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Weitere Entscheidung unten: OLG Bremen, 30.12.1997

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 12.09.1997 - 20 W 374/95   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,10501
OLG Frankfurt, 12.09.1997 - 20 W 374/95 (https://dejure.org/1997,10501)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12.09.1997 - 20 W 374/95 (https://dejure.org/1997,10501)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 12. September 1997 - 20 W 374/95 (https://dejure.org/1997,10501)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Vergütungsanspruch eines Nachlasspflegerin

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (11)

  • BayObLG, 20.09.1993 - 1Z BR 19/93

    Zur Beendigung einer Nachlaßpflegschaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.1997 - 20 W 374/95
    Ist der Nachlaßpfleger - wie hier die Beteiligte zu 2) - mit Rücksicht auf seinen Beruf bestellt worden, erfordert es der Grundsatz der Billigkeit, bei der Festsetzung der Vergütung wohlwollend zu verfahren (BayObLGZ 1993, 325/327 = FamRZ 1994, 266 = Rpfleger 1994, 165;… Leipold in MünchKommBGB 3. Aufl. § 1960 Rn. 62).

    Es entspricht allgemeiner Meinung in der Rechtsprechung und im rechtswissenschaftlichen Schrifttum, daß im Verfahren zur Bewilligung der Vergütung dem Einwand keine Bedeutung zukommt, der Nachlaßpfleger habe seine Geschäfte mangelhaft geführt, weil die Vergütung keine vertragsmäßige Gegenleistung, sondern nur die Entschädigung für die im fremden Interesse auf gewandte Mühe und Zeit Versäumnis unter Berücksichtigung auch der Haftungsrisiken darstellt (OLG Düsseldorf Rpfleger 1978, 410; KG OLGZ 1988, 281; OLG Köln FamRZ 1991, 483 [OLG Köln 10.12.1990 - 2 Wx 51/90]; BayObLGZ 1993, 325/327 = aaO;… Leipold in MünchKommBGB aaO Rn. 63, Palandt/Edenhofer aaO Rn. 27, je zu § 1960;… Lange/Kuchinke Lehrbuch des Erbrechts 4. Aufl. § 38 IV 4 i = S. 942).

  • OLG Köln, 10.12.1990 - 2 Wx 51/90

    Beschwerde gegen den Kostenansatz eines Nachlasspflegers wegen der Anfechtung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.1997 - 20 W 374/95
    Es entspricht allgemeiner Meinung in der Rechtsprechung und im rechtswissenschaftlichen Schrifttum, daß im Verfahren zur Bewilligung der Vergütung dem Einwand keine Bedeutung zukommt, der Nachlaßpfleger habe seine Geschäfte mangelhaft geführt, weil die Vergütung keine vertragsmäßige Gegenleistung, sondern nur die Entschädigung für die im fremden Interesse auf gewandte Mühe und Zeit Versäumnis unter Berücksichtigung auch der Haftungsrisiken darstellt (OLG Düsseldorf Rpfleger 1978, 410; KG OLGZ 1988, 281; OLG Köln FamRZ 1991, 483 [OLG Köln 10.12.1990 - 2 Wx 51/90];… BayObLGZ 1993, 325/327 = aaO;… Leipold in MünchKommBGB aaO Rn. 63, Palandt/Edenhofer aaO Rn. 27, je zu § 1960;… Lange/Kuchinke Lehrbuch des Erbrechts 4. Aufl. § 38 IV 4 i = S. 942).
  • KG, 23.02.1988 - 1 W 2017/87

    Vergütung; Vergütungsanspruch; Pfleger; Vormund; Geschäftsführung; Mangelhaft

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.1997 - 20 W 374/95
    Es entspricht allgemeiner Meinung in der Rechtsprechung und im rechtswissenschaftlichen Schrifttum, daß im Verfahren zur Bewilligung der Vergütung dem Einwand keine Bedeutung zukommt, der Nachlaßpfleger habe seine Geschäfte mangelhaft geführt, weil die Vergütung keine vertragsmäßige Gegenleistung, sondern nur die Entschädigung für die im fremden Interesse auf gewandte Mühe und Zeit Versäumnis unter Berücksichtigung auch der Haftungsrisiken darstellt (OLG Düsseldorf Rpfleger 1978, 410; KG OLGZ 1988, 281; OLG Köln FamRZ 1991, 483 [OLG Köln 10.12.1990 - 2 Wx 51/90];… BayObLGZ 1993, 325/327 = aaO;… Leipold in MünchKommBGB aaO Rn. 63, Palandt/Edenhofer aaO Rn. 27, je zu § 1960;… Lange/Kuchinke Lehrbuch des Erbrechts 4. Aufl. § 38 IV 4 i = S. 942).
  • OLG Frankfurt, 23.11.1992 - 20 W 305/91

    Ermessensentscheidung und pflichtgemäße Ermessensausübung eines Gerichts

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.1997 - 20 W 374/95
    Dagegen unterliegen Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Entscheidung der Tatsacheninstanzen nicht der Nachprüfung durch das Gericht der weiteren Beschwerde (Senat in 20 W 305/91 vom 23.11.1992 = OLGZ 1993, 257 = NJW-RR 1993, 266 = FamRZ 1993, 603 = Rpfleger 1993, 200 = JurBüro 1993, 104 = OLG-Report Frankfurt am Main 1993, 69; BayObLG FamRZ 1994, 590; OLG Zweibrücken Rpfleger 1995, 301; KG Rpfleger 1995, 356).
  • OLG Köln, 22.04.1994 - 19 U 122/93

    Vergütung des Nachlasspflegers

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.1997 - 20 W 374/95
    Das Oberlandesgericht Köln wies die gegen dieses Urteil gerichtete Berufung des Beteiligten zu 1) durch Urteil vom 22.04.1994 (19 U 122/93) zurück (Bd. V Bl. 1218 - 1226).
  • KG, 15.11.1994 - 1 W 3454/94

    Vergütungsanspruch des Nachlasspflegers bei Mittellosigkeit des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.1997 - 20 W 374/95
    Dagegen unterliegen Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Entscheidung der Tatsacheninstanzen nicht der Nachprüfung durch das Gericht der weiteren Beschwerde (Senat in 20 W 305/91 vom 23.11.1992 = OLGZ 1993, 257 = NJW-RR 1993, 266 = FamRZ 1993, 603 = Rpfleger 1993, 200 = JurBüro 1993, 104 = OLG-Report Frankfurt am Main 1993, 69; BayObLG FamRZ 1994, 590; OLG Zweibrücken Rpfleger 1995, 301; KG Rpfleger 1995, 356).
  • BayObLG, 05.10.1993 - 1Z BR 39/93

    Bewilligung einer Vergütung für den Nachlasspfleger; Ermessen des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.1997 - 20 W 374/95
    Dagegen unterliegen Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Entscheidung der Tatsacheninstanzen nicht der Nachprüfung durch das Gericht der weiteren Beschwerde (Senat in 20 W 305/91 vom 23.11.1992 = OLGZ 1993, 257 = NJW-RR 1993, 266 = FamRZ 1993, 603 = Rpfleger 1993, 200 = JurBüro 1993, 104 = OLG-Report Frankfurt am Main 1993, 69; BayObLG FamRZ 1994, 590; OLG Zweibrücken Rpfleger 1995, 301; KG Rpfleger 1995, 356).
  • BayObLG, 29.09.1988 - BReg. 3 Z 99/88

    Verwirkung; Beschwerderecht; Rechtsmittel; Erstbeschwerde; Festsetzung; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.1997 - 20 W 374/95
    Soweit die Beteiligte zu 2) für die Führung des Rechtsstreits 20 O 266/89 LG Köln und für die Vertretung der unbekannten Erben in dem Zwangsversteigerungsverfahren 7 K 119/84 AG Offenbach - beide Verfahren gehörten zum Wirkungskreis der Nachlaßpflegschaft - Gebühren nach der BRAGO als Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 und 3 BGB) gefordert und auf Grund des rechtskräftigen Urteils des Landgerichts Köln vom 31.03.1993 erhalten hat, wurde dies vom Landgericht ersichtlich in der Form berücksichtigt, daß Leistung und Zeitaufwand der Beteiligten zu 2) in diesen Verfahren als Aufwendungsersatz abgegolten sind und bei der Bemessung der Vergütung nach § 1836 BGB außer Betracht zu bleiben haben (BayObLG NJW-RR 1986, 497 und 1989, 136 = FamRZ 1989, 214; BayObLG Rpfleger 1994, 336 Ls;… Palandt/Edenhofer aaO § 1960 Rn. 26)., Dies schließt jedoch nicht aus, daß die Beteiligte zu 2) für diejenigen Tätigkeiten, für die sie keinen Aufwendungsersatz verlangt hat, eine Vergütung beanspruchen kann (…vgl. Leipold in MünchKommBGB aaO § 1960 Rn. 65;… Palandt/Diederichsen aaO § 1835 Rn. 2).
  • OLG Zweibrücken, 10.11.1994 - 3 W 155/94

    Entscheidung über die Festsetzung der Vergütung eines Nachlasspflegers; Vergütung …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.1997 - 20 W 374/95
    Dagegen unterliegen Angemessenheit und Zweckmäßigkeit der Entscheidung der Tatsacheninstanzen nicht der Nachprüfung durch das Gericht der weiteren Beschwerde (Senat in 20 W 305/91 vom 23.11.1992 = OLGZ 1993, 257 = NJW-RR 1993, 266 = FamRZ 1993, 603 = Rpfleger 1993, 200 = JurBüro 1993, 104 = OLG-Report Frankfurt am Main 1993, 69; BayObLG FamRZ 1994, 590; OLG Zweibrücken Rpfleger 1995, 301; KG Rpfleger 1995, 356).
  • BayObLG, 23.09.1993 - 3Z BR 221/93

    Betreuer; Rechtsanwalt; Vermögender Betroffener; Leistung; Beruf; …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 12.09.1997 - 20 W 374/95
    Soweit die Beteiligte zu 2) für die Führung des Rechtsstreits 20 O 266/89 LG Köln und für die Vertretung der unbekannten Erben in dem Zwangsversteigerungsverfahren 7 K 119/84 AG Offenbach - beide Verfahren gehörten zum Wirkungskreis der Nachlaßpflegschaft - Gebühren nach der BRAGO als Aufwendungsersatz (§ 1835 Abs. 1 und 3 BGB) gefordert und auf Grund des rechtskräftigen Urteils des Landgerichts Köln vom 31.03.1993 erhalten hat, wurde dies vom Landgericht ersichtlich in der Form berücksichtigt, daß Leistung und Zeitaufwand der Beteiligten zu 2) in diesen Verfahren als Aufwendungsersatz abgegolten sind und bei der Bemessung der Vergütung nach § 1836 BGB außer Betracht zu bleiben haben (BayObLG NJW-RR 1986, 497 und 1989, 136 = FamRZ 1989, 214; BayObLG Rpfleger 1994, 336 Ls;… Palandt/Edenhofer aaO § 1960 Rn. 26)., Dies schließt jedoch nicht aus, daß die Beteiligte zu 2) für diejenigen Tätigkeiten, für die sie keinen Aufwendungsersatz verlangt hat, eine Vergütung beanspruchen kann (…vgl. Leipold in MünchKommBGB aaO § 1960 Rn. 65;… Palandt/Diederichsen aaO § 1835 Rn. 2).
  • BayObLG, 30.01.1986 - BReg. 3 Z 136/85

    Bewilligung einer Vergütung nach § 1836 BGB

  • OLG Frankfurt, 22.01.2019 - 20 W 316/16

    Zu den Voraussetzungen einer Verwirkung des Vergütungsanspruchs eines …

    Die Rechtsprechung ist mittlerweile zu Recht der einhelligen Auffassung, dass im Vergütungsverfahren des Nachlasspflegers bzw. gesetzlichen Betreuers Gegenansprüche, die darauf gestützt werden, das jeweilige Amt sei mangelhaft geführt worden, nicht zu berücksichtigen sind, sondern entweder in einem Verfahren vor dem Prozessgericht geltend gemacht werden müssen oder als Einwendungen mit der Vollstreckungsgegenklage nach § 767 ZPO (vgl. u.a. BGH, Beschluss vom 11.04.2012, Az. XII ZB 459/10; OLG Düsseldorf, Beschluss vom 21.04.2010, Az. 3 Wx 7/10 und 08.07.2013, Az. 25 Wx 29/13; Kammergericht Berlin, Beschluss vom 10.07.2007, Az. 1 W 454/03, jeweils zitiert nach juris; so auch bereits Senat, Beschluss vom 12.09.1997, Az. 20 W 374/95, zitiert nach juris …und Beschluss vom 25.04.2017, a.a.O.).
  • OLG Frankfurt, 10.03.2023 - 20 W 226/21

    Zur Nachlasspflegervergütung bei vermögendem Nachlass

    Weiterhin ist die Rechtsprechung mittlerweile zu Recht der einhelligen Auffassung, dass im Vergütungsverfahren des Nachlasspflegers (so wie auch bei dem gesetzlichen Betreuer) Gegenansprüche/Einwendungen, die darauf gestützt werden, das jeweilige Amt sei mangelhaft geführt worden, grundsätzlich nicht zu berücksichtigen sind, sondern entweder in einem Verfahren vor dem Prozessgericht geltend gemacht werden müssen oder als Einwendungen mit der Vollstreckungsabwehrklage nach § 767 ZPO (vgl. u.a. Bundesgerichtshof, Beschluss vom 11.04.2012, Az. XII ZB 459/10, Oberlandesgericht Düsseldorf, Beschlüsse vom 21.04.2010, Az. 3 Wx 7/10, und vom 08.07.2013, Az. 25 Wx 29/13, Kammergericht Berlin, Beschluss vom 10.07.2007, Az. 1 W 454/03, jeweils zitiert nach juris; so auch bereits Senat, Beschlüsse vom 12.09.1997, Az. 20 W 374/95, zitiert nach juris…, vom 25.04.2017, a. a. O., und vom 22.01.2019, Az. 20 W 316/16, zitiert nach juris).
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Rechtsprechung
   OLG Bremen, 30.12.1997 - 2 W 133/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,22233
OLG Bremen, 30.12.1997 - 2 W 133/97 (https://dejure.org/1997,22233)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30.12.1997 - 2 W 133/97 (https://dejure.org/1997,22233)
OLG Bremen, Entscheidung vom 30. Dezember 1997 - 2 W 133/97 (https://dejure.org/1997,22233)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Offenbare Unrichtigkeit eines Kostenfestsetzungsbeschlusses; Entscheidung über die Kosten eines Verfahrens; Versehentliche Abweichung der gerichtlichen Willenserklärung von der Willensbildung; Quotelung der tatsächlich angefallenen Kosten

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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