Rechtsprechung
| OLG Karlsruhe, 29.01.2004 - 12 U 96/03 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- openjur.de
- Judicialis
ARB 94 § 3 Abs. 1 d dd
- IWW
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
ARB 94 § 3 Abs. 1 d dd
Zur Verpflichtung des Versicherers zur Gewährung von Rechtsschutz für eine Klage auf Aufnahme als zweiter Versicherungsnehmer in einen Lebensversicherungsvertrag, der urprünglich zu Sicherungszwecken abgeschlossen und nach Tilgung der Darlehen vom Kreditgeber freigegeben ... - ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
Risikoausschluss des § 3 Abs. 1 d dd ARB 94
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (3)
- Info-Letter Versicherungs- und Haftungsrecht
, S. 4 (Kurzinformation)
Auslegung einer Risikoausschlussklausel
- zbb-online.com (Leitsatz)
ARB 94 § 3 Abs. 1 Buchst. d dd
Kein Baurisikoausschluss bei Streit über Rechte an Baufinanzierungssicherheiten - Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Ausschluss der Rechtsschutzgewährung; Auslegung der allgemeinen Versicherungsbedingungen; Realisierung des Baurisikos
Verfahrensgang
- LG Karlsruhe, 23.07.2003 - 10 O 306/03
- OLG Karlsruhe, 29.01.2004 - 12 U 96/03
Papierfundstellen
- NJW-RR 2004, 602
- VersR 2005, 496
Wird zitiert von ... (5) Zitiert selbst (4)
- BGH, 19.02.2003 - IV ZR 318/02
Umfang einer Ausschlußklausel in der Rechtsschutzversicherung
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2004 - 12 U 96/03
Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht nicht damit zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (BGH VersR 2003, 454 unter II 1 mit weiteren Nachweisen).Zwar muss sich nach Auffassung des Senats - anders als bei der enger gefassten Baurisikoklausel des § 4 Abs. 1 k ARB 75 (vgl. dazu BGH VersR 2003, 454 unter II 2) - im Rahmen von § 3 Abs. 1 d dd ARB 94 nicht zwingend das sogenannte Baurisiko realisiert haben, für das Auseinandersetzungen typisch sind, die über die anläßlich eines Bauvorhabens erbrachten Leistungen geführt werden.
- BGH, 23.06.1993 - IV ZR 135/92
Kein formularmäßiger Leistungsausschluß für wissenschaftlich nicht allgemein …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2004 - 12 U 96/03
Dabei kommt es auf die Verständnismöglichkeit eines Versicherungsnehmers ohne versicherungsrechtliche Spezialkenntnisse und damit - auch - auf seine Interessen an (BGHZ 123, 83, 85). - BGH, 20.02.1997 - III ZR 208/95
Provisionsanspruch des Maklers bei Veräußerungsverbot hinsichtlich des …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2004 - 12 U 96/03
Unerlässlich ist jedoch, wie sich auch dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer erschließt, ein innerer, sachlicher Zusammenhang mit der Baufinanzierung in dem Sinne, dass sich bei der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen ein der Baufinanzierung innewohnendes Risiko verwirklicht (vgl. dazu auch Maier VersR 1997, 394, 397;… Prölss in Prölss/Martin, VVG, 26 Aufl. § 3 ARB 94 Rn. 2 f), wobei ein "mittelbarer" sachlicher Zusammenhang genügen kann (…vgl. Harbauer aaO § 3 ARB 94 Rn. 6: Umschuldung einer Baufinanzierung). - OLG Karlsruhe, 03.07.2003 - 12 U 53/03
Leistungsfreiheit der Rechtsschutzversicherung: Risikoausschluss "Baurisiko" bei …
Auszug aus OLG Karlsruhe, 29.01.2004 - 12 U 96/03
Denn der Versicherungsschutz soll erkennbar für die aus vielfältigen Gründen als riskant angesehene Baufinanzierung insgesamt versagt werden (Senatsurteil vom 03.07.2003 - 12 U 53/03 - VersR 2004, 59 unter 3).
- OLG Karlsruhe, 01.04.2004 - 12 U 141/03
Rechtsschutzversicherung: Rechtsverstoß eines Sachversicherers bei erklärter …
Denn der durchschnittliche Versicherungsnehmer braucht damit nicht zu rechnen, dass er Lücken im Versicherungsschutz hat, ohne dass ihm diese hinreichend verdeutlicht werden (BGH VersR 2003, 454 unter II 1 mit weiteren Nachweisen; Senatsurteil vom 29.01.2004 - 12 U 96/03 - unter 2 a).Zwar wird er § 3 (1) d dd ARB 96 nicht dahin verstehen, dass sich zwingend das sogenannte Baurisiko realisiert haben muss, für das Auseinandersetzungen typisch sind, die über die anläßlich eines Bauvorhabens erbrachten Leistungen geführt werden mit der Folge, dass nur Streitigkeiten in direktem Zusammenhang gerade mit der Finanzierung solcher Bauleistungen erfasst wären (vgl. die Senatsurteile vom 29. Januar 2004 - 12 U 96/03 - unter 2 c; VersR 2004, 59 und VersR 2002, 842; zu § 4 Abs. 1 k ARB 75 BGH VersR 2003, 454 unter II 2).
Erforderlich ist damit aber, wie sich auch dem durchschnittlichen Versicherungsnehmer erschließt, ein innerer, sachlicher Zusammenhang mit der Baufinanzierung in dem Sinne, dass sich bei der Wahrnehmung der rechtlichen Interessen ein der Baufinanzierung innewohnendes Risiko verwirklicht (vgl. Senatsurteil vom 29. Januar 2004 aaO unter 2 c;… Harbauer/Maier aaO § 3 ARB 94/2000 Rn. 6d; ders. VersR 1997, 394, 397;… Prölss in Prölss/Martin, VVG, 26. Auflage, § 3 ARB 94 Rn. 2 f), wobei ein "mittelbarer" sachlicher Zusammenhang genügen kann (…vgl. Harbauer/Maier aaO § 3 ARB 94/2000 Rn. 6 b).
- OLG Celle, 07.12.2006 - 8 U 149/06
Reichweite einer als "Bauklausel" bezeichneten Risikoausschlussklausel in einer …
Demgegenüber soll die Klausel dann nicht eingreifen, wenn es überhaupt nicht (mehr) um die eigentliche Frage der Finanzierung geht (vgl. OLG Karlsruhe r + s 2004, 192: Streitigkeit über die Mitberechtigung an einer Lebensversicherung, die ursprünglich als Sicherheit zur Finanzierung eines Bauvorhabens eingesetzt wurde, wenn der Kredit vollständig zurückgezahlt und die Sicherheit freigegeben wurde). - OLG Celle, 19.08.2004 - 8 U 49/04
Auslegung der "Baurisikoklausel" nach § 4 Abs. 1 k) ARB (Allgemeine …
Entsprechendes sieht jetzt § 3 Abs. 1 d) ARB 94 vor, wonach für den Ausschluss zum einen unter Wegfalls des Unmittelbarkeitserfordernisses bereits ein ursächlicher Zusammenhang zwischen der beabsichtigten Wahrnehmung der rechtlichen Interessen und der Planung und Errichtung eines Gebäudes genügt und zum anderen Streitigkeiten im Zusammenhang mit der Finanzierung ausdrücklich im Rahmen des Risikoausschlusses erwähnt werden (zu dieser neuen Regelung vgl. etwa OLG Karlsruhe VersR 2004, 59; r+s 2004, 192). - OLG Karlsruhe, 02.09.2004 - 19 U 137/04
Rechtsschutzversicherung: Reichweite des Risikoausschlusses für Baumaßnahmen
Deckungsschutz besteht demgegenüber für die Durchsetzung von Ansprüchen, die zu dem Bauvorhaben selbst in keinem unmittelbaren Bezug stehen, etwa weil sie sich aus dem Erwerb eines zur Bebauung vorgesehenen Grundstückes oder dem Erwerb von Anteilen an einem Immobilienfonds ergeben und demnach nicht das Baurisiko, sondern das sog. Erwerbsrisiko betreffen, nicht (BGH VersR 2003, 454; OLG Karlsruhe VersR 2004, 777; OLG Karlsruhe NJW-RR 2004, 602). - LG Aachen, 28.03.2014 - 9 O 303/13
Anforderungen an die Eintrittspflicht einer Rechtsschutzversicherung für …
Es genügt ein "mittelbarer" sachlicher Zusammenhang (OLG Karlsruhe, Urteil vom 29.1.2004 - 12 U 96/03; Obarowski, r+s 2005, 61).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG München, 19.02.2003 - 16 WF 698/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer
Antrag auf Unterhalt für Minderjährige ; Bemessung des Beitrags im Einzelfall
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de (Leitsatz)
BGB § 1612b Abs. 1 § 1606 Abs. 3 S. 3; EStG § 66
Anrechnung des Kindergeldes auf dem Barunterhalt
Verfahrensgang
- AG München, 18.07.2002 - 562 FH 48/02
- OLG München, 19.02.2003 - 16 WF 698/03
Papierfundstellen
- FamRZ 2004, 218
Wird zitiert von ...
- LG Bielefeld, 24.01.2006 - 20 S 118/05
Klage eines Scheinvaters gegen einen leiblichen Vater auf Erstattung von …
Rn. 44 Die Anrechnung findet auch in dem Geburtsmonat statt (OLG München FamRZ 2004, 218).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".
Rechtsprechung
| OLG Dresden, 24.10.2003 - 11 U 737/03 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- Wolters Kluwer (Leitsatz und Volltext)
Klage zur Durchsetzung der Rückabwicklung eines Grundstückkaufvertrages wegen Verkauf des Grundstücks aufgrund des Gesetzes über den Verkauf volkseigener Gebäude ("Modrow-Gesetz"); Rückabwicklung der Vereinigung von Grundstücks- und Gebäudeeigentum; Voraussetzungen für ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
Verfahrensgang
- LG Dresden, 17.03.2003 - 6 O 3261/02
- OLG Dresden, 24.10.2003 - 11 U 737/03
Papierfundstellen
- NJ 2004, 132
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (6)
- BGH, 26.03.1999 - V ZR 294/97
Anspruch des Nutzers gegen den Restitutionsberechtigten auf Bereinigung der …
Auszug aus OLG Dresden, 24.10.2003 - 11 U 737/03
Vielmehr ist angesichts der umfassenden Formulierung auch das kommunalrechtliche Gebot der Veräußerung zum Verkehrswert als von der Vorschrift erfasst anzusehen (vgl. auch BGH, Urteil vom 26.03.1999, V ZR 294/97, BGHZ 141, 184, 189, 191).Dass ehemaliges Volkseigentum bereits kraft Gesetzes den Kommunen zugefallen sein kann (vgl. etwa Art. 22 Abs. 4 Einigungsvertrag sowie BGHZ 141, 184, 189) [BGH 26.03.1999 - V ZR 294/97] und die Zuordnung hier nur noch deklaratorischen Charakter hat, ändert an dieser Beurteilung nichts.
Der für Fälle wie diesen zuständige V. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat in seinem Urteil vom 26.03.1999 (V ZR 294/97, a.a.O., S. 189) mit keinem Wort die Verfassungsmäßigkeit des dort zur Auslegung herangezogenen § 8 Abs. 1 a Satz 1 VZOG in Frage gestellt, und zwar trotz der ausdrücklichen Erörterung des Umstands, dass die Vorschrift auch für die Fälle gilt, in denen Volkseigentum aufgrund Art. 21, 22 des Einigungsvertrages kraft Gesetzes in das Eigentum der Kommunen übergegangen ist.
- BVerfG, 16.06.1954 - 1 PBvV 2/52
Baugutachten
Auszug aus OLG Dresden, 24.10.2003 - 11 U 737/03
Es ist verfassungsrechtlich anerkannt, dass der Bund ihm nicht ausdrücklich zugewiesene Gegenstände gesetzlich mitregeln darf, wenn das für die Regelung einer ihm zugewiesenen Materie unerlässlich ist (Zuständigkeit aufgrund Sachzusammenhangs, vgl. etwa BVerfGE 3, 407, 421 [BVerfG 16.06.1954 - 1 PBvC 2/52];… v. Münch/Kunig, GG, 3. Aufl., Art. 70 Rdn. 23 f. m.w.N.). - RG, 11.04.1901 - VI 443/00
Illoyale Handlungen.; Klage auf Unterlassung.
Auszug aus OLG Dresden, 24.10.2003 - 11 U 737/03
Wenn dem aber so ist, lässt sich schwerlich annehmen, dass diese Verkäufe gegen die guten Sitten, d.h. das Anstandsgefühl aller billig und gerecht Denkenden (RGZ 48, 114, 124) verstoßen.
- OLG Dresden, 10.04.2000 - 3 W 382/00
Genehmigung zu VZOG-Verfügung
Auszug aus OLG Dresden, 24.10.2003 - 11 U 737/03
Der 3. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Dresden (Beschluss vom 10.04.2000, 3 W 382/00, Umdruck S. 5) und der 6. Zivilsenat (OLG-NL 1997, 125, 126) haben inzident ebenfalls § 8 Abs. 1 a Satz 1 VZOG für verfassungskonform gehalten. - OLG Rostock, 17.06.1997 - 3 UF 167/96
Auszug aus OLG Dresden, 24.10.2003 - 11 U 737/03
Für dieses Ergebnis spricht auch, dass der Zuerwerb volkseigener Grundstücke in Fällen wie hier aufgrund der gesetzlichen Preisbindung nicht zu beanstanden war, wenn er bis zum 01.07.1990 erfolgte (unzutreffend daher OLG Rostock [DtZ 1997, 389, 391], das einen am 18.06.1990 mit einer Gemeinde geschlossenen Kaufvertrag gemäß § 138 Abs. 1 BGB (!) wegen Verstoßes gegen Belange der Allgemeinheit für sittenwidrig hält, weil das Grundstück dem Erwerber praktisch unentgeltlich zugeschanzt worden sei;… vgl. auch Palandt/Heinrichs, a.a.O., § 138 Rdn. 43). - LG Dresden, 17.03.2003 - 6 O 3261/02
Anspruch auf Grundbuchberichtigung; Anspruch auf Rückauflassung und Herausgabe …
Auszug aus OLG Dresden, 24.10.2003 - 11 U 737/03
Die infolge dieser Beanstandung erhobene Klage auf Grundbuchberichtigung (hilfsweise auf Rückauflassung) sowie auf Feststellung des Annahmeverzuges hat das Landgericht durch Urteil vom 17.03.2003 (veröffentlicht in: NJ 2003, 379) abgewiesen.
- BGH, 17.09.2004 - V ZR 339/03
Dresdner Modrow-Käufe aus dem Jahre 1996 sind wirksam
Das Oberlandesgericht hat die Berufung mit Urteil vom 24. Oktober 2003 (VIZ 2004, 183) zurückgewiesen. - KG, 05.09.2006 - 4 U 83/04
Grundeigentum im Beitrittsgebiet: Pflicht der öffentlichen Hand zur Veräußerung …
Etwas anderes ergibt sich auch nicht - wie die Beklagten meinen - aus den Ausführungen des Bundesgerichtshofs in seinem Urteil vom 17. September 2004 - V ZR 339/03 bzw. aus dem Urteil des OLG Dresden vom 24. Oktober 2003 - 11 U 737/03 (Vorinstanz). - OLG Dresden, 10.01.2008 - 10 U 242/07
Grundstückskauf nach "Modrow-Gesetz" gescheitert
Mithin kann vorliegend dahingestellt bleiben, ob der Kaufvertrag der Parteien auch aus anderen Gründen (§ 138 Abs. 1 BGB) nichtig sein könnte (vgl. hierzu OLG Dresden, VIZ 2004, 183 [OLG Dresden 24.10.2003 - 11 U 737/03]).
Bitte loggen Sie sich ein, um diese Funktion zu nutzen. Falls Sie noch kein Benutzerkonto haben, können Sie sich in weniger als einer Minute eines kostenlos anlegen "Registrieren".