Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 16.12.1996 - 20 W 597/95 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Verfahren auf Erteilung eines Erbscheins und Einziehung des dem Vorerben erteilten Erbscheins; Notwendigkeit der Pflegerbestellung; Aufhebung der angeordneten Ergänzungspflegschaft
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB §§ 1626, 1638, 1909, 2353 ; FGG § 12
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main, 31.07.1995 - 53 VI K 279/94
- LG Frankfurt/Main, 09.11.1995 - 2[...]09 T 725/95
- OLG Frankfurt, 16.12.1996 - 20 W 597/95
Papierfundstellen
- NJW-RR 1997, 580
- FamRZ 1997, 1115
- Rpfleger 1997, 160
Wird zitiert von ... (2) Zitiert selbst (7)
- BGH, 30.11.1988 - IVa ZB 12/88
Zurückweisung des einleitenden Verfahrensantrages wegen Minderjährigkeit des …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.1996 - 20 W 597/95
Dieser Grundsatz gilt auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, wenn es um eine Frage der (Reichweite der) gesetzlichen Vertretung geht (BGBl 106, 96 = NJV 1989, 984 = FamRZ 1989, 269 = MDR 1989, 336 = Rpfleger 1989, 102;… Jansen FGG 2. Aufl. Rn. 24, Keidel/Kahl FGG Teil A 13. Aufl. Rn. 50, Bassenge/Herbst FGG/RPflG 7. Aufl. Rn. 13, je zu § 20 FGG). - BayObLG, 04.12.1986 - BReg. 1 Z 43/86
Beschwerde gegen die Festsetzung de Geschäftswerts
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.1996 - 20 W 597/95
Als solcher dient insbesondere der Wert des Reinnachlasses im Zeitpunkt des Erbfalls (§ 107 Abs. 2 Satz 1 KostO; vgl. BayObLGZ 1986, 489/491). - BayObLG, 05.08.1983 - BReg. 1 Z 25/83
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.1996 - 20 W 597/95
Denn hier handelt es sich um einen gewöhnlichen Akt der Vermögensverwaltung und nicht um ein höchstpersönliches Recht des Kindes, wie dies bei dem Recht zur Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft der Fall ist, bei dem die Eltern von der Vertretung des Kindes nicht wirksam ausgeschlossen werden können (OLG Karlsruhe FamRZ 1965, 573; BayObLGZ 1983, 213 = Rpfleger 1[xxxxx]482;… Staudinger/Engler aaO Rn. 16, MünchKomm/Hinz BGB 3. A[xxxxx] Rn. 6, RGRK/Adelmann BGB 12. Aufl. Rn. 10, Palandt/Diederichsen aaO Rn. 4, je zu § 1638;… MünchKomm/Schwab aaO § 1909 Rn. 68 Gernhuber/Coester-Waltjen Lehrb, des FamR 4. Aufl. 1994 §[xxxxx] I 3).
- BayObLG, 10.03.1993 - 1Z BR 3/93
Beschwerdeberechtigung hinsichtlich der Heraufsetzung des Geschäftswertes für ein …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.1996 - 20 W 597/95
Maßgebend ist, wenn wie hier besondere Umstände nicht vorliegen, die Bedeutung des Rechtsmittels für den Rechtsmittelführer, insbesondere das damit verfolgte wirtschaftliche Interesse (BayObLG JurBüro 1994, 169). - BayObLG, 11.02.1982 - BReg. 1 Z 117/81
Bestellung eines Pflegers für ein Kind; Ausschluss der Nutznießung durch …
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.1996 - 20 W 597/95
Es hat die entsprechende Bestimmung des Erblassers, die weder in der Gesetzessprache noch ausdrücklich erfolgen muß, sondern auch konkludent getroffen werden kann (BayObLGZ 1982, 86 = Rpfleger 1982, 180; BayObLG … - BayObLG, 23.08.1984 - BReg. 1 Z 5/84
Nichtigkeit; Annahmebeschluß; Adoption; Zweitadoption
Auszug aus OLG Frankfurt, 16.12.1996 - 20 W 597/95
Wirksam gewordene und nicht nichtige rechtsgestaltende Entscheidungen in Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit binden nach allgemeiner Meinung in anderen Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit, auch wenn es hierfür eine besondere gesetzliche Vorschrift nicht gibt (BayObLGZ 1984, 230/233[xxxxx] 1985, 184/187;… Jansen aaO Rn. 18, Bassenge/Herbst aaO Rn. 1 je zu § 12 FGG;… Keidel/Amelung aaO § 1 Rn. 28 und § 16 Rn. Bei rechtsgestaltenden Entscheidungen besteht eine Bindung aber nur in Ansehung der durch sie herbeigeführten Gestaltungswirkung, nicht an die Beurteilung der Vorfragen, auf der das Recht zur Gestaltung beruht (Jansen aaO § 12-Rn. 18). - BayObLG, 25.04.1977 - BReg. 1 Z 22/77
- OLG Naumburg, 04.10.2006 - 10 Wx 4/06
Zur Formwirksamkeit eines nach ZGB DDR errichteten gemeinschaftlichen …
Die Beschwerde ist, wenn ihr tatsächlich kein Antragsrecht zustehen sollte, unbegründet (vgl. BayObLG FamRZ 1986; BayObLGZ 1999, 70, 72; OLG Frankfurt Rpfleger 1997, 160, 161;… Kahl in Keidel/Kuntze/Winkler, Freiwillige Gerichtsbarkeit,16. Aufl., § 20 FGG Rdn. 50). - BayObLG, 10.10.2003 - 3Z BR 103/03
Vertretungsbefugnis im Verfahren zur Entlassung des Testamentsvollstreckers - …
Enterbt der Erblasser daneben seinen Ehegatten, ohne dass die Ehe geschieden ist (anders gelagert sowohl bei BayObLG aaO als auch OLG Frankfurt FamRZ 1997, 1115), wird darin im Regelfall ein weiterer Anhaltspunkt dafür liegen, dass er den Ehegatten von der Verwaltung des den Kindern zugewendeten Vermögens ausschließen will.
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Rechtsprechung
| OLG München, 25.11.1996 - 26 UF 1197/96 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
ZPO § 92 Abs. 1; GKG § 17 Abs. 1
Maßstab für die Kostenverteilung im Unterhaltsprozeß - juris (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- FamRZ 1997, 762
Wird zitiert von ... (8)
- OLG Brandenburg, 22.06.2020 - 15 UF 15/20
Voraussetzungen des Anspruchs eines Ehegatten gegen den anderen auf Zahlung einer …
Sie entspricht auch nicht dem Sinn und Zweck dieser Norm, die gerade nicht als Regeltatbestand für die Bewertung von Ansprüchen auf wiederkehrende Leistungen in Familiensachen, sondern als Ausnahmeregelung für Unterhaltsansprüche aufzufassen ist, um die anfallenden Gebühren für Unterhaltssachen auf ein sozial verträgliches Maß zu beschränken (OLG Brandenburg, FamRZ 2003, 1682; OLG München, FamRZ 1997, 762; OVG Saarl., JurBüro 2000, 421; BT-Drs. 15/1971, 154). - OLG Saarbrücken, 14.11.2012 - 5 U 343/10
Berufsunfähigkeitsversicherung: Voraussetzungen einer Arglistanfechtung wegen des …
Das beruht aber allein darauf, dass der Streitwert hier unter Heranziehung des § 9 ZPO zu ermitteln ist (Beschränkung auf den dreieinhalbfachen Wert des einjährigen Bezugs bei wiederkehrenden Leistungen) und dass er deshalb keine eindeutige Lösung für die am Prozesserfolg zu bemessende Kostenverteilung vorzugeben geeignet ist (vgl. OLG München, FamRZ 1997, 762). - OLG Karlsruhe, 17.12.2013 - 18 UF 48/12
Präklusion bei Abänderungsklagen: Festsetzung des Unterhaltsanspruchs in der …
Im vorliegenden Fall ist es sachgerecht, bei der Kostenverteilung auf den gesamten Zeitraum vom 1.8.2008 bis zur letzten mündlichen Verhandlung abzustellen und die Kosten im Verhältnis der sich so ergebenden Beträge des Obsiegens und Unterliegens zu verteilen (zur wirtschaftlichen Betrachtungsweise s. auch OLG München FamRZ 1997, 762 Tz. 4 ff.; OLG Brandenburg FamRZ 2007, 67 Tz. 6 ff.).
- BFH, 24.05.2000 - VI S 4/00
Streitwert in Kindergeldsachen
Zweck dieser Vorschrift ist es, aus sozialpolitischen Gründen die gerichtliche Durchsetzung derartiger Ansprüche dadurch zu erleichtern, dass der Streitwert eine vergleichsweise niedrige Bemessungsgrundlage hat (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts --OLG-- München vom 25. November 1996 26 UF 1197/96, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht --FamRZ-- 1997, 762;… Hartmann, Kostengesetze, 29. Aufl., § 17 GKG Rz. 2). - OLG Karlsruhe, 18.02.2008 - 5 UF 156/07
Verwirkung des Anspruchs auf Trennungsunterhalt wegen Aufnahme einer …
Es ist deshalb eine wirtschaftliche Betrachtungsweise vorzunehmen (OLG Brandenburg FamRZ 2007, 67 ; OLG München FamRZ 1997, 762 ). - OLG Dresden, 28.11.2002 - 10 UF 569/02
Unterhaltsbedarf minderjähriger Kinder nach Tod eines Elternteils; Erhöhung des …
Nach Auffassung des Senats (so auch OLG München FamRZ 1997, 762 ; OLG Karlsruhe FamRZ 1997, 221 ) entspricht die Bewertung des laufenden Unterhalts mit dem geltend gemachten Betrag nur eines Jahres in § 17 Abs. 1 GKG nicht der wirklichen Bedeutung des Rechtsstreits, sondern allenfalls dem Interesse der Parteien an einer geringen Kostenbelastung für die Berechnung der Gerichts- und Anwaltsgebühren. - OLG Brandenburg, 11.11.2002 - 9 WF 188/02
Bestimmung des Gebührenstreitwerts nach der Neufassung des § 17 Abs. 1 Satz 1 GKG
Zudem dient § 17 GKG auch sozialen Zwecken; mit der Vorschrift soll eine Begrenzung des Wertes der geltend gemachten wiederkehrenden Leistungen erfolgen, um die anfallenden Gebühren nicht übermäßig in die Höhe zu treiben (OLG München, FamRZ 1997, 762;… Hartmann a. a. O.; vgl. auch OVG Saarlouis JurBüro 2000, 421). - FG Baden-Württemberg, 24.10.2000 - 9 K 205/00
Streitwertbemessung in Kindergeldsachen - Berücksichtigung familienbezogener …
Zweck dieser Vorschrift ist, aus sozialpolitischen Gründen die gerichtliche Durchsetzung derartiger Ansprüche dadurch zu erleichtern, dass der Streitwert eine vergleichsweise niedrige Bemessungsgrundlage findet (vgl. Urteil des Oberlandesgerichts -OLG- München vom 25. November 1996 26 UF 1197/96, Zeitschrift für das gesamte Familienrecht -FamRZ- 1997, 762 ;… Hartmann, Kostengesetze, 29. Aufl., § 17 GKG Rz. 2).
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| OLG Düsseldorf, 26.03.1996 - 4 U 237/94 |
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AKB § 12 Abs. 1 Ib
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