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Rechtsprechung
   OLG Brandenburg, 25.04.1996 - 9 U 4/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,8971
OLG Brandenburg, 25.04.1996 - 9 U 4/96 (https://dejure.org/1996,8971)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25.04.1996 - 9 U 4/96 (https://dejure.org/1996,8971)
OLG Brandenburg, Entscheidung vom 25. April 1996 - 9 U 4/96 (https://dejure.org/1996,8971)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 363 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Schleswig, 20.12.2011 - 3 U 31/11

    Fortsetzung der Ehegatten-Bruchteilsgemeinschaft nach Erbfall

    Nach der in die sechziger Jahre des 20. Jahrhunderts zurückreichenden, aber auch in den letzten Jahren immer wieder bestätigten Rechtsprechung des BGH und einiger Oberlandesgerichte zur stillschweigend eingegangenen Bruchteilsgemeinschaft an Forderungen in Bezug auf ein Einzelkonto eines Ehegatten können Ehegatten jederzeit, auch stillschweigend, eine Bruchteilsberechtigung des Ehegatten, der nicht Kontoinhaber ist, an der Kontoforderung vereinbaren (…OLG Brandenburg, Urt. v. 07.09.2010 - 10 UF 15/10, bei juris Rn. 50, mit Hinweis auf BGH, Urt. v. 11.09.2002 - XII ZR 9/01, FamRZ 2002, 1696 = NJW 2002, 3702, 3703 und BGH, Urt. v. 19.04.2000 - XII ZR 62/98, FamRZ 2000, 948, bei juris Rn. 16;… grundlegend: BGH, Urt. v. 07.04.1966 - II ZR 275/63, bei juris Rn. 17 ff.; s.a. schon OLG Brandenburg, Urt. v. 25.04.1996 - 9 U 4/96, bei juris Rn. 14;… OLG Naumburg, Urt. v. 26.06.2006 - 10 U 23/06, bei juris Rn. 38;… OLG Celle, Urt. v. 28.03.2008 - 18 UF 120/07, bei juris Rn. 29).
  • OLG Bremen, 09.09.2005 - 4 W 24/05

    Geltendmachung eines hälftigen Ausgleichanspruchs durch einen getrennt lebenden …

    In der Rechtsprechung ist jedoch anerkannt, dass die Eheleute jederzeit auch stillschweigend eine Bruchteilsberechtigung des Ehegatten, der nicht Kontoinhaber ist, an der Kontoforderung vereinbaren können (…BGH, FamRZ 1966, S. 442, 443; BGH, FamRZ 2000, 948, 949 f.;… BGH, FamRZ 2002, S. 1696, 1697;… OLG Karlsruhe, FamRZ 2003, S. 607, 608; OLG Brandenburg, OLG Report 1996, S. 249, 250;… Wever, Vermögensauseinandersetzung der Ehegatten außerhalb des Güterrechts, 3. Aufl., Rn. 512;… Staudinger/Langhein, BGB, 13. Aufl., § 741 Rn. 36).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 03.07.1996 - 17 UF 218/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,5753
OLG Celle, 03.07.1996 - 17 UF 218/95 (https://dejure.org/1996,5753)
OLG Celle, Entscheidung vom 03.07.1996 - 17 UF 218/95 (https://dejure.org/1996,5753)
OLG Celle, Entscheidung vom 03. Juli 1996 - 17 UF 218/95 (https://dejure.org/1996,5753)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verteilung von Rentenanwartschaften bei gesetzlichen Rentenversicherung nach Scheidung der Eheleute; Erwerb einer Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Festlegung des Versorgungsaufwandes

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Verteilung von Rentenanwartschaften bei gesetzlichen Rentenversicherung nach Scheidung der Eheleute; Erwerb einer Anwartschaft auf Leistungen der betrieblichen Altersversorgung; Festlegung des Versorgungsaufwandes

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1996, 1554
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 09.07.1986 - IVb ZB 32/83

    Berücksichtigung von Änderungen einer nicht gesetzlichen Versorgungsordnung nach …

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.1996 - 17 UF 218/95
    Die Berechnung basiert auf der zum 01.01.1996 in Kraft getretenen neuen Versorgungsordnung der Volkswagen-AG (zur Maßgeblichkeit der im Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Versorgungsregelung vgl. z.B. BGH FamRZ 1982, 1193; 1986, 976, 978; 1990, 382, 383), [BGH 26.10.1989 - IVb ZB 81/87]berücksichtigt aber auch die zugunsten des Ehemannes wirksame Übergangsregelung des § 29 Abs. 2 i.V.m. Anlage 4 Nr. 3 der neuen Versorgungsordnung.
  • BGH, 26.10.1989 - IVb ZB 81/87

    Bewertung von Versorgungsanrechten beim Versorgungswerk der Rechtsanwaltskammer …

    Auszug aus OLG Celle, 03.07.1996 - 17 UF 218/95
    Die Berechnung basiert auf der zum 01.01.1996 in Kraft getretenen neuen Versorgungsordnung der Volkswagen-AG (zur Maßgeblichkeit der im Zeitpunkt der Entscheidung geltenden Versorgungsregelung vgl. z.B. BGH FamRZ 1982, 1193; 1986, 976, 978; 1990, 382, 383), [BGH 26.10.1989 - IVb ZB 81/87]berücksichtigt aber auch die zugunsten des Ehemannes wirksame Übergangsregelung des § 29 Abs. 2 i.V.m. Anlage 4 Nr. 3 der neuen Versorgungsordnung.
  • BGH, 17.01.2007 - XII ZB 168/01

    Durchführung des Versorgungsausgleichs unter kroatischen Ehegatten; Höhe des …

    Diese sog. Preisdynamik könne mit der für die volldynamischen Versorgungen typischen, höheren Einkommensdynamik nicht gleichgesetzt werden, weil die Preisentwicklung in der Vergangenheit regelmäßig unter der Nettolohnentwicklung gelegen habe und ein Arbeitgeber zudem bei schlechter wirtschaftlicher Lage eine Anpassung auch verweigern könne (Senatsbeschlüsse vom 10. September 1997 ­ XII ZB 133/94 ­ FamRZ 1998, 420, 421; vom 25. September 1991 ­ XII ZB 161/88 ­ FamRZ 1991, 1421, 1423; vom 7. Oktober 1987 ­ IVb ZB 20/84 ­ veröffentlicht bei juris; vom 8. Oktober 1986 ­ IVb ZB 120/83 ­ FamRZ 1987, 52, 56 und vom 18. September 1985 ­ IVb ZB 15/85 ­ BGH FamRZ 1985, 1235, 1236; vgl. ebenso OLG Nürnberg FamRZ 2001, 1377, 1378; OLG Hamm FamRZ 1999, 923, 924; OLG Celle FamRZ 1996, 1554;… Schwab/Hahne Handbuch des Scheidungsrechts 5. Aufl. Teil VI Rdn. 156;… MünchKomm/Rühmann BGB 4. Aufl. § 1587 a Rdn. 464).
  • BGH, 20.09.2006 - XII ZB 248/03

    Behandlung der betrieblichen Altersversorgung der Deutschen Post AG und des …

    Sofern die Anpassung an die Preisentwicklung allein auf der nach § 16 Abs. 1 BetrAVG im Abstand von drei Jahren erforderlichen Überprüfung durch den Arbeitgeber beruht, wird im Übrigen gegen die Annahme einer Dynamik eingewandt, der Arbeitgeber sei bei schlechter wirtschaftlicher Lage nicht zur Anpassung der Betriebsrente verpflichtet und nehme nur eine Ermessensprüfung vor (OLG Nürnberg FamRZ 2001, 1377, 1378; OLG Hamm FamRZ 1999, 923, 924; OLG Celle FamRZ 1996, 1554).
  • OLG Celle, 15.10.2007 - 10 UF 158/07

    Ermittlung des sich aus einer Grundversorgung ergebenden Ehezeitanteils anhand …

    Dagegen bestehen keine Bedenken (vgl. schon OLG Celle OLG-Report 1996, 249).
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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 08.07.1996 - 11 WF 171/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7038
OLG Dresden, 08.07.1996 - 11 WF 171/96 (https://dejure.org/1996,7038)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08.07.1996 - 11 WF 171/96 (https://dejure.org/1996,7038)
OLG Dresden, Entscheidung vom 08. Juli 1996 - 11 WF 171/96 (https://dejure.org/1996,7038)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BRAGO § 122 Abs. 3 S. 1
    Umfang der Prozeßkostenhilfe für Scheidungssache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 385 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (2)

  • OLG Bamberg, 26.07.1995 - 2 WF 37/95

    Beschwerde der Staatskasse wegen Erstreckung der Prozesskostenhilfe auf den …

    Auszug aus OLG Dresden, 08.07.1996 - 11 WF 171/96
    In der Praxis wird zwar vielfach anders verfahren und vorweg eine Erstreckung der gewährten Prozeßkostenhilfe auf die beabsichtigte Scheidungsvereinbarung für notwendig angesehen (vgl. OLG Bamberg, JurBÜro 1996, 23; Mümmler, JurBüro 1995, 355, 356;… Baumbach-Albers, ZPO . 54. Aufl., § 624 RdNr. 3).
  • OLG Hamburg, 02.11.1990 - 2 WF 77/90
    Auszug aus OLG Dresden, 08.07.1996 - 11 WF 171/96
    Ebensowenig bedarf es eines gesonderten Prozeßkostenhilfeantrags (OLG Hamburg, FamRZ 1991, 469 ;… Zöller-Philippi, ZPO 19. Aufl., § 114 RdNr. 47;… Baumbach-Hartmann, ZPO . 54. Aufl., § 119 RdNr. 46; Enders, JurBüro 1995, 393).
  • OLG Dresden, 14.01.2021 - 20 WF 936/20

    Erstreckung der Beiordnung bei der Bewilligung von Verfahrenskostenhilfe

    In § 48 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 bis 6 RVG wird zwar ausdrücklich nur die Erstreckung der Beiordnung geregelt; damit ist aber auch für die dort genannten Gegenstände eine Erweiterung der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe verbunden (OLG Koblenz FamRZ 2015, 785 f.; OLGR Dresden 1996, 249 zur Vorgängervorschrift des § 122 BRAGO).

    Trotz "automatischer" Erstreckung ist es den Beteiligten nicht verwehrt, - wie hier - diese für die bereits bewilligte Verfahrenskostenhilfe ausdrücklich zu beantragen (…vgl. Jungbauer, Das familienrechtliche Mandat - Abrechnung in Familiensachen, 4. Aufl. 2017, § 4 Rdn. 280; OLG Dresden; OLGR Dresden 1996, 249 zur Vorgängervorschrift des § 122 BRAGO).

  • OLG Koblenz, 15.10.2014 - 13 WF 923/14
    Vielmehr ist damit auch automatisch eine Erweiterung der Bewilligung der Verfahrenskostenhilfe auf den Vergleich verbunden (im Anschluss an OLG Dresden OLGR 1996, 249).2.
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 21.08.1996 - 12 UF 368/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9290
OLG Hamm, 21.08.1996 - 12 UF 368/95 (https://dejure.org/1996,9290)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21.08.1996 - 12 UF 368/95 (https://dejure.org/1996,9290)
OLG Hamm, Entscheidung vom 21. August 1996 - 12 UF 368/95 (https://dejure.org/1996,9290)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1634 Abs. 2
    Voraussetzungen für den Ausschluß des Umgangsrechts

Papierfundstellen

  • FamRZ 1997, 307
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Saarbrücken, 12.04.2005 - 9 UF 106/04

    Umgangsrecht des geschiedenen Elternteils mit dem minderjährigen Kind: …

    Ein Ausschluss ist nur gerechtfertigt, wenn der konkreten Gefährdung des Kindes nicht durch eine bloße Einschränkung des Umgangs oder dessen sachgerechter Ausgestaltung begegnet werden kann (vgl. BGH, FamRZ 1994, 198; OLG Hamm, FamRZ 1997, 307, 308; OLG Hamburg, FamRZ 1996, 422, 423; OLG Celle, 1990, 1026, 1027; zur verfassungsrechtlichen Voraussetzung für Eingriffe in das Elternrecht vgl. auch BVerfG, FamRZ 2002, 1021).
  • OLG Saarbrücken, 12.01.2005 - 9 UF 124/04

    Umgangsrecht des nicht sorgeberechtigten Elternteils

    Ein Ausschluss ist nur gerechtfertigt, wenn der konkreten Gefährdung des Kindes nicht durch eine bloße Einschränkung des Umgangs oder dessen sachgerechte Ausgestaltung begegnet werden kann (vgl. BGH, FamRZ 1994, 158; OLG Hamm, FamRZ 1997, 307, 308; OLG Hamburg, FamRZ 1996, 422, 423; OLG Celle, FamRZ 1990, 1026, 1027; zur verfassungsrechtlichen Voraussetzung für Eingriffe in das Elternrecht vgl. auch BVerfG, FamRZ 2002, 1021).
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dejure.org Übersicht OLG Hamm

Rechtsprechung
   OLG München, 07.08.1996 - 21 U 2514/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,9041
OLG München, 07.08.1996 - 21 U 2514/96 (https://dejure.org/1996,9041)
OLG München, Entscheidung vom 07.08.1996 - 21 U 2514/96 (https://dejure.org/1996,9041)
OLG München, Entscheidung vom 07. August 1996 - 21 U 2514/96 (https://dejure.org/1996,9041)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB § 242
    Beratungspflicht der Bank bei Kunden mit Erfahrungen mit Optionen und Optionsgeschäften

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 23 O 6942/95
  • OLG München, 07.08.1996 - 21 U 2514/96
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BGH, 06.07.1993 - XI ZR 12/93

    Beratungs- und Prüfungspflichten der Bank bei ausländischen Wertpapieren

    Auszug aus OLG München, 07.08.1996 - 21 U 2514/96
    Durch die Aufnahme solcher Beratungsgespräche haben sich der Zeuge ... und die Beklagte, vertreten durch den Zeugen ... stillschweigend auf den Abschluß eines Beratervertrages verständigt (BGH NJW 1993, 2433 ).

    Dabei ist der mit dem Anlagegeschäft verfolgte Zweck genauso wie die Person des Anlegers von wesentlicher Bedeutung (BGH WM 1993, 1455 = NJW 1993, 2433 ).

  • BGH, 25.11.1981 - IVa ZR 286/80

    Beteiligungsmodell britischer Spirituosenmarkt - § 675 Abs. 2 BGB, Abgrenzung …

    Auszug aus OLG München, 07.08.1996 - 21 U 2514/96
    Sie muß deshalb grundsätzlich dem Kunden alle Informationen, die für eine Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben, wahrheitsgemäß und vollständig erteilen (BGH WM 1982, 90 = NJW 1992, 1095 ; OLG Frankfurt WM 1995, 245/247).
  • BGH, 14.05.1996 - XI ZR 188/95

    Hinweispflicht der Vermittler von Termindirektgeschäften auf Folgen hoher …

    Auszug aus OLG München, 07.08.1996 - 21 U 2514/96
    2.3 Bei der von dem Zeugen ... selbst behaupteten Erfahrung mit Optionen und Optionsscheinen und der für das Jahr 1993 dokumentierten erfolgreichen Spekulationstätigkeit des Zeugen, dessen Anlageverhalten nicht ein langfristiges Anlageziel, sondern kurzfristiges risikoreiches Gewinnstreben belegt, sind an die Beratungspflicht der Beklagten niedrigere Anforderungen zu stellen als bei der Beratung eines geschäftsunerfahrenen Anlegers, der eine solide Kapitalanlage erreichen will (Canaris, Bankvertragsrecht, 2. Bearbeitung, Rdnr. 1881 ff., vgl. auch BGH NJW-RR 1996, 947/948).
  • BGH, 27.09.1988 - XI ZR 4/88

    Aufklärungspflicht des Vermittlers bei einem Bauherrenmodell; …

    Auszug aus OLG München, 07.08.1996 - 21 U 2514/96
    Welche Beratungs- und Sorgfaltspflichten die Beklagte bei dem vorliegend zu beurteilenden Einzelfall zu erfüllen hatte, kann nur anhand der einzelfallbezogenen für die Anlageentscheidung bedeutsamen Umstände bestimmt werden (vgl. BGH WM 1988, 1685/1686 = NJW-RR 1989, 150 ).
  • OLG Frankfurt, 22.09.1994 - 16 U 138/93

    Sorgfaltspflichten der Bank bei Effektengeschäften

    Auszug aus OLG München, 07.08.1996 - 21 U 2514/96
    Sie muß deshalb grundsätzlich dem Kunden alle Informationen, die für eine Anlageentscheidung wesentliche Bedeutung haben, wahrheitsgemäß und vollständig erteilen (BGH WM 1982, 90 = NJW 1992, 1095 ; OLG Frankfurt WM 1995, 245/247).
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