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Rechtsprechung
   OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,4191
OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99 (https://dejure.org/2000,4191)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29.06.2000 - 8 U 4755/99 (https://dejure.org/2000,4191)
OLG Nürnberg, Entscheidung vom 29. Juni 2000 - 8 U 4755/99 (https://dejure.org/2000,4191)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    AHB § 1 Nr. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    AHB § 1 Nr. 1
    Zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes in der Haftpflichtversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (3)

  • aerzteblatt.de (Kurzinformation)

    Gewährung von Versicherungsschutz: Kausalereignistheorie und Nachhaftungsversicherung

  • archive.org (Leitsatz)

    AHB § 1 Nr. 1
    Zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes ("Kausalereignistheorie")

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Versicherungsschutz; Kausalereignistheorie; Unterlassung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1432
  • VersR 2000, 1490
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (7)

  • BGH, 04.12.1980 - IVa ZR 32/80

    Unkrautbekämpfung auf Gleiskörper durch Bodenherbizid - Haftungsgrund als …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99
    Es ist zunächst darauf hinzuweisen, daß die mit den Begriffen "Kausalereignistheorie" und "Folgeereignistheorie" umschriebenen Tatbestände nur allgemeine Modelle für die zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes in der Privathaftpflichtversicherung darstellen (vgl. zum theoretischen Streit BGH VersR 57, 499; VersR 81, 173;… Späte, Haftpflichtversicherung, AHB-Kommentar, Rz. 14 f zu § 1 AHB m.w.NJ. Welcher Theorie im einzelnen zu folgen ist, kann nur durch Auslegung der jeweils dem Versicherungsvertrag zugrunde gelegten AVB ermittelt werden. So ist z.B. für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die "Folgeereignistheorie" zugrunde gelegt worden (s. § 1 Ziffer 1 VB und AVB-WB; vgl. Späte, a.a.O., Rz. 29).

    Der Senat befindet sich damit im Einklang mit der Auslegung, die der ähnliche Wortlaut des § 1 Ziffer 1 AHB durch die obergerichtliche Rechtssprechung erfahren hat (vgl. BGH VersR 81, 173; OLG Celle, RuS 96, 173).

  • OLG Celle, 21.03.1996 - 8 U 235/94

    Gewässerschadenhaftpflichtversicherung; Schadensereignis; Kausalereignistheorie

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99
    Für die Gewässerschadenhaftpflichtversicherung wird demgegenüber die "Kausalereignistheorie" zugrunde gelegt (OLG Celle RuS 96, 173).

    Der Senat befindet sich damit im Einklang mit der Auslegung, die der ähnliche Wortlaut des § 1 Ziffer 1 AHB durch die obergerichtliche Rechtssprechung erfahren hat (vgl. BGH VersR 81, 173; OLG Celle, RuS 96, 173).

  • BGH, 27.06.1957 - II ZR 299/55

    Haftpflichtversicherung

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99
    Darunter sei mit der Entscheidung des BGH in NJW 57, 1477 f der äußere Vorgang zu verstehen, welcher die Schädigung des Dritten unmittelbar herbeiführe.

    Es ist zunächst darauf hinzuweisen, daß die mit den Begriffen "Kausalereignistheorie" und "Folgeereignistheorie" umschriebenen Tatbestände nur allgemeine Modelle für die zeitliche Abgrenzung des Versicherungsschutzes in der Privathaftpflichtversicherung darstellen (vgl. zum theoretischen Streit BGH VersR 57, 499; VersR 81, 173;… Späte, Haftpflichtversicherung, AHB-Kommentar, Rz. 14 f zu § 1 AHB m.w.NJ. Welcher Theorie im einzelnen zu folgen ist, kann nur durch Auslegung der jeweils dem Versicherungsvertrag zugrunde gelegten AVB ermittelt werden. So ist z.B. für die Vermögensschadenshaftpflichtversicherung die "Folgeereignistheorie" zugrunde gelegt worden (s. § 1 Ziffer 1 VB und AVB-WB;… vgl. Späte, a.a.O., Rz. 29).

  • BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92

    Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99
    a) Versicherungsbedingungen sind so auszulegen, wie ein durchschnittlicher Versicherungsnehmer sie bei verständiger Würdigung, aufmerksamer Durchsicht und Berücksichtigung des erkennbaren Sinnzusammenhangs verstehen muß (vgl. BGH NJW 93, 2369; 2000,.709).
  • BGH, 22.03.2000 - IV ZR 23/99

    Formularmäßige Vereinbarung der Berechtigung des Inhabers eines …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99
    b) Auszugehen ist jeweils vom Wortlaut der maßgeblichen Klausel (BGH VersR 2000, 709):.
  • BGH, 18.12.1995 - II ZR 193/94

    Umfang des Risikoausschlusses für "chemisch-physikalische Zersetzungsvorgänge"

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99
    Dabei kann neben dem Wortlaut und dem Sinnzusammenhang auch der mit der Klausel erkennbar verfolgte Zweck berücksichtigt werden (vgl. BGH.VersR 96, 500).
  • OLG Nürnberg, 26.05.1994 - 8 U 658/94

    Abstellen auf den in den Versicherungszeitraum fallenden "Verstoß" und nicht auf …

    Auszug aus OLG Nürnberg, 29.06.2000 - 8 U 4755/99
    Gleiches gilt für die Architektenhaftpflichtversicherung (…vgl. Späte, a.a.O., Rz. 31; OLGNürnberg, VersR 94, 1462).
  • OLG Karlsruhe, 01.07.2004 - 12 U 117/04

    Betriebshaftpflichtversicherung: Begriff des "Schadenereignisses"; …

    Welche Bedeutung dem Begriff "Schadenereignis " beizumessen ist, ist durch Auslegung der dem konkreten Versicherungsvertrag jeweils zugrundegelegten Allgemeinen oder Besonderen Versicherungsbedingungen zu ermitteln (Senat VersR 2003, 1436; OLG Nürnberg VersR 2000, 1490;… Späte, Haftpflichtversicherung, AHB-Kommentar, § 1 Rn. 29).
  • OLG Karlsruhe, 17.07.2003 - 12 U 228/02

    Haftpflichtversicherung: Wirksamkeit der Ersetzung des Wortes "Ereignis" durch …

    Entsprechend hat die Rechtsprechung bislang auch beim Kausalereignis auf das Inverkehrbringen abgestellt (BGHZ 79, 76:; BGH NJW 2003, 511; BGH VersR 2002, 1503; OLG Oldenburg, VersR 1997, 732; OLG Celle VersR 1997, 609; OLG Nürnberg VersR 2000, 1490;… vgl. auch Späte, a. a. O., AHB § 1 Rn. 29).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 12.05.2000 - 12 UF 236/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,10614
OLG Hamm, 12.05.2000 - 12 UF 236/99 (https://dejure.org/2000,10614)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12.05.2000 - 12 UF 236/99 (https://dejure.org/2000,10614)
OLG Hamm, Entscheidung vom 12. Mai 2000 - 12 UF 236/99 (https://dejure.org/2000,10614)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • Wolters Kluwer

    Rechtmäßigkeit einer Neuberechnung eines Unterhaltsanspruchs und damit Abänderung eines Vergleichs; Neuberechnung eines Unterhaltsanspruchs aufgrund nachträglichen Wegfalls der Erwerbsfähigkeit des Unterhaltsberechtigten infolge gesundheitlicher Beeinträchtigungen

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2001, 46 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 04.10.1982 - GSZ 1/82

    Anpassung des in einem Prozeßvergleich vereinbarten Unterhalts

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2000 - 12 UF 236/99
    Rn. 4 Die Abänderung eines Vergleichs erfolgt nach den Grundsätzen des Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 242 BGB) unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes der Beteiligten (BGH FamRZ 1983 S. 22, 24, FamRZ 1991 S. 542).
  • BGH, 29.01.1992 - XII ZR 239/90

    Anpassung eines gerichtlichen Unterhaltsvergleichs

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2000 - 12 UF 236/99
    Sodann ist zu prüfen, welche Änderungen zwischenzeitlich eingetreten sind und welche Auswirkungen sich daraus für die Unterhaltshöhe ergeben (BGH FamRZ 1992 S. 539 ff).
  • BGH, 28.11.1990 - XII ZR 26/90

    Abänderung einer Unterhaltsvereinbarung nach Änderung der Gesetzeslage

    Auszug aus OLG Hamm, 12.05.2000 - 12 UF 236/99
    Rn. 4 Die Abänderung eines Vergleichs erfolgt nach den Grundsätzen des Fehlens oder Wegfalls der Geschäftsgrundlage (§ 242 BGB) unter Berücksichtigung des Vertrauensschutzes der Beteiligten (BGH FamRZ 1983 S. 22, 24, FamRZ 1991 S. 542).
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Rechtsprechung
   OLG Celle, 15.06.2000 - 11 W 22/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,9329
OLG Celle, 15.06.2000 - 11 W 22/00 (https://dejure.org/2000,9329)
OLG Celle, Entscheidung vom 15.06.2000 - 11 W 22/00 (https://dejure.org/2000,9329)
OLG Celle, Entscheidung vom 15. Juni 2000 - 11 W 22/00 (https://dejure.org/2000,9329)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • openjur.de

    Prozeßkostenhilfe: Beurteilung der Erfolgsaussicht und der Mutwilligkeit

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 114 ZPO ; § 850f Abs. 2 ZPO
    Prozesskostenhilfe ; Zwangsvollstreckung; Pfändung; Mutwilligkeit; Unerlaubte Handlung; Altersrente ; Vermögenslosigkeit

  • Judicialis

    ZPO § 114; ; ZPO § 850 f Abs. 2

  • rechtsportal.de

    ZPO § 114 § 850f Abs. 2
    Prozesskostenhilfe - mutwillige Rechtsverfolgung - Anspruch aus unerlaubter Handlung gegen Rentner mit geringen Bezügen

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Prozesskostenhilfe ; Zwangsvollstreckung; Pfändung; Mutwilligkeit; Unerlaubte Handlung; Altersrente ; Vermögenslosigkeit

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)

  • KG, 19.07.2007 - 10 W 23/07

    Haftung für Körperverletzung beim American Football

    Wird als Beweismittel lediglich Parteivernehmung angeboten, so ist PKH nicht zu bewilligen, wenn der Beklagte die Darlegung des Gegners substantiiert bestritten hat (OLG Celle OLGR 2000, 271; OLG Köln NJW-RR 1997, 636 f.).
  • AG Lingen, 27.08.2009 - 4 C 779/09
    Rn. 4 Dabei verkennt das Gericht nicht, dass die Versagung von Prozesskostenhilfe wegen Vermögenslosigkeit der beklagten Partei ein eng begrenzter Ausnahmefall ist (…Fischer a.a.O.), und dass dabei auch - jedenfalls wenn, wie hier, eine unerlaubte Handlung im Sinne des § 823 BGB in Rede steht - die erleichterte Vollstreckungsmöglichkeit nach § 850f Abs. 2 ZPO Bedeutung hat ( OLG Celle, Beschl.v. 15.6.2000, Az. 11 W 22/00 ).
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dejure.org Übersicht OLG Celle

Rechtsprechung
   OLG Hamm, 14.07.1999 - 3 U 171/98   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,4029
OLG Hamm, 14.07.1999 - 3 U 171/98 (https://dejure.org/1999,4029)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14.07.1999 - 3 U 171/98 (https://dejure.org/1999,4029)
OLG Hamm, Entscheidung vom 14. Juli 1999 - 3 U 171/98 (https://dejure.org/1999,4029)
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Volltextveröffentlichungen (5)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Arzthaftung; Arzthaftungsprozeß; Aufklärungspflicht; Arzt; Patient; Materialermüdung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2001, 666
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (3)

  • BGH, 07.04.1992 - VI ZR 192/91

    Darlegungs- und Beweislast bei postoperativer Risikoaufklärung

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.1999 - 3 U 171/98
    Eine Aufklärung ist dann ausreichend, wenn sie dem Patienten eine allgemeine Vorstellung von dem Ausmaß der mit dem Eingriff verbundenen Gefahren vermittelt (BGH VersR 1984, 465, 466; 1992, 960, 961).
  • BGH, 07.02.1984 - VI ZR 174/82

    Rückenmarksschädigung - § 823 Abs. 1 BGB, Beweislastverteilung bei der Frage der …

    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.1999 - 3 U 171/98
    Eine Aufklärung ist dann ausreichend, wenn sie dem Patienten eine allgemeine Vorstellung von dem Ausmaß der mit dem Eingriff verbundenen Gefahren vermittelt (BGH VersR 1984, 465, 466; 1992, 960, 961).
  • OLG Hamm, 16.09.1998 - 3 U 190/97
    Auszug aus OLG Hamm, 14.07.1999 - 3 U 171/98
    Unter Berücksichtigung der zuvor aufgezeigten Grundsätze hält es der Senat - auch im Hinblick auf die notfallmäßige Erstversorgung - für unerheblich, daß die Klägerin über das (allgemeine) Risiko der Materialermüdung nicht aufgeklärt worden ist (vgl. Urteil des Senats vom 16.9.1998 - 3 U 190/97 -).
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dejure.org Übersicht OLG Hamm

Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 15.02.2000 - 22 W 5/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,14280
OLG Düsseldorf, 15.02.2000 - 22 W 5/00 (https://dejure.org/2000,14280)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15.02.2000 - 22 W 5/00 (https://dejure.org/2000,14280)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 15. Februar 2000 - 22 W 5/00 (https://dejure.org/2000,14280)
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Volltextveröffentlichungen (2)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    ZPO § 406
    Befangenheit eines Sachverständigen

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Beweisbeschluß; Zeuge; Sachverständiger; Gutachten; Privatgutachten; Befangenheit; Bauzustand; Brandschutz

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Was ist der Unterschied zwischen einem Sachverständigen und einem sachverständigen Zeugen? (IBR 2000, 294)

Papierfundstellen

  • BauR 2000, 1243 (Ls.)
  • BauR 2000, 1538 (Ls.)
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