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Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 23.11.1994

Rechtsprechung
   OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,4400
OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94 (https://dejure.org/1995,4400)
OLG München, Entscheidung vom 14.03.1995 - 5 U 3850/94 (https://dejure.org/1995,4400)
OLG München, Entscheidung vom 14. März 1995 - 5 U 3850/94 (https://dejure.org/1995,4400)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 249 § 254 Abs. 2; ZPO § 287
    Schätzung ersatzfähiger Mietwagenkosten

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NZV 1995, 355 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (14)

  • OLG Nürnberg, 26.10.1993 - 3 U 1788/93

    Langzeitpauschaltarife bei der Nutzung eines Ersatzfahrzeugs für eine längere …

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Es ist deshalb in der überwiegenden Rechtsprechung anerkannt, daß der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht verpflichtet ist, nicht gleich das erstbeste Angebot anzunehmen, sondern sich zunächst nach günstigeren Angeboten umzuhören (vgl. z.B. BGH VersR 1985, 1092 ; Senat NZV 1994, 359 ; OLG Nürnberg NJW-RR 1990, 1502 ; NZV 1994, 24 ; OLG Hamm, NZV 1994, 358).

    Im übrigen ist die Möglichkeit telefonischer Erholung von Auskünften über Mietwagenpreise allgemein bekannt (vgl. z.B. BGH VersR 1985, 1092 ; OLG Nürnberg NZV 1994, 24 ).

    Hätte sich der Kläger nach derartigen Angeboten erkundigt, hätte er solche günstigen Angebote auch in Erfahrung bringen und wahrnehmen können (vgl. auch Senat, a.a.O., OLG Nürnberg NZV 1994, 24 ; OLG Köln VersR 1993, 767 ; OLG Düsseldorf NZV 1991, 465 ).

  • OLG München, 17.05.1994 - 5 U 5630/93

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Es ist deshalb in der überwiegenden Rechtsprechung anerkannt, daß der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht verpflichtet ist, nicht gleich das erstbeste Angebot anzunehmen, sondern sich zunächst nach günstigeren Angeboten umzuhören (vgl. z.B. BGH VersR 1985, 1092 ; Senat NZV 1994, 359 ; OLG Nürnberg NJW-RR 1990, 1502 ; NZV 1994, 24 ; OLG Hamm, NZV 1994, 358).

    Jedenfalls stellt die Ablehnung eines Vertragsabschlusses zu den Bedingungen eines sonst auch angebotenen günstigeren Tarifs nur aus dem Grund, weil der Mieter an einem Unfall beteiligt war, ein Verschulden des Vermieters bei Vertragsschluß dar, sofern nicht in der Person des Mieters Umstände vorliegen, die eine Verweigerung rechtfertigen (Senat NZV 1994, 359 ; OLG Koblenz NZV 1992, 236 ; OLG Karlsruhe DAR 19931 229).

    Der Senat hält hierbei an seiner Rechtsprechung fest, daß in der Regel der dreifache Nutzungsausfall nach der Tabelle von Sanden/Danner/Küppersbusch eine geeignete Schätzgrundlage ist (vgl. hierzu Entscheidung des Senat vom 17.5.1994, NZV 1994, 359 ).

  • BGH, 15.10.1991 - VI ZR 314/90

    Beschaffung eines gleichwertigen Ersatzfahrzeugs als Form der Naturalrestitution

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Bei dem Vergleich bloß fiktiver Reparaturkosten mit den Wiederbeschaffungskosten ist dagegen der Restwert bei der Vergleichsrechnung abzuziehen (BGH VersR 1992, 61 ).

    Bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen als einem typischen Massengeschäft ist es, wie der BGH bereits wiederholt anerkannt hat (vgl. zum Beispiel BGH VersR 1992, 61 ; BGH VersR 1986, 1103 /1106) aus Gründen der einfachen und praktikablen Handhabung vertretbar, in gewissem Umfang pauschalierende Betrachtungsweisen anzuwenden.

  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 177/84

    Erstattung von Mietwagenkosten für eine längere Zeit und eine größere Strecke

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Es ist deshalb in der überwiegenden Rechtsprechung anerkannt, daß der Geschädigte unter dem Gesichtspunkt der Schadensminderungspflicht verpflichtet ist, nicht gleich das erstbeste Angebot anzunehmen, sondern sich zunächst nach günstigeren Angeboten umzuhören (vgl. z.B. BGH VersR 1985, 1092 ; Senat NZV 1994, 359 ; OLG Nürnberg NJW-RR 1990, 1502 ; NZV 1994, 24 ; OLG Hamm, NZV 1994, 358).

    Im übrigen ist die Möglichkeit telefonischer Erholung von Auskünften über Mietwagenpreise allgemein bekannt (vgl. z.B. BGH VersR 1985, 1092 ; OLG Nürnberg NZV 1994, 24 ).

  • BGH, 09.07.1986 - GSZ 1/86

    Vorübergehende Unbenutzbarkeit eines Hauses als ersatzfähiger Vermögensschaden

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Bei der Abwicklung von Verkehrsunfällen als einem typischen Massengeschäft ist es, wie der BGH bereits wiederholt anerkannt hat (vgl. zum Beispiel BGH VersR 1992, 61 ; BGH VersR 1986, 1103 /1106) aus Gründen der einfachen und praktikablen Handhabung vertretbar, in gewissem Umfang pauschalierende Betrachtungsweisen anzuwenden.
  • BGH, 21.01.1992 - VI ZR 142/91

    Berechnung des Unfallschadens auf Grundlage der Wiederbeschaffungskosten; …

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Hat der Geschädigte jedoch, wie hier, tatsächlich einen Mehrerlös erzielt, muß er sich diesen anrechnen lassen, sofern der Mehrerlös nicht auf überobligationsmäßigen Anstrengungen beruht (BGH DAR 1992, 172 ).
  • OLG Stuttgart, 31.03.1994 - 7 U 296/93

    Ersatzfähigkeit von Mietwagenkosten

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Der Auffassung von M., wonach nur 3 % angemessen sind, bis 2 Wochen sogar überhaupt kein Abschlag, haben sich zwar mittlerweile vereinzelt Gerichte angeschlossen (vgl. zum Beispiel OLG Stuttgart NJW-RR 94, 921).
  • BGH, 04.12.1984 - VI ZR 225/82

    Ersatzfähigkeit unverhältnismäßiger Mietkosten bei Ausfall eines ausschließlich …

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Wie das Landgericht zutreffend ausgeführt hat, gehören die Mietwagenkosten nach ständiger Rechtsprechung zum Herstellungsaufwand nach § 249 S. 2 BGB (vgl. BGH VersR 1985, 283/284; 1090; 1092; Etzel DAR 1995, 17).
  • BGH, 02.07.1985 - VI ZR 86/84

    Anmietung eines Unfallersatzwagens für eine längere Urlaubsreise

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Die Verpflichtung der Geschädigten, den Schaden möglichst gering zu halten, bildet gleichsam eine immanente Schranke für die Höhe der zur Schadensbeseitigung erforderlichen Kosten (BGH VersR 1985, 1090 ).
  • OLG Koblenz, 24.01.1992 - 8 U 1559/90

    Anmietung eines Ersatzwagens; Autovermieter; Hinweispflicht

    Auszug aus OLG München, 14.03.1995 - 5 U 3850/94
    Jedenfalls stellt die Ablehnung eines Vertragsabschlusses zu den Bedingungen eines sonst auch angebotenen günstigeren Tarifs nur aus dem Grund, weil der Mieter an einem Unfall beteiligt war, ein Verschulden des Vermieters bei Vertragsschluß dar, sofern nicht in der Person des Mieters Umstände vorliegen, die eine Verweigerung rechtfertigen (Senat NZV 1994, 359 ; OLG Koblenz NZV 1992, 236 ; OLG Karlsruhe DAR 19931 229).
  • OLG Köln, 12.02.1993 - 19 U 166/92

    Mietwagen; Mietwagenkosten

  • OLG Hamm, 18.02.1994 - 9 U 210/93

    Hohe Mietwagenkosten; Schädiger; Geschädigter ; Erkundigungen nach günstigen …

  • OLG Nürnberg, 17.01.1990 - 4 U 2472/89

    Ersatzfahrzeug während der Reparatur; Erforderlichkeit und Angemessenheit der …

  • OLG Düsseldorf, 08.07.1991 - 1 U 144/90
  • OLG Karlsruhe, 29.09.2004 - 9 U 39/04

    Schadensersatz bei Verkehrsunfall: Hinweispflicht des gewerblichen Kfz-Vermieters …

    Das OLG München (NZV 94, 359/360; DAR 95, 254/256) hat die Auffassung vertreten, dass die Ablehnung eines vom Kunden erfragten Vertragsabschlusses zu den Bedingungen eines sonst auch angebotenen günstigeren Tarifes nur aus dem Grund, weil der Kunde an einem Unfall beteiligt war, ein Verschulden bei Vertragsschluss darstellt, soweit nicht in der Person des Mieters Umstände vorliegen, die eine Weigerung rechtfertigen (so im Ergebnis auch BGH NJW 96, 1965/1966).
  • LG Freiburg, 11.03.1997 - 9 S 135/96
    Bei der Bestimmung der Höhe dieses ersatzfähigen Betrages kann im Rahmen der Schadensschätzung nach § 287 ZPO bis auf weiteres der dreifache Satz der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch zugrundegelegt werden (im Anschluß an OLG München, DAR 1995, 254 ).«.
  • LG Schweinfurt, 17.02.2006 - 33 S 82/05
    Auch der BGH hat diese Tabellen als tragfähige Grundlage für die Berechnung des Nutzungsausfalls gebilligt und ausgeführt, dass der tabellarische Nutzungsausfallwert bei 35 - 40 % der üblichen Miete liege (vgl. BGH NJW 05, 277, 278; OLG München DAR 1995, 254; LG Freiburg NJW-RR 1997, 1069, 1070).
  • AG Nienburg, 13.02.2003 - 14 C 303/02

    Schadensersatzanspruch auf Erstattung von Mietwagenkosten ; Pflicht zur Zahlung …

    In solchem Fall macht sich der Vermieter durch das Unterlassen eines Hinweises auf einen günstigeren Pauschaltarif und durch das Verlangen eines höheren Unfallersatztarifes gegenüber seinem Mieter schadensersatzpflichtig (…siehe BGH a.a.O.; OLG München, Urteil vom 14.03.1995, 5 U 3850/94).
  • AG Düsseldorf, 26.02.2004 - 39 C 10445/03

    Anforderungen an die Angemessenheit von Mietwagenkosten nach einem …

    Als vereinfachte Methode zur Berechnung des maximal "üblichen" Mietzinses bei Unfallersatzmietwagen wird der dreifache Satz der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch (NJW 2003, 803) über die Nutzungsausfallentschädigung gelegt (…Vg. AG Frankfurt, Urt. v. 06.09.2001, NZV 2002, 82; OLG München, Urt. v. 14.3.1995, DAR 1995, 254;… LG Freiburg, a.a.O., NJW-RR 1997, 1069).
  • AG Fürstenwalde, 15.06.2010 - 13 C 315/09
    Die geltend gemachten Kosten liegen unterhalb des 3-fachen des Nutzungsausfallsatzes von 29, 00 EUR täglich nach der Tabelle Sanden/Danner/Küppersbusch (vgl. OLG München, DAR 95, 254).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 23.11.1994 - 2 U 179/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1994,9998
OLG Oldenburg, 23.11.1994 - 2 U 179/94 (https://dejure.org/1994,9998)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.11.1994 - 2 U 179/94 (https://dejure.org/1994,9998)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. November 1994 - 2 U 179/94 (https://dejure.org/1994,9998)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Wo liegen die Grenzen der Aufklärungspflicht des Fachunternehmers? (IBR 1995, 295)

 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 15.12.1969 - VII ZR 8/68

    Haftung des Unternehmers für Mängel des Werks eines Nachfolgeunternehmers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.11.1994 - 2 U 179/94
    In aller Regel gebietet die Leistungs-treuepflicht nur die Überprüfung der Vorarbeiten anderer Baubeteiligter auf ihre Eignung als Grundlage für die eigene Leistung (so ausdrücklich § 4 Nr. 3 VOB/B für den VOB-Vertrag), nicht jedoch die Beobachtung nachfolgender Arbeiten; der Auftragnehmer darf sich grundsätzlich darauf verlassen, daß seine Nachunternehmer oder auch der in Eigenregie tätige Auftraggeber selbst die für die Nachfolgearbeiten erforderlichen Kenntnisse haben und die anerkannten Regeln der Bautechnik beachten (BGH BauR 1970, 57, 58; BauR 1975, 341, 342).

    Eine Ausnahme gilt nur dort, wo konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, daß diese Kenntnisse fehlen und die nachfolgenden Arbeiten fehlerhaft ausgeführt werden (BGH BauR 1983, 70, 72 ; OLG Köln BauR 1990, 729, 730); dann muß der Auftragnehmer den Auftraggeber auf diese Tatbestände hinweisen, um ihn vor vermeidbaren Schäden zu bewahren (BGH BauR 1970, 57, 58; BauR 1975, 354, 355).

  • BGH, 08.07.1982 - VII ZR 314/81

    Prüfungs- und Hinweispflicht des Auftragnehmers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.11.1994 - 2 U 179/94
    Zwar ergibt sich aus dem in § 242 BGB niedergelegten Grundsatz von Treu und Glauben für den Auftragnehmer eines Werkvertrags die allgemeine vertragliche Nebenpflicht, im zumutbaren Rahmen alles zu unternehmen, um den Erfolg des Vertrags sicherzustellen und den Auftraggeber vor Schäden zu bewahren (BGH BauR 1983, 70, 72;… Merl in: Handbuch des privaten Baurechts, § 12 Rn. 49); eine Verletzung dieser Pflicht löst Schadensersatzansprüche wegen positiver Vertragsverletzung aus (…BGH a.a.O.).

    Eine Ausnahme gilt nur dort, wo konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, daß diese Kenntnisse fehlen und die nachfolgenden Arbeiten fehlerhaft ausgeführt werden (BGH BauR 1983, 70, 72 ; OLG Köln BauR 1990, 729, 730); dann muß der Auftragnehmer den Auftraggeber auf diese Tatbestände hinweisen, um ihn vor vermeidbaren Schäden zu bewahren (BGH BauR 1970, 57, 58; BauR 1975, 354, 355).

  • OLG Köln, 22.06.1989 - 18 U 96/88

    Prüfungs-und Hinweispflicht des Auftragnehmers

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.11.1994 - 2 U 179/94
    Eine Ausnahme gilt nur dort, wo konkrete Anhaltspunkte dafür bestehen, daß diese Kenntnisse fehlen und die nachfolgenden Arbeiten fehlerhaft ausgeführt werden (BGH BauR 1983, 70, 72 ; OLG Köln BauR 1990, 729, 730); dann muß der Auftragnehmer den Auftraggeber auf diese Tatbestände hinweisen, um ihn vor vermeidbaren Schäden zu bewahren (BGH BauR 1970, 57, 58; BauR 1975, 354, 355).

    Wird vom Bauherrn für bestimmte Gewerke kein Fachbetrieb beauftragt, sondern führt er diese Gewerke selbst aus, trägt er auch grundsätzlich selbst das sich daraus ergebende Risiko der nicht fachmännischen Ausführung (so für die sich aus der fehlenden Einschaltung eines Architekten ergebenden Risiken: OLG Köln BauR 1990, 729, 730).

  • BGH, 20.03.1975 - VII ZR 221/72

    Hinweispflicht des Auftragnehmers gegenüber nachfolgenden Unternehmern

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.11.1994 - 2 U 179/94
    In aller Regel gebietet die Leistungs-treuepflicht nur die Überprüfung der Vorarbeiten anderer Baubeteiligter auf ihre Eignung als Grundlage für die eigene Leistung (so ausdrücklich § 4 Nr. 3 VOB/B für den VOB-Vertrag), nicht jedoch die Beobachtung nachfolgender Arbeiten; der Auftragnehmer darf sich grundsätzlich darauf verlassen, daß seine Nachunternehmer oder auch der in Eigenregie tätige Auftraggeber selbst die für die Nachfolgearbeiten erforderlichen Kenntnisse haben und die anerkannten Regeln der Bautechnik beachten (BGH BauR 1970, 57, 58; BauR 1975, 341, 342).
  • OLG Brandenburg, 18.01.2007 - 12 U 120/06

    Bau- und Architektenvertrag: Schadensersatz wegen Bauplanungs- und Baumängeln im …

    In diesem Fall gehört es zu den Pflichten des Bauunternehmers aus dem Bauvertrag, den Auftraggeber auf diesen Tatbestand hinzuweisen und ihn so vor Schäden zu bewahren (BGH BauR 1983, 70 (72); BGH BauR 1970, 57 (58); OLG Oldenburg, OLGR 1995, 98 (99)).
  • OLG Karlsruhe, 26.06.2002 - 7 U 112/01

    VOB-Vertrag: Hinweispflicht des Unternehmers im Hinblick auf etwaige …

    Der Unternehmer darf in diesem Zusammenhang insbesondere darauf vertrauen, dass der Nachunternehmer (oder der in Eigenleistung tätig werdende Besteller) die erforderlichen Kenntnisse besitzt und die anerkannten Regeln der Baukunst einhalten und beachten wird (vgl. BGH NJW 1983, 875, 876 = BauR 1983, 70 ff.; OLG Köln, NJW-RR 1994, 1045, 1046; OLG Oldenburg, OLGR 1995, 98, 99).

    Der danach allein nur in Betracht kommende Verstoß gegen die allgemeine Leistungstreuepflicht, die aus dem in § 242 BGB niedergelegten Grundsatz von Treu und Glauben herzuleiten ist, wäre nur dann anzunehmen, wenn die Klägerin Anhaltspunkte dafür gehabt hätte, dass die nachfolgenden am Bau Beteiligten fachlich nicht erkennen konnten, wie aufgrund ihrer Vorarbeiten die Anschlussarbeiten fehlerfrei ausgeführt werden konnten und deshalb ohne die Weitergabe der Information (hier: der Verwendung einer diffusionsgeschlossenen Unterspannbahn) der Vertragszweck vereitelt oder gefährdet war (BGH NJW 1983, 875, 876 = BauR 1983, 70 ff.; OLG Oldenburg, OLGR 1995, 98, 99; OLG Naumburg, OLGR 1999, 217; OLG Hamm NJW-RR 1992, 155).

  • KG, 15.04.2014 - 7 U 57/13

    VOB-Vertrag: Sachmängelhaftung des Auftragnehmers bei Verwendung eines vom …

    Auch aus dem in § 242 BGB niedergelegten Grundsatz von Treu und Glauben ergibt sich für den Auftragnehmer eines Werkvertrags die allgemeine vertragliche Nebenpflicht, im zumutbaren Rahmen alles zu unternehmen, um den Erfolg des Vertrags sicherzustellen und den Auftraggeber vor Schäden zu bewahren (…BGH a.a.O., BauR 1983, 70, 72; OLG Oldenburg, OLGR 1995, 98, 99).
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