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Rechtsprechung
   OLG München, 13.07.1998 - 12 WF 966/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5895
OLG München, 13.07.1998 - 12 WF 966/98 (https://dejure.org/1998,5895)
OLG München, Entscheidung vom 13.07.1998 - 12 WF 966/98 (https://dejure.org/1998,5895)
OLG München, Entscheidung vom 13. Juli 1998 - 12 WF 966/98 (https://dejure.org/1998,5895)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen Teilentscheidungen zur elterlichen Sorge; Statthaftigkeit der sofortigen Beschwerde gegen die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Übertragung der elterlichen Sorge im Eilverfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1353
  • FamRZ 1999, 111
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (1)

  • BGH, 09.06.1998 - VI ZR 238/97

    Zur Schadensersatzhaftung des Importeurs von Feuerwerkskörpern wegen fehlender …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
  • OLG Dresden, 15.10.2002 - 10 UF 433/02

    Rechtstellung des mitsorgeberechtigten Elternteils; Zustimmungsbedürftigkeit …

    Denn ein Schulwechsel ist keine Angelegenheit des täglichen Lebens, das heißt, keine Angelegenheit, die häufig vorkommt und die keine schwer abzuändernden Auswirkungen auf die Entscheidung des Kindes hat (so die Legaldefinition in § 1687 Abs. 1 Satz 3 BGB ), für die dem Elternteil, bei dem sich das Kind mit Einwilligung des anderen Elternteils gewöhnlich aufhält, auch bei fortbestehender gemeinsamer Sorge nach § 1687 Abs. 1 Satz 2 BGB die alleinige Entscheidungsbefugnis zusteht (ebenso: OLG München MDR 1998, 1353 ;… Palandt-Diederichsen, BGB , 61. Auflage, § 1687 Rdnr.7; Soiné, Die Sorge mit dem Alltag: Angelegenheiten von erheblicher Bedeutung und "Alltagssorge", FF 2000, 44).
  • OVG Thüringen, 19.04.2002 - 3 EO 55/00

    Bürgerliches Recht; Sozialrecht; Vertretungsmacht der Pflegeperson; Pflegeperson; …

    Die Rechtshandlungen stehen auf der gleichen Stufe wie etwa der Schulwechsel eines Kindes (vgl. OLG München, Beschluss vom 13. Juli 1998 - 12 WF 966/98 - FuR 1998, 269 = FamRZ 1999, 101).
  • OLG Nürnberg, 09.09.2010 - 11 WF 972/10

    Übertragung der elterlichen Sorge im Verfahren der einstweiligen Anordnung: …

    Rn. 12 Für die Übertragung der (gesamten) elterlichen Sorge auf einen Elternteil gemäß § 1671 Abs. 2 Nr. 2 BGB besteht ein (dringendes) Regelungsbedürfnis nur ganz ausnahmsweise (…Zöller/Feskorn, ZPO, 28. Aufl., § 49 Rn. 16;… Schulte-Bunert/Weinreich/Schwonberg, FamFG, 2. Aufl., § 49 Rn. 26; s. a. OLG München FamRZ 1999, 111).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 04.01.2022 - 19 B 1431/21

    Rechtswirksamkeit der Mandatsniederlegung eines Rechtsanwalts im Anwaltsprozess; …

    Rn. 9 OLG Schleswig, Beschluss vom 7. Dezember 2010 - 10 UF 186/10 -, NJW-RR 2011, 581, juris, Rn. 22 m. w. N.; OLG München, Beschluss vom 13. Juli 1998 - 12 WF 966/98 -, FamRZ 1999, 111, juris, Rn. 4; vgl. auch BVerfG, Kammerbeschluss vom 4. Dezember 2002 - 1 BvR 1870/02 -, NJW 2003, 1031, juris, Rn. 6 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 28. Januar 2008 - 19 B 2010/07 und 19 E 1278/07 -, NWVBl. 2008, 308, juris, Rn. 13.
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 30.07.1998 - 14 U 209/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,8132
OLG Celle, 30.07.1998 - 14 U 209/97 (https://dejure.org/1998,8132)
OLG Celle, Entscheidung vom 30.07.1998 - 14 U 209/97 (https://dejure.org/1998,8132)
OLG Celle, Entscheidung vom 30. Juli 1998 - 14 U 209/97 (https://dejure.org/1998,8132)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    Verjährung eines Werkunternehmeranspruchs; Erteilung einer (prüffähigen) Rechnung als Fälligkeitsvoraussetzung; Abnahme

  • Wolters Kluwer

    Verjährung eines Werkunternehmeranspruchs; Erteilung einer (prüffähigen) Rechnung als Fälligkeitsvoraussetzung; Abnahme

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1476
  • MDR 1998, 1476 (Volltext mit red. LS)
  • BauR 1999, 283
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • OLG Celle, 09.07.1985 - 16 U 216/84

    Parteifähigkeit einer durch den Antrag auf Eröffnung des Konkursverfahrens …

    Auszug aus OLG Celle, 30.07.1998 - 14 U 209/97
    Bei einem BGB-Werkvertrag wird der Werklohn mit der Abnahme fällig, ohne daß es der Erteilung einer Rechnung bedarf (beispielhaft: OLG Celle, NJW 1986, 327 [OLG Celle 09.07.1985 - 16 U 216/84]).
  • BFH, 08.09.2005 - IV R 40/04

    Zeitpunkt der Gewinnrealisierung bei zu erstellenden Eigentumswohnungen

    Zur Gewinnrealisierung kommt es auch dann, wenn unwesentliche Arbeiten am Gemeinschaftseigentum wie Außenputz und Außenanlagen noch nicht fertiggestellt sind (vgl. OLG Celle, Urteil vom 30. Juli 1998 14 U 209/97, MDR 1998, 1476).
  • LG Magdeburg, 16.12.2016 - 2 O 1326/15

    Werkvertrag: Verjährung von Gewährleistungsansprüchen

    Durch den Einzug und die anschließende Nutzung haben die Kläger deutlich zum Ausdruck gebracht, dass sie sich in der Lage fühlten, das ihnen übergebene Objekt bestimmungsgemäß zu Wohnzwecken zu nutzen (vgl. dazu OLG Hamm vom 23.08.1994, Az.: 26 U 60/94 / OLG Celle vom 30.07.1998, Az.: 14 U 209/97; jeweils zitiert nach juris).
  • OLG Hamburg, 10.03.2004 - 4 U 105/01

    Fehlende Detailplanung: Schadensersatzpflicht!

    Im Übrigen ist angesichts der jahrelangen Nutzung des fertiggestellten Bauwerks die konkludente Abnahme des Bauwerks und damit auch der Architektenleistung anzunehmen (vgl. OLG Celle MDR 1998, 1476), so dass die Darlegungs- und Beweislast für Mängel bei den Beklagten liegt.
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 10.02.1998 - 9 U 174/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5316
OLG Köln, 10.02.1998 - 9 U 174/97 (https://dejure.org/1998,5316)
OLG Köln, Entscheidung vom 10.02.1998 - 9 U 174/97 (https://dejure.org/1998,5316)
OLG Köln, Entscheidung vom 10. Februar 1998 - 9 U 174/97 (https://dejure.org/1998,5316)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de

    Versicherung Kaskoversicherung Aufklärungsobliegenheit Kilometerleistung Versicherungsleistung Rückforderung Beweislast negative Feststellungsklage

  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    VVG § 6 Abs. 3; BGB § 812; ZPO § 256; AKB §§ 7 Nr. I u. Nr. V, 12
    Versicherung Kaskoversicherung Aufklärungsobliegenheit Kilometerleistung Versicherungsleistung Rückforderung Beweislast negative Feststellungsklage

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)
  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Rückforderung einer Versicherungsleistung aus einer Kaskoversicherung; Beweispflicht für eine grob fahrlässige Verletzung der Aufklärungsobliegenheit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 14.12.1994 - IV ZR 304/93

    Zurechenbarkeit von Angaben Dritter; Darlegungs- und Beweislast des Versicherers …

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.1998 - 9 U 174/97
    Da die Beklagte nämlich im Falle der Geltendmachung eines Rückzahlungsanspruches aus § 812 BGB hinsichtlich des Verschuldens des Klägers beweisbelastet wäre (vgl. BGH VersR 1995, 281), trägt sie auch bei einer negativen Feststellungsklage - wie im vorliegenden Fall - in vollem Umfang die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich des Anspruches aus § 812 BGB, dessen sie sich berühmt (…vgl. dazu Zöller/Greger ZPO, 19. Aufl., § 256 Randnr. 18 m. w. N.).
  • BGH, 05.10.1983 - IVa ZR 19/82

    Begriff der groben Fahrlässigkeit; Ersatzpflicht des Versicherers bei …

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.1998 - 9 U 174/97
    Rn. 6 Bei der Geltendmachung einer Diebstahlsentschädigung genügt der Versicherungsnehmer nämlich seiner Beweislast für den behaupteten Diebstahl - jedenfalls vorläufig - schon dann, wenn er einen Sachverhalt behauptet und ggf. beweist, der nach der Lebenserfahrung mit hinreichender Wahrscheinlichkeit darauf schließen läßt, daß die versicherte Sache in einem den Versicherungsbedingungen entsprechenden Art und Weise entwendet worden ist (ständige Rechtsprechung vgl. z.B. BGH VersR 1984, 29).
  • BGH, 10.07.1996 - IV ZR 287/95

    Verletzung der Aufklärungsobliegenheit durch den Repräsentanten des …

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.1998 - 9 U 174/97
    Rn. 13 a) Die Beklagte kann eine Leistungsfreiheit nicht daraus herleiten, daß die Schadensanzeige vom 11.10.1994 durch den Kläger bzw. der Zeugin B.G. als seine Repräsentantin, deren Handeln er sich zurechnen lassen müßte (vgl. BGH VersR 1996, 1229 f. = r + s 1996, 385), hinsichtlich der Frage nach der Anzahl der Kfz-Schlüssel falsch ausgefüllt worden sein soll.
  • BGH, 17.03.1993 - IV ZR 11/92

    Anforderungen an die Darlegung des äußeren Bildes eines Diebstahls

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.1998 - 9 U 174/97
    Gelingt dem Versicherungsnehmer dieser Beweis zur Überzeugung des Gerichts, muß der Versicherer Tatsachen vortragen und beweisen, die mit erheblicher Wahrscheinlichkeit auf die Vortäuschung des Versicherungsfalls hindeuten (ständige Rechtsprechung seit BGH VersR 1993, 571).
  • BGH, 25.03.1992 - IV ZR 54/91

    Beweiswürdigung im Rahmen eines Versicherungsprozesses

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.1998 - 9 U 174/97
    Demnach muß der Versicherungsnehmer lediglich vortragen und beweisen, daß das entwendete Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einer bestimmten Stelle vorhanden war (z. B. abgestellt worden ist) und später dort nicht mehr vorgefunden worden ist (vgl. dazu zB BGH VersR 1992, 867; OLG Hamm VersR 1994, 968).
  • OLG Hamm, 15.02.1995 - 20 U 324/94

    Kilometerleistung; Wiederbeschaffungswert; Obliegenheitsverletzung

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.1998 - 9 U 174/97
    Rn. 15 Zwar wird die Angabe einer bestimmten Kilometerleistung eines Fahrzeugs als Obliegenheitsverletzung des Versicherungsnehmers angesehen, wenn der Versicherungsnehmer tatsächlich keine Kenntnis über den Kilometerstand hat und gleichwohl eine bestimmte konkrete Kilometerleistung angibt, ohne seine diesbezügliche tatsächliche Unkenntnis mit der naheliegenden Möglichkeit einer unrichtigen Angabe gegenüber der Versicherung zu offenbaren (vgl. zu einem derartigen Fall OLG Hamm r + s 1995, 208).
  • OLG Oldenburg, 22.12.1993 - 2 U 201/93

    Rücktrittserklärung, Formularschreiben, Vordruck, Gründe, Rücktritt, …

    Auszug aus OLG Köln, 10.02.1998 - 9 U 174/97
    Demnach muß der Versicherungsnehmer lediglich vortragen und beweisen, daß das entwendete Fahrzeug zu einer bestimmten Zeit an einer bestimmten Stelle vorhanden war (z. B. abgestellt worden ist) und später dort nicht mehr vorgefunden worden ist (vgl. dazu zB BGH VersR 1992, 867; OLG Hamm VersR 1994, 968).
  • OLG Köln, 11.02.2003 - 9 U 119/02

    Leistungsfreiheit des Kaskoversicherers; Entwendung eines Oldtimers ; Angaben im …

    Die Verpflichtung des Versicherungsnehmers besteht auch im Hinblick auf die Laufleistung (vgl. Senat, r+s 1998, 320; r+s 2001, 278).

    Selbst wenn man wegen der "circa-Angabe" nach dem objektiven Erklärungswert zugunsten des Versicherungsnehmers von aufgerundet 29.000 Meilen ausgeht (vgl. Senat, r+s 1998, 320; r+s 1994, 401), so entspricht dies 46.669 Kilometern.

  • OLG Köln, 10.06.2008 - 9 U 226/07

    Anforderungen an die Aufklärung über die Obliegenheiten des Versicherungsnehmers …

    Zwar besteht die Verpflichtung des Versicherungsnehmers, den Versicherer wahrheitsgemäß und vollständig über solche Umstände zu unterrichten, die für die Feststellung des Hergangs des Schadenereignisses und die Höhe des Schadens von Bedeutung sind, auch im Hinblick auf die Laufleistung (vgl. Senat, r+s 1998, 320; r+s 2001, 278); die Obliegenheitsverletzung war allerdings nicht generell geeignet, die Interessen der Beklagten als Versicherer ernsthaft zu gefährden.
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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 01.04.1998 - 1 U 945/97 - 181   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,10801
OLG Saarbrücken, 01.04.1998 - 1 U 945/97 - 181 (https://dejure.org/1998,10801)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01.04.1998 - 1 U 945/97 - 181 (https://dejure.org/1998,10801)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 01. April 1998 - 1 U 945/97 - 181 (https://dejure.org/1998,10801)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für den Erlass eines Arrests; Gefährdung der Vollstreckung; Erfordernis der Wiederholungsgefahr; Besorgnis einer Vereitelung oder Erschwerung der Vollstreckung

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 142
  • NJW-RR 1999, 143
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (3)

  • OLG Nürnberg, 16.04.2013 - 2 Ws 533/12

    Vermögensabschöpfung: Arrestgrund für einen der Rückgewinnungshilfe dienenden …

    Hierfür sind grundsätzlich konkrete Anhaltspunkte oder Umstände erforderlich, die besorgen lassen, dass ohne eine Arrestvollziehung der zu sichernde Zahlungsanspruch ernstlich gefährdet ist (…vgl. nur BGH WM 1975, 641, Rdn. 12 nach juris;… OLG Köln NJW-RR 2000, 69, Rdn. 4 f. nach juris;… OLG Düsseldorf NJW-RR 1999, 1592, Rdn. 3 nach juris;… OLG Oldenburg NStZ-RR 2009, 282, Rdn. 10 nach juris; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 143, Rdn. 5 nach juris;… Schäfer, aaO, § 111d Rdn. 17;… Mayer, in: KMR-StPO § 111b Rdn. 24;… Rogall, in SK-StPO, 4. Aufl., § 111d Rdn. 12;… Lohse, in: AnwaltKommentar StPO, 2. Aufl., § 111d Rdn. 8;… Gercke, in: Gercke/Julius/Temming/Zöller, StPO, 5. Aufl., § 111d Rdn. 9; Wehnert/Mosiek, StV 2005, 570 f.).

    Rn. 55 Die Gegenmeinung lässt den Umstand der Begehung einer gegen das Vermögen des Geschädigten gerichteten Straftat allein nicht ausreichen, sondern fordert in jedem Einzelfall eine Prüfung unter Abwägung der vorgeworfenen Tat und der sonstigen Umstände, ob die Wiederholung unerlaubter Handlungen, die zu einer Vereitelung oder Erschwerung der Vollstreckung führen könnten, zu befürchten ist (…BGH WM 1975, 641, Rdn. 12 nach juris;… OLG Bremen, Beschl. v. 11.3.1993 - 1 W 17/93, Rdn. 2 nach juris; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1192;… NJW-RR 1999, 1592, Rdn. 3 nach juris;… OLG Frankfurt, 16. Zivilsenat, OLGR 2001, 71, Rdn. 5 nach juris m.w.N. zur älteren Rspr.;… OLG Hamm NJW-RR 2007, 388, Rdn. 26 f. nach juris;… OLG Koblenz NJW-RR 2002, 575, Rdn. 14 f. nach juris;… OLG Köln NJW-RR 2000, 69, Rdn. 4 f. nach juris;… MDR 2008, 232, Rdn. 4 nach juris;… NStZ 2011, 174, Rdn. 4 nach juris;… OLG Oldenburg StraFO 2008, 25, Rdn. 7 nach juris;… StraFO 2009, 283, Rdn. 10 nach juris;… OLG Rostock OLGR 2005, 969, Rdn. 16 f. nach juris; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 143, Rdn. 5 nach juris;… OLGR 2006, 81, Rdn. 20 nach juris;… OLG Zweibrücken StraFO 2009, 462, Rdn. 35 nach juris;… Mayer aaO. § 111b Rdn. 24;… Gercke, aaO. § 111d Rdn. 10;… Musielak/Huber, ZPO, 9. Aufl., § 917 Rdn. 3;… Drescher, in: MünchKommZPO, 4. Aufl., § 917 Rdn. 10).

    Mit einem allgemeinen "Erfahrungssatz", wonach derjenige, der einmal unredlich gewesen sei, das auch in Zukunft sein werde, sei es nicht getan (…vgl. BGH WM 1975, 641 Rdn. 12 nach juris;… so auch OLG Bremen, Beschl. v. 11.3.1993 - 1 W 17/93, Rdn. 2 nach juris;… OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1192, Rdn. nach juris;… OLG Hamm NJW-RR 2007, 388, Rdn. 26 f. nach juris;… OLG Köln NJW-RR 2000, 69, Rdn. 4 f. nach juris;… MDR 2008, 232, Rdn. 4 nach juris;… OLG Rostock OLGR 2005, 969, Rdn. 17 nach juris; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 143, Rdn. 5 nach juris;… OLGR 2006, 81, Rdn. 20 nach juris;… LG Berlin wistra 2012, 41, Rdn. 9 nach juris).

  • OLG Köln, 02.06.1999 - 16 W 14/99

    Arrestgrund beim dinglichen Arrest

    Es existiert kein Erfahrungssatz dahin, daß ein Schuldner, der durch kriminelle Handlungen den Gläubiger geschädigt hat, sich nach deren Aufdeckung weiterhin unredlich verhalten, d.h. versuchen wird, die ihm wegen der Schadensersatzforderung drohende Vollstreckung in sein Vermögen zu vereiteln oder wesentlich zu erschweren (vgl. OLG Köln MDR 86, 595 und 59, 933; OLG Düsseldorf NJW-RR 86, 1192 und VersR 8o, 5o = MDR 5o, 15o; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 143).
  • OLG Saarbrücken, 22.07.2013 - 4 W 26/13

    Dinglicher Arrest: Arrestgrund der Beteiligung des Arrestschuldners an einer …

    In der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes und des Saarländischen Oberlandesgerichts zum zivilprozessualen Arrest ist geklärt, dass der hinreichende Verdacht der Beteiligung des Arrestschuldners an einer gegen das Vermögen des Arrestgläubigers gerichteten Straftat die Annahme eines Arrestgrundes im Sinne des § 917 ZPO nur dann rechtfertigt, wenn die Umstände der Straftat im konkreten Einzelfall den Schluss zulassen, dass sich der Arrestschuldner auch künftig nicht rechtstreu verhalten wird, indem er den Versuch unternimmt, die Vollstreckung zu vereiteln (BGH WM 1975, 641, 642; SaarlOLG NJW-RR 1999, 143 f = OLGR 1998, 287; Senat OLGR 2006, 81, 82;… ebenso MünchKomm-ZPO/Drescher, 4. Aufl. § 917 Rn. 10).
  • OLG Rostock, 12.03.2014 - 3 W 25/14

    Arrestverfahren: Anforderungen an die Darlegung und Glaubhaftmachung eines …

    Es kommt vielmehr immer darauf an, ob nach den konkreten Umständen des Einzelfalles das Verhalten des Schuldners die ernsthafte Befürchtung einer Wiederholung vertragswidriger und betrügerischer Maßnahmen rechtfertigt (…BGH, Urt. v. 11.03.1975, VI ZR 231/72, VersR 1975, 763; OLG Saarbrücken, Urt. v. 01.04.1998, 1 U 945/97, NJW-RR 1999, 143 m.w.N.).
  • OLG Köln, 19.07.2002 - 16 W 24/02

    Arrestgrund für Inlandsvermögen bei Firmensitz im EG-Ausland

    Hinzukommen müssen vielmehr immer konkrete Anhaltspunkte dafür, dass der Schuldner über die Verletzung seiner Pflichten gegenüber dem Gläubiger hinaus auch sein Vermögen dem drohenden Zugriff des Gläubigers entziehen werde (vgl. OLG Saarbrücken NJW-RR 99, 143).
  • OLG Frankfurt, 21.12.2000 - 16 W 48/00

    Arrestgrund bei strafbarer oder unerlaubter Handlung

    Vielmehr ist in jedem Einzelfall unter Abwägung der vorgeworfenen Straftat und der sonstigen Umstände zu prüfen, ob die Wiederholung vertragswidrigen oder gar betrügerischen Verhaltens zu besorgen ist (OLG Schleswig, MDR 1983, 141; OLG Düsseldorf, NJW-RR 1986, 1192 und OLGR 1999, 210; OLG Hamburg, WM 1998, 522; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 143; OLG Hamm, MDR 2000, 49).
  • OLG Köln, 16.02.2011 - 4 W 1/11

    Ablehnung eines dinglichen Arrestes mangels Darlegung eines Arrestgrundes

    Es existiert kein Erfahrungssatz dahin, dass ein Schuldner, der durch unlauteres Verhalten den Gläubiger geschädigt hat, sich nach deren Aufdeckung weiterhin unredlich verhalten wird, d. h. versuchen wird, die ihm wegen der Schadensersatzforderung drohende Vollstreckung in sein Vermögen zu vereiteln oder wesentlich zu erschweren (vgl. u. a. OLG Köln MDR 1986, 595; OLG Düsseldorf NJW-RR 1986, 1192; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 143).
  • OLG Düsseldorf, 27.05.2004 - 5 U 133/03

    Missbräuchliche Benutzung eines Faksimilestempels auf Schecks; Erlass eines …

    Vielmehr sind auch in solchen Fällen - zusätzlich zu der bereits begangenen Straftat - konkrete Anhaltpunkte für die Besorgnis erforderlich, der Schuldner werde darüber hinaus auch sein Vermögen dem drohenden Zugriff des Gläubigers entziehen (vgl. OLG Köln, NJW-RR 2000, 69; OLG Saarbrücken, NJW-RR 1999, 143, 144; OLG Düsseldorf, 22. Zivilsenat, NJW-RR 1999, 1592; 4. Zivilsenat, NJW-RR 1986, 1192; VersR 1980, 50.; OLG Koblenz, ZIP 1986, 1559, 1562; OLG Schleswig, MDR 1983, 141).
  • OLG Celle, 16.09.2008 - 1 Ws 439/08
    Es kann dahinstehen, ob sich die Besorgnis einer Vereitelung der Anspruchserfüllung allein daraus ableiten lässt, dass die Beschuldigte eine Straftat gegen das Vermögen seines Gläubigers begangen haben könnte und daher anzunehmen ist, sie werde sich auch nach der Aufdeckung unredlich verhalten (verneinend etwa OLG Oldenburg StV 2008, 241; OLG Köln, NJW-RR 2000, 69; OLG Düsseldorf, MDR 1980, 150; OLG Saarbrücken NJW-RR 1999, 143; a.A. OLG Dresden NJW-RR 1998, 1769).
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Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 10.06.1998 - 15 U 67/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,7238
OLG Frankfurt, 10.06.1998 - 15 U 67/97 (https://dejure.org/1998,7238)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10.06.1998 - 15 U 67/97 (https://dejure.org/1998,7238)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 10. Juni 1998 - 15 U 67/97 (https://dejure.org/1998,7238)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Erlöschen von Werklohnansprüchen durch Aufrechnung mit Schadensersatzansprüchen; Voraussetzungen und Wirkung der Aufrechnung; Begriff des arglistigen Verschweigens eines Mangels; Schadensersatzansprüche wegen mangelhaft erbrachter Werkleistungen; Haftung wegen ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Bei welchen Mängeln wird arglistiges Verschweigen aufgrund Organisationsverschuldens vermutet? (IBR 1998, 532)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 24
  • MDR 1999, 90
  • BauR 1999, 283 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 12.03.1992 - VII ZR 5/91

    Verjährung der werkvertraglichen Gewährleistungsansprüche bei arbeitsteiliger …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.1998 - 15 U 67/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der ihm folgenden Oberlandesgerichte liegt ein arglistiges Verschweigen eines Mangels im Sinne des § 638 Abs. 1 BGB auch dann vor, wenn bei arbeitsteiliger Ausführung eines Bauwerkes nicht bereits während der Bauausführung gesichert wird, daß deutlich sichtbare und wesentliche, sowie massiert auftretende Mängel, insbesondere, wenn sie nur über kurze Zeit sichtbar sind und dann durch weiterführende Arbeiten verdeckt werden, gesichert und dem für die Abnahme zuständigem Organ gemeldet werden (vgl. BGHZ 117, 318, 320 [BGH 12.03.1992 - VII ZR 5/91]; 66, 43 [BGH 15.01.1976 - VII ZR 96/74]; 62, 63, 66 [BGH 20.12.1973 - VII ZR 184/72]; OLG Oldenburg Baurecht 1995, 105, 106; OLG Köln Baurecht 1995, 107; OLG Frankfurt, Schäfer/Finnern, Nr. 13 zu § 638 BGB).
  • BGH, 20.12.1973 - VII ZR 184/72

    Zurechnung des arglistigen Verschweigens durch eine Hilfsperson

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.1998 - 15 U 67/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der ihm folgenden Oberlandesgerichte liegt ein arglistiges Verschweigen eines Mangels im Sinne des § 638 Abs. 1 BGB auch dann vor, wenn bei arbeitsteiliger Ausführung eines Bauwerkes nicht bereits während der Bauausführung gesichert wird, daß deutlich sichtbare und wesentliche, sowie massiert auftretende Mängel, insbesondere, wenn sie nur über kurze Zeit sichtbar sind und dann durch weiterführende Arbeiten verdeckt werden, gesichert und dem für die Abnahme zuständigem Organ gemeldet werden (vgl. BGHZ 117, 318, 320 [BGH 12.03.1992 - VII ZR 5/91]; 66, 43 [BGH 15.01.1976 - VII ZR 96/74]; 62, 63, 66 [BGH 20.12.1973 - VII ZR 184/72]; OLG Oldenburg Baurecht 1995, 105, 106; OLG Köln Baurecht 1995, 107; OLG Frankfurt, Schäfer/Finnern, Nr. 13 zu § 638 BGB).
  • BGH, 15.01.1976 - VII ZR 96/74

    Haftung des Hauptunternehmers für arglistiges Verschweigen eines Mangels durch …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.1998 - 15 U 67/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der ihm folgenden Oberlandesgerichte liegt ein arglistiges Verschweigen eines Mangels im Sinne des § 638 Abs. 1 BGB auch dann vor, wenn bei arbeitsteiliger Ausführung eines Bauwerkes nicht bereits während der Bauausführung gesichert wird, daß deutlich sichtbare und wesentliche, sowie massiert auftretende Mängel, insbesondere, wenn sie nur über kurze Zeit sichtbar sind und dann durch weiterführende Arbeiten verdeckt werden, gesichert und dem für die Abnahme zuständigem Organ gemeldet werden (vgl. BGHZ 117, 318, 320 [BGH 12.03.1992 - VII ZR 5/91]; 66, 43 [BGH 15.01.1976 - VII ZR 96/74]; 62, 63, 66 [BGH 20.12.1973 - VII ZR 184/72]; OLG Oldenburg Baurecht 1995, 105, 106; OLG Köln Baurecht 1995, 107; OLG Frankfurt, Schäfer/Finnern, Nr. 13 zu § 638 BGB).
  • OLG Köln, 01.07.1994 - 11 U 29/94

    Haftung des Werkunternehmers für unzureichende Überwachung der Herstellung des …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.1998 - 15 U 67/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der ihm folgenden Oberlandesgerichte liegt ein arglistiges Verschweigen eines Mangels im Sinne des § 638 Abs. 1 BGB auch dann vor, wenn bei arbeitsteiliger Ausführung eines Bauwerkes nicht bereits während der Bauausführung gesichert wird, daß deutlich sichtbare und wesentliche, sowie massiert auftretende Mängel, insbesondere, wenn sie nur über kurze Zeit sichtbar sind und dann durch weiterführende Arbeiten verdeckt werden, gesichert und dem für die Abnahme zuständigem Organ gemeldet werden (vgl. BGHZ 117, 318, 320 [BGH 12.03.1992 - VII ZR 5/91]; 66, 43 [BGH 15.01.1976 - VII ZR 96/74]; 62, 63, 66 [BGH 20.12.1973 - VII ZR 184/72]; OLG Oldenburg Baurecht 1995, 105, 106; OLG Köln Baurecht 1995, 107; OLG Frankfurt, Schäfer/Finnern, Nr. 13 zu § 638 BGB).
  • BGH, 23.10.1980 - IVa ZR 79/80

    Rückzahlung einer geleisteten Beratungsgebühr und Bearbeitungsgebühr, anlässlich …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.1998 - 15 U 67/97
    Trotz der Auflösung behält die Gesellschaft aber ihre Parteifähigkeit (vgl. BGH WM 1980, 1431;… Schulze-Osterloh in Baumbach/Hueck, GmbH-Gesetz, 16. Auflage, Anhang zu § 60 Rdn. 3).
  • OLG Oldenburg, 15.12.1993 - 2 U 147/93

    Mängel; Arglistiges Verschweigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 10.06.1998 - 15 U 67/97
    Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs und der ihm folgenden Oberlandesgerichte liegt ein arglistiges Verschweigen eines Mangels im Sinne des § 638 Abs. 1 BGB auch dann vor, wenn bei arbeitsteiliger Ausführung eines Bauwerkes nicht bereits während der Bauausführung gesichert wird, daß deutlich sichtbare und wesentliche, sowie massiert auftretende Mängel, insbesondere, wenn sie nur über kurze Zeit sichtbar sind und dann durch weiterführende Arbeiten verdeckt werden, gesichert und dem für die Abnahme zuständigem Organ gemeldet werden (vgl. BGHZ 117, 318, 320 [BGH 12.03.1992 - VII ZR 5/91]; 66, 43 [BGH 15.01.1976 - VII ZR 96/74]; 62, 63, 66 [BGH 20.12.1973 - VII ZR 184/72]; OLG Oldenburg Baurecht 1995, 105, 106; OLG Köln Baurecht 1995, 107; OLG Frankfurt, Schäfer/Finnern, Nr. 13 zu § 638 BGB).
  • OLG Düsseldorf, 22.09.2006 - 22 U 49/06

    Werkvertrag: Haftung über die 5-jährige Verjährungsfrist hinaus bei …

    Nach der Rechtsprechung des BGH (NJW 1992, 1754 f.), des Oberlandesgerichts Düsseldorf (z. B. Senat, NJW-RR 1998, 1315, 1316; 23. Zivilsenat, NZBau 2004, 454, 456) und anderer Oberlandesgerichte (z. B. OLG Frankfurt, NJW-RR 1999, 24; OLG Hamm, NJW-RR 1999, 171, 172; OLG Hamm NJOZ 2002, 2075 = BauR 2002, 1706) kann sich der Unternehmer seiner vertraglichen Offenbarungspflicht bei Ablieferung des fertigen Werks nicht dadurch entziehen, dass er sich bewusst unwissend hält oder sich keiner Gehilfen bei der Pflicht bedient, Mängel zu offenbaren.
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