- VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 149.07
Sportwettenmonopol
Auch insoweit ist festzuhalten, dass nur eine sehr geringe Hilfestellung durch den Gesetzgeber erfolgt (zur ersten Begriffsklärung OLG München, Beschluss vom 22. April 2008 - 29 W 1211/08 -, zitiert nach juris; LG Kassel, Urteil vom 30. April 2008 - 11 O 4057/08 -, ZfWG 2008, 217 ff.; ergänzend OLG München, Urteil vom 31. Juli 2008 - 29 U 3580/07 -, zitiert nach juris).Insbesondere wäre der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen, ob die tatsächlichen Werbemaßnahmen der DKLB sich im Bereich der - durch die vom Beklagten vorgeschlagene Auslegung ermittelten - zulässigen Information halten, ob die Werbemaßnahmen sich auf den - nach der seitens des Beklagten erwünschten Auslegung ermittelten - einzig zulässigen Werbeträger des Postweges beschränken (was momentan mit der Werbung in den Annahmestellen offensichtlich nicht der Fall ist), ob mittelbare Werbung für Sportwetten mit einem für Sportwetten unzulässigen Werbeträger betrieben wird und ob Sportwerbung für Sportwetten betrieben wird (zur wettbewerbsrechtlichen Kontrolle der Werbung durch die Zivilgerichtsbarkeit auf Grund der umfassenden Klagebefugnis bestimmter Verbände nach § 8 Abs. 3 Nr. 2-4 UWG siehe z.B. OLG München, Beschluss vom 22. April 2008 - 29 W 1211/08 -, zitiert nach juris; LG Kassel, Urteil vom 30. April 2008 - 11 O 4057/08 - sowie ergänzend OLG München, Urteil vom 31. Juli 2008 - 29 U 3580/07 -, zitiert nach juris).
- VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 167.08
Staatliches Monopol bei Sportwetten in Berlin
Auch insoweit ist festzuhalten, dass nur eine sehr geringe Hilfestellung durch den Gesetzgeber erfolgt (zur ersten Begriffsklärung OLG München, Beschluss vom 22. April 2008 - 29 W 1211/08 -, zitiert nach juris; LG Kassel, Urteil vom 30. April 2008 - 11 O 4057/08 -, ZfWG 2008, 217 ff.; ergänzend OLG München, Urteil vom 31. Juli 2008 - 29 U 3580/07 -, zitiert nach juris).Insbesondere wäre der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen, ob die tatsächlichen Werbemaßnahmen der DKLB sich im Bereich der - durch die vom Beklagten vorgeschlagene Auslegung ermittelten - zulässigen Information halten, ob die Werbemaßnahmen sich auf den - nach der seitens des Beklagten erwünschten Auslegung ermittelten - einzig zulässigen Werbeträger des Postweges beschränken (was momentan mit der Werbung in den Annahmestellen offensichtlich nicht der Fall ist), ob mittelbare Werbung für Sportwetten mit einem für Sportwetten unzulässigen Werbeträger betrieben wird und ob Sportwerbung für Sportwetten betrieben wird (zur wettbewerbsrechtlichen Kontrolle der Werbung durch die Zivilgerichtsbarkeit auf Grund der umfassenden Klagebefugnis bestimmter Verbände nach § 8 Abs. 3 Nr. 2-4 UWG siehe z.B. OLG München, Beschluss vom 22. April 2008 - 29 W 1211/08 -, zitiert nach juris; LG Kassel, Urteil vom 30. April 2008 - 11 O 4057/08 - sowie ergänzend OLG München, Urteil vom 31. Juli 2008 - 29 U 3580/07 -, zitiert nach juris).
- VG Berlin, 07.07.2008 - 35 A 108.07
Untersagung der Vermittlung von Sportwetten; Vereinbarkeit der Rechtsgrundlagen …
Auch insoweit ist festzuhalten, dass nur eine sehr geringe Hilfestellung durch den Gesetzgeber erfolgt (zur ersten Begriffsklärung OLG München, Beschluss vom 22. April 2008 - 29 W 1211/08 -, zitiert nach juris; LG Kassel, Urteil vom 30. April 2008 - 11 O 4057/08 -, ZfWG 2008, 217 ff.; ergänzend OLG München, Urteil vom 31. Juli 2008 - 29 U 3580/07 -, zitiert nach juris).Insbesondere wäre der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen, ob die tatsächlichen Werbemaßnahmen der DKLB sich im Bereich der - durch die vom Beklagten vorgeschlagene Auslegung ermittelten - zulässigen Information halten, ob die Werbemaßnahmen sich auf den - nach der seitens des Beklagten erwünschten Auslegung ermittelten - einzig zulässigen Werbeträger des Postweges beschränken (was momentan mit der Werbung in den Annahmestellen offensichtlich nicht der Fall ist), ob mittelbare Werbung für Sportwetten mit einem für Sportwetten unzulässigen Werbeträger betrieben wird und ob Sportwerbung für Sportwetten betrieben wird (zur wettbewerbsrechtlichen Kontrolle der Werbung durch die Zivilgerichtsbarkeit auf Grund der umfassenden Klagebefugnis bestimmter Verbände nach § 8 Abs. 3 Nr. 2-4 UWG siehe z.B. OLG München, Beschluss vom 22. April 2008 - 29 W 1211/08 -, zitiert nach juris; LG Kassel, Urteil vom 30. April 2008 - 11 O 4057/08 - sowie ergänzend OLG München, Urteil vom 31. Juli 2008 - 29 U 3580/07 -, zitiert nach juris).
- VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 576.07
Prüfung der Regelung von Sportwetten in Berlin
Auch insoweit ist festzuhalten, dass nur eine sehr geringe Hilfestellung durch den Gesetzgeber erfolgt (zur ersten Begriffsklärung OLG München, Beschluss vom 22. April 2008 - 29 W 1211/08 -, zitiert nach juris; LG Kassel, Urteil vom 30. April 2008 - 11 O 4057/08 -, ZfWG 2008, 217 ff.; OLG München, Urteil vom 31. Juli 2008 - 29 U 3580/07 -, zitiert nach juris).Insbesondere wäre der verwaltungsgerichtlichen Kontrolle entzogen, ob die tatsächlichen Werbemaßnahmen der DKLB sich im Bereich der - durch die vom Beklagten vorgeschlagene Auslegung ermittelten - zulässigen Information halten, ob die Werbemaßnahmen sich auf den - nach der seitens des Beklagten erwünschten Auslegung ermittelten - einzig zulässigen Werbeträger des Postweges beschränken (was momentan mit der Werbung in den Annahmestellen offensichtlich nicht der Fall ist), ob mittelbare Werbung für Sportwetten mit einem für Sportwetten unzulässigen Werbeträger betrieben wird und ob Sportwerbung für Sportwetten betrieben wird (zur wettbewerbsrechtlichen Kontrolle der Werbung durch die Zivilgerichtsbarkeit auf Grund der umfassenden Klagebefugnis bestimmter Verbände nach § 8 Abs. 3 Nr. 2-4 UWG siehe z.B. OLG München, Beschluss vom 22. April 2008 - 29 W 1211/08 -, zitiert nach juris; LG Kassel, Urteil vom 30. April 2008 - 11 O 4057/08 - sowie OLG München, Urteil vom 31. Juli 2008 - 29 U 3580/07 -, zitiert nach juris).
- VG Berlin, 22.09.2008 - 35 A 15.08
Rechtmäßigkeit der Regelungen zum Glücksspiel im Land Berlin
Entsprechend erklärt etwa auch das OLG München (Urteil vom 31. Juli 2008 - 29 U 3580/07 -, zitiert nach juris, Rdn. 55), für die Beantwortung der Frage, ob eine Werbemaßnahme unangemessen und unsachlich sei, komme es entscheidend darauf an, dass § 5 Abs. 1 GlüStV Werbung für öffentliches Glücksspiel ausdrücklich auf Information und Aufklärung über die Möglichkeit zum Glücksspiel beschränke. - OLG Stuttgart, 26.03.2009 - 2 U 87/08
Wettbewerbsrecht: Wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsanspruch wegen …
cc) Ferner ist unerheblich, ob die Tätigkeit, welche das Wettbewerbsverhältnis begründet, gesetzwidrig ist (BGHZ 162, 246 [juris Tz. 21] - Vitamin-Zell-Komplex ; OLG München BeckRS 2008 17946 [II. 2.];… Piper a.a.O. § 2, 55;… vgl. auch Jestaedt in Ahrens, Der Wettbewerbsprozess, 5. Aufl. [2005], Kap. 18, 16). - OLG München, 17.03.2011 - 29 U 2819/10
Unlautere Werbung für Glücksspiele
Abgesehen davon, dass zumindest das Verhalten des Beklagten zu 1. sehr wohl auch ohne den Kläger einer lauterkeitsrechtlichen Überprüfung unterzogen wird (vgl. Senat, Beschl. v. 27. April 2010 - 29 W 1209/10 - Jackpot-Werbung II ;… Urt. v. 30. April 2009 - 29 U 5351/08; Urt. v. 31. Juli 2008 - 29 U 3580/07 - TATENDRANG ; Beschl. v. 22. April 2008 - 29 W 1211/08 - Jackpot-Werbung ; sämtlich in [...] nachgewiesen), kann die Notwendigkeit der lauterkeitsrechtlichen Kontrolle eines Teils der Marktteilnehmer keinen Grund dafür bieten, den anderen Teil nicht zu kontrollieren. - KG, 30.03.2009 - 24 U 168/08
Wettbewerbsverstoß: Antragsbefugnis gewerblicher Spielvermittler; Unlautere …
Der in die Zukunft gerichtete Unterlassungsanspruch der Verfügungsklägerin besteht, soweit er auf eine angebliche Verletzungshandlung im Juli 2008 und daraus resultierende Wiederholungsgefahren gestützt wird, nur dann, wenn das beanstandete Wettbewerbsverhalten der Beklagten zur Zeit seiner Begehung (September/Oktober 2008) den Unterlassungsanspruch begründet hat und dieser auch auf der Grundlage der am 30. März 2009 geltenden Rechtslage noch gegeben ist (…vgl. BGH, Urt. v. 14.02.2008 - 1 ZR 207/05, in juris dokumentiert, dort Rnr. 14; OLG München, ZfWG 2008, 248, 250). - LG Koblenz, 23.12.2008 - 4 HKO 133/08
Urteil zur Zulässigkeit von Werbung der Lotto Rheinland-Pfalz GmbH
- OLG München, 17.03.2011 - 29 U 2820/10
Wettbewerbsverstoß: Missbräuchliche Geltendmachung von Unterlassungsansprüchen …
- OLG München, 31.03.2011 - 29 U 4835/10
Unlauterer Wettbewerb: Missbrauch der Klagebefugnis durch einen Wettbewerbsverein
- LG Koblenz, 15.05.2009 - 4 HKO 78/09
- OLG Koblenz, 16.10.2008 - 4 W 529/08
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