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Rechtsprechung
   OLG Celle, 31.08.1994 - 6 U 194/92   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,2007
OLG Celle, 31.08.1994 - 6 U 194/92 (https://dejure.org/1994,2007)
OLG Celle, Entscheidung vom 31.08.1994 - 6 U 194/92 (https://dejure.org/1994,2007)
OLG Celle, Entscheidung vom 31. August 1994 - 6 U 194/92 (https://dejure.org/1994,2007)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 635 BGB ; § 638 BGB
    Schadenersatzanspruch gegen Architekten wegen Einsturzes der Decke einer Mehrzweckhalle; Pflichten im Rahmen der vertraglich übernommenen Bauaufsicht; Überprüfung der Handwerksgerechtigkeit der Bauausführung; Abgehängte Decken oder Deckenunterkonstruktionen als kritische ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Decke einer Mehrzweckhalle eingestürzt - Bauunternehmer und Architekt haften für stümperhaft mit Nägeln befestigte Hallendecke

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Schadenersatzanspruch gegen Architekten wegen Einsturzes der Decke einer Mehrzweckhalle; Pflichten im Rahmen der vertraglich übernommenen Bauaufsicht; Überprüfung der Handwerksgerechtigkeit der Bauausführung; Abgehängte Decken oder Deckenunterkonstruktionen als kritische ...

Besprechungen u.ä. (2)

  • baunetz.de (Entscheidungsbesprechung)

    30jährige Verjährungsfrist bei Organisationsverschulden!

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Mangelhafte Bauleitung: 30 Jahre Verjährungsfrist! (IBR 1996, 71)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1486
 
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Wird zitiert von ... (18)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger …

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.1994 - 6 U 194/92
    Darin liege ein so schwerer Mangel auch des Architektenwerkes, daß die Kenntnis des Beklagten vom Vorhandensein des Mangels indiziert werde mit der Folge, daß nicht die Verjährungsfrist des § 638 BGB gelte, sondern eine 30jährige Verjährungsfrist (entsprechend den Grundsätzen in BGH NJW 1992, 1754/1755).

    Darüber hinaus haftet der Werkunternehmer aber auch für die Kenntnis oder Unkenntnis solcher Mitarbeiter, die - wie hier der Zeuge ... durch den Beklagten zu 1 - mit der Prüfung des (Bau-)Werkes auf Mangelfreiheit betraut sind (hier dadurch, daß der Beklagte zu 1 dem Zeugen ... eigenverantwortlich die Durchführung der Bauaufsicht überlassen hat) und allein ihr Wissen und ihre Mitteilung den Unternehmer in den Stand setzen, seine Offenbarungspflicht gegenüber dem Besteller zu erfüllen (BGH NJW 1992, 1754).

    Hat der Unternehmer also die Überwachung und Prüfung des Werkes nicht oder nicht richtig organisiert und wäre der Mangel bei richtiger Organisation entdeckt worden, ist der Bauherr so zu stellen, als wäre der Mangel dem Werkunternehmer (hier dem beklagten Architekten) bei Ablieferung des Werkes (hier des Architektenwerkes) bekannt gewesen; in diesem Fall verjähren die Gewährleistungsansprüche des Bauherrn erst nach 30 Jahren (BGH NJW 1992, 1754 (1755) [BGH 12.03.1992 - VII ZR 5/91]).

  • BGH, 11.03.1982 - VII ZR 128/81

    Ansprüche des Bauherrn wegen unvollständiger Leistungserbringung durch den …

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.1994 - 6 U 194/92
    Sie hat damit die bis dahin erbrachten Leistungen (also auch die Bauaufsicht gemäß Leistungsphase 8) gebilligt und abgenommen (vgl. BGH Baurecht 1982, 290 (293); OLG München NJW-RR 1988, 85 (86) [OLG München 27.03.1987 - 14 U 481/86]), so daß die Verjährungsfrist 1988 ablief.

    Er muß deshalb die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob das fertiggestellte Werk, das beim Architektenvertrag im Bauwerk verkörpert wird (BGH BauR 1982, 290 (293)), bei Ablieferung keinen Fehler aufweist.

  • BGH, 11.03.1971 - VII ZR 132/69

    Architektenvertrag: Sorgfaltspflicht des Architekten als örtlichem Bauleiter; …

    Auszug aus OLG Celle, 31.08.1994 - 6 U 194/92
    Ein solch kritischer Bauabschnitt ist - auch wenn hierdurch die eigentliche Statik des betreffenden Bauvorhabens nicht berührt wird - die Befestigung abgehängter Decken, und zwar nicht nur nach der Rechtsprechung des BGH (s. hierzu BGH BauR 1971, 131 (132)), sondern auch nach ständiger Rechtsprechung des Senats.
  • OLG München, 27.03.1987 - 14 U 481/86
    Auszug aus OLG Celle, 31.08.1994 - 6 U 194/92
    Sie hat damit die bis dahin erbrachten Leistungen (also auch die Bauaufsicht gemäß Leistungsphase 8) gebilligt und abgenommen (vgl. BGH Baurecht 1982, 290 (293); OLG München NJW-RR 1988, 85 (86) [OLG München 27.03.1987 - 14 U 481/86]), so daß die Verjährungsfrist 1988 ablief.
  • OLG Düsseldorf, 30.11.2004 - 23 U 73/04

    Schadenersatzanspruch gegen Architekten wegen unzureichender Abdichtung eines …

    Diese Grundsätze finden auch auf die Haftung des Architekten Anwendung (Senat BauR 2004, 1331 ff, OLG Hamm BauR 2002, 1706; OLG Celle NJW-RR 1995, 1486;… Koeble/Kniffka, a.a.O. Teil 12 Rn. 493).
  • OLG Rostock, 27.09.2005 - 4 U 82/03

    Arglistiges Verschweigen eines Mangels des bauüberwachenden Architekten

    Wird ein Baumangel vom Unternehmer arglistig verschwiegen, gilt grundsätzlich die regelmäßige Verjährungsfrist (OLG München, NJW-RR 1998, 529 f., 529; OLG Celle, NJW-RR 1995, 1486 f., 1486).

    Er muss deshalb die organisatorischen Voraussetzungen schaffen, um sachgerecht beurteilen zu können, ob das fertiggestellte Werk, das beim Architektenvertrag im Bauwerk verkörpert wird, bei Ablieferung keinen Fehler aufweist (OLG Celle, NJW-RR 1995, 1486 f., 1486).

  • LG Berlin, 09.12.2004 - 5 O 529/02

    Pflichten des Architekten bei Überwachung von Abdichtungs- und Isolierarbeiten; …

    Vielmehr kann sich ein Architekt seiner vertraglichen Offenbarungspflicht bei Ablieferung des fertigen Werkes (vgl. hierzu: BGH NJW-RR 2000, 1468, 1469) nicht dadurch entziehen, dass er sich - wie die Beklagten und ihre Partner - bewusst unwissend hält (vgl.: BGH BauR 2004, 1476 BGH BauR 1992, 500; Brandenburgisches OLG BauR 1999, 1191, 1193; OLG Celle NJW-RR 1995, 1486; OLG Köln BauR 1995, 107).

    Da allein ihr Wissen und ihre Mitteilungen die Beklagten in die Lage versetzen, ihre Offenbarungspflichten gegenüber der Klägerin zu erfüllen, haften sie auch für die Unkenntnis dieser Mitarbeiter (vgl.: BGH Bau R 2004, 1476 OLG Celle NJW-RR 1995, 1486).

  • KG, 08.12.2005 - 4 U 16/05

    Haftung des bauüberwachenden Architekten: Arglist aufgrund fehlender …

    Sorgt er bei der Herstellung des Werkes nicht für eine den Umständen nach angemessene Überwachung und Prüfung der Leistung und damit auch nicht dafür, dass er oder seine insoweit eingesetzten Erfüllungsgehilfen etwaige Mängel erkennen können, so handelt er vertragswidrig und haftet demnach auch für Kenntnis oder Unkenntnis solcher Mitarbeiter, die - wie der Bauleiter - mit der Prüfung des Bauwerkes auf Mangelfreiheit betraut sind (OLG Celle, NJW-RR 1995, 1486 f.).
  • OLG Düsseldorf, 30.03.2004 - 23 U 65/03

    Zulässigkeit eines Grundurteils bei einem unbezifferten Feststellungsantrag; …

    Diese Grundsätze finden auch auf die Haftung des Architekten Anwendung (OLG Hamm, BauR 2002, 1706; OLG Celle, NJW-RR 1995, 1486).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2006 - 22 U 49/06

    Werkvertrag: Haftung über die 5-jährige Verjährungsfrist hinaus bei …

    Diese Grundsätze finden auch auf die Haftung des Architekten Anwendung (OLG Hamm NJOZ 2002, 2075 = BauR 2002, 1706; OLG Celle, NJW-RR 1995, 1486; OLG Düsseldorf, 23. Zivilsenat, NZBau 2004, 454, 456;… Kniffka, ibr-online-Kommentar Bauvertragsrecht, Stand 10.04.2006, § 634 a Rdnr. 72), und zwar sowohl für den planenden als auch für den bauleitenden Aufgabenbereich (…Kniffka, aaO.).
  • OLG Köln, 19.03.2003 - 17 U 78/02

    Wasserleitung-Frostschäden: Haftung v. Bauunternehmer u. Architekt

    Anders liegt es jedoch bei Bauleistungen, die besondere Gefahrenquellen in sich bergen und damit das Augenmerk des Architekten erfordern (vgl. BGH BauR 1974, 66; BGH BauR 1970, 62, BGH 1973, 255; BGH BauR 1976, 66; BGH NJW 1994, 1276; OLG BauR 1995, 269; OLG Celle OLGR 1995, 170).
  • OLG Frankfurt, 05.03.2008 - 13 U 234/06
    Die Arglistenhaftung beschränkt sich nach neuerer Rechtsprechung indessen nicht auf die Fälle positiver Kenntnis, sondern erstreckt sich auch auf solche Fallgestaltungen, bei denen sich der Architekt (auch Unternehmer) bewusst unwissend hält (vgl. u. a. die Urteile des VII. ZS des BGH vom 15.01.1976 = BGHZ 66, 43; vom 12.03.1992 = BGHZ 117, 318; Beschluss des VII. ZS des BGH vom 17.06.2004 = BauR 2004 Seite 1436; Urteil des OLG Brandenburg vom 30.06.1999 = BauR 1999 Seite 1191 sowie Urteil des OLG Celle vom 31.08.1994 = NJW-RR 1995, 1486 sowie Urteil des OLG Köln vom 01.07.1994 = BauR 1995 Seite 107).
  • OLG Naumburg, 12.05.2006 - 10 U 8/06

    Keine 30-jährige Verjährung bei nur fahrlässigem Organisationsverschulden eines …

    Selbst wenn man der Ansicht des Klägers und einiger Oberlandesgerichte (OLGR Düsseldorf 2004, 294ff, OLG Hamm, Bau R 2002, 1706ff, OLG Celle, NJW-RR 1995, 1486) zur grundsätzlichen Übertragbarkeit der diesbezüglichen BGH-Rechtsprechung folgen wollte, so bleibt es dabei, dass auch nach den Grundsätzen des Organisationsverschulden nicht erreicht werden soll, dass der Architekt auch bei Fahrlässigkeit eine 30jährige Verjährungsfrist gegen sich gelten lassen muss (…OLG Düsseldorf a. a. O., OLG Hamm a. a. O.).
  • LG Berlin, 22.10.2002 - 7 O 285/02

    Haftung eines Architekten wegen Schlechterfüllung des Architektenvertrages ; …

    1994, 6 U 194/92 (OLG-Report 1995, 170 ff. = NJW-RR 1995, 1486 f.) gelte hier die 30-jährige Verjährungsfrist, da die Schlechtleistung der Architektin einem arglistigen Verschweigen gleichzustellen sei; sie sei so zu behandeln, als habe sie die Mängel positiv gekannt.

    1994, 6 U 194/92 (OLG-Report 1995, 170 ff. = NJW-RR 1995, 1486 f.;… vgl. allgemein dazu Palandt-Sprau, 61. Aufl. 2002, § 638 BGB, Rdnr. 5 aE mwN.) ausgeschlossen.

  • OLG Naumburg, 12.11.2003 - 6 U 90/03

    Organisationsverschulden des Bauunternehmers

  • OLG Düsseldorf, 30.11.2001 - 5 U 229/00

    Bauvertrag: Verjährung der Gewährleistungsansprüche

  • OLG Jena, 27.02.2001 - 5 U 766/00

    Verjährungsfrist bei Organisationsverschulden; Begriff des schwerwiegenden …

  • OLG Hamm, 20.06.2002 - 24 U 45/01

    Organisationsverschulden: Haften Unternehmer u. Architekt 30 Jahre?

  • LG Mönchengladbach, 22.04.2005 - 1 O 279/02

    Haftung bei Organisationsverschulden

  • OLG Hamm, 26.06.1998 - 12 U 129/97

    Schadensersatzansprüche gegen Architekten wegen Planungsverschulden; Verletzung …

  • LG Düsseldorf, 23.04.2003 - 13 O 208/99
  • LG Deggendorf, 11.01.2001 - 1 O 198/99

    Schadensersatz wegen Pflichtverletzung auf Grund einer Ingenieurplanungsleistung; …

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Rechtsprechung
   OLG München, 29.03.1994 - 18 U 4719/93   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,4237
OLG München, 29.03.1994 - 18 U 4719/93 (https://dejure.org/1994,4237)
OLG München, Entscheidung vom 29.03.1994 - 18 U 4719/93 (https://dejure.org/1994,4237)
OLG München, Entscheidung vom 29. März 1994 - 18 U 4719/93 (https://dejure.org/1994,4237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • zimmermann-notar-rostock.de PDF

    Umwandlung einer Formularklausel zur Individualabrede

  • Wolters Kluwer

    Zu einem Anspruch auf Maklercourtage; Vorkenntnis des Mieters vom Mietobjekt; Unerheblichkeit bei individualvertraglichem Ausschluss des Einwands der Vorkenntnis; Inhaltliche Identität zwischen Nachweistätigkeit und abgeschlossenem Mietvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)

    Wirksame Vorkenntnisanzeigeklausel, inhaltliche Identität beim Maklervertrag

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    AGBG § 1; BGB § 652

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1995, 1524
 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 14.12.1959 - II ZR 241/58

    Rechtsmittel

    Auszug aus OLG München, 29.03.1994 - 18 U 4719/93
    Denn hierzu reicht eine Mitursächlichkeit aus, die durch das Hinzutreten weiterer Ursachen nicht ausgeschlossen wird (vgl. BGH MDR 1960, 283).
  • BGH, 12.05.1992 - XI ZR 258/91

    Anteilige Erstattung des Disagios bei vorzeitiger Rückzahlung zinsverbilligter …

    Auszug aus OLG München, 29.03.1994 - 18 U 4719/93
    Denn durch die Aufnahme dieser Klausel in das persönliche Anschreiben brachte die Klägerin zum Ausdruck, daß diese Klausel zu einem unverzichtbaren Bestandteil des abzuschließenden Maklervertrages werden sollte (vgl. BGH NJW 1992, 2285, Palandt-Heinrichs BGB, 53. Aufl., Rnr. 18 zu § 1 AGBG).
  • OLG Stuttgart, 10.07.2002 - 3 U 31/02

    Maklergemeinschaftsgeschäft: Provisionsanspruch des einen Maklers bei …

    Diese inhaltliche Identität wird von der oberlandesgerichtlichen Rechtsprechung jedenfalls dann noch bejaht, wenn die Preisdifferenz zwischen nachgewiesener Gelegenheit und abgeschlossenem Vertrag nicht mehr als 10 % beträgt (vgl. OLG Hamm NZM 1998, 271 = NJW-RR 1998, 271; OLG München NJW-RR 1995, 1524 hat Identität selbst für den Fall angenommen, dass ein Mietvertrag über monatlich 50.000,00 statt 60.000,00 DM abgeschlossen wurde;… vgl. zum Ganzen Palandt/Sprau, 61. Aufl., § 652 Rn. 43 m.w.N.).
  • OLG Hamburg, 30.04.2003 - 13 U 10/02

    Zur Entstehung eines Anspruchs auf Maklercourtage

    Selbst Gerichte, die die wirtschaftliche Gleichwertigkeit bei einer dem Maklerkunden günstigen Preisabweichung bejaht haben, taten dies nicht schon mit dem Argument, die Abweichung sei für den Kunden günstig, sondern allein aufgrund einer wertenden Einzelfallbetrachtung, namentlich wegen der relativ geringfügigen Differenz zwischen dem vorausgesetzten bzw. nachgewiesenen und dem tatsächlichen Preis (OLG Frankfurt AIZ 133, Bl. 22, 2,72 % ; BGH NJW 1999, 1255, 1256, 3,75 %; OLG Braunschweig MDR 1993, 951, 6,66 % ; OLG München NJW-RR 1995, 1524, 16, 66 %).
  • OLG Koblenz, 21.06.2001 - 5 U 225/01

    Zustandekommen eines Maklervertrages; Provisionspflicht bei Pflichtverletzungen …

    Eine Maklertätigkeit wird nicht schon dadurch unerheblich, dass sich der Kunde von dem Makler abwendet und das angebotene Objekt über einen anderen Makler zu einem günstigeren Preis erwirbt (BGH NJW 1980, 123, 124); dabei können selbst Preisabweichungen von mehr als 10 % ohne Gewicht sein (OLG München NJW-RR 1995, 1524).
  • OLG Köln, 28.05.2014 - 2 U 107/13

    Rechte des Verkäufers einer Photovoltaikanlage

    Ein Aushandeln ist deshalb auch dann zu bejahen, wenn der Verwender bei Verhandlungsbereitschaft im Übrigen eine bestimmte Klausel zur "condicio sine qua non" erklärt und die andere Partei dies nicht beanstandet (BGH NJW 1992, 2282, 2285; OLG München, NJW-RR 1995, 1524; OLG Köln, Urteil vom 09.01.2001 - 24 U 151/00 - zit. nach juris;… Palandt/Grüneberg, BGB, 73. Aufl. 2014, § 305 Rn. 22;… Wolf/Lindacher/Pfeiffer, AGB-Recht, 5. Aufl. 2009, § 305 Rn. 39).
  • OLG Köln, 09.01.2001 - 24 U 151/00

    Vorkenntnisklausel als Individualvereinbarung bei Kaufleuten

    Denn unter Kaufleuten, wie hier, genügt es für ein individuelles Aushandeln einer Vertragsbedingung, wenn der Verwender eine bestimmte Klausel als unabdingbar erklärt (BGH NJW 1992, 2283, 2284; OLG München NJW-RR 1995, 1524;… Palandt-Heinrichs, 60. Aufl., § 1 AGBG, Rz. 18) und dies von der anderen Partei nicht beanstandet wird.
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dejure.org Übersicht OLG München

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 23.05.1995 - 19 U 215/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,12148
OLG Hamm, 23.05.1995 - 19 U 215/94 (https://dejure.org/1995,12148)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23.05.1995 - 19 U 215/94 (https://dejure.org/1995,12148)
OLG Hamm, Entscheidung vom 23. Mai 1995 - 19 U 215/94 (https://dejure.org/1995,12148)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Trafostation auf Garagengrundstück: Entschädigung?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online (Entscheidungsbesprechung)

    Grundeigentumsbeschränkung durch Stromversorger! (IBR 1996, 66)

 
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Wird zitiert von ... (5)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 11.03.1992 - VIII ZR 219/91

    Inanspruchnahme von Dritteigentum zum Anschluß eines Grundstücks an Energie- und …

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.1995 - 19 U 215/94
    Dem trägt auch die Entscheidung des Bundesgerichtshofes (NJW-RR 1993, 141 ff.) Rechnung, auf die sich der Kläger in der Berufungsbegründung berufen hat.
  • BGH, 04.02.1976 - VIII ZR 167/74

    Stromlieferungsvertrag

    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.1995 - 19 U 215/94
    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, hält diese Verpflichtung einer Prüfung hinsichtlich Art. 24 GG stand (vgl. BGHZ 66, 62 ff.).
  • OLG Hamm, 30.09.1991 - 2 U 34/91
    Auszug aus OLG Hamm, 23.05.1995 - 19 U 215/94
    Anderenfalls würde es dem Unternehmen in unzumutbarer Weise erschwert, eine sachgerechte Interessenabwägung zwischen den einzelnen möglicherweise betroffenen Personen vorzunehmen und in angemessener Zeit Pläne für eine neue Leitungsführung aufzustellen und durchzuführen (…vgl. BGH, a.a.O.; OLG Hamm, NJW-RR 1992, 346 ff.).
  • OLG Düsseldorf, 19.12.2003 - 16 U 29/03

    Duldungspflichten des Grundstückseigentümers hinsichtlich einer …

    Hierunter fällt auch die Versorgung fremder Grundstücke mit Energie (vgl. OLG Düsseldorf RdE 1987, 204, 205; OLG Hamm OLGR 1995, 170; OLG Celle, OLGR 2000, 237; LG Duisburg RdE 1897, 169, 170).

    § 11 AVBEltV ist hier deswegen einschlägig, weil es sich bei dieser Bestimmung in Ergänzung des § 8 AVBEltV um die speziellere Norm für den Fall handelt, dass zur Versorgung eines Grundstücks allein oder mit anderen die Aufstellung eines Transformators erforderlich wird (vgl. OLG Düsseldorf RdE 1987, 204, 205; OLG Köln NJW-RR 1991, 99, 100; OLG Hamm, OLGR 1995, 170; vgl. a. OLG Celle OLGR 2000, 237).

    Rn. 52 Gegen die Duldungsverpflichtung aus § 11 AVBEltV bestehen - insbesondere unter dem Gesichtspunkt der Eigentumsgarantie (Art. 14 GG) - keine verfassungsrechtlichen Bedenken (BGHZ 66, 62 = NJW 1976, 143 = MDR 1976, 659 zu Abschnitt III Nr. 3 AVB; BGH WM 1981, 250, 251 = MDR 1981, 751, OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1208 jew. zu § 8 Abs. 1 AVBELtV; OLG Hamm OLGR 1995, 170 zu § 11 AVBEltV; vgl. BVerfG RdE 1989, 143 zu § 8 Abs. 1 S. 3 AVBELtV) und solche werden in der Berufungsbegründung auch nicht schlüssig aufgezeigt.

    Nur wenn es an einer derartigen engen Beziehung fehlt, weil etwa das in Anspruch genommene Grundstück selbst gar nicht an die Stromversorgung angeschlossen ist und auch sonst nicht in wirtschaftlichem Zusammenhang zu einem anderen, dem Grundstückseigentümer ebenfalls gehörenden und mit Strom versorgten Grundstück steht, was im Rahmen des § 11 AVBEltV allerdings ohnehin nicht der Fall sein kann, wird dem Eigentümer mit der Inanspruchnahme ein Sonderopfer auferlegt, das ihm nur gegen eine angemessene Entschädigung zugemutet werden kann (vgl. BGHZ 66, 62; BGH WM 1981, 250 = MDR 1981, 751; OLG Hamm OLGR 1995, 170; vgl. a. OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1208).

    Rn. 54 Auch wenn die Duldungspflicht aus verfassungsrechtlichen Gründen nicht zu beanstanden, so setzt doch die Inanspruchnahme durch das Energieversorgungsunternehmen im Einzelfall grundsätzlich voraus, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, d. h. die Heranziehung des Grundeigentümers in dem vorgesehenen Umfange zur Erfüllung der dem Versorgungsunternehmen übertragenen öffentlichen Aufgaben erforderlich ist und den Betroffenen nicht mehr als notwendig und nur im zumutbaren Umfange belastet (vgl. BGHZ 66, 62 zu Abschnitt III Nr. 3 AVB; BGH WM 1981, 250, 251 = MDR 1981, 751 zu § 8 Abs. 1 AVBELtV; OLG Hamm OLGR 1995, 170, 171 zu § 11 AVBEltV; vgl. a. OLG Düsseldorf RdE 1987, 204, 205; vgl. a. BGH NJW-RR 1993, 141, 142).

    Es ist vielmehr Sache des Energieversorgungsunternehmens, im Rahmen der ihm übertragenen öffentlichen Aufgaben darüber zu befinden, welche Maßnahmen ihm für eine leistungsfähige Stromversorgung notwendig und kostenmäßig vertretbar erscheinen (vgl. BGHZ 66, 62, 67; OLG Hamm OLGR 1995, 170, 171).

    Darlegungspflichtig für diese Umstände, aus denen sich die Unzumutbarkeit der beabsichtigten Maßnahme gerade ihm gegenüber ergibt, ist der in Anspruch genommene Grundeigentümer (BGHZ 66, 62, 67; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1208, 1209; OLG Hamm OLGR 1995, 170, 171).

    Anderenfalls würde es dem Unternehmen in unzumutbarer Weise erschwert, eine sachgerechte Interessenabwägung zwischen den einzelnen möglicherweise betroffenen Personen vorzunehmen und in angemessener Zeit Pläne für eine neue Leitungsführung aufzustellen und durchzuführen (vgl. BGHZ 66, 62; OLG Hamm OLGR 1995, 170, 171).

  • OLG Schleswig, 13.11.2014 - 10 U 11/14

    Betrieb einer Transformatorenstation des Stromversorgers auf einem …

    Es ist vielmehr Sache des Energieversorgungsunternehmens, im Rahmen der ihm übertragenen öffentlichen Aufgaben darüber zu befinden, welche Maßnahmen ihm für eine leistungsfähige Stromversorgung notwendig und kostenmäßig vertretbar erscheinen (vgl. zu den Vorgängervorschriften: BGHZ 66, 62, 67; OLG Hamm OLGR 1995, 170, 171).

    Darlegungspflichtig für diese Umstände, aus denen sich die Unzumutbarkeit der beabsichtigten Maßnahme gerade ihm gegenüber ergibt, ist der in Anspruch genommene Grundeigentümer (vgl. zu den Vorgängervorschriften: BGHZ 66, 62, 67; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1208, 1209; OLG Hamm OLGR 1995, 170, 171).

    Anderenfalls würde es dem Unternehmen in unzumutbarer Weise erschwert, eine sachgerechte Interessenabwägung zwischen den einzelnen möglicherweise betroffenen Personen vorzunehmen und in angemessener Zeit Pläne für eine neue Leitungsführung aufzustellen und durchzuführen (vgl. BGHZ 66, 62; OLG Hamm OLGR 1995, 170, 171).

    Der Verweis auf andere Grundstückseigentümer ist dem Beklagten aber gerade verwehrt (vgl. BGHZ 66, 62; OLG Hamm OLGR 1995, 170, 171).

  • OLG Naumburg, 19.04.2013 - 10 U 43/12

    Duldungspflicht des Grundstückseigentümers hinsichtlich der Verlegung von …

    Wie zu § 12 Abs. 1 S. 2 Nr. 2 NAV und der entsprechenden Vorgängervorschrift bis zum 08.11.2006, § 8 Abs. 1 AVBEltV, wiederholt entschieden wurde, ist für die Auslegung des Begriffes des wirtschaftlichen Zusammenhanges auf den Sinn und Zweck der normierten unentgeltlichen Duldungspflicht abzustellen (vgl.: Landgericht Chemnitz, Urteil vom 26.06.2012, Az.: 4 O 171/12, zitiert nach juris; OLG Hamm, Urteil vom 23.05.1995, Az.: 19 U 215/94 zitiert nach juris).
  • OLG Düsseldorf, 27.08.2007 - 24 U 40/07

    Auslegung einer Klausel im Pachtvertrag zur Änderung des Pachtgegenstandes …

    Diese Norm ist einschlägig, denn sie stellt gegenüber § 8 AVBltV die speziellere Norm für den Fall dar, dass zur Versorgung eines Grundstücks allein oder mit anderen die Aufstellung eines Transformators erforderlich wird (vgl. OLG Düsseldorf, OLG Report 2005, 254 ff.; RdE 1987, 204 (205); OLG Köln, NJW-RR 1991, 99 (100); OLG Hamm, OLGR 1995, 170).

    Gleichwohl setzt die Inanspruchnahme des Grundstückseigentümers durch das Energieversorgungsunternehmen im Einzelfall voraus, dass der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gewahrt ist, d.h. die Heranziehung des Grundeigentümers in dem vorgesehenen Umfang zur Erfüllung der dem Versorgungsunternehmen übertragenen öffentlichen Aufgaben erforderlich ist und den Betroffenen nicht mehr als notwendig und nur im zumutbaren Umfang belastet (BGHZ 66, 62; BGH, MDR 1981, 751 zu § 8 Abs. 1 AVBEltV; OLG Hamm, OLGR 1995, 170 (171) zu § 11 AVBEltV; OLG Düsseldorf, OLGR 2004, 254 ff.).

  • LG Augsburg, 14.03.2008 - 1 O 2180/07

    Elektrizitätsversorgung: Pflicht zur Duldung einer Transformatorenstation

    Dagegen ist es den betroffenen Grundstückseigentümern verwehrt, das Versorgungsunternehmen auf die Inanspruchnahme eines anderen Stromabnehmers zu verweisen, der durch die geplante Maßnahme in gleicher oder ähnlicher Weise belastet würde (vgl. in diesem Sinn auch OLG Hamm, Urt. v. 23.05.1995, Az. 19 U 215/94, Anlage B7).
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Rechtsprechung
   OLG München, 17.02.1995 - 10 U 5466/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,10082
OLG München, 17.02.1995 - 10 U 5466/94 (https://dejure.org/1995,10082)
OLG München, Entscheidung vom 17.02.1995 - 10 U 5466/94 (https://dejure.org/1995,10082)
OLG München, Entscheidung vom 17. Februar 1995 - 10 U 5466/94 (https://dejure.org/1995,10082)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Verfahrensgang

  • LG München I - 28 O 14383/93
  • OLG München, 17.02.1995 - 10 U 5466/94

Papierfundstellen

  • NZV 1996, 116
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 18 U 102/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,7008
OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 18 U 102/94 (https://dejure.org/1994,7008)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.1994 - 18 U 102/94 (https://dejure.org/1994,7008)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 1994 - 18 U 102/94 (https://dejure.org/1994,7008)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 839; GG Art. 34
    Amtshaftung der Bundesrepublik für Schäden durch einen Zivildienstleistenden in Ausübung des Ersatzdienstes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Amtshaftung; Zivildienstleistender; Dienstherr; HoheitlicheTätigkeit; Rettungswache

Verfahrensgang

  • LG Wuppertal - 16 O 435/93
  • OLG Düsseldorf, 15.12.1994 - 18 U 102/94

Papierfundstellen

  • VersR 1995, 1440
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Dresden, 04.08.1999 - 6 U 1187/99

    Amtshaftung für Zivildienstleistende

    Die Beklagte haftet daher als dessen Dienstherr auch dann für ein Fehlverhalten des Zivildienstleistenden gegenüber Dritten, wenn dieser im Einzelfall Landes-, Kommunal- oder Privataufgaben wahrgenommen hat (ähnlich wohl: OLG Düsseldorf, Urt. v. 15.12.1994, 18 U 102/94, VersR 1995, 1440).
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