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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,6714
OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94 (https://dejure.org/1997,6714)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.03.1997 - 24 U 102/94 (https://dejure.org/1997,6714)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. März 1997 - 24 U 102/94 (https://dejure.org/1997,6714)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • unalex.eu

    Art. 4 EVÜ
    Verträge über dingliche Rechte an unbeweglichen Sachen

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erstrecken des Versicherungsschutzes der Feuerversicherung des Vermieters auf den Mieter; Bestehen eines Regressanspruchs der Feuerversicherung des Vermieters gegen den Mieter als Brandverursacher; Zurechnung der Brandverursachung durch den Geschäftsführer; ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1998, 1159
  • NZM 1998, 728
  • VersR 1999, 843
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 13.12.1995 - VIII ZR 41/95

    Annahme einer Haftungsbegrenzung des Wohnungsmieters bei anteiliger Zahlung der …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94
    Die Gebäudefeuerversicherung deckt als reine Sachversicherung regelmäßig nur das Interesse des Eigentümers an der Erhaltung der Sache, hingegen nicht das in dem Haftpflichtrisiko bestehende Sachersatzinteresse des Mieters, weil sie sonst in eine Haftpflichtversicherung umfunktioniert wurde (BGH ZIP 1996, 381, 382 mwN).

    Für einen solchen Fall hat der Bundesgerichtshof in seiner Entscheidung vom 13. Dezember 1995 die bis dahin offengelassene Frage zugunsten der Mieterseite beantwortet und eine stillschweigende Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit angenommen (BGH ZIP 1996, 381 ff), und dies auch für den Fall, daß der Mieter nur anteilige Kosten der Gebäudefeuerversicherung zu zahlen hat.

    Daß dem Mieter zusätzliche Kosten trotz Übernahme der Feuerversicherungsprämie der Vermieterin entstehen, ist nicht einzusehen (vgl. BGH ZIP 1996, 381, 383 unter II c aa a.E.).

    Diese Rechtsfolge leitet der Bundesgerichtshof aus dem Rechtsgedanken des § 61 VVG her, der für die vertragliche Haftungsfreistellung in der gewerblichen Kraftfahrzeugvermietung Vorbildcharakter hat (vgl. jüngst auch BGH ZIP 1996, 381, 383 unter Bezugnahme auf BGH NJW 1956, 1915 bei Schäden im Wohnraummietrecht, wenn der Mieter mit den Nebenkosten die Feuerversicherungsprämie mitbezahlt).

  • BGH, 18.05.1994 - XII ZR 188/92

    Darlegungs- und Beweislast bei Beschädigungen vermieteter Räume

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94
    Deshalb muß im Grundsatz die Beklagte beweisen, daß die eingetretene Veränderung nicht von ihr zu vertreten ist (vgl. BGH NJW 1994, 2019; BGHZ 66, 349).

    Eine Beweiserleichterung kommt aber regelmäßig dann den Geschädigten zugute, wenn - wie hier - bewiesen ist, daß die Schadensursache im Gefahrenkreis des Schädigers ihren Ursprung hat (vgl. BGH NJW 1994, 2019, 2020 f).

  • BGH, 01.10.1975 - VIII ZR 130/74

    Haftungsfreistellung und Beweislastumkehr bei Kfz.-Miete

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94
    Das hat der Bundesgerichtshof (NJW 1976, 44, 45) unter Aufgabe seiner früher abweichenden Auffassung (NJW 1974, 1236) für den Fall entschieden, in dem der Vermieter den Mieter des Kraftfahrzeugs (gegen besonderes Entgelt) von der Haftung freistellt, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Mieter aber die Beweislast dafür aufbürdet, daß er den Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich verursacht hatte.

    Würde es dem Mieter nach den allgemeinen Beweislastregeln (§ 548, 282 BGB) obliegen, den Beweis zu führen, daß er den Schaden nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat, würde das die Haftungsfreistellung praktisch aushöhlen und entwerten (BGH NJW 1976, 44, 45).

  • BGH, 13.01.1975 - VII ZR 56/72

    Ausbruch eines Feuers in einer Siloanlage - Freistellung von der Haftung für …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94
    Bereits in der Entscheidung vom 13. Januar 1975 (NJW 1975, 686 f) hat der Bundesgerichtshof befunden, für den Fall, daß eine Partei von der Haftung für eine bei ihr lagernde Sache insoweit befreit sein soll, als das Risiko üblicherweise von einem Versicherer übernommen wird, sei bei der Frage der Beweislast zu berücksichtigen, daß der Versicherer nur dann von der Verpflichtung zur Leistung frei werde, wenn er Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit des Versicherungsnehmers beweise.

    Mangels einer besonderen Vereinbarung könne er deshalb auch nicht beanspruchen, daß der Versicherungsnehmer ihn von seiner Beweislast befreie, die er diesem gegenüber zu tragen hätte (BGH NJW 1975, 686, 687).

  • BGH, 07.11.1985 - VII ZR 270/83

    Konkurrenz von werkvertraglichen und deliktischen Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94
    Vorrangige vertragliche Regelungen dürfen durch einen Anspruch aus unerlaubter Handlung wegen desselben Sachverhalts nicht ausgehöhlt werden (vgl. BGHZ 96, 221;… Palandt/Thomas, aaO, Einführung vor § 823 Rn. 4), und auch eine gesetzliche Beschränkung der vertraglichen Haftung auf bestimmte Schuldformen schließt eine strengere Haftung aus unerlaubter Handlung aus (…Palandt, aaO Rn. 9 mwN).
  • BGH, 14.04.1976 - VIII ZR 288/74

    Beweislast bei Mietzinsklage nach Zerstörung der Mietsache

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94
    Deshalb muß im Grundsatz die Beklagte beweisen, daß die eingetretene Veränderung nicht von ihr zu vertreten ist (vgl. BGH NJW 1994, 2019; BGHZ 66, 349).
  • BGH, 29.10.1956 - II ZR 64/56

    Haftung des Mieters und des Fahrers für die Beschädigung eines Mietwagens bei …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94
    Diese Rechtsfolge leitet der Bundesgerichtshof aus dem Rechtsgedanken des § 61 VVG her, der für die vertragliche Haftungsfreistellung in der gewerblichen Kraftfahrzeugvermietung Vorbildcharakter hat (vgl. jüngst auch BGH ZIP 1996, 381, 383 unter Bezugnahme auf BGH NJW 1956, 1915 bei Schäden im Wohnraummietrecht, wenn der Mieter mit den Nebenkosten die Feuerversicherungsprämie mitbezahlt).
  • BGH, 04.12.1985 - IVa ZR 130/84

    Brennenlassen einer Kerze - Grobe Fahrlässigkeit

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94
    Bei einem solchen Sachverhalt mag in der überwiegenden Zahl von Fällen der vorliegenden Art der Schluß geboten sein, daß das äußere Geschehen die Überzeugung von seiner Herbeiführung in einer nicht mehr entschuldbaren Weise begründen kann (vgl. BGH NJW-RR 1986, 705, 706).
  • BGH, 10.05.1996 - V ZR 154/95

    Vertragswirksamkeit trotz unwirksamer AGB

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94
    Schuldverträge, die ein Recht zur Nutzung eines Grundstücks (z. B. Miete) zum Gegenstand haben, unterliegen bei Fehlen einer Rechtswahl - wie hier - nach der Vermutung des Artikels 28 Abs. 3 EGBGB kraft engster Verbindung dem Recht am Lageort des Grundstücks (vgl. BGH NJW-RR 1996, 1034), sofern sich nicht aus der Gesamtheit der Umstände ergibt, daß der Vertrag engere Verbindungen mit einem anderen Staat aufweist (…vgl. Palandt/Heldrich, BGB, 56. Aufl., Art. 28 EGBGB Rn. 5 mwN).
  • BGH, 13.05.1974 - VIII ZR 32/73

    Schadensersatzpflicht aus einem Kfz-Mietvertrag bzw. aus unerlaubter Handlung - …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.03.1997 - 24 U 102/94
    Das hat der Bundesgerichtshof (NJW 1976, 44, 45) unter Aufgabe seiner früher abweichenden Auffassung (NJW 1974, 1236) für den Fall entschieden, in dem der Vermieter den Mieter des Kraftfahrzeugs (gegen besonderes Entgelt) von der Haftung freistellt, in den allgemeinen Geschäftsbedingungen dem Mieter aber die Beweislast dafür aufbürdet, daß er den Schaden weder grob fahrlässig noch vorsätzlich verursacht hatte.
  • OLG Celle, 22.01.2009 - 13 W 135/08

    Zur Unverzüglichkeit einer Gegendarstellung

    Dem gegenüber schließt sich der erkennende Senat der überwiegenden Auffassung in Rechtsprechung und Literatur an, wonach die sofortige Beschwerde gegen die Zurückweisung des Antrags auf Arrest oder Erlass einer einstweiligen Verfügung nach § 569 Abs. 3 Nr. 1 i. V. m. § 78 Abs. 5 ZPO nicht dem Anwaltszwang unterliegt (OLG Celle Nds. Rpfl. 1996, 124. KG, GRUR 1991, 944, 945. OLG Köln, NJW-RR 1988, 254, 255. OLG Karlsruhe, GRUR 1993, 697 und OLGR 1998, 130.
  • OLG Hamm, 28.10.2005 - 30 U 106/05

    Kein Regressanspruch des privathaftpflichtversicherten Gewerberaummieters gegen …

    Diese auf einen Lösungsansatz des Reichsgerichts [RGZ 122, 292, 294] gegründete, früher vor allem vom VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs [BGHZ 131, 288 = VersR 1996, 320 = NJW 1996, 715] für den Mieterregress des Sachversicherers vertretene, mietvertragliche oder haftungsrechtliche Lösung, der seinerzeit die Obergerichte weitgehend gefolgt sind [OLG Saarbrücken OLGR 1997, 77; OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1159 = NZM 1998, 728; OLG Hamm VersR 1999, 843 = NZM 1998, 728 und OLG Celle NJW-RR 1998, 728 = NZM 1998, 731; a.A. LG Köln VersR 1999, 183; VersR 1999, 184], ist vornehmlich im Schrifttum auf unterschiedliche Kritik gestoßen [Nachw. in BGHZ 145, 393, 396 f.].
  • OLG Dresden, 24.04.2003 - 4 U 193/03

    Leistungsfreiheit wegen grobfahrlässiger Schadensherbeiführung: Wohnungsbrand …

    Dagegen liegt nur einfache Fahrlässigkeit vor, wenn von mehreren brennenden Kerzen eine versehentlich nicht gelöscht (vgl. BGH VersR 1986, 254) bzw. nach Niederbrennen oder Löschen ohne eingehende Prüfung unbeaufsichtigt zurückgelassen wird (OLG Düsseldorf NJW-RR 1998, 1159, 1160).
  • OLG Karlsruhe, 07.02.2022 - 6 W 39/21

    Statthaftigkeit einer sofortigen Beschwerde gegen die im Aufhebungsverfahren …

    Dies gilt dann, wenn der Aufhebungsantrag in erster Instanz (zuletzt) allein gegen die Kostenentscheidung des Anordnungsverfahrens gerichtet war (OLG Köln, GRUR 1985, 458, 459; OLG Hamm, WRP 1993, 254, 255; OLG Schleswig, NJW-RR 1995, 896;… OLG Saarbrücken, OLGR 2009, 708 [juris Rn. 18];… dahin neigend auch Gloy/Loschelder/Erdmann, Handbuch des Wettbewerbsrechts, 4. Aufl., § 108 Rn. 15; aA OLG Hamburg, GRUR 1979, 190; OLGR 1998, 130 [juris Rn. 9]; KG…, Urteil vom 16. August 1988 - 5 U 3231/88, juris Rn. 46;… MünchKommUWG/Schlingloff, 2. Aufl., § 12 Rn. 543;… Thümmel in Wieczorek/Schütze, ZPO, 5. Aufl., § 927. Rn. 18;… Voß in Cepl/Voß, Prozesskommentar zum Gewerblichen Rechtsschutz, 2. Aufl., ZPO, § 927 Rn. 22;… wohl auch Köhler/Feddersen in Köhler/Bornkamm/Feddersen, UWG, 40. Aufl. § 12 Rn. 2.59), und ebenso, wenn im Verfahren nach § 927 ZPO sowohl über die Aufhebung der Sachentscheidung als auch über die Änderung der Kostenentscheidung des Anordnungsverfahrens entschieden wurde, gleich ob hinsichtlich der Sachentscheidung durch Teilanerkenntnisurteil, also nur hinsichtlich der Kosten des Anordnungsverfahrens streitig (…vgl. OLG Stuttgart, JurBüro 2015, 308 [juris Rn. 4 ff]) oder insgesamt streitig (vgl. OLG Hamm NJW-RR 1990, 1214;… OLG Schleswig, SchlHA 2016, 355 [juris Rn. 7]; insoweit aA OLG Köln, GRUR 1985, 458, 459; KG, NJW-RR 1987, 381).
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