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Weitere Entscheidung unten: OLG Köln, 21.07.2004

Rechtsprechung
   OLG Naumburg, 04.02.2004 - 5 U 129/03   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,15178
OLG Naumburg, 04.02.2004 - 5 U 129/03 (https://dejure.org/2004,15178)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04.02.2004 - 5 U 129/03 (https://dejure.org/2004,15178)
OLG Naumburg, Entscheidung vom 04. Februar 2004 - 5 U 129/03 (https://dejure.org/2004,15178)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    BGB § 242; ; InsO § 103 Abs. 1

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    BGB § 242; InsO § 103 Abs. 1
    Zur Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften des BGB bei Erfüllungsverlangen des Insolvenzverwalters als einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Das Erfüllungsverlangen eines Insolvenzverwalters als einseitig empfangsbedürftige Willenserklärung; Anwendbarkeit der allgemeinen Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) auf ein Erfüllungsverlangen eines Insolvenzverwalters; Möglichkeit einer ausdrücklichen oder ...

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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 01.07.1981 - VIII ZR 168/80

    Strombezug durch Konkursverwalter

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2004 - 5 U 129/03
    Ob im Verhalten, also auch im Schweigen des Insolvenzverwalters, eine Erklärung im Sinne des § 103 Abs. 1 InsO gesehen werden kann, ist aber von Fall zu Fall je nach den gegebenen Umständen zu entscheiden (zu § 17 Abs. 1 Konkursordnung: BGHZ 81, 90, 93).

    Soweit das Landgericht Magdeburg seinem Urteil eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom 01. Juli 1981 (BGHZ 81, 90) zu Grunde gelegt habe, sei dies fehlerhaft, weil der dortige Sachverhalt dem hiesigen nicht vergleichbar sei.

    Ob im Verhalten, also auch im Schweigen des Insolvenzverwalters, eine Erklärung im Sinne des § 103 Abs. 1 InsO gesehen werden kann, ist aber von Fall zu Fall je nach den gegebenen Umständen zu entscheiden (zu § 17 Abs. 1 Konkursordnung: BGHZ 81, 90, 93).

    Insoweit unterscheidet sich der hier zu entscheidende Fall grundlegend von dem, der dem in BGHZ 81, 90 veröffentlichten Urteil zu Grunde lag.

  • OLG Celle, 25.02.2003 - 16 U 204/02

    Anforderungen an Entlastungsbeweis nach § 61 Satz 2 Insolvenzordnung (InsO); Den …

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2004 - 5 U 129/03
    Kommt es trotz einer derartigen Liquiditätssteuerung letztlich doch zur Nichtbefriedigung von Massegläubigern, muss der Verwalter anhand des von ihm aufgestellten Finanzplans darlegen und beweisen, dass seine Fehleinschätzung unvorhersehbar und damit nicht pflichtwidrig war (OLG Celle, ZIP 2003, 587, 588 m. w. N.).

    Er war, worauf die Klägerin zu Recht hinweist, zu einer andauernden Kontrolle der Liquidität verpflichtet (OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267, 269; OLG Hamm, ZIP 2003, 1165, 1167; OLG Celle, ZIP 2003, 587, 588).

  • OLG Karlsruhe, 21.11.2002 - 12 U 112/02

    Insolvenzverwalter: Persönliche Haftung bei Nichterfüllbarkeit von …

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2004 - 5 U 129/03
    Er war, worauf die Klägerin zu Recht hinweist, zu einer andauernden Kontrolle der Liquidität verpflichtet (OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267, 269; OLG Hamm, ZIP 2003, 1165, 1167; OLG Celle, ZIP 2003, 587, 588).
  • OLG Hamm, 28.11.2002 - 27 U 87/02

    Haftung des Insolvenzverwalters für die Nichterfüllung von …

    Auszug aus OLG Naumburg, 04.02.2004 - 5 U 129/03
    Er war, worauf die Klägerin zu Recht hinweist, zu einer andauernden Kontrolle der Liquidität verpflichtet (OLG Karlsruhe, ZIP 2003, 267, 269; OLG Hamm, ZIP 2003, 1165, 1167; OLG Celle, ZIP 2003, 587, 588).
  • BGH, 25.02.2016 - IX ZR 146/15

    Insolvenzverfahren: Ablehnung der Erfüllung eines noch nicht vollständig …

    Rn. 9 Allgemeiner Ansicht entspricht es vielmehr, den stillschweigenden Bezug von Versorgungsleistungen nach Insolvenzeröffnung bei Hinzutreten besonderer Umstände als konkludentes Erfüllungsverlangen des Verwalters nach § 103 Abs. 1 InsO und die hieraus entstehenden Forderungen als sonstige Masseverbindlichkeit gemäß § 55 Abs. 1 Nr. 2 Fall 1 InsO anzusehen (vgl. zu § 17 KO: BGH, Urteil vom 1. Juli 1981 - VIII ZR 168/80, BGHZ 81, 90, 93 f; vom 21. April 1982 - VIII ZR 142/81, BGHZ 83, 359, 363 f; zu § 103 InsO: OLG Naumburg, ZInsO 2004, 1145, 1146 f; OLG Brandenburg, ZInsO 2009, 525 f;… Tintelnot in Kübler/Prütting/Bork, InsO, 2011, § 103 Rn. 216; Stengel, Energielieferungsverträge in der Kundeninsolvenz, S. 212 f).
  • OLG Brandenburg, 16.04.2008 - 7 U 143/07

    Anforderungen an die Erklärung des Erfüllungsverlangens i.S. von § 103 Abs. 1 …

    Allein die bloße Abnahme des gelieferten Stroms und die Zahlung, auch über mehrere Monate hinweg, reicht nicht aus, um ein solches Verhalten als Erfüllungswahl zu qualifizieren (OLG Naumburg - Urteil vom 04.02.2004 - 5 U 129/03 - ZinsO 2004, 1145, 1146).
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Rechtsprechung
   OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 8/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6064
OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 8/04 (https://dejure.org/2004,6064)
OLG Köln, Entscheidung vom 21.07.2004 - 13 U 8/04 (https://dejure.org/2004,6064)
OLG Köln, Entscheidung vom 21. Juli 2004 - 13 U 8/04 (https://dejure.org/2004,6064)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de

    BGB § 138
    Ehegattenmithaft bei Umschuldungskreditkette zur Finanzierung des Aufwandes gemeinsamer Lebensführung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Darlehen - Sittenwidrigkeit wegen krasser finanzieller Überforderung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Abgrenzung Mitdarlehensnehmer / Mithaftender; Eigenes Interesse an der Kreditaufnahme; Krasse finanzielle Überforderung; Sittenwidrigkeit eines früheren Vertrages; Aufklärungspflichten der Bank bei Umschuldung

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (9)

  • BGH, 23.03.2004 - XI ZR 114/03

    Haftung der Ehefrau bei finanziertem Erwerb eines PKW

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 8/04
    Das bedeutet indessen keine Abweichung von den allgemein anerkannten Auslegungsgrundsätzen, zu denen die Berücksichtigung des Wortlauts - als Ausgangspunkt jeder Auslegung - und der Interessenlage der Vertragspartner gehört (in diesem Sinne klarstellend jüngst: BGH, Urteil vom 23.03.2004 - XI ZR 114/03 -, WM 2004, 1083 = ZIP 2004, 1039).

    Bei Konsumentenkrediten zur Anschaffung von Gegenständen der gemeinsamen Lebensführung (wie z.B. eines zur Bewältigung und Gestaltung des gemeinsamen täglichen Lebens eingesetzten Pkws, unabhängig davon, welcher Ehepartner Käufer, Halter und Fahrer sein soll, vgl. Senatsbeschluss vom 27.10.2003 - 13 W 52/03 - Urt. des BGH vom 23.03.2004 - XI ZR 114/03 -, a.a.O.) kann die Bank in der Regel davon ausgehen, dass der Kredit den gemeinsamen Interessen beider Ehegatten dient.

    Auch bei der Anschaffung größerer Hausratsgegenstände wird der Kaufvertrag vielfach nur von einem der Ehegatten abgeschlossen, ohne dass das Interesse auch des anderen Ehepartners an dieser Anschaffung und ihrer Kreditierung zweifelhaft sein kann (BGH, WM 2004, 1083 = ZIP 2004, 1039).

    Im Rahmen der Vertragsfreiheit bleibt es grundsätzlich jedem voll Geschäftsfähigen unbenommen, sich in eigener Verantwortung zu Leistungen zu verpflichten, die ihn finanziell völlig überfordern (BGH, WM 2004, 1083 = ZIP 2004, 1039).

  • BGH, 09.03.1989 - III ZR 269/87

    Aufklärungspflicht einer Bank beim Abschluß eines mit einer …

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 8/04
    So ist die Bank - jedenfalls bei den hier gegebenen üblichen Ratenkrediten mit Restschuldversicherung (…zu Ausnahmen s. etwa BGH, Urt. v. 04.12.1990 - XI ZR 340/89 -, NJW 1991, 832, 834 und Urt. v. 09.03.1989 - III ZR 269/87 -, NJW 1989, 1667, 1668) - nicht gehalten, den Kreditbewerber von sich aus auf mögliche Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit der gewählten Kreditart hinzuweisen.

    Die Bank ist nicht gehalten, ihm ungefragt den günstigsten Kredit anzubieten (BGH, Urt. v. 09.03.1989 - III ZR 269/87 -, NJW 1989, 1667, 1668 f., vgl. auch Urt. v. 04.12.1990 - XI ZR 340/89 -, NJW 1991, 832, 834;… Urt. v. 07.04.1992 - XI ZR 200/91 -, NJW 1992, 1820).

  • BGH, 06.10.1998 - XI ZR 244/97

    Sittenwidrigkeit der Mithaftung der nicht leistungsfähigen Ehefrau bei einer …

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 8/04
    Allein der Umstand, dass mit einem (neuen) Kredit überwiegend ein nur von dem Ehepartner aufgenommener Altkredit abgelöst wurde, besagt nicht, dass der in den neuen Kredit einbezogene andere Ehepartner nicht ein ebensolches Interesse an der mit einer (erneuten) Krediterhöhung verbundenen Umschuldung (unter Ablösung des Altkredits) hatte, weil bereits der Altkredit für gemeinsame Zwecke der Ehepartner wie die Gründung eines gemeinsamen Hausstandes oder andere gemeinsamen Zwecken dienende Anschaffungen bestimmt war und verwendet worden ist (z.B. BGH, WM 1998, 2366 = NJW 1999, 135).

    Selbst wenn die durch die Mitverpflichtung krass überforderte Ehefrau aus dem neuen Kredit keine unmittelbaren geldwerten Vorteile erlangt hat, kann der Bank kein bewusster und leichtfertiger Verstoß gegen die guten Sitten angelastet werden, sofern sie nach den ihr bekannten Verhältnissen davon ausgehen konnte, dass jedenfalls der alte Kredit, für den die Ehefrau noch keine Mitverpflichtung übernommen hatte, auch jener unmittelbar zugute gekommen ist und nunmehr - sei es auch nur wegen Überschreitung des angemessenen Lebensstandards - eine Umschuldung unter Erhöhung des Kreditvolumens notwendig wurde (BGH, WM 1998, 2366 = NJW 1999, 135).

  • BGH, 04.12.1990 - XI ZR 340/89

    Sittenwidrigkeit eines Kontokorrentkredits mit variablen Zinssatz und festen …

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 8/04
    So ist die Bank - jedenfalls bei den hier gegebenen üblichen Ratenkrediten mit Restschuldversicherung (zu Ausnahmen s. etwa BGH, Urt. v. 04.12.1990 - XI ZR 340/89 -, NJW 1991, 832, 834 …und Urt. v. 09.03.1989 - III ZR 269/87 -, NJW 1989, 1667, 1668) - nicht gehalten, den Kreditbewerber von sich aus auf mögliche Bedenken gegen die Zweckmäßigkeit der gewählten Kreditart hinzuweisen.

    Die Bank ist nicht gehalten, ihm ungefragt den günstigsten Kredit anzubieten (BGH, Urt. v. 09.03.1989 - III ZR 269/87 -, NJW 1989, 1667, 1668 f., vgl. auch Urt. v. 04.12.1990 - XI ZR 340/89 -, NJW 1991, 832, 834;… Urt. v. 07.04.1992 - XI ZR 200/91 -, NJW 1992, 1820).

  • BGH, 07.04.1992 - XI ZR 200/91

    Prüfungspflicht der kreditgebenden Bank bezüglich angebotener Sicherheiten

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 8/04
    Die Bank ist nicht gehalten, ihm ungefragt den günstigsten Kredit anzubieten (…BGH, Urt. v. 09.03.1989 - III ZR 269/87 -, NJW 1989, 1667, 1668 f., vgl. auch Urt. v. 04.12.1990 - XI ZR 340/89 -, NJW 1991, 832, 834; Urt. v. 07.04.1992 - XI ZR 200/91 -, NJW 1992, 1820).
  • BGH, 28.05.2002 - XI ZR 205/01

    Abgrenzung von Mitdarlehensnehmerschaft und Mithaftung

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 8/04
    Ob ein einkommens- und vermögensloser Ehepartner ein eigenes Interesse an der Kreditaufnahme hat und als im Wesentlichen gleichberechtigter Partner über die Verwendung der Kreditvaluta mitentscheiden darf, richtet sich nach den für die finanzierende Bank erkennbaren Verhältnissen auf Seiten der Mitdarlehensnehmer (BGH, WM 2002, 1649 = NJW 2002, 2705).
  • BGH, 24.09.2002 - XI ZR 345/01

    langjährige Geschäftsverbindung begründet keinen Rahmenvertrag

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 8/04
    Grundsätzlich schuldet die Bank ihrem Kunden weder bei Abschluss noch aufgrund eines Darlehensvertrages eine Beratung; dazu, dass sich eine solche sekundäre Schutz- und Beratungspflicht auch nicht mit der Rechtsfigur eines aus langjähriger Geschäftsverbindung abzuleitenden allgemeinen Bankvertrages begründen lässt, sei ergänzend auf das Urteil des BGH vom 24.09.2002 - XI ZR 345/01 - (WM 2002, 2281 = NJW 2002, 3695) verwiesen.
  • BGH, 26.02.2002 - XI ZR 226/01

    Sittenwidrigkeit eines zum Zwecke der Umschuldung von Altverbindlichkeiten …

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 8/04
    Im Rechtsstreit der Bank auf Rückzahlung des neuen (letzten) Darlehens obliegt es dem Kreditnehmer, die Sittenwidrigkeit der vorausgegangenen Kreditverträge darzulegen und ggf. zu beweisen (BGH, WM 2002, 955 = BKR 2002, 392, m.w.Nachw.).
  • OLG Köln, 23.06.1999 - 13 W 32/99

    Bankhaftung für falsche Angaben eines eingeschalteten Anlage- und …

    Auszug aus OLG Köln, 21.07.2004 - 13 U 8/04
    Die Bank prüft im Übrigen die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit des Kreditnehmers nur im eigenen Interesse; eine insoweit etwa vernachlässigte oder unsorgfältige Prüfung begründet daher auch keine vorvertragliche Pflichtverletzung gegenüber dem Kreditnehmer (Senat, OLGR 1999, 330 = WM 1999, 1817 = ZIP 1999, 1794, m.w.Nachw.).
  • OLG Karlsruhe, 25.10.2012 - 9 U 199/11

    Mithaftung des Ehegatten bei Ablösung eines allein vom anderen Ehegatten für den …

    Wird das Darlehen zur Ablösung einer Kraftfahrzeugfinanzierung verwendet, an welcher der mitverpflichtete Ehegatte bis dahin nicht beteiligt war, so ergibt sich ein - die Annahme einer bloßen Mithaftung ausschließendes oder die Vermutung der Sittenwidrigkeit entkräftendes - Eigeninteresse des mitverpflichteten Ehegatten nicht schon daraus, dass das Fahrzeug weiterhin für die gemeinsamen Bedürfnisse der Familie genutzt werden soll (Abgrenzung zu BGH, NJW-RR 2004, 924; Abweichung von OLG Köln, OLGR 2004, 385 und OLG Koblenz, WM 2005, 693).

    Anders als bei der kreditfinanzierten Anschaffung eines solchen Fahrzeugs (dazu BGH, NJW-RR 2004, 924) begründet dies aber kein hinreichendes Eigeninteresse der Beklagten (vgl. OLG Koblenz, WM 2005, 693, zitiert nach juris, Tz. 28; a.A. OLG Köln, OLGR 2004, 385, 386).

  • OLG Stuttgart, 21.12.2009 - 6 U 110/09

    Verbraucherdarlehensvertrag: Verbundenes Geschäft mit Restschuldversicherung; …

    Auch in der obergerichtlichen Rechtsprechung nahm in jüngerer Zeit die Tendenz zu, einen Verbund abzulehnen (OLG Köln, Urteil vom 14.01.2009, WM 2009, 793; Urteil vom 19.08.2009, 13 U 26/09, K 26, Bl. 181 d. A.; Urteil vom 21.07.2004, OLGR 2004, 385; OLG Oldenburg, Urteil vom 15.01.2009, BKR 2009, 115; OLG Karlsruhe, Urteil vom 16.10.2009, 14 U 32/07, K 24, Bl. 181 d. A.).
  • OLG Düsseldorf, 18.01.2012 - 6 W 221/11

    Ablehnung der Prozesskostenhilfe für eine Klage auf Schadensersatz im …

    Besondere Hinweispflichten der Antragsgegnerin im Hinblick auf die Zweckmäßigkeit einer derartigen Vorgehensweise oder auf die sich daraus ergebenden Kosten bestehen grundsätzlich nicht (OLG Köln, Urteil vom 21. Juli 2004 - 13 U 8/04 = OLGR 2004, 385 ff. = juris Rn 13 m.w.N.).
  • OLG Köln, 10.10.2007 - 13 U 84/07

    Zur Haftung der darlehensgebenden Bank wegen unterlassener Aufklärung

    Eine insoweit versäumte oder unsorgfältige Prüfung begründet daher keine Haftung gegenüber dem Kreditnehmer (vgl. Senat WM 1999, 1817; Senat 13 U 8/04 - Urt. v. 21.07.2004 - ).
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