Neue Kooperation: dejure.org × Doctrine bringen KI-Power für Aktenanalyse, Recherche und Texterstellung. Doctrine entdecken
×

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 02.07.1998 - 28 U 163/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,18437
OLG Hamm, 02.07.1998 - 28 U 163/97 (https://dejure.org/1998,18437)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02.07.1998 - 28 U 163/97 (https://dejure.org/1998,18437)
OLG Hamm, Entscheidung vom 02. Juli 1998 - 28 U 163/97 (https://dejure.org/1998,18437)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,18437) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 280; BGB § 667; HGB § 390 Abs. 2
    Ansprüche aus dem Diebstahl eines zur Vermittlung eines Verkaufes auf einem offenen Verkaufsgelände abgestellten Fahrzeugs; Anforderungen an den erforderlichen Diebstahlsschutz von zum Verkauf verwahrten Fahrzeugen; Notwendigkeit des Abschlusses einer Versicherung für ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Anforderungen an Diebstahlschutz bei Kfz-Händler

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Ansprüche aus dem Diebstahl eines zur Vermittlung eines Verkaufes auf einem offenen Verkaufsgelände abgestellten Fahrzeugs; Anforderungen an den erforderlichen Diebstahlsschutz von zum Verkauf verwahrten Fahrzeugen; Notwendigkeit des Abschlusses einer Versicherung für ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 777
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 11/94

    Entstehen des Vergütungsanspruchs eines Architekten - Schuldversprechen

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.1998 - 28 U 163/97
    Dennoch stellt aber eine selbständige, vom Schuldgrund losgelöste Schuldverpflichtung einen Ausnahmefall dar, der noch in einem höheren Maße als der in einem deklaratorischen Anerkenntnis liegende und im Zweifelsfall gerade nicht gewollte Einwendungsverzicht (vgl. insoweit BGH in DtZ 1996, 46 ff.) einer besonders sorgfältigen Prüfung der konkreten Umstände des Einzelfalles und der Interessenlagen beider Parteien bedarf (BGH in NJW-RR 1995, 1391 ff.).

    Eine solche schlichte, vertröstende Zahlungszusage stellt aber kein deklaratorisches oder gar konstitutives Schuldanerkenntnis dar (vgl. BGH in NJW-RR 1995, 1391 ff.).

  • OLG Brandenburg, 05.01.1995 - 2 U 85/94

    Haftung eines Kommissionärs; Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns; …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.1998 - 28 U 163/97
    Ähnlich unpraktikabel wäre etwa ein Ausbau der Batterie oder der Einsatz einer Lenkradkralle (vgl. insoweit etwa OLG Brandenburg in NJW-RR 1996, 358 ff.), die eine unmittelbare Vorführung des Fahrzeuges für Kaufinteressenten behindern würden und so ebenfalls die Verkaufschancen beeinträchtigen können.

    Im vorliegenden Fall ging es nicht um ein besonders geschätztes Neufahrzeug der gehobenen Kategorie (wie beim OLG Brandenburg NJW-RR 1996, 358 ff.), sondern das Fahrzeug des Klägers besaß schon ein Alter von 8 Jahren und eine Laufleistung von 138.000 km.

  • BGH, 08.01.1986 - VIII ZR 8/85

    Beschädigung eines nicht vollkaskoversicherten, zum Verkauf stehenden Fahrzeugs …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.1998 - 28 U 163/97
    Dem entsprechend hat der Bundesgerichtshof anerkannt, daß der Auftraggeber von einer Vollkaskoversicherung durch den Händler und einer Entlastung von dem Beschädigungsrisiko ausgehen darf, wenn der Händler die Versicherungsfrage nicht anspricht (BGH in NJW 1986, 1099 ff.).
  • BGH, 18.01.1995 - VIII ZR 23/94

    Annahme einer Zusicherung bei Verkauf gebrauchter Maschinen als generalüberholt; …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.1998 - 28 U 163/97
    Mag dem Zeugen ... der der Vater des Beklagten ist und im wesentlichen die Verhandlungen mit dem Kläger geführt hat, auch nicht die Glaubwürdigkeit eines am Ausgang des Rechtsstreit völlig uninteressierten Dritten zukommen, so ist er doch nicht schon allein wegen seiner nahen persönlichen Beziehungen zum Beklagten und seiner Tätigkeit in dem Betrieb des Beklagten von vornherein unglaubwürdig (vgl. BGH in NJW 1995, 955 ).
  • BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 82/86

    Annahme einer ehebedingten Zuwendung

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.1998 - 28 U 163/97
    Daß im vorliegenden Fall zwischen den Parteien Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewißheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtliche Punkte herrschte (vgl. insoweit BGH in NJW-RR 1988, 962 ff.; NJW 1997, 52 ff.) und der Beklagte ein besonderes Interesse besaß, eine bislang nicht bestehende Schuldverpflichtung zu begründen oder ein zweifelhaftes Schuldverhältnis durch einen Einredeverzicht außer Streit zu stellen, ist nicht ersichtlich.
  • OLG Köln, 20.11.1995 - 16 U 32/95

    Beschädigung eines PKW bei Probefahrt

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.1998 - 28 U 163/97
    Dieses besondere Schadensrisiko hat die Rechtsprechung veranlaßt, zwischen einem Händler und dem möglichen Käufer bei Probefahrten eine stillschweigende Haftungsbeschränkung auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit anzunehmen, weil einerseits der Händler aufgrund der Sonderbedingungen der Kraftfahrzeugversicherung für Kfz.-Handel und-Handwerk leicht einen Vollkaskoversicherungschutz bewerkstelligen kann, den andererseits der potentielle Käufer für solche Fahrten nicht erlangen kann und daher von dem Händler erwarten darf (vgl. OLG-Köln NJW 1996, 1288 ff.).
  • BGH, 10.10.1996 - IX ZR 333/95

    Veranlassung der erwachsenen Kinder zur Übernahme einer Bürgschaft durch die …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.1998 - 28 U 163/97
    Daß im vorliegenden Fall zwischen den Parteien Streit oder zumindest eine (subjektive) Ungewißheit über das Bestehen der Schuld oder über einzelne rechtliche Punkte herrschte (vgl. insoweit BGH in NJW-RR 1988, 962 ff.; NJW 1997, 52 ff.) und der Beklagte ein besonderes Interesse besaß, eine bislang nicht bestehende Schuldverpflichtung zu begründen oder ein zweifelhaftes Schuldverhältnis durch einen Einredeverzicht außer Streit zu stellen, ist nicht ersichtlich.
  • BGH, 04.10.1995 - XI ZR 83/94

    Rückzahlung von Staatsbankkrediten durch ehemaligen …

    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.1998 - 28 U 163/97
    Dennoch stellt aber eine selbständige, vom Schuldgrund losgelöste Schuldverpflichtung einen Ausnahmefall dar, der noch in einem höheren Maße als der in einem deklaratorischen Anerkenntnis liegende und im Zweifelsfall gerade nicht gewollte Einwendungsverzicht (vgl. insoweit BGH in DtZ 1996, 46 ff.) einer besonders sorgfältigen Prüfung der konkreten Umstände des Einzelfalles und der Interessenlagen beider Parteien bedarf (BGH in NJW-RR 1995, 1391 ff.).
  • OLG Celle, 21.11.1991 - 7 U 206/90
    Auszug aus OLG Hamm, 02.07.1998 - 28 U 163/97
    Dieser für das Außenverhältnis zum Dritten bedeutsame Unterschied steht einer Anwendung des das Innenverhältnis regelnden Rechtes des Kommissionsvertrages und insbesondere der Regelung des § 390 Abs. 2 HGB nicht entgegen (a.A. ohne nähere Begründung OLG Celle NZV 1992, 404 (405)).
  • BGH, 13.01.2011 - III ZR 78/10

    Auftrag an Autohändler zur Vermittlung eines Kraftfahrzeuges: Rechtsnatur des …

    Vom Maklerdienstvertrag unterscheidet sich der Vermittlungsvertrag indes insbesondere durch Art und Reichweite der dem beauftragten Autohändler obliegenden Pflichten; dieser ist neben einem Tätigwerden im Sinne eines aktiven Bemühens um den erfolgreichen Verkauf des Fahrzeugs (vergleichbar dem Maklerdienstvertrag) auch gehalten, das Auto auf seinem Firmengelände für Interessenten bereit zu stellen und vorzuführen, es sicher aufzubewahren und zu pflegen (s. dazu etwa OLG Hamm, NJW-RR 1999, 777;… Reinking/Eggert aaO Rn. 1237, 1240 m.w.N.) und gegebenenfalls auch zu versichern (s. dazu BGH, Urteil vom 8. Januar 1986 - VIII ZR 8/85, NJW 1986, 1099 f; OLG Celle, NZV 1992, 404;… Reinking/Eggert aaO Rn. 1240 m.w.N.;… abweichend: OLG Hamm aaO S. 777 f).
  • OLG Hamm, 17.06.2014 - 7 U 77/13

    Ansprüche des Verkäufers eines Gebrauchtfahrzeugs gegen ein Autohaus auf …

    Rn. 64 Eine Pflicht zum Abschluss einer Vollkaskoversicherung bejaht der Bundesgerichtshof allerdings gegebenenfalls, wenn ein Fahrzeugeigentümer einen gewerblichen Autohändler gegen Entgelt (Provision) damit beauftragt, sein Fahrzeug auf dessen Firmengelände anzubieten und im Namen und für Rechnung des Auftraggebers zu verkaufen (vgl. BGH, NJW 2011, 1726 - juris Rn.11; NJW 1986, 1099 - juris Rn.15 - im Hinblick auf das Schadensrisiko bei Probefahrten; a.A. OLG Hamm, 28. Senat, NJW-RR 1999, 777 - juris Rn.21 - unter Hinweis auf den für das Kommissionsgeschäft geltenden § 390 Abs. 2 HGB).
  • OLG Brandenburg, 15.07.2026 - 4 U 166/25

    Ersatz der einem Leasingnehmer infolge der Unmöglichkeit der Rückgabe des …

    Welche Sicherungsvorkehrungen zu treffen sind, bemisst sich regelmäßig anhand der Besonderheiten des Fahrzeugs, insbesondere anhand des Werts und des Seltenheitscharakters, an der Ausstattung, aber auch an den Besonderheiten der Umgebung, in der das Fahrzeug abgestellt war, ob insbesondere mit der Gefahr der Beobachtung durch Nachbarn zu rechnen war (lag der Parkplatz eher abgeschieden oder lag er im Zentrum, war er beleuchtet oder lag er im Dunkeln, konnte das Fahrzeug selbst besonders gesichert werden, enthielt es Schutzvorrichtungen/Ortungsmöglichkeiten, war das Gelände frei zugänglich oder umzäunt) (s. dazu etwa OLG Hamm, Urt. v. 02.07.1998 - 28 U 163/97, NJW-RR 1999, 777).
  • AG Kaiserslautern, 22.08.2007 - 7 C 2159/06

    Werkunternehmer: Anforderungen an die Schutzpflicht eines Werkstattinhabers zur …

    Bei dieser Sachlage reichte aber der für solche Fahrzeuge übliche Diebstahlschutz - Verriegelung des Lenkradschlosses, Abschließen der Fahrzeugtüren, sicheres Aufbewahren der Fahrzeugschlüssel - aus (vgl. OLG Hamm, NJW-RR 1999, 777).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamm

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 12.03.1998 - 6 UF 72/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,5085
OLG Saarbrücken, 12.03.1998 - 6 UF 72/97 (https://dejure.org/1998,5085)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12.03.1998 - 6 UF 72/97 (https://dejure.org/1998,5085)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 12. März 1998 - 6 UF 72/97 (https://dejure.org/1998,5085)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,5085) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    BSHG § 91
    Schlüssigkeit der Klage des Sozialhilfeträgers bei Anspruchsübergang

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Zahlung übergegangenen Kindesunterhalts; Sinn und Zweck einer sozialhilferechtlichen Vergleichsberechnung; Vorliegen eines sofortigen Anerkenntnisses; Schlüssigkeit der Klage

  • juris (Volltext/Leitsatz)
Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 1999, 1024
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (4)

  • OLG Hamm, 03.07.1996 - 6 UF 551/95

    Überleitung von Unterhaltsansprüchen aufgrund der Zurechnung fiktiver Einkünfte

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.1998 - 6 UF 72/97
    Für die Schlüssigkeit einer Klage, mit welcher der Träger der Sozialhilfe übergegangene Unterhaltsansprüche gemäß § 91 BSHG gegen den Unterhaltsschuldner geltend macht, ist daher nach Maßgabe der Rechtsprechung beider Familiensenate des Saarländischen Oberlandesgerichts eine öffentlich-rechtliche Vergleichsberechnung vorausgesetzt (vgl.: Senatsbeschluß vom 20. November 1997 - 6 WF 63/97 - und Senatsurteil vom 29. Januar 1998 - 6 UF 84/97; 9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 11. Februar 1998 - 9 UF 34/97; ferner: OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1548 ; OLGR Koblenz 1997, 26; OLG Hamm, FamRZ 1997, 90 ).
  • OLG Saarbrücken, 29.01.1998 - 6 UF 84/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.1998 - 6 UF 72/97
    Für die Schlüssigkeit einer Klage, mit welcher der Träger der Sozialhilfe übergegangene Unterhaltsansprüche gemäß § 91 BSHG gegen den Unterhaltsschuldner geltend macht, ist daher nach Maßgabe der Rechtsprechung beider Familiensenate des Saarländischen Oberlandesgerichts eine öffentlich-rechtliche Vergleichsberechnung vorausgesetzt (vgl.: Senatsbeschluß vom 20. November 1997 - 6 WF 63/97 - und Senatsurteil vom 29. Januar 1998 - 6 UF 84/97; 9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 11. Februar 1998 - 9 UF 34/97; ferner: OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1548 ; OLGR Koblenz 1997, 26; OLG Hamm, FamRZ 1997, 90 ).
  • OLG Saarbrücken, 18.09.1997 - 6 UF 15/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.1998 - 6 UF 72/97
    Daß der Selbstbehalt des Beklagten nach der Düsseldorfer Tabelle im Ergebnis unter Umständen höher sein mag als die Bedürftigkeit nach sozialhilferechtlichen Gesichtspunkten, macht die Vorlage der durch § 91 BSHG gesetzlich vorgeschriebenen (vgl. hierzu: Senatsurteil vom 18. September 1997 - 6 UF 15/97) Vergleichsberechnung nicht entbehrlich.
  • OLG Saarbrücken, 20.11.1997 - 6 WF 63/97
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 12.03.1998 - 6 UF 72/97
    Für die Schlüssigkeit einer Klage, mit welcher der Träger der Sozialhilfe übergegangene Unterhaltsansprüche gemäß § 91 BSHG gegen den Unterhaltsschuldner geltend macht, ist daher nach Maßgabe der Rechtsprechung beider Familiensenate des Saarländischen Oberlandesgerichts eine öffentlich-rechtliche Vergleichsberechnung vorausgesetzt (vgl.: Senatsbeschluß vom 20. November 1997 - 6 WF 63/97 - und Senatsurteil vom 29. Januar 1998 - 6 UF 84/97; 9. Zivilsenat des Saarländischen Oberlandesgerichts, Urteil vom 11. Februar 1998 - 9 UF 34/97; ferner: OLG Koblenz, FamRZ 1996, 1548 ; OLGR Koblenz 1997, 26; OLG Hamm, FamRZ 1997, 90 ).
  • OLG Saarbrücken, 12.03.2004 - 6 WF 12/04

    Zur Rückabtretung nach § 91 BSHG übergegangener Unterhaltsansprüchen

    Die Schlüssigkeit der Klage des Unterhaltsberechtigten selbst setzt - anders als bei einer gerichtlichen Geltendmachung durch den Träger der Sozialhilfe (dazu Senatsurteil vom 12. März 1998 - 6 UF 72/97 -, OLGR Saarbrücken 1998, 308, m.w.N.; OLGR Koblenz 1997, 26) - nach der hier erfolgten Rückabtretung etwaiger gemäß § 91 BSHG auf den Sozialhilfeträger übergegangener Unterhaltsansprüche nicht die Vorlage einer sozialhilferechtlichen Vergleichsberechnung voraus.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Saarbrücken

Rechtsprechung
   OLG Frankfurt, 28.07.1998 - 22 U 204/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,11593
OLG Frankfurt, 28.07.1998 - 22 U 204/96 (https://dejure.org/1998,11593)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28.07.1998 - 22 U 204/96 (https://dejure.org/1998,11593)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 28. Juli 1998 - 22 U 204/96 (https://dejure.org/1998,11593)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,11593) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (3)

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Entschädigung für Schäden aus einem Einbruchdiebstahl trotz Rücktritts vom Versicherungsvertrag

  • Wolters Kluwer

    Anspruch auf Entschädigung für Schäden aus einem Einbruchdiebstahl trotz Rücktritts vom Versicherungsvertrag

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 1998, 1412
  • VersR 1999, 569
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Frankfurt, 20.02.1992 - 22 U 136/90

    Unterrichtung des Versicherers; Unfallanzeige; Treu und Glauben; Verspätete …

    Auszug aus OLG Frankfurt, 28.07.1998 - 22 U 204/96
    Würde sich die Beklagte auf die Leistungsfreiheit berufen, würde sie sich damit treuwidrig in Widerspruch setzen zu ihrem eigenen Verhalten, das sie nach ihrem Rücktritt vom Versicherungsvertrag gezeigt hat (…vgl. dazu Heinrichs in Palandt, Kommentar zum BGB , 57. Aufl. 1998, § 242 Rn. 55 und 56; Senat, VersR 1992, 1458 = r + s 1992, 140 = MDR 1992, 948 = OLG Report Frankfurt 1992, 9).
  • OLG Saarbrücken, 15.01.2025 - 5 W 83/24

    Auswirkungen der fehlenden Mitwirkung des Versicherungsnehmers auf den …

    Spätestens dadurch erweckte die Antragsgegnerin bei der Antragstellerin endgültig den Anschein und das Vertrauen darauf, Rücktritt und Kündigung aus dem Schreiben vom 23. Januar 2023 seien hinfällig (§ 242 BGB; vgl. OLG Frankfurt, RuS 1999, 335;… weitergehend für Verzicht Armbrüster, in: Prölss/Martin, VVG 32. Aufl., § 21 Rn. 32).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Frankfurt

Rechtsprechung
   OLG Bremen, 15.05.1998 - 4 WF 26/98, 60 F 2409/96   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,24673
OLG Bremen, 15.05.1998 - 4 WF 26/98, 60 F 2409/96 (https://dejure.org/1998,24673)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15.05.1998 - 4 WF 26/98, 60 F 2409/96 (https://dejure.org/1998,24673)
OLG Bremen, Entscheidung vom 15. Mai 1998 - 4 WF 26/98, 60 F 2409/96 (https://dejure.org/1998,24673)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1998,24673) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Festsetzung einer 13/20-Prozessgebühr zuzüglich Auslagenpauschale und Mehrwertsteuer durch ein Familiengericht

  • juris (Volltext/Leitsatz)
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Bremen, 09.11.1998 - 2 W 106/98

    Verlängerung einer Berufungsbegründungsfrist um einen Monat aus Urlaubsgründen; …

    Kontextvorschau leider nicht verfügbar
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Bremen
dejure.org nutzen ohne Ablenkung
Werbung abschalten. Jetzt buchen! Keine automatische Verlängerung.
Info zum PUR-Angebot
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht