Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 30.08.1995 - 2 W 135/94 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)
Außerordentliche Beschwerde, Willkür, Verletzung rechtlichen Gehörs
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Beschwerde gegen die Festsetzung der Betreuervergütung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- AG Kiel - 2 XVII B 109
- LG Kiel - 3 T 183/94
- OLG Schleswig, 30.08.1995 - 2 W 135/94
Papierfundstellen
- NJW-RR 1996, 125
- FamRZ 1996, 624
- Rpfleger 1996, 156
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (12)
- OLG Schleswig, 18.03.1994 - 2 W 161/93
Betreuter; Mittellosigkeit; Ermittlung; Einkommensgrenze ; Sozialhilfe; …
Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.1995 - 2 W 135/94
Auf Anfrage des Landgerichts betreffend Konsequenzen aus dem Senatsbeschluß 2 W 161/93 vom 18.03.1994 vertrat der Beteiligte in seiner Stellungnahme vom 17.05.1994 weiterhin in erster Linie die Auffassung, der Betroffene sei nicht mittellos, änderte aber sein ursprüngliches Herabsetzungsbegehren betreffend den Stundensatz (20,-- DM/Std.) unter Anerkennung "der hier sicherlich in gewissem Umfang erforderlichen Fachkenntnisse und vorliegenden Schwierigkeit" auf 40,-- DM je Stunde.Wie dem Senat aus grundsätzlich vergleichbaren Entscheidungen, bei denen allerdings die jeweiligen Betreuer selbst niedrige Vergütungsfestsetzungen angefochten oder im Beschwerdeverfahren Gelegenheit zur Stellungnahme zur Auffassung des Beteiligten hatten, bekannt geworden ist, hat das Landgericht seine früher extrem enge Rechtsprechung zur Vergütung für Berufs- und Vereinsbetreuer nach dem Senatsbeschluß 2 W 161/93 vom 18.03.1994 (SchlHA 1994, 203 ff.= BtPrax 1994, 139 ff.= FamRZ 1994, 1332 -LS-) zwar dahin geändert, daß es - wie vorliegend - wegen der besonderen Fachkenntnisse solcher Betreuer "regelmäßig" den doppelten Vergütungs-Mindestsatz "zugebilligt" hat.
Soweit sich das Landgericht für diese schon mit dem Wortlaut des § 1836 Abs. 2 Satz 3 BGB nicht zu vereinbarende, in anderen Entscheidungen noch deutlicher als hier zum Ausdruck gekommene Meinung auf den angeführten Senatsbeschluß 2 W 161/93 berufen hat (z.B. in 3 T 363/94, 3 T 406/94, 3 T 410/94), handelt es sich um die verfehlte Fortführung der vom Senat schon abgelehnten früheren Rechtsprechung des Landgerichts betreffend eine "doppelte" Voraussetzung des § 1836 Abs. 2 Satz 3 BGB , nämlich das Vorliegen besonderer Fachkenntnisse und besonderer Schwierigkeiten, die die konkrete Anwendung der Fachkenntnisse erfordern (so allerdings immer noch in 3 T 363/94 vom 01.09.1994) unter anscheinend bewußter Verkennung der Senatsauffassung.
Die vom Landgericht jeweils genannte Passage des Senatsbeschlusses 2 W 161/93 (Ziff. 2 b Abs. 3) lautet: "Da nach der insoweit immerhin eindeutigen Gesetzesfassung jeder der beiden Erhöhungsgründe gesondert zu einer Anhebung der Vergütung führt und die damit vorgesehene Kumulationsmöglichkeit bei einer Vermengung ausgeschaltet würde, müssen die Erhöhungsgründe für eine angemessene Bewertung der Betreuungsleistung getrennt berücksichtigt werden".
Auch dann, wenn das Landgericht - wie in manchen seiner Entscheidungen (z.B. 3 T 406/94 vom 11.10.1994) angedeutet ist - fälschlich davon ausgehen sollte, daß die besonderen Schwierigkeiten des § 1836 Abs. 2 Satz 3 BGB auf die von besonderen Fachkenntnissen geprägten Fähigkeiten der Berufs- und Vereinsbetreuer bezogen seien (zum Teil bezeichnet das Landgericht ohnehin diese Erhöhungsvoraussetzung trotz des Hinweises in 2 W 161/93 - Ziff. 2 b Abs. 2 - auf die unterschiedlichen Halbsätze der Norm erneut als "außergewöhnliche Erschwernisse"), lassen sich die restriktiven "Mißverständnisse" des Gesetzes und jenes Senatsbeschlusses praktisch nur aus der vorgenannten Tendenz des Landgerichts begreifen, die ergibt, daß das Landgericht von den ihm aufgezeigten Auslegungsmöglichkeiten und dem ihm entgegen seiner früheren Annahme eingeräumten Ermessen weiterhin keinen sachgerechten Gebrauch machen will.
- BGH, 08.10.1992 - VII ZB 3/92
Außerordentliche Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit - Unstatthafte …
Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.1995 - 2 W 135/94
Die Rechtsprechung verschiedener Senate des Bundesgerichtshofs zur sog. greifbaren Gesetzwidrigkeit (z.B. NJW 1992, 983 f.; NJW 1993, 135 ff. und 1865; NJW-RR 1994, 62 und 1212 f.; NJW 1994, 2363 f.; NJW 1995, 403 f., jew. m.w.Nachw.) ist uneinheitlich. - BGH, 26.05.1994 - I ZB 4/94
"Greifbare Gesetzwidrigkeit II"; Wirksamkeit einer einseitigen …
Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.1995 - 2 W 135/94
Die Rechtsprechung verschiedener Senate des Bundesgerichtshofs zur sog. greifbaren Gesetzwidrigkeit (z.B. NJW 1992, 983 f.; NJW 1993, 135 ff. und 1865; NJW-RR 1994, 62 und 1212 f.; NJW 1994, 2363 f.; NJW 1995, 403 f., jew. m.w.Nachw.) ist uneinheitlich.
- BGH, 14.11.1991 - I ZB 15/91
Greifbare Gesetzwidrigkeit bei fehlerhafter Entscheidung über Ablehnungsgesuch
Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.1995 - 2 W 135/94
Die Rechtsprechung verschiedener Senate des Bundesgerichtshofs zur sog. greifbaren Gesetzwidrigkeit (z.B. NJW 1992, 983 f.; NJW 1993, 135 ff. und 1865; NJW-RR 1994, 62 und 1212 f.; NJW 1994, 2363 f.; NJW 1995, 403 f., jew. m.w.Nachw.) ist uneinheitlich. - BGH, 08.11.1994 - XI ZR 35/94
Anfechtung einer Richterablehnung durch das Oberlandesgericht
Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.1995 - 2 W 135/94
Die Rechtsprechung verschiedener Senate des Bundesgerichtshofs zur sog. greifbaren Gesetzwidrigkeit (z.B. NJW 1992, 983 f.; NJW 1993, 135 ff. und 1865; NJW-RR 1994, 62 und 1212 f.; NJW 1994, 2363 f.; NJW 1995, 403 f., jew. m.w.Nachw.) ist uneinheitlich. - BVerfG, 24.05.1994 - 2 BvR 862/94
Objektiv willkürliche neuerliche vorläufige Entziehung der Fahrerlaubnis durch …
Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.1995 - 2 W 135/94
Erst recht muß sich der Schluß darauf, daß die angefochtene Entscheidung auf sachfremden und daher willkürlichen (BVerfG NJW 1995, 124 und 124, 125, jew. m.w.Nachw.) Erwägungen beruht, aus dem völligen Übergehen des Zugeständnisses gewisser Schwierigkeiten seitens des Beteiligten aufdrängen. - BVerwG, 08.03.1995 - 11 C 25.93
Urteil - Gegenvorstellung - Unstatthaftigkeit - Offenkundige Gesetzesverletzung
Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.1995 - 2 W 135/94
Soweit der Bundesgerichtshof teilweise die Zulässigkeit außerordentlicher Rechtsbehelfe bei Verstößen "nur" gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs verneint, offen gelassen oder auf Gegenvorstellungen beschränkt hat (ähnlich BVerwG DÖV 1994, 916 f.; NJW 1995, 2053 ), geht es darum hier entgegen der Auffassung des Beteiligten nicht. - BVerwG, 22.11.1993 - 11 C 24.93
Voraussetzungen für eine Verletzung des Grundsatzes des rechtlichen Gehörs - …
Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.1995 - 2 W 135/94
Soweit der Bundesgerichtshof teilweise die Zulässigkeit außerordentlicher Rechtsbehelfe bei Verstößen "nur" gegen den Grundsatz rechtlichen Gehörs verneint, offen gelassen oder auf Gegenvorstellungen beschränkt hat (ähnlich BVerwG DÖV 1994, 916 f.; NJW 1995, 2053 ), geht es darum hier entgegen der Auffassung des Beteiligten nicht. - BVerfG, 25.02.1988 - 2 BvR 1289/87
Beschwerdegrund - Rechtliches Gehör - Vorinstanz
Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.1995 - 2 W 135/94
Die Grundlagen und Voraussetzungen für außerordentliche Rechtsmittel gegen normalerweise unanfechtbare Entscheidungen sind - abgesehen von der vom Bundesverfassungsgericht verbindlich angeordneten Auslegung des § 568 Abs. 2 ZPO bei Nichtgewährung rechtlichen Gehörs (BVerfG NJW 1988, 1773 f.) - im einzelnen umstritten (vgl. z.B. Voßkuhle NJW 1995, 1377 ff. m.w.Nachw.). - BGH, 16.09.1993 - IX ZB 45/93
Voraussetzungen für eine außerordentliche sofortige Beschwerde wegen greifbarer …
Auszug aus OLG Schleswig, 30.08.1995 - 2 W 135/94
Die Rechtsprechung verschiedener Senate des Bundesgerichtshofs zur sog. greifbaren Gesetzwidrigkeit (z.B. NJW 1992, 983 f.; NJW 1993, 135 ff. und 1865; NJW-RR 1994, 62 und 1212 f.; NJW 1994, 2363 f.; NJW 1995, 403 f., jew. m.w.Nachw.) ist uneinheitlich. - OLG Oldenburg, 08.07.1994 - 8 W 51/94
Selbständiges Beweisverfahren; Kosten des Streithelfers; Antragsteller; Anordnung …
- OLG Köln, 14.06.1994 - 3 U 22/94
Änderung nicht anfechtbarer Beschlüsse - Beschwerde, Zulässigkeit, rechtliches …
- BayObLG, 31.01.1996 - 3Z BR 367/95
Zulässigkeit der außerordentlichen weiteren Beschwerde
Hierin unterscheidet sich der vorliegende Fall von dem vom SchlHOLG (BtPrax 1995, 224 ) entschiedenen Fall. - AG Starnberg, 04.07.1996 - XVII 286/92 Das OLG Schleswig hatte sich (im Anschluß an seine in BtPrax 1994, 139 veröffentlichte Entscheidung) erneut mit der hier in Frage stehenden Problematik zu befassen (FamRZ 1996, 624) und geht nunmehr im unveröffentlichten Teil seiner Entscheidungsgründe eindeutig von einem "Regelstundensatz" in Höhe des dreifachen Mindestbetrages des § 1836 Abs. 2 BGB aus.
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 05.12.1994 - 6 U 170/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
UWG § 1; HWG § 8 Abs. 2; AMG § 73 Abs. 3
Umfang des Werbeverbots für einzelimportierte Arzneimittel; Begriff der Werbung; Überlassen einer vergleichenden Preisliste
Papierfundstellen
- NJW-RR 1995, 743
Wird zitiert von ... (3)
- OLG Hamburg, 19.05.2005 - 3 U 202/04
Das generelle Werbeverbot des § 8 HWG gilt auch gegenüber Apotheken
Wie das Landgericht im Ausgangspunkt zutreffend ausgeführt hat, soll das Verbot des § 8 HWG sicherstellen, dass die nach § 73 Abs. 3 AMG zulässige Einzeleinfuhr von Arzneimitteln ohne inländische Zulassung ihren oben aufgezeigten Ausnahmecharakter behält und nicht durch entsprechende Werbemaßnahmen so ausgeweitet wird, dass die arzneimittelrechtlichen Zulassungsvorschriften umgangen werden (OLG Frankfurt WRP 1995, 229). - LG Frankfurt/Main, 25.04.2001 - 12 O 50/01
Internetapotheke III: Kein Versandhandel in Deutschland
Zwar erfüllt allein die Preisangabe für ein Arzneimittel noch nicht das Kriterium einer "Werbung" (Beschluß des OLG Frankfurt am Main vom 05.12.1994, WRP 1995, 229 - Biklin -). - LG Hamburg, 12.10.2004 - 312 O 741/04
Wettbewerbskonforme Arzneimittelwerbung: Ausnahme vom Werbeverbot für …
Der Gesetzgeber wollte mit § 8 2. Alt. HWG sicherstellen, dass die nach § 73 Abs. 3 AMG zulässige Einzeleinfuhr ohne Zulassung ihren Ausnahmecharakter behält und nicht durch entsprechende Werbemaßnahmen in einem Umfang ausgeweitet wird, der als Umgehung der Zulassungsvorschriften anzusehen ist (OLG Frankfurt WRP 1995, 229, 230).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG München, 05.05.1994 - 6 U 4552/91 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
UWG § 3
Verfahrensgang
- LG München I - 4 HKO 15618/88
- OLG München, 05.05.1994 - 6 U 4552/91
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".