Webinar: Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 Uhr Unverbindlich anmelden
×
×
Doctrine-WebinarNicht verpassen
Kostenloses Webinar zum neuen KI-Assistenten morgen, 27. Oktober 2026 11:30 - 12:00 Uhr
Unverbindlich anmelden

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 03.03.2004 - 2 Wx 104/01   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,8518
OLG Hamburg, 03.03.2004 - 2 Wx 104/01 (https://dejure.org/2004,8518)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03.03.2004 - 2 Wx 104/01 (https://dejure.org/2004,8518)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 03. März 2004 - 2 Wx 104/01 (https://dejure.org/2004,8518)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2004,8518) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (4)

  • Judicialis

    WEG § 1 Abs. 2; ; WEG § 1 Abs. 6; ; WEG § 14; ; WEG § 16 Abs. 2; ; WEG § 47; ; WEG § 48 Abs. 3

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Auslegung der Gemeinschaftsordnung einer WEG; Verteilung von Instandhaltungskosten

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Kostentragung für die Instandhaltung: Durchfeuchtungen

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verteilung der Instandsetzungskosten für beabsichtigte Reparatur von Gemeinschaftseigentum bei Wohnungseigentümergemeinschaft; Auslegung einer Teilungserklärung einer Wohnungseigentümergemeinschaft; Anforderungen an Vorliegen synonymer Begriffe bei Auslegung einer ...

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2004, 614
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (7)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 29.01.1993 - V ZB 24/92

    Anwesenheit und Beteiligung eines Beistandes an der Wohnungseigentümerversammlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2004 - 2 Wx 104/01
    Da davon auszugehen ist, dass eine Grundbucheintragung gem. den nach § 15 der Teilungserklärung vorgesehenen Grundbuchanträgen (bzgl. der §§ 3 -9 der Teilungserklärung) erfolgt ist, kann der Senat als Rechtsbeschwerdegericht diese Regelung der Gemeinschaftsordnung selbständig auslegen (vgl. BGHZ 121, 236, 239 m.w.N.; BayObLG ZMR 79, 316, 318).
  • BGH, 09.02.1995 - V ZB 23/94

    Mindestinhalt der Eintragungsbewilligung für den Rangvorbehalt des verzinslichen …

    Auszug aus OLG Hamburg, 03.03.2004 - 2 Wx 104/01
    Der das Grundbuchrecht beherrschende Bestimmtheitsgrundsatz erfordert dabei, dass eine von der gesetzlichen Regelung (hier von § 16 Abs. 2 WEG) abweichende Vorschrift klar und eindeutig ihrem Inhalt nach feststellbar ist (…BayObLG a.a.O.; vgl. auch für andere Grundbucheintragungen BGHZ 129, 1, 4).
  • LG München I, 05.11.2012 - 1 S 1504/12

    Sondereigentum an Bauteilen einer Doppelstockgarage; Teilungserklärung

    Darüber hinaus gilt der grundbuchrechtliche Bestimmtheitsgrundsatz: Eine Regelung, die von einer gesetzlichen Bestimmung abweicht, muss klar und eindeutig ihrem Inhalt nach feststellbar sein (OLG Hamburg ZMR 2004, 614; OLG Bremen ZMR 2007, 633;… Spielbauer/Then, 2. Aufl., § 16 Rn. 13).

    Unklare und undurchführbare Kostenregelungen vermögen deshalb den allgemein geltenden Verteilungsschlüssel nicht abzuändern, es hat insoweit bei diesem sein Bewenden (OLG Hamburg ZMR 2004, 614; OLG München ZMR 2006, 955; OLG Bremen ZMR 2007, 633;… Spielbauer/Then, WEG, § 16 Rz. 13;… Bärmann/Becker, WEG, 11. Aufl., § 16 Rn. 44).

  • OLG Hamm, 22.02.2007 - 15 W 322/06

    WEG : Zur Rechtmäßigkeit von Gemeinschaftsbeschlüssen - Auslegung der …

    Unerheblich ist daher auch, ob die Teilungserklärung bzw. Gemeinschaftsordnung in der Vergangenheit von den Wohnungseigentümern und früheren Verwaltern anders verstanden worden und dementsprechend anders als nach ihrem maßgeblichen Wortlaut umgesetzt worden ist (vgl. Senat ZWE 2006, 433 = DNotZ 2006, 692; OLG Frankfurt, Beschluss vom 20.09.2006 - 20 W 241/05 -, zitiert nach Juris; Hans.OLG Hamburg ZMR 2004, 614 = OLGR 2004, 495; ZMR 2005, 69 = OLGR 2005, 127; ZMR 2005, 72 = OLGR 2005, 151).
  • OLG Frankfurt, 19.05.2005 - 20 W 373/03

    Wohnungseigentum: Auslegung einer Teilungserklärung

    Eine Regelung in der Gemeinschaftsordnung, die diese Kostenverteilung abweichend regelt, muss eindeutig und klar sein und dem Bestimmtheitsgrundsatz genügen, bei Zweifeln am Regelungsinhalt gilt die gesetzliche Regel des § 16 Abs. 2 WEG (BayObLG ZMR 1999, 48, 49; OLG Köln OLG-Report 2002, 91; OLG Hamburg ZMR 2004, 614; Senatsbeschluss vom 27.04.2004 -20 W 183/02-).
  • LG Düsseldorf, 29.03.2017 - 25 S 55/16

    Instandsetzungspflicht bei feuchtem Estrich - sonst droht Schadensersatz!

    In § 5 Nr. 4 der Teilungserklärung werden - neben den Kosten der Instandhaltung - Kosten der Unterhaltung und Bewirtschaftung erwähnt, was bei der gebotenen objektiven Auslegung nach dem Wortlaut und Sinn der Erklärung (vgl. hierzu BGH Beschluss vom 07.10.2004, V ZB 22/04; OLG Hamburg Beschluss vom 03.03.2004, 2 Wx 104/01) darauf schließen lässt, dass die Kosten für sämtliche Maßnahmen, welche allein die Untereinheit betreffen, dieser zugeordnet werden sollen, also auch Kosten für die Instandsetzung.
  • LG München I, 07.02.2017 - 1 S 8801/16

    Auslegung einer Teilungserklärung: Vom Gesetz abweichende Regelung muss klar und …

    Eine vom Gesetz abweichende Regelung muss klar und eindeutig sein und ist als Ausnahmregelung eng auszulegen (Kammergericht Berlin, ZMR 2009, 135; OLG Hamburg, ZMR 2004, 614).
  • AG München, 24.10.2019 - 483 C 9844/19

    Unklare Kostenverteilungsregelung in Gemeinschaftsordnung einer …

    Auch in diesem Fall würde die gesetzliche Regelung gelten (vgl. OLG Hamburg, ZMR 2004, 614), hier § 16 Abs. 2 WEG.
  • AG Hamburg, 24.11.2016 - 35a C 106/16

    Keine Sonderumlage nach Wohnfläche!

    Der das Grundbuchrecht beherrschende Bestimmtheitsgrundsatz erfordert dabei, dass eine von der gesetzlichen Regelung abweichende Vorschrift klar und eindeutig ihrem Inhalt nach feststellbar ist (HansOLG, Beschl. v. 03.03.2004, 2 Wx 104/01, m.w.N.) Sind Unklarheiten, Widersprüche oder Unvollständigkeiten auch im Wege der ergänzenden Auslegung nicht zu beseitigen, bleibt es bei der gesetzlichen Regelung (…Bärmann, WEG, 13. Aufl., § 10 Rn. 132).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
dejure.org Übersicht OLG Hamburg
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht