Rechtsprechung
| OLG Hamm, 29.08.1994 - 6 U 245/93 |
Volltextveröffentlichung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Erstunfall; Zweitunfall; Haftung; Verletzungen; Pkw; Mitverschulden
Papierfundstellen
- NJW 1995, 2234 (Ls.)
- NZV 1995, 282
- VersR 1995, 545
Wird zitiert von ...
- LG Freiburg, 16.02.2007 - 2 O 189/05
Haftungsverteilung zwischen einem unvermittelt sich nach links einordnenden …
Der Kläger muss sich aber die Betriebsgefahr seines Fahrzeugs zurechnen lassen, obwohl der andere Unfallbeteiligte kein Kraftfahrzeug führte und deshalb nicht aus Betriebsgefahr haftet (BGH, NJW 1972, 1415; OLG Hamm, VersR 1995, 545 ).
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 08.08.1994 - 2 W 114/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
ZPO § 758
Papierfundstellen
- MDR 1995, 850
- VersR 1995, 114
- BB 1995, 16
- Rpfleger 1995, 167
Wird zitiert von ... (3)
- LG Cottbus, 13.07.2005 - 7 T 194/05
Verhältnismäßigkeit einer Durchsuchungsanordnung
Demgegenüber soll es nach einer weiteren in der Rechtsprechung vertretenen Auffassung für eine Zutrittsverweigerung durch den Schuldner genügen, wenn diesem nach einem vergeblichen Vollstreckungsversuch durch den Vollstreckungsbeamten ein neuer Vollstreckungstermin mitgeteilt worden ist und sich der Schuldner auch bei diesem erneuten Termin nicht in seiner Wohnung befand (ebenso OLG Köln MDR 1995, 850 f.; OLG Celle, Rpfleger 1987, 73; LG Berlin DGVZ 1989, 70f.; LG Kiel DGVZ 1981, 40 f.; LG Franfurt MDR 1980, 323).Diesem wird jedoch nicht nur dann genügt, wenn der Vollstreckungsbeamte die Wohnung des Schuldners zu unterschiedlichen Tageszeiten und jedenfalls einmal zu gewöhnlichen Feierabendzeit aufsucht, sondern auch dann, wenn der Vollstreckungsbeamte dem Schuldner seinen zweiten Vollstreckungsversuch in einem angemessenen Zeitraum vorher ankündigt (ebenso OLG Köln MDR 1995, 850 f.; OLG Celle, Rpfleger 1987, 73; LG Berlin DGVZ 1989, 70f.; LG Kiel DGVZ 1981, 40 f.; LG Franfurt MDR 1980, 323).
- LG Trier, 05.05.2026 - 5 T 16/26 Voraussetzung ist insoweit, dass der Rückschluss zulässig sein muss, der Schuldner werde die Durchsuchung der Wohnung nicht freiwillig gestatten (OLG Köln, Beschluss vom 8. August 1994 - 2 W 114/94 -, Rn. 9, juris).
Durchgesetzt hat sich als h.M. die Ansicht, dass die Erforderlichkeit jedenfalls zu bejahen ist, wenn der Schuldner bei einem Vollstreckungsversuch nicht angetroffen, auf die Möglichkeit der Beantragung eines Durchsuchungsbeschlusses hingewiesen und beim nächsten vorangekündigten Vollstreckungsversuch wiederum nicht angetroffen wird, ohne auf die Vorankündigung reagiert zu haben (…Koenig/Klüger, 6. Aufl. 2026, AO § 287 Rn. 28, beck-online; OLG Köln, Beschluss vom 8. August 1994 - 2 W 114/94 -, juris).
- OLG Köln, 20.11.1998 - 2 W 215/98
Zwangsvollstreckung nach der Abgabenordnung
Rn. 6 Der Senat hat bereits mehrfach ausgesprochen, daß vor Erlaß einer Durchsuchungsanordnung das Vorliegen der allgemeinen Vollstreckungsvoraussetzungen und die Verhältnismäßigkeit der erstrebten Vollstreckungsmaßnahme zu prüfen sind (vgl. OLGR Köln 1992, 264, 266; OLGR 1995, 77, 78; Beschluß vom 4. März 1998 - 2 W 23/98 - unveröffentlicht).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 10.01.1995 - 19 U 146/94 |
Volltextveröffentlichung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 463
Verwendung des Begriffs "Schaden behoben" und Zusicherungshaftung
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