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Weitere Entscheidungen unten: OLG Koblenz, 25.10.1999 | OLG Stuttgart, 26.05.2000

Rechtsprechung
   OLG Köln, 14.03.2000 - 22 U 174/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,6908
OLG Köln, 14.03.2000 - 22 U 174/99 (https://dejure.org/2000,6908)
OLG Köln, Entscheidung vom 14.03.2000 - 22 U 174/99 (https://dejure.org/2000,6908)
OLG Köln, Entscheidung vom 14. März 2000 - 22 U 174/99 (https://dejure.org/2000,6908)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    VOB/B § 18 Nr. 2
    Keine Hemmung der Verjährung durch Anrufung der vorgesetzten Stelle der auftraggebenden Behörde

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Hemmt ein Schlichtungsverfahren nach § 18 Nr. 2 VOB/B die Verjährung des Vergütungsanspruchs? (IBR 2000, 529)

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2000, 1009
  • VersR 2001, 868
  • BauR 2000, 1783 (Ls.)
  • BauR 2001, 134 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ...

  • OLG Frankfurt, 20.05.2014 - 6 U 124/13

    Vorrang alten Verjährungsrechts bei Werklohnanspruch

    Das Verfahren hat keinen Einfluss auf Verjährungsfristen (OLG Köln, VersR 2001, 868;… Kapellmann-Messerschmidt/Merkens, aaO Rn. 16).
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dejure.org Übersicht OLG Köln

Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 25.10.1999 - 14 W 698/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,3237
OLG Koblenz, 25.10.1999 - 14 W 698/99 (https://dejure.org/1999,3237)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25.10.1999 - 14 W 698/99 (https://dejure.org/1999,3237)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 25. Oktober 1999 - 14 W 698/99 (https://dejure.org/1999,3237)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Hauptsacheverfahren nur über einen Teilstreitwert des Beweisverfahrens

Verfahrensgang

  • LG Koblenz - 4 HO 5/99
  • OLG Koblenz, 25.10.1999 - 14 W 698/99

Papierfundstellen

  • NJW-RR 2000, 1239
  • MDR 2000, 669
 
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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (6)

  • OLG Koblenz, 14.09.1992 - 5 W 503/92

    Streitwertbemessung bei selbständigem Beweisverfahren

    Auszug aus OLG Koblenz, 25.10.1999 - 14 W 698/99
    Wegen der entstandenen Differenzgebühren ist der Beweisgegner auf das verfahren gemäß § 494 a ZPO zu verweisen (Senat in JurBüro 1993, 552).
  • OLG Hamburg, 25.03.1998 - 8 W 175/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.10.1999 - 14 W 698/99
    Der Senat erachtet es als zweckmäßig, jedenfalls in Fällen wie hier, in denen Identität der Parteien und dem Grunde nach auch Identität der Streitgegenstände besteht, die Kosten in die Festsetzung im Hauptsacheverfahren mit einzubeziehen, die entstanden wären, wenn das Beweisverfahren von vornherein nur auf den anhängig geworden Hauptsachestreitgegenstand beschränkt durchgeführt worden wäre (so wohl auch Hanseatisches Oberlandesgericht Hamburg MDR 1998, 928).
  • OLG Düsseldorf, 15.07.1997 - 7 W 40/97
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.10.1999 - 14 W 698/99
    Allgemeine Meinung ist, dass in einem derartigen Fall, in dem nur ein Teilgegenstand eingeklagt wird, keine Gesamtidentität gegeben ist und die auf den nicht deckungsgleichen Gegenstand entfallenden Teilkosten des Beweisverfahrens von der Kostengrundentscheidung der Hauptsache nicht erfasst sind (OLG Düsseldorf MDR 1997, 979).
  • OLG Koblenz, 16.08.1994 - 14 W 425/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.10.1999 - 14 W 698/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats gehören die Kosten des Beweisverfahrens zu den Kosten des Hauptprozesses, wenn und soweit die Parteien und der Streitgegenstand beider verfahren übereinstimmen (Senat vom 16.8.1994 - 14 W 425/94, vom 5.7.1994 - 14 W 369/94).
  • OLG Karlsruhe, 27.01.1995 - 11 W 59/94
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.10.1999 - 14 W 698/99
    Umstritten ist, ob in solchen Fällen gequotelt werden muss (anhängiger Teil : nicht anhängiger Teil) oder ob hypothetisch zu fragen ist, welche Kosten entstanden wären, wenn von vornherein das Beweisverfahren nur hinsichtlich des anhängig gewordenen Hauptsachestreitgegenstandes durchgeführt worden wäre (zum Meinungstand: OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 36; LG Stuttgart, JurBüro 1997, 532).
  • LG Stuttgart, 06.03.1996 - 10 T 667/95
    Auszug aus OLG Koblenz, 25.10.1999 - 14 W 698/99
    Umstritten ist, ob in solchen Fällen gequotelt werden muss (anhängiger Teil : nicht anhängiger Teil) oder ob hypothetisch zu fragen ist, welche Kosten entstanden wären, wenn von vornherein das Beweisverfahren nur hinsichtlich des anhängig gewordenen Hauptsachestreitgegenstandes durchgeführt worden wäre (zum Meinungstand: OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 36; LG Stuttgart, JurBüro 1997, 532).
  • OLG Koblenz, 10.09.2003 - 14 W 469/03

    Kostenerstattung im nachfolgenden Rechtsstreit

    Wegen der nicht im Hauptsacheverfahren zu berücksichtigenden Kosten des selbständigen Beweisverfahrens ist der Beklagte auf § 494 a ZPO zu verweisen (vgl. Senat vom 25. Oktober 1999, MDR 2000, 669 = OLGR Koblenz 2000, 345; Senat vom 10. Juli 2003, 14 W 374/03; BGH vom 22. Mai 2003, EBE/BGH 2003, BGH-Ls 484/03, VII ZB 30/02).

    Da schon umstritten ist, wie bei Teilidentität des Streitgegenstands die Kostenausgleichung stattzufinden hat (vgl. Senat vom 25. Oktober 1999, MDR 2000, 669 = OLGR Koblenz 2000, 345; OLG Schleswig, Anw Bl. 1995, 269) lässt der Senat die Rechtsbeschwerde gemäß § 574 Abs. 3 i.V.m. Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu.

  • OLG Düsseldorf, 10.11.2005 - 5 W 28/05

    Festsetzung der Kosten eines selbständigen Beweisverfahrens

    Rechtsirrig ist jedoch die Annahme des Landgerichtes hier fehle es an einer solchen Identität des Streitgegenstandes, so dass die auf den nicht deckungsgleichen Gegenstand entfallenden Teilkosten des Beweisverfahrnes von der Kostengrundentscheidung der Hauptsache nicht erfasst seien (unter Hinweis auf OLG Koblenz OLGR Koblenz 2000, 345 = MDR 2000, 669).
  • OLG Braunschweig, 21.11.2003 - 2 W 155/03

    Kosten eines vorausgegangen Beweisverfahrens; Erfassung durch die Kostenregelung …

    Streitig ist, ob in solchen Fällen gequotelt werden muss (anhängiger Teil / nicht anhängiger Teil; so: OLG Karlsruhe JurBüro 1996, 36; OLG München NJW-RR 2000, 1237 = MDR 1999, 1347 und für die Gerichtsgebühren des Beweisverfahrens OLG Schleswig AnwBl.1995, 269) oder ob hypothetisch zu fragen ist, welche Kosten entstanden wären, wenn von vornherein das Beweisverfahren nur hinsichtlich des anhängig gewordenen Hauptsachestreitgegenstandes durchgeführt worden wäre (so: OLG Koblenz NJW-RR 2000, 1239 = MDR 2000, 669; OLG Schleswig AnwBl 1995, 269 für die Auslagen, insbesondere Sachverständigenkosten des Beweisverfahrens;… ebenso: Zöller/ Herget 24. Aufl. § 91 ZPO Rn. 13 "selbständiges Beweisverfahren").
  • OLG Karlsruhe, 24.06.2002 - 3A W 32/02

    Kostenfestsetzungsverfahren: Teilidentität von selbständigem Beweisverfahren und …

    Allgemeine Meinung ist, dass in Fällen, in denen im Hauptsacheverfahren nur ein Teil des Gegenstands des selbständigen Beweisverfahrens eingeklagt wird, die auf den nicht deckungsgleichen Gegenstand entfallenden Teilkosten des Beweisverfahrens von der Kostengrundentscheidung der Hauptsache nicht erfasst sind (OLG Koblenz, MDR 00, 669 m.w.N.).
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dejure.org Übersicht OLG Koblenz

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 231/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,8170
OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 231/99 (https://dejure.org/2000,8170)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26.05.2000 - 2 U 231/99 (https://dejure.org/2000,8170)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 26. Mai 2000 - 2 U 231/99 (https://dejure.org/2000,8170)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    MarkenG § 8 II Nr 1; ; MarkenG § 14 II Nr 2

  • rechtsportal.de

    MarkenG § 8 Abs. 2 Nr 1, § 14 Abs. 2 Nr 2
    Unterscheidungskraft, Warenähnlichkeit

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    AQUAMAT; Marke; Kunstwort; Kennzeichnungskraft; Warenähnlichkeit

Verfahrensgang

  • LG Stuttgart - O 98/99
  • OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 231/99
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (8)

  • BGH, 16.07.1998 - I ZB 5/96

    "JOHN LOBB"; Annahme markenrechtlicher Warenähnlichkeit von Schuhen und …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 231/99
    Es ist nicht nur zulässig, im Rahmen rechtserhaltender Nutzung die (graphische) Form einer (Wort-)Marke in gewissem Umfang zu wandeln (vgl. hierzu etwa BGH WRP 98, 1078, 1079; WRP 97, 1085 - ECCO I), der Verkehr ist an solche Erscheinungsformen auch gewöhnt.

    a) Der Bereich der Warenähnlichkeit ist anhand verwechslungsrelevanter Ähnlichkeitskriterien der Ware zu bestimmen (BGH WRP 98, 1078, 1080 JOHN LOBB).

  • BGH, 01.10.1998 - I ZB 28/96

    Lions

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 231/99
    Auch prioritätsjüngere Dritteintragungen können in diesem Zusammenhang Aufschluss über die Stärke oder Schwäche einer (Wort-)Marke geben (BGH WRP 99, 192, 194 - Lions;… Fezer a.a.O. § 14 MarkenG, 308 c).

    So kann ein geringer Grad der Ähnlichkeit der gekennzeichneten Ware durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marke ausgeglichen werden (BGH WRP 99, 192, 193 - Lions;… BGH a.a.O. 526 - comtes/ComTel;… Fezer a.a.O. § 14 MarkenG, 336 a, 336 b).

  • BGH, 17.07.1997 - I ZR 228/94

    "ECCO"; Rechtserhaltende Benutzung einer Marke

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 231/99
    Es ist nicht nur zulässig, im Rahmen rechtserhaltender Nutzung die (graphische) Form einer (Wort-)Marke in gewissem Umfang zu wandeln (vgl. hierzu etwa BGH WRP 98, 1078, 1079; WRP 97, 1085 - ECCO I), der Verkehr ist an solche Erscheinungsformen auch gewöhnt.
  • EuGH, 29.09.1998 - C-39/97

    Canon Kabushiki Kaisha / Metro-Goldwyn-Mayer - Markenrecht - Verwechslungsgefahr …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 231/99
    Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BGH sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den Waren kennzeichnen; hierher gehören insbesondere die Art der Waren, ihr Verwendungszweck und ihr Nutzen sowie ihre Eigenart als untereinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren (EuGH GRUR 98, 922, 923 Tz. 23 - Canon; BGH WRP 99, 936, 938 - HONKA; vgl. auch BGH WRP 98, 750, 751 - Bisotherm-Stein).
  • BGH, 14.10.1999 - I ZR 90/97

    Comtes/ComTel; Unterscheidungskraft einer Marke

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 231/99
    Dabei besteht eine Wechselwirkung zwischen den in Betracht zu ziehenden Faktoren, insbesondere der Ähnlichkeit der Marken und der Ähnlichkeit der mit ihnen gekennzeichneten Waren sowie der Kennzeichnungskraft der älteren Marke, sodass ein geringer Grad der Ähnlichkeit der Waren durch einen höheren Grad der Ähnlichkeit der Marken ausgeglichen werden kann und umgekehrt (herrschend, jüngst erneut BGH WRP 2000, 525, 526 - comtes/ ComTel m.w.N.).
  • BGH, 21.01.1999 - I ZB 15/94

    Canon II

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 231/99
    Diesen Grundsätzen entsprechend ist für die Ähnlichkeit von Waren, anders als bei der Prüfung der Warengleichartigkeit, nicht die Feststellung gleicher Herkunftsstätten entscheidend, sondern die Erwartung des Verkehrs von einer Verantwortlichkeit desselben Unternehmens für die Qualität der Waren (BGH WRP 99, 928, 930 - Canon II;… bestätigt in BGH a.a.O. 526 - comtes/ComTel;… vgl. zu allem Fezer a.a.O. § 14 MarkenG, 335 f).
  • BGH, 06.05.1999 - I ZB 54/96

    HONKA

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 231/99
    Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BGH sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den Waren kennzeichnen; hierher gehören insbesondere die Art der Waren, ihr Verwendungszweck und ihr Nutzen sowie ihre Eigenart als untereinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren (EuGH GRUR 98, 922, 923 Tz. 23 - Canon; BGH WRP 99, 936, 938 - HONKA; vgl. auch BGH WRP 98, 750, 751 - Bisotherm-Stein).
  • BGH, 19.03.1998 - I ZB 29/95

    "Bisotherm-Stein"; Ähnlichkeit von Waren

    Auszug aus OLG Stuttgart, 26.05.2000 - 2 U 231/99
    Nach der Rechtsprechung des EuGH und des BGH sind alle erheblichen Faktoren zu berücksichtigen, die das Verhältnis zwischen den Waren kennzeichnen; hierher gehören insbesondere die Art der Waren, ihr Verwendungszweck und ihr Nutzen sowie ihre Eigenart als untereinander konkurrierende oder einander ergänzende Waren (EuGH GRUR 98, 922, 923 Tz. 23 - Canon; BGH WRP 99, 936, 938 - HONKA; vgl. auch BGH WRP 98, 750, 751 - Bisotherm-Stein).
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