Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 23.08.2004 - 1 U 18/04 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
BGB § 823 Abs. 1; BGB § 831 Abs. 1; BGB § 847 a.F.
Arzthaftung - Zur Frage der Verpflichtung zur Aufklärung über angewandte und alternative Behandlungsmethoden - juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse (2)
- drschmel.de (Kurzinformation)
Ausgerissene Fingerkuppe - Heilmethode ist Sache des Arztes
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anforderungen an die Aufklärung über andere Behandlungsalternativen und Wahlrecht der Behandlungsmethode bei der Prüfung der Voraussetzungen der Arzthaftung; Grenzen der Aufklärungspflicht über Behandlungsalternativen; Schmerzensgeld wegen ärztlichem Behandlungsfehler ...
Verfahrensgang
- LG Stendal, 28.01.2004 - 21 O 38/02
- OLG Naumburg, 23.08.2004 - 1 U 18/04
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (11)
- BGH, 22.09.1987 - VI ZR 238/86
Ärztliche Aufklärung über nicht angebotene neue Behandlungsverfahren
Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2004 - 1 U 18/04
Solange also die eingeschlagene Therapie dem medizinischen Standard genügt, ist eine Aufklärung des Patienten über mehrere gleich Erfolg versprechende Behandlungsmöglichkeiten ohne nennenswert unterschiedliches Risiko nicht erforderlich (vgl. BGH NJW 1982, 2121; BGHZ 102, 17 bis 27;… Palandt-Thomas, 62. Auflage 2003, § 823, Rdn.).Sie kann nur da verlangt werden, wo der Patient eine echte Wahlmöglichkeit hat (BGHZ 102, 17-27; BGH, NJW 1992, 2354; MDR 1997, 352; MDR 1998, 654).
- BGH, 17.02.1998 - VI ZR 42/97
Wirksamkeit einer Einwilligung in eine Operation
Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2004 - 1 U 18/04
Sie kann nur da verlangt werden, wo der Patient eine echte Wahlmöglichkeit hat (BGHZ 102, 17-27; BGH, NJW 1992, 2354; MDR 1997, 352; MDR 1998, 654).Gleichwohl hat der BGH (MDR 1998, 654) sich nicht der Auffassung des OLG Jena (vgl. MDR 1998, 536) angeschlossen, das bei unterbliebener Aufklärung den Schmerzensgeldanspruch einer Patientin auf die Verletzung des Persönlichkeitsrechts gestützt hatte.
- BGH, 11.05.1982 - VI ZR 171/80
Oberschenkelbruch - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, zur Aufklärungspflicht über …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2004 - 1 U 18/04
Die Wahl der Behandlungsmethode ist primär Sache des Arztes (vgl. BGH, NJW 1982, 2121, 2122).Solange also die eingeschlagene Therapie dem medizinischen Standard genügt, ist eine Aufklärung des Patienten über mehrere gleich Erfolg versprechende Behandlungsmöglichkeiten ohne nennenswert unterschiedliches Risiko nicht erforderlich (vgl. BGH NJW 1982, 2121; BGHZ 102, 17 bis 27;… Palandt-Thomas, 62. Auflage 2003, § 823, Rdn.).
- OLG Jena, 03.12.1997 - 4 U 687/97
Schadensersatz und Schmerzensgeld: Arzthaftung, Fehlerhafte Aufklärung, …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2004 - 1 U 18/04
Der Senat schließt sich der Auffassung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, Beschl. v. 23.09.2003, VI ZR 82/03; entgegen Thüringer OLG MDR 1998, 536) an, wonach ein Schmerzensgeldanspruch eines Patienten bei unterbliebener Aufklärung nicht allein auf die Verletzung des Persönlichkeitsrechts gestützt werden kann.Gleichwohl hat der BGH (MDR 1998, 654) sich nicht der Auffassung des OLG Jena (vgl. MDR 1998, 536) angeschlossen, das bei unterbliebener Aufklärung den Schmerzensgeldanspruch einer Patientin auf die Verletzung des Persönlichkeitsrechts gestützt hatte.
- BGH, 23.09.2003 - VI ZR 82/03
Schadensersatz wegen eines ärztlichen Heileingriffs bei hypothetischer …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2004 - 1 U 18/04
Der Senat schließt sich der Auffassung des VI. Zivilsenats des Bundesgerichtshofes (vgl. BGH, Beschl. v. 23.09.2003, VI ZR 82/03; entgegen Thüringer OLG MDR 1998, 536) an, wonach ein Schmerzensgeldanspruch eines Patienten bei unterbliebener Aufklärung nicht allein auf die Verletzung des Persönlichkeitsrechts gestützt werden kann.Diese Auffassung hat der BGH vielmehr inzwischen ausdrücklich abgelehnt (vgl. BGH, Beschl. v. 23.09.2003, VI ZR 82/03).
- BGH, 07.04.1992 - VI ZR 216/91
Aufklärungspflicht bei operativer Brustkrebsbehandlung
Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2004 - 1 U 18/04
Sie kann nur da verlangt werden, wo der Patient eine echte Wahlmöglichkeit hat (BGHZ 102, 17-27; BGH, NJW 1992, 2354; MDR 1997, 352; MDR 1998, 654). - BGH, 19.11.1985 - VI ZR 134/84
Anforderungen an Aufklärungspflicht über Embolierisiko bei grösseren Operationen …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2004 - 1 U 18/04
Stehen für eine medizinisch sinnvolle und indizierte Therapie mehrere Behandlungsmethoden zur Verfügung, die zu jeweils unterschiedlichen Belastungen des Patienten führen oder unterschiedliche Risiken und Erfolgschancen bieten, muss der Patient - selbstverständlich nach sachverständiger und verständnisvoller Beratung des Arztes - selbst prüfen können, was er an Belastungen und Gefahren im Hinblick auf möglicherweise unterschiedliche Erfolgschancen der verschiedenen Behandlungsmethoden auf sich nehmen will (…vgl. BGHZ 102, a.a.O.; NJW 1974, 1422, 1423; NJW 1986, 780). - BGH, 14.01.1997 - VI ZR 30/96
Wirksamkeit der Einwilligung in eine Uterusentfernung
Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2004 - 1 U 18/04
Sie kann nur da verlangt werden, wo der Patient eine echte Wahlmöglichkeit hat (BGHZ 102, 17-27; BGH, NJW 1992, 2354; MDR 1997, 352; MDR 1998, 654). - BGH, 23.09.1980 - VI ZR 189/79
Hornschwiele - § 823 Abs. 1 BGB, Arzthaftung, zur Reichweite der …
Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2004 - 1 U 18/04
Diese setzt eine diagnostisch abgesicherte Aufklärung durch den Arzt voraus, die dem Stand der Wissenschaft entsprechen muss (st. Rspr., vgl. BGH, NJW 1981, 633). - BGH, 19.03.1985 - VI ZR 227/83
Aufklärungspflicht über die Folgen von Behandlungsfehlern
Auszug aus OLG Naumburg, 23.08.2004 - 1 U 18/04
Dabei muss die Aufklärung die im Großen und Ganzen bestehenden Risiken einer ordnungsgemäßen Behandlung zum Gegenstand haben (Vgl. BGH, NJW 1985, 2193). - BGH, 12.02.1974 - VI ZR 141/72
Inanspruchnahme auf Ersatz des Schadens aus einer Peridural-Anästhesie (PDA) - …
- BGH, 31.01.2006 - VI ZR 87/05
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision; Anspruch auf Entschädigung …
Einer Stellungnahme zum Urteil des Oberlandesgericht Jena vom 3. Dezember 1997 (VersR 1998, 586), das mit Recht vereinzelt geblieben ist (vgl. KG, VersR 2004, 1320 mit Zurückweisung der Nichtzulassungsbeschwerde durch Beschluss vom 23. September 2003 - VI ZR 82/03 - OLG Dresden NJW 2004, 298; OLG Naumburg GesR 2004, 494; OLG Koblenz VersR 2004, 1564) bedarf es nicht, weil es hier bei den ohne Einverständnis des Klägers vorgenommenen Eingriffen jedenfalls an der für einen Anspruch auf Geldentschädigung erforderlichen schweren Verletzung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts fehlt.
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Rechtsprechung
| OLG Köln, 05.08.2004 - 13 U 35/04 |
Volltextveröffentlichungen (6)
- rechtsportal.de
ZPO § 42 § 227
Missbräuchliche Richterablehnung zur Erzwingung einer Terminsverlegung - Wolters Kluwer
Befangenheit des abgelehnten Richters bei Ablehnung eines Befangenheitsantrages unter Mitwirkung des abgelehnten Richters; Rechtsmissbräuchlichkeit des Versuchs, nach Ablehnung eines unbegründeten Terminverlegungsbegehrens die Vertagung durch einen Ablehnungsantrag ...
- juris (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- OLG Köln, 05.08.2004 - 13 U 35/04
- LG Aachen, 10.01.2006 - 1 O 468/03
- OLG Köln, 07.08.2006 - 17 W 136/06
Wird zitiert von ... (8) Zitiert selbst (6)
- BGH, 13.01.2003 - XI ZR 357/01
Besorgnis der Befangenheit eines Richters am BGH; Anfechtung der Ablehnung des …
Auszug aus OLG Köln, 05.08.2004 - 13 U 35/04
Da gegen diese Entscheidung keine sofortige Beschwerde möglich ist (vgl. BGH, WM 2003, 848), konnte sie zugleich mit der Sachentscheidung getroffen werden. - BFH, 17.05.2000 - IV B 86/99
Antrag auf Terminsverlegung; Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör
Auszug aus OLG Köln, 05.08.2004 - 13 U 35/04
Wird ein Antrag auf Terminsverlegung erst "in letzter Minute" gestellt und mit einer plötzlichen Erkrankung begründet, werden solche Angaben auch ohne gerichtliche Aufforderung verlangt (z.B. BFH vom 17.05.2000 - IV B 86/99 -, BFH/NV 2000, 1353). - OLG Naumburg, 09.08.2001 - 10 W 31/01
Richterablehnung - Befangenheit - Zurückweisung von Terminsverlegungsanträgen - …
Auszug aus OLG Köln, 05.08.2004 - 13 U 35/04
Das ist in der Rechtsprechung insbesondere dann vielfach bejaht worden, wenn die Verweigerung einer Terminsverlegung - selbst wenn sie zu Unrecht erfolgt sein mochte - zum Anlass genommen wurde, durch Anbringung eines auf diese Verweigerung gestützten Ablehnungsgesuchs - gewissermaßen in letzter Minute - eine Terminsverlegung doch noch zu erzwingen (LSG Schleswig, Beschluss vom 28.12.2001 - L 3 SF 25/01 SAB -, abrufbar in Juris; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1042; OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 502; OLG Köln, OLGR 2003, 107).
- OLG Köln, 18.12.2002 - 2 W 146/02
Verfahrensrecht; Richterablehnung
Auszug aus OLG Köln, 05.08.2004 - 13 U 35/04
Das ist in der Rechtsprechung insbesondere dann vielfach bejaht worden, wenn die Verweigerung einer Terminsverlegung - selbst wenn sie zu Unrecht erfolgt sein mochte - zum Anlass genommen wurde, durch Anbringung eines auf diese Verweigerung gestützten Ablehnungsgesuchs - gewissermaßen in letzter Minute - eine Terminsverlegung doch noch zu erzwingen (LSG Schleswig, Beschluss vom 28.12.2001 - L 3 SF 25/01 SAB -, abrufbar in Juris; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1042; OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 502; OLG Köln, OLGR 2003, 107). - OLG Brandenburg, 18.09.2001 - 9 WF 147/01
Besorgnis der Befangenheit wegen Ablehnung einer Terminsverlegung
Auszug aus OLG Köln, 05.08.2004 - 13 U 35/04
Das ist in der Rechtsprechung insbesondere dann vielfach bejaht worden, wenn die Verweigerung einer Terminsverlegung - selbst wenn sie zu Unrecht erfolgt sein mochte - zum Anlass genommen wurde, durch Anbringung eines auf diese Verweigerung gestützten Ablehnungsgesuchs - gewissermaßen in letzter Minute - eine Terminsverlegung doch noch zu erzwingen (LSG Schleswig, Beschluss vom 28.12.2001 - L 3 SF 25/01 SAB -, abrufbar in Juris; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1042; OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 502; OLG Köln, OLGR 2003, 107). - LSG Schleswig-Holstein, 28.12.2001 - L 3 SF 25/01
Auszug aus OLG Köln, 05.08.2004 - 13 U 35/04
Das ist in der Rechtsprechung insbesondere dann vielfach bejaht worden, wenn die Verweigerung einer Terminsverlegung - selbst wenn sie zu Unrecht erfolgt sein mochte - zum Anlass genommen wurde, durch Anbringung eines auf diese Verweigerung gestützten Ablehnungsgesuchs - gewissermaßen in letzter Minute - eine Terminsverlegung doch noch zu erzwingen (LSG Schleswig, Beschluss vom 28.12.2001 - L 3 SF 25/01 SAB -, abrufbar in Juris; OLG Brandenburg, FamRZ 2002, 1042; OLG Naumburg, NJW-RR 2002, 502; OLG Köln, OLGR 2003, 107).
- OLG Frankfurt, 24.10.2008 - 2 U 155/08
Richterablehnung: Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags durch den …
Derartiges wurde dann bejaht, wenn die Verweigerung einer Terminsverlegung zum Anlass genommen wurde, durch Anbringen eines auf die Verweigerung gestützten Ablehnungsgesuch - gewissermaßen in letzter Minute - eine Terminsverlegung doch noch zu erzwingen (vgl. hierzu OLG Köln OLGR 2004, 404-405, OLG Köln OLGR 2003, 107-109, OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1042). - LG Düsseldorf, 23.06.2006 - 6 O 71/05
Zwangsvollstreckung aus einer Urkunde in ein Grundstück; Ansprüche aus einem …
Das Wissen der Bank, dass der vom Erwerber zu zahlende Kaufpreis in keinem angemessenen Verhältnis zum Wert des zu erwerbenden Objekts steht, begründet grundsätzlich keine Aufklärungspflicht (OLG Köln, Urt. v. 02.02.2005, Az.: 13 U 35/04, m.w.N.).Daraus kann der Kunde nicht eine weitergehende Zusammenarbeit der Bank mit den Initiatoren und auf eine Gewährsübernahme für das Gelingen des Projekts schließen (OLG Köln, Urt. v. 02.02.2005, Az.: 13 U 35/04).
Der im Rahmen von Bauherren-, Bauträger- oder Erwerbermodellen auftretende Vermittler wird als Erfüllungsgehilfe im Pflichtenkreis der in den Vertrieb nicht eingeschalteten Bank nur insoweit tätig, als sein Verhalten den Bereich der Anbahnung des Kreditvertrages betrifft (BGH WM 2004, 1221; OLG Köln, Urt. v. 02.02.2005, Az.: 13 U 35/04).
- OLG Köln, 04.09.2009 - 20 W 46/09
Besorgnis der Befangenheit eines Richters wegen der Sachbehandlung von …
Unter diesem Gesichtspunkt kann ein Rechtsmissbrauch in dem Fall vorliegen, dass auf dem Weg über die Befangenheitsablehnung eine vom Gericht mit Rücksicht auf einen nur substanzlos angegebenen Verlegungsgrund abgelehnte Terminsverlegung erzwungen werden soll (OLG Köln - 13. Zivilsenat - OLGR 2004, 404).
- LSG Thüringen, 28.03.2007 - L 1 U 809/02
Ablehnung einer Terminsverlegung und Rechtsmissbräuchlichkeit von …
Das Befangenheitsgesuch gegen den Senatsvorsitzenden ist rechtsmissbräuchlich, wenn damit nicht bewirkt werden soll, einen Richter vom Verfahren auszuschließen, sondern eine (abgelehnte) Terminsverlegung zu erzwingen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2004 - Az.: 13 U 35/04; LSG Schleswig, Beschluss vom 28. November 2001 - Az.: L 3 SF 25/01 SAB).Rechtsmissbrauch liegt dann vor, wenn die Verweigerung einer Terminsverlegung - sogar wenn sie zu Unrecht erfolgt ist - zum Anlass genommen wird, durch Anbringung eines auf diese Verweigerung gestützten Ablehnungsgesuchs - gewissermaßen in letzter Minute - eine Terminsverlegung doch noch zu erzwingen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2004, Az.: 13 U 35/04; LSG Schleswig, Beschluss vom 28.12.2001, Az.: L 3 SF 25/01 SAB, beide nach juris).
- KG, 07.07.2006 - 15 W 43/06
Richterablehnung: Befangenheitsbesorgnis wegen Zurückweisung eines …
Nach herrschender Meinung und ständiger Rechtsprechung des erkennenden Senats kann die Zurückweisung eines Terminsverlegungsantrags ein Befangenheitsersuchen nach § 42 Abs. 2 ZPO nur dann rechtfertigen, wenn die Gründe für den Verlegungsantrag erheblich im Sinne von § 227 Abs. 1 Satz 1 ZPO sind und darüber hinaus mit der Ablehnung des Antrags eine augenfällige Ungleichbehandlung der Prozessparteien zum Ausdruck kommt (vgl. KG, MDR 2005, 708; KGR Berlin 2005, 140; OLG Brandenburg, NJW-RR 1999, 1291 [1292]; OLG Köln, MDR 2003, 170; OLGR 2004, 404 [405]; NJW-RR 2000, 591 [592]; OLG Zweibrücken MDR 1999, 113; OLG Schleswig, NJW 1994, 1227;… Baumbach/Lauterbach/Albers/Hartmann, ZPO, 64. Aufl., § 42 Rdnr. 50;… Müko/Feiber, ZPO, 2. Aufl., § 42 Rdnr. 29 f.;… Musielak/Heinrich, ZPO, 4. Aufl., § 42 Rdnr. 10). - AG München, 07.06.2016 - 274 C 890/16
Unzulässigkeit einer Richterablehnung zur Verfahrensverschleppung nach …
Derartiges wurde dann bejaht, wenn die Verweigerung einer Terminsverlegung zum Anlass genommen wurde, durch Anbringen eines auf die Verweigerung gestützten Ablehnungsgesuch - gewissermaßen in letzter Minute - eine Terminsverlegung doch noch zu erzwingen (vgl. hierzu OLG Frankfurt…, Urteil vom 24. Oktober 2008 - 2 U 155/08 -, juris Rn. 18; ferner OLG Köln OLGR 2004, 404-405, OLG Köln OLGR 2003, 107-109, OLG Brandenburg FamRZ 2002, 1042;… Vollkommer, in: Zöller, 31. Auf., 2016, § 45, Rn. 4). - VG Düsseldorf, 26.05.2008 - 5 K 1077/07
Anfechtungsklage gegen die Erhebung von Schmutzwasser- und …
Rn. 31 vgl. OLG Köln, Beschluss vom 5. August 2004 - 13 U 35/04-; BFH. - OLG Hamm, 27.05.2014 - 1 W 34/14
Keine Befangenheit eines Richters bei Verweigerung einer Terminverlegung; § 42 ff …
Denn die Richterablehnung darf nicht dazu missbraucht werden, eine begehrte, aber nicht erreichte Terminverlegung auf diesem Weg doch noch kurzfristig zu erreichen (vgl. OLG Frankfurt a.M. NJW 2009, 1007, 1008; OLG Köln, Beschluss vom 05.08.2004,13 U 35/04; OLG Köln, Beschluss vom 18.12.2002, 2 W 146/02;… ZöllerA/ollkommer,aaO, § 44 Rn. 4).
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Rechtsprechung
| OLG Hamburg, 17.12.2003 - 5 U 50/03 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
- rechtsportal.de
MarkenG § 14 Abs. 2 Nr. 2
Zur Zurechnung der Kenntnis einer Importeurin zu der im Ausland ansässigen Markeninhaberin - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Nahrungsergänzungsmittel nach tibetischen Rezepturen; Marktbeobachtungspflicht des Markeninhabers; Würdigung eidesstattlicher Versicherungen; Dringlichkeitsschädliche Zurechnung des Wissens anderer Personen; Verfolgung von Markenverstößen; Durchschnittliche ...
Verfahrensgang
- LG Hamburg, 18.02.2003 - 312 O 746/02
- OLG Hamburg, 17.12.2003 - 5 U 50/03
Papierfundstellen
- GRUR-RR 2004, 201 (Ls.)
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (9)
- BGH, 14.03.1996 - I ZB 36/93
"Blendax Pep"; Bedeutung des Herstellernamens in zusammengesetzten Zeichen
Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.2003 - 5 U 50/03
Der BGH geht in ständiger Rechtsprechung bei Mehrwortmarken davon aus, dass eine Herstellerbezeichnung - hier " H" aus der Firma der Antragsgegnerin -, die im Verkehr bekannt oder jedenfalls als Herstellerangabe erkennbar ist, in den Hintergrund treten kann und der Verkehr sich dann nur nach den sonstigen Bestandteilen einer Marke orientiert (BGH GRUR 96, 404 "Blendax Pep"; WRP 97, 1118 "lonofil"; GRUR 98, 925 "Bisotherm-Stein"; GRUR 98, 927 "Compo-Sana"; GRUR 99, 583 "Lora di Recoardo"). - BGH, 14.03.1996 - I ZB 37/93
"JUWEL"; Verwechslungsgefahr zweier Marken auf dem Warengebiet der Bekleidung
Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.2003 - 5 U 50/03
Nach der Rechtsprechung des BGH ist allerdings immer auf den Einzelfall und die jeweilige Branche abzustellen: So hat er für den Bereich Kleidung angenommen, dass der Verkehr sich auch nach der Herstellerbezeichnung orientiere (GRUR 96, 406 "Juwel"). - BGH, 02.04.1998 - I ZB 25/96
"COMPO-SANA"; Prägung des Gesamteindrucks einer Marke
Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.2003 - 5 U 50/03
Der BGH geht in ständiger Rechtsprechung bei Mehrwortmarken davon aus, dass eine Herstellerbezeichnung - hier " H" aus der Firma der Antragsgegnerin -, die im Verkehr bekannt oder jedenfalls als Herstellerangabe erkennbar ist, in den Hintergrund treten kann und der Verkehr sich dann nur nach den sonstigen Bestandteilen einer Marke orientiert (BGH GRUR 96, 404 "Blendax Pep"; WRP 97, 1118 "lonofil"; GRUR 98, 925 "Bisotherm-Stein"; GRUR 98, 927 "Compo-Sana"; GRUR 99, 583 "Lora di Recoardo").
- BGH, 04.02.1999 - I ZB 38/96
LORA DI RECOARO
Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.2003 - 5 U 50/03
Der BGH geht in ständiger Rechtsprechung bei Mehrwortmarken davon aus, dass eine Herstellerbezeichnung - hier " H" aus der Firma der Antragsgegnerin -, die im Verkehr bekannt oder jedenfalls als Herstellerangabe erkennbar ist, in den Hintergrund treten kann und der Verkehr sich dann nur nach den sonstigen Bestandteilen einer Marke orientiert (BGH GRUR 96, 404 "Blendax Pep"; WRP 97, 1118 "lonofil"; GRUR 98, 925 "Bisotherm-Stein"; GRUR 98, 927 "Compo-Sana"; GRUR 99, 583 "Lora di Recoardo"). - BGH, 19.03.1998 - I ZB 29/95
"Bisotherm-Stein"; Ähnlichkeit von Waren
Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.2003 - 5 U 50/03
Der BGH geht in ständiger Rechtsprechung bei Mehrwortmarken davon aus, dass eine Herstellerbezeichnung - hier " H" aus der Firma der Antragsgegnerin -, die im Verkehr bekannt oder jedenfalls als Herstellerangabe erkennbar ist, in den Hintergrund treten kann und der Verkehr sich dann nur nach den sonstigen Bestandteilen einer Marke orientiert (BGH GRUR 96, 404 "Blendax Pep"; WRP 97, 1118 "lonofil"; GRUR 98, 925 "Bisotherm-Stein"; GRUR 98, 927 "Compo-Sana"; GRUR 99, 583 "Lora di Recoardo"). - BGH, 14.12.1988 - I ZB 6/87
"ROTH-HÄNDLE-KENTUCKY"/"Cenduggy"; Verwechslungsgefahr zweier Zeichen
Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.2003 - 5 U 50/03
Für Zigaretten hat er dem Bindestrich zwischen Herstellerangabe und weiterem Wortbestandteil eine maßgebliche Bedeutung zu gemessen, da der Verkehr in einem solchen Fall die Herstellerangabe als zusätzliche Unterscheidungshilfe ansehe (GRUR 89, 349, 350 "Roth-Händle-Kentucky ./. Cenduggy"). - OLG Köln, 13.11.1998 - 6 U 115/98
Zeitpunkt der Kenntniserlangung von einer wettbewerbswidrigen Anzeige - …
Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.2003 - 5 U 50/03
Eine dringlichkeitsschädliche Zurechnung des Wissens anderer Personen hat die Rechtsprechung etwa in Fällen angenommen, in denen der Verletzte einen Dritten mit der Aufklärung und/ oder Verfolgung von Wettbewerbsverstößen betraut hat (OLG Nürnberg WRP 81, 229; OLG Stuttgart WRP 85, 242; OLG Köln NJW-RR 99, 694), die Vertriebsabteilung eines Unternehmens von einem Geschäftspartner einen Handelsregisterauszug mit einer später beanstandeten Firmierung selbst angefordert hatte (OLG Frankfurt GRUR 2000, 455) oder die Geschäftsführung eines mit dem Verletzten verbundenen Unternehmens bei teilweiser Personenidentität der Geschäftsführer von dem Wettbewerbsverstoß Kenntnis erlangt hatte (OLG Frankfurt WRP 84, 692). - OLG Frankfurt, 06.01.2000 - 6 W 149/99
Dringlichkeit einer einstweiligen Verfügung in Wettbewerbssachen; Zurechnung von …
Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.2003 - 5 U 50/03
Eine dringlichkeitsschädliche Zurechnung des Wissens anderer Personen hat die Rechtsprechung etwa in Fällen angenommen, in denen der Verletzte einen Dritten mit der Aufklärung und/ oder Verfolgung von Wettbewerbsverstößen betraut hat (OLG Nürnberg WRP 81, 229; OLG Stuttgart WRP 85, 242; OLG Köln NJW-RR 99, 694), die Vertriebsabteilung eines Unternehmens von einem Geschäftspartner einen Handelsregisterauszug mit einer später beanstandeten Firmierung selbst angefordert hatte (OLG Frankfurt GRUR 2000, 455) oder die Geschäftsführung eines mit dem Verletzten verbundenen Unternehmens bei teilweiser Personenidentität der Geschäftsführer von dem Wettbewerbsverstoß Kenntnis erlangt hatte (OLG Frankfurt WRP 84, 692). - OLG Hamburg, 28.01.1999 - 3 U 82/97
Auszug aus OLG Hamburg, 17.12.2003 - 5 U 50/03
Zu Recht verweist die Antragstellerin in diesem Zusammenhang auf die Entscheidung "Tao" des 3.Senats des Hanseatischen Oberlandesgerichts (GRUR 2000, 58): Der 3.Senat hatte die Marke "Tao" für Kosmetika als normal kennzeichnungsstark eingestuft, weil Assoziationen in Richtung Tao-Philosophie nicht ausreichten, konkrete Vorstellungen des Verkehrs über die Eigenschaften von Kosmetikprodukten zu vermitteln.
- OLG Hamburg, 11.01.2007 - 3 U 24/05
Zum Rechtserhalt einer Marke erforderliche Zeichennutzung
Insoweit nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen der Vorinstanz im Urteil vom 11. Januar 2005, Aktenzeichen 312 O 875/04, auf die Ausführungen des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in seinem Urteil vom 17. Dezember 2003, Aktenzeichen 5 U 50/03, (Anlage K 34), sowie auf den Beschluss des Bundespatentgerichts vom 10. Mai 2004, Aktenzeichen 30 W (pat) 184/02, (Anlage K 33) Bezug, und macht sie sich zu Eigen.Auch insoweit nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen der Vorinstanz im Urteil vom 11. Januar 2005, Aktenzeichen 312 O 875/04, auf die Ausführungen des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in seinem Urteil vom 17. Dezember 2003, Aktenzeichen 5 U 50/03, (Anlage K 34), sowie auf den Beschluss des Bundespatentgerichts vom 10. Mai 2004, Aktenzeichen 30 W (pat) 184/02, (Anlage K 33) Bezug, und macht sie sich zu Eigen.
Auch insoweit nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen der Vorinstanz im Urteil vom 11. Januar 2005, Aktenzeichen 312 O 875/04, auf die Ausführungen des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in seinem Urteil vom 17. Dezember 2003, Aktenzeichen 5 U 50/03, (Anlage K 34), sowie auf den Beschluss des Bundespatentgerichts vom 10. Mai 2004, Aktenzeichen 30 W (pat) 184/02, (Anlage K 33) Bezug, und macht sie sich zu Eigen.
Insoweit nimmt der Senat zur Vermeidung von Wiederholungen auf die Ausführungen der Vorinstanz im Urteil vom 11. Januar 2005, Aktenzeichen 312 O 875/04, auf die Ausführungen des 5. Zivilsenats des Hanseatischen Oberlandesgerichts in seinem Urteil vom 17. Dezember 2003, Aktenzeichen 5 U 50/03, (Anlage K 34), sowie auf den Beschluss des Bundespatentgerichts vom 10. Mai 2004, Aktenzeichen 30 W (pat) 184/02, (Anlage K 33) Bezug, und macht sie sich zu Eigen.
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