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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 31.05.1996 - 22 U 13/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,3775
OLG Düsseldorf, 31.05.1996 - 22 U 13/96 (https://dejure.org/1996,3775)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31.05.1996 - 22 U 13/96 (https://dejure.org/1996,3775)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 31. Mai 1996 - 22 U 13/96 (https://dejure.org/1996,3775)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 823; HGB § 377
    Darlehenslast bei Geltendmachung eines Produktfehlers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1344
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (6)

  • OLG Stuttgart, 29.07.1966 - 10 U 1/66
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.1996 - 22 U 13/96
    Denn selbst dann wäre der Schaden nicht ersatzfähig, der sich mit dem Unwert, welcher der Sache wegen ihrer Mangelhaftigkeit von Anfang an schon bei ihrem Erwerb anhaftete, decken würde, vgl. BGHZ 86, 256, 259 OLG Stuttgart NJW 1967, 572; OLG Karlsruhe Versicherungsrecht 1986, 1125 f.

    Nach der Entscheidung des OLG Stuttgart in NJW 1967, 572 würde sich jedenfalls der deliktische Schadensersatzanspruch konkret darauf beschränken, daß der Schädiger verpflichtet wäre, das Gefahr drohende Teil auf seine Kosten entfernen zu lassen.

  • BGH, 26.11.1968 - VI ZR 212/66

    Hühnerpest - Beweislastgrundsätze bei der Produkthaftung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.1996 - 22 U 13/96
    Beweispflichtig für die ihr günstige Behauptung, das von der Beklagten gelieferte Produktteil sei mangelhaft gewesen, ist die Klägerin, BGHZ 51, 91, 102, 105. Die Klägerin ist beweisfällig geblieben.

    Daß die von der Klägerin angegebenen Umstände über die angebliche Fehlerhaftigkeit der Kugelpfannen nicht zum Beweis der Fehlerhaftigkeit ausreichen können, ergibt sich im Umkehrschluß auch daraus, daß die Beklagte den ihr dann obliegenden Entlastungsbeweis, vgl. BGHZ 51, 91, 106 f, nicht würde führen können, weil für sie nicht klar wäre, welches Kriterium die Kugelpfannen zu erfüllen gehabt hätten und angeblich nicht erfüllt haben.

  • BGH, 18.01.1983 - VI ZR 310/79

    Schadensersatzansprüche des Käufers einer Sache gegen deren Hersteller wegen …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.1996 - 22 U 13/96
    Nach der Entscheidung des OLG Karlsruhe im Versicherungsrecht 1986, 1125, 1127 wäre die von der Fa. Porsche AG durchgeführte Rückrufaktion als Maßnahme der Schadensvorsorge nur dann gerechtfertigt gewesen, wenn sie der Abwendung einer nahe bevorstehenden oder typischerweise zu erwartenden Gefahr der Schädigung des Eigentums der Endabnehmer gedient hätte, vgl. auch Münchener Kommentar, BGB , 3. Aufl., Vor § 249 Rdnr. 75; Staudinger-Medicus, BGB , 12. Aufl., § 249 Rdnr. 115; Palandt-Heinrichs, BGB , 55. Aufl., Vor § 249 Rdnr. 43. Dabei wären die nach dem Vortrag der Klägerin ohnehin schadhaften Kunststoff-Kugelpfannen bei der Frage der Gefährdung des Eigentums der Endabnehmer außer Betracht zu lassen, da dieser Stoff gleich mit dem Schaden wäre, vgl. BGHZ 86, 256, 260 f; BGHZ 67, 359, 364 f; OLG Karlsruhe VersR 1986, 1125, 1126.

    Denn selbst dann wäre der Schaden nicht ersatzfähig, der sich mit dem Unwert, welcher der Sache wegen ihrer Mangelhaftigkeit von Anfang an schon bei ihrem Erwerb anhaftete, decken würde, vgl. BGHZ 86, 256, 259 OLG Stuttgart NJW 1967, 572; OLG Karlsruhe Versicherungsrecht 1986, 1125 f.

  • OLG Karlsruhe, 30.05.1985 - 4 U 246/83
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.1996 - 22 U 13/96
    Nach der Entscheidung des OLG Karlsruhe im Versicherungsrecht 1986, 1125, 1127 wäre die von der Fa. Porsche AG durchgeführte Rückrufaktion als Maßnahme der Schadensvorsorge nur dann gerechtfertigt gewesen, wenn sie der Abwendung einer nahe bevorstehenden oder typischerweise zu erwartenden Gefahr der Schädigung des Eigentums der Endabnehmer gedient hätte, vgl. auch Münchener Kommentar, BGB , 3. Aufl., Vor § 249 Rdnr. 75; Staudinger-Medicus, BGB , 12. Aufl., § 249 Rdnr. 115; Palandt-Heinrichs, BGB , 55. Aufl., Vor § 249 Rdnr. 43. Dabei wären die nach dem Vortrag der Klägerin ohnehin schadhaften Kunststoff-Kugelpfannen bei der Frage der Gefährdung des Eigentums der Endabnehmer außer Betracht zu lassen, da dieser Stoff gleich mit dem Schaden wäre, vgl. BGHZ 86, 256, 260 f; BGHZ 67, 359, 364 f; OLG Karlsruhe VersR 1986, 1125, 1126.

    Denn selbst dann wäre der Schaden nicht ersatzfähig, der sich mit dem Unwert, welcher der Sache wegen ihrer Mangelhaftigkeit von Anfang an schon bei ihrem Erwerb anhaftete, decken würde, vgl. BGHZ 86, 256, 259 OLG Stuttgart NJW 1967, 572; OLG Karlsruhe Versicherungsrecht 1986, 1125 f.

  • BGH, 24.11.1976 - VIII ZR 137/75

    Schwimmerschalter

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.1996 - 22 U 13/96
    Nach der Entscheidung des OLG Karlsruhe im Versicherungsrecht 1986, 1125, 1127 wäre die von der Fa. Porsche AG durchgeführte Rückrufaktion als Maßnahme der Schadensvorsorge nur dann gerechtfertigt gewesen, wenn sie der Abwendung einer nahe bevorstehenden oder typischerweise zu erwartenden Gefahr der Schädigung des Eigentums der Endabnehmer gedient hätte, vgl. auch Münchener Kommentar, BGB , 3. Aufl., Vor § 249 Rdnr. 75; Staudinger-Medicus, BGB , 12. Aufl., § 249 Rdnr. 115; Palandt-Heinrichs, BGB , 55. Aufl., Vor § 249 Rdnr. 43. Dabei wären die nach dem Vortrag der Klägerin ohnehin schadhaften Kunststoff-Kugelpfannen bei der Frage der Gefährdung des Eigentums der Endabnehmer außer Betracht zu lassen, da dieser Stoff gleich mit dem Schaden wäre, vgl. BGHZ 86, 256, 260 f; BGHZ 67, 359, 364 f; OLG Karlsruhe VersR 1986, 1125, 1126.
  • OLG Köln, 15.03.1989 - 13 U 70/87

    Prüfungspflicht; Prüfungspflicht des Produzenten; Zulieferer; Verlässlichkeit von …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 31.05.1996 - 22 U 13/96
    Hierbei handelte es sich um ein Handelsgeschäft im Sinne des HGB , so daß die Klägerin nach Ablieferung der Kugelpfannen zu unverzüglichen Untersuchungen der Kugelpfannen verpflichtet gewesen wäre, vgl. OLG Köln NJW-RR 1990, 414.
  • BGH, 16.12.2008 - VI ZR 170/07

    Grenzen außervertraglicher Herstellerpflichten bei Produkten mit …

    Aus deliktischer Sicht würde eine weiter gehende Pflicht des Herstellers, bereits im Verkehr befindliche fehlerhafte Produkte nicht nur zurückzurufen, sondern das Sicherheitsrisiko durch Nachrüstung oder Reparatur auf seine Kosten zu beseitigen (vgl. dazu OLG Karlsruhe, NJW-RR 1995, 594, 597 ; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1344, 1345) , jedenfalls voraussetzen, dass eine solche Maßnahme im konkreten Fall erforderlich ist, um Produktgefahren, die durch § 823 Abs. 1 BGB geschützten Rechtsgütern der Benutzer oder unbeteiligter Dritter drohen, effektiv abzuwehren (vgl. LG Arnsberg…, Urteil vom 6. Mai 2003 - 5 S 176/02 - Rn. 5 [[...]];… LG Frankfurt/M., aaO, S. 1576;… Droste, Der Regress des Herstellers gegen den Zulieferanten, 1994, S. 236 ff.;… Thürmann, aaO;… Burckhardt, aaO, S. 1603 f.;… Dietborn/Müller, aaO, S. 2360).

    Die Beklagte hatte aufgrund ihrer produkthaftungsrechtlichen Verantwortung vielmehr lediglich dafür Sorge zu tragen, dass die von den Betten ausgehenden Gefahren für die Gesundheit der Betroffenen möglichst effektiv beseitigt wurden (vgl. etwa OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1344, 1346 ;… Foerste, aaO, § 39, Rn. 8; Pieper, BB 1991, 985, 988 f.;… Droste, aaO, S. 236 ff.).

    So liegt der Fall hier, weil die Pflegebetten im Zeitpunkt der Nachrüstung keine weiteren Schäden aufwiesen als die geltend gemachten - gegebenenfalls von Anfang an bestehenden - Sicherheitsrisiken (vgl. Senatsurteile vom 18. Januar 1983 - VI ZR 270/80 - VersR 1983, 346 und vom 14. Mai 1985 - VI ZR 168/83 - VersR 1985, 837, 838; OLG Hamburg…, Urteil vom 6. März 1980 [aaO, S. 543]; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1997, 1344, 1346 ;… Droste, aaO, S. 224 f.; Hübner, VersR 1985, 701, 708;… Foerste, aaO, § 24, Rn. 284; ders., DB 1999, 2199, 2200).

  • OLG Nürnberg, 03.08.2011 - 12 U 1143/06

    Produkthaftung: Ersatzfähigkeit der bei einer Rückrufaktion entstandenen …

    Rn. 76 Mit einer Rückrufaktion kommt der Hersteller eines Produkts seiner sich aus § 823 Abs. 1 BGB ergebenden Verkehrssicherungspflicht nach, Gefahren für die Benutzer des Produkts oder sonstige Dritte abzuwenden (BGH, Urteil vom 12.02.1992 -VIII ZR 276/90, BGHZ 117, 183; OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1344).

    Rn. 79 d) Falls ein Verkehrssicherungspflichtiger eine ihm wegen Herstellung und Lieferung eines mangelhaften Produkt(teil)s obliegende Rückrufverpflichtung nicht erfüllt, so hat derjenige, der an seiner Stelle diese Verpflichtung erfüllt, einen Anspruch aus Geschäftsführung ohne Auftrag oder aus ungerechtfertigter Bereicherung auf Erstattung der mit der Rückrufaktion verbundenen Kosten gegen den wahren Verpflichteten oder Mitverpflichteten (OLG Düsseldorf NJW-RR 1997, 1344).

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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 25.03.1997 - 11 U (Kart) 31/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6513
OLG Frankfurt, 25.03.1997 - 11 U (Kart) 31/96 (https://dejure.org/1997,6513)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25.03.1997 - 11 U (Kart) 31/96 (https://dejure.org/1997,6513)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 25. März 1997 - 11 U (Kart) 31/96 (https://dejure.org/1997,6513)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • juris (Volltext/Leitsatz)
  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • BGH, 10.10.2002 - III ZR 248/00

    Postrecht - Remailing

    Dieser Auffassung, die von mehreren Oberlandesgerichten geteilt wird (insbesondere OLG Frankfurt am Main, NJWE-WettbR 1997, 162 = WiB 1997, 776; WuW/E DE-R 811; vgl. die weiteren Nachweise bei Freytag, WRP 2001, 1145, 1147 Fn. 26), ist zuzustimmen.

    Ein Recht ("droit"), die Sendung mit der Inlandsgebühr zu belegen, hätte ihr nicht eigens zugewiesen werden müssen (so zutreffend OLG Frankfurt am Main, NJWE-WettbR 1997, 162, 164).

    Danach ist Absender, wer nach dem Gesamteindruck, den die Sendung vermittelt, aus der Sicht eines verständigen Empfängers als derjenige zu erkennen ist, der sich mit einem unmittelbaren eigenen Mitteilungsinteresse an den Adressaten wendet; demgegenüber kommt der formalen Absenderangabe auf dem Briefumschlag keine entscheidende Bedeutung zu (OLG Karlsruhe, NJW 1996, 2582, 2583; OLG Frankfurt am Main, NJWE-WettbR 1997, 162, 165;… weitere Nachweise bei Freytag aaO S. 1148).

  • OLG Frankfurt, 28.08.2001 - 11 U (Kart) 32/96

    Anspruch der Deutschen Post auf Inlandsgebühren in Fällen des "non physical …

    Rn. 49 Die Beklagte macht unter Bezugnahme auf die von der Beklagten des Parallelprozesses (11 U (Kart) 31/96, ...) näher ausgeführten Rügen die Unzulässigkeit der Klage mit den geänderten Anträgen geltend.
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.12.1995 - 22 U 79/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1995,5213
OLG Düsseldorf, 15.12.1995 - 22 U 79/95 (https://dejure.org/1995,5213)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.12.1995 - 22 U 79/95 (https://dejure.org/1995,5213)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Dezember 1995 - 22 U 79/95 (https://dejure.org/1995,5213)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 276 278
    Darlegungs- und Beweislast bei einem Tankunfall; Pflichten des Tankwagenfahrers

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Duisburg - 18 O 99/90
  • OLG Düsseldorf, 15.12.1995 - 22 U 79/95

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1997, 1246
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (7)

  • BGH, 17.12.1992 - III ZR 133/91

    Auftragsübertragung an Dritten

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.1995 - 22 U 79/95
    Damit mußte sich die Beklagte nicht nur hinsichtlich der subjektiven Seite, sondern auch in bezug auf die objektive Pflichtwidrigkeit entlasten (vgl. BGH NJW 1993, 1704, 1706).

    Für ein Nichtvertretenmüssen sprechende Umstände hat die - insoweit beweisbelastete - Beklagte (vgl. zur Beweislastverteilung BGH NJW 1993, 1704, 1706) nicht vorgetragen.

  • OLG Düsseldorf, 12.07.1991 - 22 U 11/91
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.1995 - 22 U 79/95
    Auf die hiergegen gerichtete Berufung der Klägerin wurden die angefochtene Entscheidung und das ihr zugrundeliegende Verfahren durch Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 12. Juli 1991 (22 U 11/91) aufgehoben und die Sache an das Landgericht zurückverwiesen.

    Die Bezugnahme auf einem Lieferschein reicht hierzu nicht (vgl. das Senatsurteil vom 16. Juli 1991 - 22 U 11/91 - im "ersten Durchgang" des vorliegenden Rechtsstreits).

  • BGH, 07.03.1983 - VIII ZR 331/81

    Annahme eines gerichtlichen Geständnisses; Verjährung der Schadensersatzansprüche …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.1995 - 22 U 79/95
    Die Erklärung auf S. 13 der Klageerwiderung vom 14. August 1990 (Bl. 62 GA), es sei richtig, daß der GWG an der Tankanlage der Klägerin zum Schadenszeitpunkt funktionsfähig gewesen sei, ist als Geständnis (§ 288 ZPO ) zu bewerten, nämlich als Erklärung, daß die von der Gegenseite behaupteten Tatsachen wahr sind (vgl. hierzu allgemein BGH NJW 1983, 1496, 1497; ebenso: BGH NJW 1994, 3109 ).
  • BGH, 15.06.1964 - VIII ZR 305/62

    Übergang des erweiterten Eigentumsvorbehalts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.1995 - 22 U 79/95
    Findet sich, wie hier, ein Hinweis auf die AGB des Vertragspartners auf Rechnungen, ist in der Rechtsprechung umstritten, ob bei Vorliegen einer ständigen Geschäftsverbindung diese AGB durch wiederholte, auch für den flüchtigen Leser ohne weiteres erkennbare Hinweise auf der Vorderseite zum Vertragsbestandteil werden können (vgl. BGH NJW 1964, 1788, 1789 einerseits - einschränkend allerdings beispielsweise BGH NJW 1971, 570, 571 - und OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 567, 568 andererseits).
  • BGH, 07.07.1994 - IX ZR 115/93

    Voraussetzungen eines Geständnisses

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.1995 - 22 U 79/95
    Die Erklärung auf S. 13 der Klageerwiderung vom 14. August 1990 (Bl. 62 GA), es sei richtig, daß der GWG an der Tankanlage der Klägerin zum Schadenszeitpunkt funktionsfähig gewesen sei, ist als Geständnis (§ 288 ZPO ) zu bewerten, nämlich als Erklärung, daß die von der Gegenseite behaupteten Tatsachen wahr sind (vgl. hierzu allgemein BGH NJW 1983, 1496, 1497; ebenso: BGH NJW 1994, 3109 ).
  • OLG Karlsruhe, 09.10.1992 - 15 U 67/92
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.1995 - 22 U 79/95
    Findet sich, wie hier, ein Hinweis auf die AGB des Vertragspartners auf Rechnungen, ist in der Rechtsprechung umstritten, ob bei Vorliegen einer ständigen Geschäftsverbindung diese AGB durch wiederholte, auch für den flüchtigen Leser ohne weiteres erkennbare Hinweise auf der Vorderseite zum Vertragsbestandteil werden können (vgl. BGH NJW 1964, 1788, 1789 einerseits - einschränkend allerdings beispielsweise BGH NJW 1971, 570, 571 - und OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 567, 568 andererseits).
  • OLG Schleswig, 21.10.1970 - 5 W 25/70
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 15.12.1995 - 22 U 79/95
    Findet sich, wie hier, ein Hinweis auf die AGB des Vertragspartners auf Rechnungen, ist in der Rechtsprechung umstritten, ob bei Vorliegen einer ständigen Geschäftsverbindung diese AGB durch wiederholte, auch für den flüchtigen Leser ohne weiteres erkennbare Hinweise auf der Vorderseite zum Vertragsbestandteil werden können (vgl. BGH NJW 1964, 1788, 1789 einerseits - einschränkend allerdings beispielsweise BGH NJW 1971, 570, 571 - und OLG Karlsruhe NJW-RR 1993, 567, 568 andererseits).
  • LG Arnsberg, 04.12.2018 - 4 O 31/18

    Einstandspflicht des Haftpflichtversicherers wegen Herbeiführens des Schadens …

    Ein Fahrer, der Öl anliefert und einfüllt, hat sich zunächst zu vergewissern, ob die vorhandenen Tanks ungefähr die bestellte Menge Öl fassen können (LG Düsseldorf, Urteil vom 15.12.1995, 22 U 79/95).
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Rechtsprechung
   OLG München, 26.11.1996 - 18 U 1949/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1996,7731
OLG München, 26.11.1996 - 18 U 1949/96 (https://dejure.org/1996,7731)
OLG München, Entscheidung vom 26.11.1996 - 18 U 1949/96 (https://dejure.org/1996,7731)
OLG München, Entscheidung vom 26. November 1996 - 18 U 1949/96 (https://dejure.org/1996,7731)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    BGB §§ 276 705 708
    Wirkung der Entlastung des Geschäftsführers durch die Gesellschafter

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG München I - 33 O 10872/95
  • OLG München, 26.11.1996 - 18 U 1949/96
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 06.02.1997 - 2 WF 65/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10767
OLG Hamm, 06.02.1997 - 2 WF 65/97 (https://dejure.org/1997,10767)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06.02.1997 - 2 WF 65/97 (https://dejure.org/1997,10767)
OLG Hamm, Entscheidung vom 06. Februar 1997 - 2 WF 65/97 (https://dejure.org/1997,10767)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • MDR 1997, 506
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Schleswig, 03.07.2006 - 13 WF 106/06

    Streitwert Trennungsunterhaltsklage

    Ob der Streitwert eines Verfahrens auf Getrenntlebensunterhalt oder dessen Abänderung gemäß § 42 Absatz 1 GKG auch dann auf den Jahresbetrag der geforderten oder abzuändernden Leistung festzusetzen ist, wenn im Ergebnis Unterhalt für weniger als ein Jahr geschuldet ist, ist streitig (vgl. u.a. OLG Hamburg v. 24.09.2001 - 12 WF 129/01, OLG-Report Hamburg 2002, 27; OLG Bremen v. 11.02.2000 - 4 WF 13/00, OLG-Report Bremen 2000, 151; OLG Hamm v. 06.02.1997 - WF 65/97, OLG-Report Hamm 1997, 127 jeweils m.w.N.).
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