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Rechtsprechung
   OLG Celle, 20.02.2003 - 14 U 122/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,4705
OLG Celle, 20.02.2003 - 14 U 122/02 (https://dejure.org/2003,4705)
OLG Celle, Entscheidung vom 20.02.2003 - 14 U 122/02 (https://dejure.org/2003,4705)
OLG Celle, Entscheidung vom 20. Februar 2003 - 14 U 122/02 (https://dejure.org/2003,4705)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de

    Haftungsverteilung bei Radfahrerunfall: Kollision eines Erwachsenen und eines Jugendlichen bei Dunkelheit; Schmerzensgeldkapital und -rente für eine Querschnittlähmung bei Berücksichtigung einer Mithaftung von 1/3

  • Entscheidungsdatenbank Niedersachsen

    § 254 BGB; § 823 Abs. 2 BGB
    Geltendmachung eines Schmerzensgeldanspruches infolge eines Verkehrsunfalls durch den Zusammenstoß zweier Fahrräder; Berufung und Anschlussberufung wegen einer festgelegten Verschuldensquote; Verschuldensquote bei Zusammenstoß eines Fahrrads ohne Beleuchtungseinrichtung ...

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Geltendmachung eines Schmerzensgeldanspruches infolge eines Verkehrsunfalls durch den Zusammenstoß zweier Fahrräder; Berufung und Anschlussberufung wegen einer festgelegten Verschuldensquote; Verschuldensquote bei Zusammenstoß eines Fahrrads ohne Beleuchtungseinrichtung ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Ohne Licht geradelt - Zusammenstoß zweier Radfahrer mit schlimmen Folgen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    BGB § 823 Abs. 1 § 847 § 254
    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • MDR 2003, 927
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 26.04.1995 - 15 U 53/94

    Haftungsverteilung bei Kollision zweier Radfahrer bei abruptem Ende des Radwegs …

    Auszug aus OLG Celle, 20.02.2003 - 14 U 122/02
    Dies rechtfertigt es, Verkehrsverstöße von Jugendlichen grundsätzlich in einem milderen Licht zu beurteilen als gleichartige Verstöße voll ausgereifter Erwachsener (vgl. OLG Düsseldorf, VersR 1996, 1120).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 11.03.2003 - 4 UF 272/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,6347
OLG Köln, 11.03.2003 - 4 UF 272/02 (https://dejure.org/2003,6347)
OLG Köln, Entscheidung vom 11.03.2003 - 4 UF 272/02 (https://dejure.org/2003,6347)
OLG Köln, Entscheidung vom 11. März 2003 - 4 UF 272/02 (https://dejure.org/2003,6347)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    ZPO § 517; ; ZPO § ... 520 Abs. 2 Satz 1; ; ZPO § 621 e Abs. 1; ; ZPO § 621 Abs. 1 Nr. 1; ; BGB § 1671 Abs. 1; ; BGB § 1671 Abs. 2 Nr. 1; ; BGB § 1687 Abs. 1 Satz 2; ; BGB § 1687 Abs. 1 Satz 3; ; BGB § 1687 Abs. 1 Satz 4; ; FGG § 13a Abs. 1 Satz 2; ; FGG § 50 b Abs. 1; ; FGG § 50 b Abs. 3

  • Väteraufbruch für Kinder e.V.

    Das Kindeswohl gebietet nicht ohne weiteres die Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts für ein gut viereinhalb Jahre altes Kind auf die in neuer Ehe verheiratete, derzeit nicht berufstätige Mutter nur deshalb, weil der Vater, bei dem das Kind seit nahezu zwei ...

  • rechtsportal.de

    BGB § 1671 Abs. 1, 2 Nr. 1
    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Aufenthaltsbestimmungsrecht für den nicht betreuenden Elternteil?

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Übertragung des Aufenthaltsbestimmungsrechts; Gemeinsames Sorgerecht beider Elternteile; Regelung der elterlichen Sorge orientiert am Wohl des Kindes; Uneinigkeit der Eltern über den gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes; Drittbetreuung durch die Großmutter; ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1950
 
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Wird zitiert von ... (6)Zitiert selbst (2)

  • OLG Köln, 06.10.1998 - 25 UF 102/98
    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2003 - 4 UF 272/02
    Denn selbst wenn man davon ausgeht, daß in einem die Personensorge betreffenden Verfahren bei einem Kind im Alter Gs in der Regel die persönliche Anhörung gemäß § 50b Abs. 1 FGG geboten ist (vgl. OLG Köln FamRZ 1999, 1517; noch weitergehend OLG Brandenburg JAmt 2003, 101: drei Jahre;… vgl. auch Keidel/Kuntze/Winkler/Engelhardt, Freiwillige Gerichtsbarkeit 14. Aufl. § 50b Rdn. 9), konnte das Amtsgericht unter den Gegebenheiten des vorliegenden Falles ausnahmsweise hiervon absehen.
  • OLG Karlsruhe, 06.10.2000 - 18 UF 180/00
    Auszug aus OLG Köln, 11.03.2003 - 4 UF 272/02
    Im Rahmen des Förderungsprinzips ist zu berücksichtigen, welcher Elternteil mehr Zeit hat, sich persönlich um die Betreuung und Erziehung des Kindes zu kümmern (vgl. OLG Karlsruhe FamRZ 2001, 1634;… Schwab/Motzer, Handbuch des Scheidungsrechts 4. Aufl. Teil III Rdn. 142).
  • OLG Frankfurt, 04.02.2016 - 4 UF 274/15

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge aus Gründen des Kindeswohls

    Auch bei kleinen Kindern spricht die Berufstätigkeit eines Elternteils selbst bei gleicher Erziehungseignung beider Elternteile nicht zwingend gegen einen gewöhnlichen Aufenthalt des Kindes bei ihm, wenn die Betreuung während seiner Abwesenheit durch andere Bezugspersonen des Kindes sichergestellt ist und ihm hinreichend Zeit bleibt, die Sorge in einer kindeswohldienlichen Weise wahrzunehmen (vgl. OLG Hamm, ZKJ 2011, 385; FamRZ 2007, 757; OLG Köln, FamRZ 2003, 1950).
  • OLG Hamm, 18.11.2013 - 8 UF 169/12

    Übertragung der elterlichen Sorge auf den nichtehelichen Kindesvater allein, da …

    Im Rahmen des Förderungsgrundsatzes ist auch zu berücksichtigen, welcher Elternteil mehr Zeit hat, sich persönlich um die Betreuung und Erziehung des Kindes zu kümmern (vgl. OLG Köln, FamRZ 2003, S. 1950 (1951);… Palandt-Götz, a.a.O. Rz. 28).
  • AG Köln, 17.02.2021 - 316 F 118/20
    Im Rahmen des Förderungsgrundsatzes ist auch zu berücksichtigen, welcher Elternteil mehr Zeit hat, sich persönlich um die Betreuung und Erziehung des Kindes zu kümmern (vgl. OLG Köln, FamRZ 2003, S. 1950 (1951);… Palandt-Götz, a. a. O. Rz. 28).
  • OLG München, 17.10.2011 - 2 UF 990/11

    Elterliche Sorge: Übertragung der Alleinsorge auf ein Elternteil bei hohem …

    Die Wichtigkeit dieses Erziehungsgrundsatzes wird vor allem für Kleinkinder betont (Köln FamRZ 2003, 1950, 1951).
  • OLG Hamm, 14.03.2011 - 8 UF 181/10

    Aufhebung der gemeinsamen elterlichen Sorge und Übertragung auf den Kindesvater …

    Im Rahmen des Förderprinzips ist auch zu berücksichtigen, welcher Elternteil mehr Zeit hat, sich persönlich um die Betreuung und Erziehung des Kindes zu kümmern (OLG Köln, FamRZ 2003, S. 1950 (1951)).
  • AG Düsseldorf, 06.12.2018 - 257 F 147/18
    Rn. 20 Der Kontinuitätsaspekt zielt auf die Aufrechterhaltung der Einheitlichkeit, Gleichmäßigkeit und Stabilität des Erziehungsverhältnisses bzw. der Dauerhaftigkeit der gewohnten Lebensbedingungen ab (OLG Köln Beschl. v. 11.3.2003 - 4 UF 272/02, zit. nach Juris).
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Rechtsprechung
   OLG Hamm, 19.11.2002 - 15 W 366/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,7198
OLG Hamm, 19.11.2002 - 15 W 366/02 (https://dejure.org/2002,7198)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19.11.2002 - 15 W 366/02 (https://dejure.org/2002,7198)
OLG Hamm, Entscheidung vom 19. November 2002 - 15 W 366/02 (https://dejure.org/2002,7198)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Bt-Recht(Abodienst, Leitsatz frei)

    Kein erhöhter Vergütungsanspruch für Betreuungsverein

  • rechtsportal.de

    Keine Höherstufung des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins im Hinblick auf seine Personal- und Sachkosten nach Inkrafttreten des BtÄndG

  • Wolters Kluwer

    Bemessung der Höhe der einem Betreuungsverein zu bewilligenden Vergütung nach den für die Betreuung nutzbaren Fachkenntnissen des Vereinsbetreuers sowie nach dem Umfang und der Schwierigkeit der Betreuertätigkeit; Betreuungsrechtliche Ausgestaltung der Festsetzung der ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bemessung der Höhe des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins für die Tätigkeit seines als Vereinsbetreuer bestellten Mitarbeiters; Begrenzung eines Vergütungsanspruchs; Stundensätze als Richtliniencharakter für die Bemessung einer Betreuervergütung

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • Rpfleger 2003, 365
 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (5)

  • BVerfG, 07.11.2001 - 1 BvR 325/94

    Zur Vergütung von Vereinsbetreuern

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2002 - 15 W 366/02
    Etwas anderes ergibt sich nicht aus der Entscheidung des BVerfG vom 07.11.2001 (NJW 2002, 2091), die sich ausschließlich auf das bis zum 31.12.1998 geltende Vergütungsrecht bezieht.

    An dieser Bewertung hat sich durch die von dem Beteiligten zu 3) herangezogene Entscheidung des BVerfG vom 07.11.2001 (NJW 2002, 2091 = FamRZ 2002, 85) nichts geändert.

  • BGH, 31.08.2000 - XII ZB 217/99

    Vergütung des Berufsbetreuers

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2002 - 15 W 366/02
    Denn nach der Rechtsprechung des BGH (BGHZ 145, 104 ff. = FGPrax 2000, 233 = NJW 2000, 3709) haben die Stundensätze des § 1 BVormVG einen Richtliniencharakter für die Bemessung der Betreuervergütung auch dann, wenn diese - wie hier - aus dem Vermögen des Betreuten aufzubringen ist.
  • BVerfG, 16.03.2000 - 1 BvR 1970/99

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde im Zusammenhang mit der Vergütung von …

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2002 - 15 W 366/02
    Das BVerfG hat in seiner Entscheidung vom 16.03.2000 (FamRZ 2000, 729 = NJW-RR 2000, 1241) die Höhe der in § 1 BVormVG vorgesehenen Vergütungssätze im Rahmen der vom Gesetzgeber vorgenommenen Gesamtabwägung zwischen der Schwere des Eingriffs in die Berufsausübung und dem Gewicht der ihn rechtfertigenden Gründe als verfassungsrechtlich unbedenklich bewertet, und zwar ausdrücklich auch insoweit, als die Stundensätze nach dieser Vorschrift als Orientierungshilfe für die Bemessung einer aus dem Einkommen oder Vermögen des Betroffenen aufzubringenden Betreuervergütung heranzuziehen sind.
  • BGH, 05.07.2000 - XII ZB 58/97

    Höhe des Vergütungsanspruchs eines Betreuungsvereins

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2002 - 15 W 366/02
    Soweit die von dem Beteiligten zu 3) in verschiedenen Fassungen vorgelegte Kalkulation für die Stundenvergütung eines bei einem Betreuungsverein beschäftigten Diplom-Sozialarbeiters anteilige Sachkosten (Kosten eines Arbeitsplatzes mit und ohne Technikunterstützung) enthält, handelt es sich um allgemeine Verwaltungskosten des Betreuungsvereins, deren Einbeziehung in den zu bewilligenden Stundensatz gem. § 1908 e Abs. 1 S. 2 BGB ausgeschlossen ist (BGH FGPrax 2000, 225 = NJW 2000, 3712).
  • BayObLG, 08.11.2000 - 3Z BR 22/00

    Vergütung des Betreuers eines vermögenden Betreuten

    Auszug aus OLG Hamm, 19.11.2002 - 15 W 366/02
    Bei einem vermögenden Betroffenen dürfen deshalb die Stundensätze des § 1 Abs. 1 BVormVG nur überschritten werden, wenn die Anforderungen der Betreuung, etwa wegen des vom Betreuer geforderten außergewöhnlichen, durch den Zeitaufwand nicht abgegoltenen Engagements oder wegen anderer - gemessen an der Qualifikation des Betreuers - besonderer Schwierigkeiten im Abrechnungszeitraum, über den Regelfall einer Betreuung mit entsprechendem Aufgabenkreis deutlich hinausgegangen sind und die Vergütung des Betreuers mit dem seiner Qualifikation nach der genannten Bestimmung entsprechenden Stundensatz zu der von ihm erbrachten gesteigerten Leistung in einem klaren Mißverhältnis stünde (BayObLGZ 2000, 316 = NJW 2001, 1221).
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Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 21.10.2002 - 8 W 380/2002, 8 W 380/02   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2002,8145
OLG Stuttgart, 21.10.2002 - 8 W 380/2002, 8 W 380/02 (https://dejure.org/2002,8145)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21.10.2002 - 8 W 380/2002, 8 W 380/02 (https://dejure.org/2002,8145)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 21. Oktober 2002 - 8 W 380/2002, 8 W 380/02 (https://dejure.org/2002,8145)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • onlineurteile.de (Kurzmitteilung)

    Tochter soll "Mienaatchi" heißen - Srilankische Eltern kämpfen vor Gericht um Vornamen ihres Kindes

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Unzulässigkeit des Vornamens "Mienaatchi" wegen fehlender Erkennbarkeit der Geschlechtszugehörigkeit des betroffenen Kindes ; Erfordernis der Geschlechtsoffenkundigkeit

Verfahrensgang

  • AG Stuttgart - F 5 GR 473/01
  • LG Stuttgart - 2 T 220/02
  • OLG Stuttgart, 21.10.2002 - 8 W 380/2002, 8 W 380/02

Papierfundstellen

  • FamRZ 2003, 1689
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 17.01.1979 - IV ZB 39/78

    Ausländische Vornamen für Knaben

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2002 - 8 W 380/02
    Die Wahl der Vornamen ist nur beschränkt durch die Grenzen, die sich daraus ergeben, dass die Namensgebung die allgemeine Sitte und Ordnung nicht verletzen darf (BGHZ 29, 256, 259; BGHZ 73, 239, 241).

    Rn. 13 Anders als in dem Fall, der der in BGHZ 73, 239 abgedruckten Entscheidung zugrunde lag (es war unklar, ob der von einer deutschen Mutter für ihren Sohn gewählte Vorname "Aranya" in Indien als männlicher oder weiblicher Vorname gebraucht wird), wird der hier gewählte Vorname "Mienaatchi" nach Auskunft der deutsch-tamilischen Gesellschaft vom 10.11.2001 in Sri Lanka nur als Mädchenname verwandt, da er der Name der Gattin des Hindu-Gottes Shiwa ist.

    Rn. 19 Der Senat weicht auch nicht von der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ab, der über die hier anstehende Frage, inwieweit ein im Ausland geschlechtseindeutiger Vorname im Inland als einziger Vorname eintragungsfähig ist, noch nicht entschieden hat, und zwar auch nicht in der in BGHZ 73, 239 abgedruckten Entscheidung, da dort dem ausländischen Vornamen ohnehin ein weiterer, eindeutig männlicher Vorname ("Aranya Marko") hinzugefügt werden sollte.

  • BGH, 15.04.1959 - IV ZB 286/58

    Weibliche Vornamen für Knaben

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2002 - 8 W 380/02
    Er widerspricht damit also jedenfalls insoweit nicht einer durch Sitte und Herkommen gefestigten Ordnung, als nicht ein als männlich empfundener Vorname für ein Mädchen verwendet wird, wobei auch in Deutschland seit langem Ausnahmen für besondere, klar abgrenzbare Bräuche gelten (vgl. BGHZ 30, 132).
  • BGH, 04.02.1959 - IV ZR 151/58

    Ostfriesische Familiennamen als Vornamen

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2002 - 8 W 380/02
    Die Wahl der Vornamen ist nur beschränkt durch die Grenzen, die sich daraus ergeben, dass die Namensgebung die allgemeine Sitte und Ordnung nicht verletzen darf (BGHZ 29, 256, 259; BGHZ 73, 239, 241).
  • OLG Hamm, 15.02.2001 - 15 W 253/00

    Männlicher Vorname - "Tjorven"

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2002 - 8 W 380/02
    Rn. 18 Weitere abweichende Entscheidungen anderer Oberlandesgerichte betreffen ebenfalls andere Sachverhalte (zB OLG Karlsruhe StAZ 1989, 283, 285 -- "Eike" -- als nicht geschlechtsspezifischer deutscher Name; OLG Frankfurt StAZ 1989, 146 -- "Raven" als Vorname für ein Kind deutscher Staatsangehöriger; OLG Hamm StAZ 2001, 330 -- "Tjorven" als männlicher Vorname für ein Kind deutscher Eltern und ebenso für den Vornamen "Gerrit", StAZ 1989, 322).
  • OLG Frankfurt, 17.02.2000 - 20 W 86/98

    Wahl türkischer Vornamen für Kinder deutscher und türkischer Staatsangehörigkeit

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2002 - 8 W 380/02
    Rn. 14 Der Senat teilt darüber hinaus die Auffassung des Kammergerichts (MDR 1991, 54 = StAZ 1991, 45), die in den letzten Jahren durch die weitere Zuwanderung aus dem Ausland noch an Relevanz gewonnen hat, dass die Erteilung eines im Ausland geschlechtsbezogen verwendeten Vornamens ungeachtet der Anwendbarkeit des deutschen Namensrechts und ohne Rücksicht auf das deutsche Sprachempfinden jedenfalls dann im Inland in gleicher Weise zuzulassen ist, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt erscheint (vgl. auch OLG Celle StAZ 1989, 322, das "Maha" als alleinigen Vornamen für ein Mädchen zulässt, und OLG Frankfurt StAZ 2000, 238, das "Deniz Asil" für einen Jungen als einzigen Vornamen zulässt, da der Name zwar nicht im Herkunftsland, aber nach deutschem Sprachempfinden geschlechtsspezifisch sei; dort auch weitere Ausführungen, die erkennen lassen, dass der Senat der freien Namensgebung einen weiten Spielraum lassen möchte).
  • KG, 28.08.1990 - 1 W 3156/90

    Eintragungsfähigkeit eines ausländischen Vornamens; Elterliche Befugnis zur …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 21.10.2002 - 8 W 380/02
    Rn. 14 Der Senat teilt darüber hinaus die Auffassung des Kammergerichts (MDR 1991, 54 = StAZ 1991, 45), die in den letzten Jahren durch die weitere Zuwanderung aus dem Ausland noch an Relevanz gewonnen hat, dass die Erteilung eines im Ausland geschlechtsbezogen verwendeten Vornamens ungeachtet der Anwendbarkeit des deutschen Namensrechts und ohne Rücksicht auf das deutsche Sprachempfinden jedenfalls dann im Inland in gleicher Weise zuzulassen ist, wenn dies aus sachlichen Gründen gerechtfertigt erscheint (vgl. auch OLG Celle StAZ 1989, 322, das "Maha" als alleinigen Vornamen für ein Mädchen zulässt, und OLG Frankfurt StAZ 2000, 238, das "Deniz Asil" für einen Jungen als einzigen Vornamen zulässt, da der Name zwar nicht im Herkunftsland, aber nach deutschem Sprachempfinden geschlechtsspezifisch sei; dort auch weitere Ausführungen, die erkennen lassen, dass der Senat der freien Namensgebung einen weiten Spielraum lassen möchte).
  • OLG Frankfurt, 17.06.2004 - 20 W 92/04

    Geburtenbucheintragung: Vorname "Luca" für einen Jungen kroatischer Herkunft

    Diese Rechtsgrundsätze gelten mangels sachlicher Unterschiede sowohl für inländische als auch für im Ausland gebräuchliche Vornamen (vgl. BGHZ 73, 239; OLG Köln StAZ 1989, 285, KG StAZ 1991, 45: OLG Hamm FamRZ 1994, 396; OLG Frankfurt am Main StAZ 1995, 173 ; OLG Stuttgart InFAuslR 2003, 71).
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Rechtsprechung
   OLG Schleswig, 19.02.2003 - 12 UF 58/00   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2003,18939
OLG Schleswig, 19.02.2003 - 12 UF 58/00 (https://dejure.org/2003,18939)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19.02.2003 - 12 UF 58/00 (https://dejure.org/2003,18939)
OLG Schleswig, Entscheidung vom 19. Februar 2003 - 12 UF 58/00 (https://dejure.org/2003,18939)
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Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    BGB § 1587 Abs. 1 § 1587a Abs. 2, 7 § 1587b Abs. 2
    Berücksichtigung von Rentenanwartschaften vor Erfüllung der Wartezeit

Verfahrensgang

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