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Weitere Entscheidung unten: OLG Oldenburg, 23.04.1997

Rechtsprechung
   OLG Köln, 20.03.1998 - 16 Wx 27/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6305
OLG Köln, 20.03.1998 - 16 Wx 27/98 (https://dejure.org/1998,6305)
OLG Köln, Entscheidung vom 20.03.1998 - 16 Wx 27/98 (https://dejure.org/1998,6305)
OLG Köln, Entscheidung vom 20. März 1998 - 16 Wx 27/98 (https://dejure.org/1998,6305)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Einberufung einer Eigentümerversammlung durch einen zurückgetretenen Verwalter; Verlust der Organstellung eines Verwalters mit Kündigung des Verwaltervertrages

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZM 1998, 920
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (3)

  • OLG Hamm, 13.01.1992 - 15 W 13/91

    Anfechtbarkeit der Verwalterbestellung wegen eines Einberufungsmangels

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.1998 - 16 Wx 27/98
    Rn. 7 Soweit die überwiegende Rechtsprechung dem Verwalter, dessen Wahl später im Beschlußanfechtungsverfahren gem. § 23 Abs. 4 WEG für ungültig erklärt wird, noch ein Einberufungsrecht zuspricht (so z.B. OLG Hamm, NJW-RR 92, 722; BayObLG, …
  • BGH, 08.05.1972 - II ZR 96/70

    Abfindung eines ausgeschlossenen Gesellschafters - Erklärung der Nichtigkeit …

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.1998 - 16 Wx 27/98
    Die Vermutung wäre zu widerlegen; bei vernünftiger Betrachtung dürfte ein Einfluß des Fehlers auf das Abstimmungsergebnis unter keinen Umständen in Betracht kommen (BGH NJW 72, 1320; Senat vom 9.1.1996, WE 96, 311 ; OLG Hamm WE 96, 33 je m.w.N.).
  • BayObLG, 21.10.1981 - BReg. 2 Z 75/80

    Zulässigkeitsvoraussetzungen des Wohnungseigentumsverfahrens nach § 43 Abs. 1 Nr. …

    Auszug aus OLG Köln, 20.03.1998 - 16 Wx 27/98
    In Fortführung seiner Rechtsprechung (vgl. Beschluß d. Senats vom 9.1.1996, WE 96, 311) folgt der Senat der überwiegend vertretenen Meinung, daß auf diese Weise zustande gekommene Beschlüsse zwar rechtswidrig, jedoch nicht nichtig sind (vgl. z.B. BayObLG MDR 82, 323; OLG Frankfurt OLGE 85, 142; KG OLGE 90, 421 sowie weitere Nachweise bei OLG Köln WE 96, 311).
  • AG Nürnberg, 30.10.2019 - 244 C 8212/18

    Keine Beschlusskompetenz von Untergemeinschaften einer Mahrhausanlage zur …

    Allein die Mitteilung des eindeutigen Abstimmungsergebnisses ist nach oben Gesagtem nicht ausreichend (vgl. auch OLG Köln in NZM 1998, 920, 921) Darüber hinaus lasst sich die Kausalität vorliegend auch deshalb nicht ausschließen, da nicht absehbar ist, ob bei einer Einladung zu der Eigentümerversammlung durch einen Berechtigten, bereits eine andere Tagesordnung angesetzt bzw. die vorgesehenen Punkte auch in der Eigentumerversammlung anders dargestellt worden waren.

    Dies kann ohne Weiteres Einfluss auf das Abstimmungsergebnis haben (vgl. OLG Köln in NZM 1998, 920, 921 a E) Daher steht vorliegend nicht mit Sicherheit fest, dass der Beschluss bei Einberufung der Versammlung durch den berechtigten Dritten in derselben Weise gefasst worden wäre.

  • AG Essen, 02.04.2022 - 196 C 124/21

    § 6 COVMG lässt das Verwalteramt nach Niederlegung nicht wieder aufleben

    Ist der Verwalter noch im Zeitpunkt der Ladung, aber nicht mehr zum Zeitpunkt der Versammlung im Amt, ist die Ladung ordnungsmäßig (OLG Köin NZM 1998, 920).

    Ein nicht wirksam bestellter, nicht mehr bestellter (BayObLG NJW-RR 1992, 9"10; OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 315) oder vor der Einladung abberufener Verwalter ist hingegen nicht zur Einberufung berechtigt; auch dann nicht, wenn auf der Versammlung über seine erneute Bestellung beschlossen werden soll (OLG Köln NZM 1998, 920) oder der Vorsitzende des Verwaltungsbeirates mit der Ladung einverstanden war (BayObLG NJW-RR 1992, 910 (911)).

    Werden auf einer vom ,,Nicht-mehr-VerwaIter" einberufenen Versammlung Beschlüsse festgestellt und verkündet, leiden diese unter einem formellen Beschlussmangel und sind anfechtbar (OLG Köln OLGR 1998, 241 ; OLG Hamm WE I 993, 24 (25); KG OLGZ 1990, 421 BayObLG …

  • AG Essen, 04.02.2022 - 196 C 142/21

    Verwalter darf nach Ablauf seiner Bestellzeit keine Eigentümerversammlung …

    Ist der Verwalter noch im Zeitpunkt der Ladung, aber nicht mehr zum Zeitpunkt der Versammlung im Amt, ist die Ladung ordnungsmäßig (OLG Köin NZM 1998, 920).

    Ein nicht wirksam bestellter, nicht mehr bestellter (BayObLG NJW-RR 1992, 9"10; OLG Stuttgart NJW-RR 1986, 315) oder vor der Einladung abberufener Verwalter ist hingegen nicht zur Einberufung berechtigt; auch dann nicht, wenn auf der Versammlung über seine erneute Bestellung beschlossen werden soll (OLG Köln NZM 1998, 920) oder der Vorsitzende des Verwaltungsbeirates mit der Ladung einverstanden war (BayObLG NJW-RR 1992, 910 (911)).

    Werden auf einer vom ,,Nicht-mehr-VerwaIter" einberufenen Versammlung Beschlüsse festgestellt und verkündet, leiden diese unter einem formellen Beschlussmangel und sind anfechtbar (OLG Köln OLGR 1998, 241 ; OLG Hamm WE I 993, 24 (25); KG OLGZ 1990, 421 BayObLG …

  • OLG Köln, 04.09.2002 - 16 Wx 114/02

    Gerichtliche Bestellung eines WEG -Notverwalters

    Dahinstehen kann deshalb hier, ob zudem das Vorhandensein eines wirksamen Verwaltervertrages konstitutive Voraussetzung zur Erlangung dieser Organstellung ist (…so die herrschende Meinung, z.B. Bärmann/Pick/Merle, WEG, § 26 Rn. 25 und 192 mwN; Senat OLGR 98, 241).
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Rechtsprechung
   OLG Oldenburg, 23.04.1997 - 2 U 5/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1997,13100
OLG Oldenburg, 23.04.1997 - 2 U 5/97 (https://dejure.org/1997,13100)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23.04.1997 - 2 U 5/97 (https://dejure.org/1997,13100)
OLG Oldenburg, Entscheidung vom 23. April 1997 - 2 U 5/97 (https://dejure.org/1997,13100)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 55 Abs. 2 HOAI; § 326 Abs. 1 BGB
    Voraussetzungen für die Kündigung eines Ingenieurvertrags durch den Arbeitgeber aus wichtigem Grund bei mängelbedingtem Leistungsverzug des Arbeitnehmers; Begriff des "wichtigen Grundes"; Notwendigkeit einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Vorliegen eines ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen für die Kündigung eines Ingenieurvertrags durch den Arbeitgeber aus wichtigem Grund bei mängelbedingtem Leistungsverzug des Arbeitnehmers; Begriff des "wichtigen Grundes"; Notwendigkeit einer Fristsetzung mit Ablehnungsandrohung bei Vorliegen eines ...

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Kündigung eines Architektenvertrages: Wann liegt ein wichtiger Grund vor? (IBR 1998, 444)

 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • BGH, 10.10.1996 - VII ZR 250/94

    Wirksamkeit der formularmäßigen Festlegung ersparter Aufwendungen im Falle …

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.04.1997 - 2 U 5/97
    Ein wichtiger Grund liegt nur vor, wenn einem Vertragsteil die Fortsetzung des Vertrags unter Berücksichtigung aller Umstände des Einzelfalls und Abwägung der Interessen beider Parteien nicht zugemutet werden kann (BGH ZfBR 1997, 36;… Locher/Koeble/Frik, HOAI, 7. Aufl., Einl. Rn. 145, 146;… Pott/Dahlhoff, HOAI, 7. Aufl., § 5 Rn. 13 b;… Werner/Pastor, Der Bauprozess, 8. Aufl., Rn. 945).

    Zwar kann eine derartige Regelung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen gegen § 11 Nr. 5 b und § 10 Nr. 7 AGBG verstoßen (BGH ZfBR 1997, 36 ff), da sie den Auftraggeber unangemessen benachteiligt.

  • BGH, 06.02.1975 - VII ZR 244/73

    Nachschieben eines Kündigungsgrundes

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.04.1997 - 2 U 5/97
    Ein solches wird etwa bei einem groben Vertragsbruch z.B. durch "Provisionskungelei" mit Handwerkern angenommen (BGH NJW 1977, 1915) oder bei einer gröblichen Gefährdung des Vertragszwecks durch schwere Mängel der erbrachten Leistungen (BGH NJW 1975, 825).
  • BGH, 31.03.1977 - VII ZR 186/74

    Rechte des Bauherrn bei Annahme von Provision durch den Architekten

    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.04.1997 - 2 U 5/97
    Ein solches wird etwa bei einem groben Vertragsbruch z.B. durch "Provisionskungelei" mit Handwerkern angenommen (BGH NJW 1977, 1915) oder bei einer gröblichen Gefährdung des Vertragszwecks durch schwere Mängel der erbrachten Leistungen (BGH NJW 1975, 825).
  • OLG München, 16.01.1990 - 9 U 4275/89
    Auszug aus OLG Oldenburg, 23.04.1997 - 2 U 5/97
    Entstehen insoweit Kontroversen zwischen den Parteien, hat der Bauherr grundsätzlich sein Missfallen an den Leistungen des Auftragnehmers zum Ausdruck zu bringen; ein wichtiger Grund zur Kündigung kann in der Regel nur bei schweren Planungsfehlern angenommen werden oder im Fall einer Weigerung des Auftragnehmers, auf die Wünsche des Bauherrn einzugehen (OLG München, BauR 1991, 650, 652 [OLG München 16.01.1990 - 9 U 4275/89]; OLG Düsseldorf BauR 1992, 679).
  • OLG Köln, 25.02.2002 - 11 W 10/02

    Unzulässige Streitwertbeschwerde

    Eine Beschwerde, die sich gegen die Festsetzung des Zuständigkeitsstreitwerts zur Bestimmung der sachlichen Zuständigkeit richtet, ist unzulässig (OLG Köln, OLGR 1997, 150; 1999, 322; OLG Düsseldorf, OLGR 1994, 275; OLG München, OLGR 1998, 241, 242; KG, KGR 1996, 55; jeweils mit weiteren Nachweisen).
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