Rechtsprechung
| OLG Frankfurt, 03.12.1999 - 20 W 445/97 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- vfst.de
§ 61 PStG
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Recht auf Übersendung der Sterbeurkunde; Recht auf Einsicht in die Personenstandsbücher; Berechtigtes und rechtliches Interesse; Ermächtigung des Nachlasspfleger zur Ermittlung der unbekannten Erben; Einsatz und Rechte eiones privaten Erbenermittlers
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
BGB § 1960 § 1962 § 1915 § 1793 § 1822 Nr. 1
Beauftragung eines Erbenermittlers durch den Nachlassverwalter - Möglichkeit, Voraussetzungen, Aufgaben - datenbank.nwb.de (Leitsatz)
Erbrecht; Einsicht eines sog. Erbenermittlers in Personenstandsurkunden
Verfahrensgang
- AG Frankfurt/Main - 40 UR III F 100/97
- LG Frankfurt/Main, 18.11.1997 - 9 T 385/97
- OLG Frankfurt, 03.12.1999 - 20 W 445/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 2000, 960
- FGPrax 2000, 67
- Rpfleger 2000, 161
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (4)
- BGH, 26.10.1967 - VII ZR 86/65
Maßgebliches Recht für die Beurteilung der internationalen Zuständigkeit
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.1999 - 20 W 445/97
Denn diese ist nach außen unbeschränkt und nicht von der Zweck- oder Pflichtmäßigkeit des Handelns des Nachlasspflegers abhängig (vgl. BGHZ 49, 1, 4) [BGH 02.10.1967 - VII ZR 86/65]. - OLG Frankfurt, 08.02.1995 - 20 W 411/94
Erteilung einer Personenstandsurkunde (hier: Sterbeurkunde) für einen …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.1999 - 20 W 445/97
In Bezug auf Personenstandsdaten ist er nur dann gegeben, wenn deren Kenntnis für eine Person zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist (vgl. hierzu Senatsbeschluss vom 08.02.1995 - 20 411/94 = DNotZ 1996, 586 = OLG-Report 1995, 67 = StAZ 1995, 138 = FamRZ 1996, 112 m.w.N.). - OLG Celle, 30.06.1997 - 18 W 2/97
Umfang der Rechte eines Erbenermittlers; Anspruch auf Auskunftserteilung bei …
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.1999 - 20 W 445/97
Darüber hinausgehende Einschränkungen sind der gesetzlichen Regelung nicht zu entnehmen: Da die Rechtsordnung ein Handeln durch Vertreter oder Bevollmächtigte grundsätzlich zuläßt, ist aus dem Fehlen einer Regelung im Personstandsgesetz zu schließen, dass der Gesetzgeber die Einsichtnahme durch hierzu bevollmächtigte Personen nicht verbieten oder einschränken wollte (so auch: LG Aurich, StAZ 1986, 322, 323; Hans. OLG Bremen. StAZ 98, 255, 256 OLG Celle StAZ 1998, 81, 82). - RG, 01.05.1911 - IV 413/10
Haftung des Vormundes für Hilfspersonen; Beweislast
Auszug aus OLG Frankfurt, 03.12.1999 - 20 W 445/97
Im übrigen aber können der Vormund und Pfleger sich Hilfspersonen bedienen oder die Erledigung von einzelnen Angelegenheiten einer anderen Person übertragen (so RGZ 76, 185 für die Verwaltung eines Landgutes; BayObLGZ 14, 210, 213 für die Abwicklung einer Nachlassangelegenheit).
- OLG Düsseldorf, 19.12.2019 - 3 Wx 210/19
Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Erbscheinsantrages
Ein rechtliches Interesse ist gegeben, wenn die Kenntnis der Personenstandsdaten zur Verfolgung von Rechten erforderlich ist (näher: Senat, FamRZ 2014, 605 ff; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, 960 ff und 1995, 846 ff; Gaaz/Bornhofen, PStG,. - OLG Düsseldorf, 05.03.2014 - 3 Wx 192/13
Anforderungen an den Nachweis des Erbrechts bei Tätigkeit eines Erbenermittlers
Letzteres ist bei der Ermittlung unbekannter Erben der Fall, denn sie bedarf weder des persönlichen Einflusses des Nachlasspflegers, noch berührt sie die Nachlasspflegschaft als solche (…OLG Celle StAZ 1998, S. 81 ff;… OLG Bremen StAZ 1998, S. 255 ff; OLG Frankfurt NJW-RR 2000, S. 960 ff, OLG Schleswig FGPrax 2005, S. 129 f). - OLG Düsseldorf, 23.07.2013 - 3 Wx 11/13
Recht des potentiellen Erben auf Erteilung von Sterbeurkunden naher Angehöriger …
In Bezug auf Personenstandsdaten ist er nur dann gegeben, wenn deren Kenntnis für eine Person zur Verfolgung von Rechten oder zur Abwehr von Ansprüchen erforderlich ist (OLG Frankfurt, FGPrax 2000, 67, 68; NJW-RR 1995, 846, 847).
- OLG Braunschweig, 28.08.2020 - 11 U 65/19
Reichweite der Pflichten eines Nachlassgerichts zur Erbenermittlung; Einholung …
Rn. 20 Das Oberlandesgericht Bremen (Beschluss vom 02.04.1998 - 1 W 99/97 -, juris) und das Oberlandesgericht Frankfurt (Beschluss vom 03.12.1999 - 20 W 445/97-, juris) haben sich lediglich mit der Frage befasst, ob der vom Nachlassgericht zum Nachlasspfleger bestellte Erbenermittler Personenstandsurkunden anfordern kann. - OLG Hamm, 12.08.2010 - 15 Wx 8/10
Akteneinsichtsrecht des Erbenermittlers
Der Änderung lag die Absicht des Gesetzgebers zugrunde, einer missbräuchlichen Verwendung der Eintragungen in den Personenstandsbüchern durch den Begriff des rechtlichen Interesses entgegen zu wirken (OLG Frankfurt Rpfleger 2000, 161 = FGPrax 2000, 67). - OVG Nordrhein-Westfalen, 23.06.2003 - 8 A 175/03
Akteneinsichtsanspruch eines Klägers auf der Grundlage von § 29 …
Rn. 16 Vgl. zum rechtlichen Interesse an der Einsicht in Personenstandsbücher: OLG Frankfurt, Beschluss vom 3. Dezember 1999, - 20 W 445/97 -, NJW-RR 2000, 960- 962. - KG, 11.01.2011 - 1 W 359/10
Gewerblicher Erbenermittler: Einsichtsrecht in Nachlassvorgänge möglicher Erben …
6 Gewerbliche Erbenermittler haben nach obergerichtlicher Rechtsprechung weder ein eigenes berechtigtes noch ein rechtliches Interesse in vorgenanntem Sinn (…OLG Hamm, a.a.O.; OLG Frankfurt/Main, FGPrax 2000, 67; OLG Schleswig, OLGReport 1999, 109; OLG Bremen, ZEV 1999, 322). - OLG Schleswig, 14.02.2005 - 2 W 202/04
Auskunftsersuchen gegenüber Personenstandsregister im Rahmen der Erbensuche des …
Der Nachlasspfleger darf als gesetzlicher Vertreter der von ihm zu ermittelnden Erben (§§ 1960 Abs. 2, 1915 Abs. 1, 1793 Abs. 1 BGB) ein rechtliches Interesse geltend machen und zur Ausführung seiner Aufgabe - wie vorliegend geschehen - Erbensucher ermächtigen (OLG Frankfurt FGPrax 2000, 67; OLG Celle StAZ 1998, 81; LG Bremen StAZ 1998, 83;… Palandt/Edenhofer, BGB, 64 Aufl., § 1960 Rn. 17;… Hepting/Gaaz § 61 PStG Rn. 60).
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Rechtsprechung
| OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Deutsches Notarinstitut
WEG § 10 abs. 2, BGB § 242
Bindung einer Nutzungsregelung betr. Stellplätze gegenüber einem - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- rechtsportal.de (Leitsatz)
WEG § 10 Abs. 1 Satz 2, Abs. 2; BGB § 242
Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden Eigentümer - Wolters Kluwer (Leitsatz)
Streit der Miteigentümer um die Mitbenutzung von Parkflächen in einer Wohnungseigentumsanlage; Beschluss der Eigentümer zur Duldung der Aufstellung eines Sperrpfahls zur Sicherung von Stellplätzen als Ausgangspunk des Streites; Begründung von Sondenutzungsrechten durch ...
Verfahrensgang
- AG Bochum - 71 II 69/98
- LG Bochum - 7 T 764/98
- LG Bochum - 7 T 765/98
- OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99
Papierfundstellen
- DNotZ 2000, 210
- NZM 2000, 662
- ZMR 2000, 123
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (10)
- OLG Hamm, 01.12.1997 - 15 W 384/97
Vorbehaltene Zuordnung von Sondernutzungsrechten
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99
Die Regelung in der Teilungserklärung bewirkt, daß die Miteigentümer bis auf den durch die Zuordnungserklärung Begünstigten mit Eintritt der Bedingung vom Mitgebrauch des betreffenden gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen sind (vgl. Bay0bLGZ 1985, 378, 381; OLG Düsseldorf DNotZ 1988, 35 Rpfleger 1988, 63; Senat NZM 1998, 673 = ZMR 1998, 453). - OLG Düsseldorf, 13.07.1987 - 3 Wx 206/87
Nachträgliche Zuordnung von Stellplätzen durch den teilenden Eigentümer
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99
Die Regelung in der Teilungserklärung bewirkt, daß die Miteigentümer bis auf den durch die Zuordnungserklärung Begünstigten mit Eintritt der Bedingung vom Mitgebrauch des betreffenden gemeinschaftlichen Eigentums ausgeschlossen sind (vgl. Bay0bLGZ 1985, 378, 381; OLG Düsseldorf DNotZ 1988, 35 Rpfleger 1988, 63; Senat NZM 1998, 673 = ZMR 1998, 453). - BGH, 10.09.1998 - V ZB 11/98
Regelungen der Hausordnung in einem Eigentümerbeschluß
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99
Die Auslegung dieses Beschlusses, der inhaltlich dazu bestimmt ist, Wirkungen für Sonderrechtsnachfolger einzelner Miteigentümer zu entfalten, hat ausschließlich objektiv danach zu erfolgen, wie der unbefangene Betrachter die getroffene Regelung nach dem protokollierten Wortlaut und den sonst erkennbaren o Objektiven Umständen verstehen muß (BGH NJW 1998, 3713, 3714).
- BGH, 13.07.1995 - V ZB 6/94
Mitwirkung von zwei nicht planmäßigen Richtern bei einer Entscheidung
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99
Es handelt sich hier im Kern um einen Anspruch auf eine Zustimmung zur Änderung der Teilungserklärung, der in der Rechtsprechung nur ausnahmsweise dann anerkannt wird, wenn außergewöhnliche Umstände ein Festhalten an der Teilungserklärung als grob unbillig und damit gegen Treu und Glauben verstoßend erscheinen lassen (BGH NJW 1995, 2791, 2793 m.w.N.). - OLG Hamm, 09.01.1996 - 15 W 340/95
Rechtsfolgen einer formlosen Zustimmung der Miteigentümer zu einer baulichen …
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99
Die vorn Landgericht herangezogene Entscheidung des OLG Köln (WuM 1997, 637) bezieht sich sachlich auf die auch vom Senat geteilte obergerichtliche Rechtsprechung, daß die in der Person des Rechtsvorgängers im Wohnungseigentum eingetretene Verwirkung eines Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruchs wegen einer unzulässigen baulichen Veränderung oder Nutzung auch den Sonderrechtsnachfolger binde.' Dieser sei an die entstandene Rechtslage gebunden, weil er mit seinem Eintritt in die Gemeinschaft nicht mehr Rechte erwerben könne, als sie seinem Rechtsvorgänger zustanden (Bay0bLG NJW-RR 1991, 1041; NJW-RR 1993, 1165; Senat FGPrax 1996, 92 = NJW-RR 1996, 971). - BayObLG, 19.07.1990 - BReg. 2 Z 61/90
Anspruch auf Unterlassen der Nutzung eines Speichers als Wohnung, obwohl das …
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99
Die vorn Landgericht herangezogene Entscheidung des OLG Köln (WuM 1997, 637) bezieht sich sachlich auf die auch vom Senat geteilte obergerichtliche Rechtsprechung, daß die in der Person des Rechtsvorgängers im Wohnungseigentum eingetretene Verwirkung eines Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruchs wegen einer unzulässigen baulichen Veränderung oder Nutzung auch den Sonderrechtsnachfolger binde.' Dieser sei an die entstandene Rechtslage gebunden, weil er mit seinem Eintritt in die Gemeinschaft nicht mehr Rechte erwerben könne, als sie seinem Rechtsvorgänger zustanden (Bay0bLG NJW-RR 1991, 1041; NJW-RR 1993, 1165; Senat FGPrax 1996, 92 = NJW-RR 1996, 971). - OLG Hamm, 10.09.1996 - 15 W 236/96
Keine Bindungswirkung schuldrechtlicher Vereinbarungen der Wohnungseigentümer …
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99
Die Berufung auf die fehlende Bindungswirkung nach § 10 Abs. 2 WEG ist, wie der Senat bereits entschieden hat (FGPrax 1997, 15, 16), grundsätzlich nicht rechtsmißbräuchlich. - OLG Hamm, 29.03.1993 - 15 W 391/92
Guter Glaube des Wohnungsgrundbuchs; Rechtsfolgen der unterlassenen Übernahme der …
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99
Die Zuordnungserklärung des teilenden Eigentümers ist in einem solchen Fall Teil des Vorgangs der Begründung der Sondernutzungsrechte, der nach materiellem Grundstücksrecht zu beurteilen ist (Senat OLGZ 1994, 1, 3 = NJW-RR 19.93, 1295). - BayObLG, 07.04.1993 - 2Z BR 9/93
Anspruch auf Entfernung von privaten Einrichtungsgegenständen aus dem …
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99
Die vorn Landgericht herangezogene Entscheidung des OLG Köln (WuM 1997, 637) bezieht sich sachlich auf die auch vom Senat geteilte obergerichtliche Rechtsprechung, daß die in der Person des Rechtsvorgängers im Wohnungseigentum eingetretene Verwirkung eines Unterlassungs- oder Beseitigungsanspruchs wegen einer unzulässigen baulichen Veränderung oder Nutzung auch den Sonderrechtsnachfolger binde.' Dieser sei an die entstandene Rechtslage gebunden, weil er mit seinem Eintritt in die Gemeinschaft nicht mehr Rechte erwerben könne, als sie seinem Rechtsvorgänger zustanden (Bay0bLG NJW-RR 1991, 1041; NJW-RR 1993, 1165; Senat FGPrax 1996, 92 = NJW-RR 1996, 971). - AG Bad Neuenahr-Ahrweiler, 10.12.1997 - 3 C 527/97
Vertragsrecht; gerichtliche Kontrolle der Angemessenheit von Stromtarifen
Auszug aus OLG Hamm, 09.09.1999 - 15 W 157/99
Dementsprechend ist der sachenrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz zu beachten, der es nach der Rechtsprechung des Senats (NZM 1998, 453 = ZMR 1998, 673) erfordert, daß bereits in der Regelung der Teilungserklärung die Sondernutzungsrechte in ihrer Anzahl, in ihrer räumlichen Lage auf dem Grundstück und in ihrer Ausdehnung näher konkretisiert werden.
- KG, 04.12.2006 - 24 W 201/05
Wohnungseigentum: Voraussetzungen eines gegenüber Rechtsnachfolgern wirkenden …
Wenn im vorliegenden Falle gleichwohl der Herausgabeanspruch als verwirkt oder als durch Duldung erloschen angesehen würde, käme es nicht nur zu einer unzulässigen Aushöhlung der gesetzlichen Vorschrift des § 10 Abs. 2 WEG (so im Grundsatz OLG Hamm, ZMR 2000, 123, Rdnr. 26 nach juris;… vgl. auch KG, a. a. O., welches die bei baulichen Veränderungen gemachte Einschränkung mit § 10 Abs. 2 WEG begründet), sondern es käme praktisch zur Anerkennung eines Sondernutzungsrechts durch tatsächlichen Gebrauch. - OLG Hamm, 19.09.2007 - 15 W 444/06
Wirksamkeit von Vereinbarungen ggü. Sonderrechtsnachfolgern
Damit ein so begründetes Sondernutzungsrecht die dingliche Wirkung nach § 10 Abs. 2 WEG entfaltet, ist jedoch auch dann als Bestandteil des Begründungsvorganges die gesonderte Eintragung des Sondernutzungsrechts auf der Grundlage der Zuordnungserklärung des teilenden Eigentümers erforderlich, die bloße Eintragung des Zuordnungsvorbehalts in der Teilungserklärung also unzureichend (Senat NZM 2000, 662, 663; FGPrax 2006, 79).Der Senat hat bereits in seinem Beschluss vom 09.09.1999 (ZMR 2000, 123ff = DNotZ 2000, 210ff) darauf hingewiesen, dass diese Rechtsprechung -wenn überhaupt-nur mit äußerster Zurückhaltung auf Fälle übertragen werden kann, in denen der Ausschluss von Abwehransprüchen der positiven Begründung eines dinglich wirkenden Sondernutzungsrechts gleichkäme (…im Ergebnis ebenso OLG Köln a.a.O.; KG ZWE 2007, 237; OLG Celle, Beschluss vom 04.06.2007 -4 W 108/07-, veröffentlicht in juris).
- OLG Hamm, 13.03.2000 - 15 W 454/99
Rechtsfolgen fehlgeschlagener Begründung eines Sondernutzungsrechts
Es geht hier also nicht wie in der dem Senatsbeschluß vom 09.09.1999 (15 W 157/99 = ZMR 2000, 123) zugrundeliegenden Fallkonstellation darum, daß Sondernutzungsrechte insgesamt nicht wirksam begründet worden sind, so daß der gemeinschaftliche Gebrauch der Regelung durch die Eigentümerversammlung unterliegt (§ 15 Abs. 2 WEG).
- OLG Frankfurt, 20.05.2003 - 20 W 409/02
Wohnungseigentumssache: Vereinbarung und Verwirkung eines Sondernutzungsrechts; …
Eine solche Übertragung darf nicht dazu führen, dass die gesetzliche Vorschrift des § 10 Abs. 2 WEG praktisch ausgehöhlt wird (vgl. OLG Hamm ZMR 2000, 123), wobei auch zu berücksichtigen ist, dass Sondernutzungsrechte grundsätzlich lediglich durch Vereinbarung und nicht einmal durch bestandskräftig gewordenen Mehrheitsbeschluss begründet werden dürften (BGH NJW 2000, 3500;… Niedenführ/Schulze, a.a.O., § 15 Rz. 9).Eine Anwendung des § 242 BGB könnte also ohnehin auch in diesem Fall allenfalls dann in Betracht kommen, wenn aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls das Interesse der Wohnungseigentümer hier der Antragsteller - an der Wahrung ihres berechtigten Vertrauens auf den Fortbestand der bisherigen Nutzungsverhältnisse die durch § 10 Abs. 2 WEG geschützten Interessen des Sondernachfolgers deutlich überwiegen (vgl. etwa OLG Hamm ZMR 2000, 123).
- KG, 09.07.2007 - 24 W 28/07
Entstehung von Sondernutzungsrechten; sachenrechtlicher Bestimmtheitsgrundsatz
Eine solche Regelung stellt sich im Hinblick auf die negative Komponente des Sondernutzungsrechts als aufschiebende Bedingung dar, § 158 Abs. 1 BGB (OLG Hamm ZMR 2000, 123, Rdnr. 18 nach juris). - OLG Schleswig, 26.09.2016 - 2 Wx 56/16
Liegenschaftsrecht - Zur Zuweisung von Sondernutzungsrechten durch den teilenden …
2 Z 119/84">BayObLGZ 1985, 378; OLG Frankfurt, ZWE 2016, S. 171 f.; OLG Hamm, DNotZ 2000, S. 210 ff.; Schultzky in: Jennißen, a. a. O., § 13 Rn. 82; a. A.: LG Stuttgart, BWNotZ 1990, S. 43, mit ablehnender Anmerkung Seidl, S. 43 f.). - OLG Köln, 07.04.2003 - 16 Wx 44/03
Bauliche Eingriffe in fremdes Sondereigentum durch den Rechtsvorgänger dessen, …
2 Z 33/91">ZMR 91, 489; KG WuM 94, 38, 40 und NJW-RR 89, 976; kritisch Häublein in ZMR 2001, 737 unter Hinweis auf OLG Hamm DNotZ 2000, 210). - OLG Köln, 06.05.2003 - 9 U 137/02
Anspruch aus einer Haftpflichtversicherung; Recht auf Leistungsfreiheit des …
Das ist aber nicht schon dann der Fall, wenn langjährige Geschäftsbeziehungen zwischen dem Versicherungsnehmer und dem Geschädigten gefährdet sind, wie es hier die Klägerin behauptet (vgl. z. B. OLG Hamm OLGR 2000, 68; OLG Karlsruhe VersR 1983, 649).
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Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 17.11.1999 - 13 U 206/98 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung
(Volltext/Leitsatz)
Haftungsbeschränkung nach § 106 Abs. 3, 3. Alt. SGB VII - vorübergehende Verrichtung betrieblicher Tätigkeiten durch Versicherte mehrerer Unternehmen auf einer gemeinsamen Betriebsstätte
- Wolters Kluwer
Verletzung der Verkehrssicherungspfllicht bei fehlender Absicherung einer Aussparung
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Freiburg, 17.11.1998 - 2 O 205/98
- OLG Karlsruhe, 17.11.1999 - 13 U 206/98
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (3)
- BGH, 13.05.1997 - VI ZR 145/96
Zulässigkeit eines Feststellungsurteils unter Vorbehalt der Bestimmung eines …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - BGH, 24.11.1987 - VI ZR 42/87
Zurückweisung durch das Berufungsgericht bei Entscheidung über Zahlungs- und …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar - OLG Braunschweig, 15.08.1995 - 2 WF 79/95
Voraussetzungen für einen Unterhaltsanspruch; Ermittlung des Unterhaltsanspruchs …
Kontextvorschau leider nicht verfügbar
- OLG Dresden, 17.10.2000 - 3 U 1761/00
Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen eines Subunternehmers gegen den …
Auch hier folgt der Senat der wohl überwiegenden Ansicht in Rechtsprechung und Schrifttum (OLG Karlsruhe OLGR 2000, 68, 71; OLG Karlsruhe NJW 2000, 295, 297 [OLG Karlsruhe 23.06.1999 - 7 U 30/99]; OLG Braunschweig RuS 1999, 459, 459; im Ergebnis auch OLG Saarbrücken RuS 1999, 374, 375;… Mehrtens, Gesetz und Recht, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII § 106 Rdn. 8.9). - LG Tübingen, 18.04.2000 - 2 O 262/99
Haftungsausschluss bei gemeinsamer Betriebsstätte von Gerüstbaufirmen und …
Die klägerseits herangezogene Entscheidung des OLG Karlsruhe vom 17.11.1999 - 13 U 206/98 - (OLG-Report 2000, 69) trägt die abweichende Auffassung des Klägers nicht. - LG Hamburg, 04.02.2000 - 303 O 300/98
Erstattung von Aufwendungen eines Versicherungsgebers aufgrund eines …
So wird für erforderlich gehalten, daß die Verrichtung betrieblicher Tätigkeiten durch die Versicherten mehrerer Unternehmen in engem zeitlichen und räumlichen Kontakt nebeneinander erfolgt und daß die Tätigkeitsbereiche der verschiedenen Unternehmen sich zeitlich und räumlich zumindest teilweise überlappen (vgl. OLG Karlsruhe, Zivilsenat in Freiburg, Zwischen-Urteil vom 17.11.1999, 13 U 206/98, S. 7 der von der Klägerin eingereichten Urteilsausfertigung; vgl. Bereiter-Hahn/Schieke/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, Handkommentar, § 106 SGB VII, Anm. 8.2; wohl auch Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, Gesetzliche Unfallversicherung, Band 3/1, § 106 SGB VII, wo als Beispiel das gleichzeitige Arbeiten von Installateuren und Maurern genannt wird).
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