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Weitere Entscheidung unten: OLG Hamburg, 19.10.2004

Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 24.11.2004 - 1 U 202/04 - 35   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,6285
OLG Saarbrücken, 24.11.2004 - 1 U 202/04 - 35 (https://dejure.org/2004,6285)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24.11.2004 - 1 U 202/04 - 35 (https://dejure.org/2004,6285)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 24. November 2004 - 1 U 202/04 - 35 (https://dejure.org/2004,6285)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • openjur.de

    Familien-GmbH: Reichweite des Einstimmigkeitserfordernisses für die Geschäftsführerbenennung in einer aus zwei Familienstämmen bestehenden GmbH; keine unwirksame Stimmabgabe bei Verstoß des Gesellschafters eines Stamms gegen einen Stimmenbündelungsvertrag

  • Judicialis

    ZPO § 511; ; ZPO § ... 513; ; ZPO § 513 Abs. 1; ; ZPO § 517; ; ZPO § 519; ; ZPO § 520; ; ZPO § 529; ; ZPO § 540 I 1 Nr. 1; ; ZPO § 546; ; ZPO § 531; ; ZPO § 894; ; GmbHG § 38 Abs. 2; ; GmbHG § 47 Abs. 1; ; GmbHG § 47 Abs. 4

  • ra.de
  • Owlit(Abodienst, Leitsatz frei)

    GmbHG § 47
    Unwirksamkeit einer Stimmabgabe

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    GmbHG § 38 Abs. 2; GmbHG § 47 Abs. 1, 4
    Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern bei einer aus zwei Familienstämmen bestehenden GmbH

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Verpflichtung der Mitglieder eines Familienstammes als Gesellschafter einer GmbH zur Zustimmung der von den Mitgliedern eines anderen Familienstammes benannten Geschäftsführer; Unwirksamkeit einer Stimmabgabe in einer Gesellschaftsversammlung auf Grund der ...

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Wird zitiert von ... (4)Zitiert selbst (4)

  • BGH, 20.01.1986 - II ZR 73/85

    Ablehnung eines Antrags in der Gesellschafterversammlung aufgrund des …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.11.2004 - 1 U 202/04
    Die h.M. in Rechtsprechung und Literatur sehen die klageweise Verbindung der auf eine rein kassatorische Wirkung abzielenden Anfechtung negativer Beschlüsse mit einer positiven, auf Feststellung des nach den Stimmverhältnissen richtigerweise anzunehmenden Beschlusses gerichteten Klage, als sinnvoll und zulässig an ( vgl. BGHZ 97, 28 ; 88, 329 ;… Scholz/ Schmidt, GmbHG 8. Aufl. Rdn. 179, 180 zu § 45 ;… Baumbach / Hueck, GmbHG 17. Aufl. Rdn. 91 Anh. zu § 47 ;… Roth / Altmeppen, GmbHG, 4. Aufl. Rdn. 157 zu § 47 ).
  • BGH, 29.05.1967 - II ZR 105/66

    Zulässigkeit einer Stimmrechtsbindung

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.11.2004 - 1 U 202/04
    Probleme bei der praktischen Umsetzung können sich nicht ergeben, denn ein Urteil, durch das J. A. verpflichtet würde, den in der GbR mehrheitlich beschlossenen Anträgen in einer künftigen Gesellschafterversammlung der Beklagten zuzustimmen, wäre nach h.M. in Rechtsprechung und Schrifttum nach § 894 ZPO vollstreckbar ( vgl. BGH NJW 1967, 1963 bis 1966 ;… Zöller - Stöber, ZPO, 24. Aufl. Rdn. 2 zu § 894 jeweils m.w.Nw. ).
  • BGH, 20.01.1983 - II ZR 243/81

    Anfechtbarkeit eines Beschlusses wegen Verletzung einer schuldrechtlichen …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.11.2004 - 1 U 202/04
    Dann soll den vertragswidrig überstimmten Gesellschaftern auch dann die Anfechtungsklage gegen die Gesellschaft offen stehen, wenn die vereinbarte Regelung nicht Bestanteil von deren Satzung geworden ist ( BGH NJW 83, 1910, 1911 ;… OLG Hamm a.a.O. ).
  • OLG München, 03.11.1993 - 7 U 2905/93
    Auszug aus OLG Saarbrücken, 24.11.2004 - 1 U 202/04
    Das gilt jedenfalls dann, wenn die Kenntnis der betroffenen Gesellschafter von dem anhängigen Rechtsstreit sichergestellt ist,, wovon im Streitfall auszugehen ist, so dass diese sich dem Prozess ggfs. als Nebenintervenienten anschließen könnten ( vgl. BGHZ 97, 31 ; OLG München DB 94, 320 321 ).
  • BGH, 16.07.2024 - II ZR 71/23

    BGH weist Klage von Martin Kind gegen seine Abberufung als Geschäftsführer der …

    2 Z 4/86">NJW 1986, 1692, 1693; OLG Koblenz, NJW 1991, 1119, 1120; OLG Karlsruhe, Urteil vom 30. Dezember 1998 - 14 U 31/98, juris Rn. 46; OLG Saarbrücken, GmbHR 2005, 546, 548; Altmeppen, GmbHG, 11. Aufl., Anh. § 47 Rn. 77; BeckOGK GmbHG/Denga, Stand 15.10.2023, § 47 Rn. 70; MünchKommGmbHG/Drescher, 4. Aufl., § 47 Rn. 254; BeckOGK GmbHG/Dubovitskaya, Stand 1.4.2024, § 38 Rn. 92; Hillmann in Henssler/Strohn, GesR, 6. Aufl., § 47 GmbHG Rn. 91 f.; Hüffer/Schäfer in Habersack/Casper/Löbbe, GmbHG, 3. Aufl., § 47 Rn. 86 Noack in Noack/Servatius/Haas, GmbHG, 23. Aufl., § 47 Rn. 117; BeckOK GmbHG/Schindler, Stand 1.8.2023, § 47 Rn. 72; Scholz/K. Schmidt/Bochmann, GmbHG, 13. Aufl., § 47 Rn. 53; MünchKommGmbHG/Stephan/Tieves, 4. Aufl., § 38 Rn. 24; Leuschner/Enneking, ZIP 2024, 1229, 1234 f.).
  • LSG Sachsen, 04.03.2014 - L 1 KR 9/11

    Sozialversicherungspflicht von Minderheitsgesellschaftern einer GmbH ohne …

    Deshalb begründen Stimmbindungsverträge nach den von der Rechtsprechung aufgestellten Grundsätzen im Regelfall nur zwischen den an ihnen beteiligten Gesellschaftern schuldrechtliche Ansprüche und ein Streit um die Rechtsfolgen der Verletzung einer Stimmbindungsvereinbarung ist grundsätzlich nur unter den an der Vereinbarung Beteiligten und nicht mit der Hauptgesellschaft auszutragen (Saarländisches OLG, Urteil vom 24. November 2004 - 1 U 202/04 - juris Rn. 54 m.w.N.).
  • LSG Thüringen, 28.01.2014 - L 6 KR 699/11

    Sozialversicherungspflicht - GmbH-Gesellschafter - Beurteilung der …

    Gesellschaftsrechtliche Auswirkungen kommen ihr mangels entsprechendem Gesellschafterbeschluss nicht zu (vgl LSG Hamburg vom 7.8.2013 - L 2 R 31/10 und OLG Saarbrücken vom 24.11.2004 - 1 U 202/04 - 35, 1 U 202/04 = OLGR Saarbrücken 2005, 258).

    Gesellschaftsrechtliche Auswirkungen kommen ihr mangels entsprechenden Gesellschafterbeschlusses nicht zu (vgl. Landessozialgericht Hamburg, Urteil vom 7. August 2013 - Az.: L 2 R 31/10, Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 24. November 2004 - Az.: 1 U 202/04 - 35, 1 U 202/04 jeweils m.w.N., nach juris).

  • SG Duisburg, 25.03.2014 - S 3 R 904/11

    Sozialversicherungspflicht des Gesellschafter-Geschäftsführers einer GmbH bei …

    Zudem wird die gesellschaftsrechtliche Auswirkung eines Stimmbindungsvertrages unter Bezugnahme auf das saarländische OLG, 24.11.2004, 1 U 202/04 verneint.
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Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 19.10.2004 - 6 W 81/04   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2004,19503
OLG Hamburg, 19.10.2004 - 6 W 81/04 (https://dejure.org/2004,19503)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19.10.2004 - 6 W 81/04 (https://dejure.org/2004,19503)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 19. Oktober 2004 - 6 W 81/04 (https://dejure.org/2004,19503)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    ZPO § 116 Abs. 1 Nr. 1
    Gewährung von Prozesskostenhilfe zu Gunsten des Insolvenzverwalters; Leistung eines Kostenvorschusses durch den Steuerfiskus als Gläubiger

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.03.1998 - XI ZR 4/98

    Freistellung des Fiskus von der Kostenaufbringung

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.10.2004 - 6 W 81/04
    Der Steuerfiskus kann sich hierauf nicht berufen, weil es seine Aufgabe ist, insoweit Vorsorge zu treffen (BGH, NJW 1998, 1868, 1869).

    Diese Vorschrift gilt im Gegensatz zu § 116 Abs. 1 Nr. 1 ZPO nur für vom Bund und Land selbst geführte Prozesse und betrifft zudem ausschließlich die Gerichtskosten (BGH NJW 1998, 1868 ; OLG Celle, NJW-RR 2000, 728).

    Auch Prozesse der Insolvenzverwalter im Falle der Massearmut sind demnach in erster Linie von den am Prozessergebnis wirtschaftlich Beteiligten zu finanzieren und müssen daher unterbleiben, wenn diese Beteiligten eine ihnen zumutbare Kostenaufbringung verweigern und auch der Insolvenzverwalter selbst nicht in Vorlage treten will (BGH, NJW 1998, 1868, 1869; OLG Celle, NJW-RR 2000, 728).

    Die Gewährung von Prozesskostenhilfe wurde jedoch andererseits auch nicht zum Regelfall gemacht (BGH, NJW 1998, 1868, 1869).

    Denn § 116 Abs. 1 Nr. 1 ZPO lässt es für die Gewährung von Prozesskostenhilfe gerade nicht genügen, dass der Insolvenzverwalter sich lediglich vergeblich darum bemüht hat, die am Gegenstand des Rechtsstreits wirtschaftlich Beteiligten zur Kostenaufbringung zu veranlassen (BGH, NJW 1998, 1868, 1869).

  • OLG Hamburg, 08.11.2001 - 5 U 79/01

    Nebenintervention; Insolvenzverwalter; Wirtschaftlich Beteiligte; Prozesskosten; …

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.10.2004 - 6 W 81/04
    Entscheidend ist allein, ob den wirtschaftlich Beteiligten die Kostenaufbringung zugemutet werden kann, ob sie hierzu also faktisch in der Lage sind (OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1054, 1055).

    Dem Finanzamt Hamburg ist auf Grundlage der relevanten Einzelfallumstände, zu denen speziell die individuelle Situation des einzelnen Gläubigers zählt (OLG Hamburg, NJW-RR 2002, 1054, 1055), auch ein Kostenvorschuss für den vom Antragsteller beabsichtigten Rechtsstreit zumutbar.

  • OLG Celle, 16.03.1999 - 4 W 90/99

    Voraussetzungen für die Bewilligung von Prozesskostenhilfe; Anforderungen an die …

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.10.2004 - 6 W 81/04
    Diese Vorschrift gilt im Gegensatz zu § 116 Abs. 1 Nr. 1 ZPO nur für vom Bund und Land selbst geführte Prozesse und betrifft zudem ausschließlich die Gerichtskosten (BGH NJW 1998, 1868 ; OLG Celle, NJW-RR 2000, 728).

    Auch Prozesse der Insolvenzverwalter im Falle der Massearmut sind demnach in erster Linie von den am Prozessergebnis wirtschaftlich Beteiligten zu finanzieren und müssen daher unterbleiben, wenn diese Beteiligten eine ihnen zumutbare Kostenaufbringung verweigern und auch der Insolvenzverwalter selbst nicht in Vorlage treten will (BGH, NJW 1998, 1868, 1869; OLG Celle, NJW-RR 2000, 728).

  • BGH, 20.09.1994 - X ZR 20/93
    Auszug aus OLG Hamburg, 19.10.2004 - 6 W 81/04
    Hiervon ist nämlich nur dann auszugehen, wenn der erforderliche Einsatz den bei der Verteilung der Masse zu erwartenden Betrag übersteigt (…Wax in MünchKomm, ZPO , § 116 Rdn. 18), oder ein Prozesserfolg überwiegend anderen, nicht mit einer Vorschusspflicht belasteten Insolvenzgläubigern zugute kommt (BGH, NJW 1994, 3170, 3171).
  • KG, 25.02.2000 - 7 W 602/00

    Anforderungen an die Durchführung eines Insolvenzverfahrens; Voraussetzungen für …

    Auszug aus OLG Hamburg, 19.10.2004 - 6 W 81/04
    Das würde im Ergebnis jedoch dazu führen, dass der in § 116 Abs. 1 Nr. 1 ZPO unverändert vorgesehene Grundsatz der gegenüber der Prozesskostenhilfe vorrangigen Kostenaufbringung durch die wirtschaftlich Beteiligten praktisch leer liefe (KG, NJW-RR 2000, 1001, 1002).
  • BGH, 05.05.1977 - VII ZR 181/76
    Auszug aus OLG Hamburg, 19.10.2004 - 6 W 81/04
    Das Finanzamt Hamburg ist wirtschaftlich Beteiligter im Sinne des § 116 Abs. 1 Nr. 1 ZPO , da es bezüglich der zur Tabelle angemeldeten Forderung von ca. 100.000 Euro bei einem erfolgreichen Abschluss des beabsichtigten Rechtsstreits mit einem Streitwert von 30.000 Euro jedenfalls mit einer teilweisen Befriedigung dieses Masseanspruchs rechnen kann (vgl. BGH, NJW 1993, 135, 136; NJW 1977, 2317).
  • BVerwG, 08.02.2006 - 8 PKH 4.05

    Bedürftigkeit und Zumutbarkeit als Voraussetzungen für die Gewährung von …

    Denn haushaltsrechtlich steht der Schaffung solcher Titel jedenfalls nichts entgegen (vgl. BGH…, Beschluss vom 24. März 1998, a.a.O. ; OLG Nürnberg, Beschluss vom 30. November 2004, MDR 2005, 589; OLG Hamburg, Beschluss vom 19. Oktober 2004 - 6 W 81/04 - juris).
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