Rechtsprechung
| OLG Schleswig, 11.03.2008 - 15 WF 356/07 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- openjur.de
- Judicialis
BeratungshilfeG § 9; ; VV RVG Vorbemerkung 3 Abs. 4; ; VV RVG Nr. 2300; ; VV RVG Nr. 2503; ; VV RVG Nr. 2603
- ra.de
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anrechnung der Geschäftsgebühr für die Beratungshilfe
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)
Anspruch auf Festsetzung einer die Zahlungen der Landeskasse übersteigenden Wahlanwaltsvergütung für die erstinstanzliche Vertretung in einem Unterhaltsprozess; Höhe der Erstattungsfähigkeit einer Geschäftsgebühr bei Bewilligung von Beratungshilfe; Anrechenbarkeit einer ...
Verfahrensgang
- AG Mölln, 23.10.2007 - 1 F 191/05
- OLG Schleswig, 11.03.2008 - 15 WF 356/07
- OLG Schleswig, 11.03.2008 - 10 UF 64/06
Wird zitiert von ... (3) Zitiert selbst (1)
- OLG Schleswig, 11.03.2008 - 10 UF 64/06
Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr für die Beratungshilfe auf den …
Auszug aus OLG Schleswig, 11.03.2008 - 15 WF 356/07
15 WF 356/07 10 UF 64/06.Auf Grund des Urteils des Amtsgerichts Mölln vom 07. März 2006 und des Beschlusses des Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgerichts in Schleswig vom 27. September 2006 (Az.: 10 UF 64/06) werden die von dem Beklagten an die Klägerin zu erstattenden Kosten auf 655, 95 EUR nebst Zinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz seit dem 17.10.2006 festgesetzt.
- OLG Schleswig, 11.03.2008 - 10 UF 64/06
Keine Anrechnung der Geschäftsgebühr für die Beratungshilfe auf den …
15 WF 356/07 10 UF 64/06. - OLG Rostock, 08.04.2010 - 10 WF 181/09
Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr des gerichtlichen …
In Fällen, in denen Beratungshilfe bewilligt werden kann oder bewilligt worden ist, ist eine "fiktive" Geschäftsgebühr nicht anzurechnen, weil die Bestimmungen des Beratungshilfegesetzes Vorrang genießen (vgl. OLG Köln, Beschluss vom 5.05.2008, 17 W 57/08; OLG Schleswig, Beschluss vom 11.03.2008, 15 WF 356/07, jeweils zitiert nach JURIS). - AG Lahr, 09.02.2009 - 5 C 254/07
Rechtsanwaltsgebühr: Anrechnung der hälftigen Geschäftsgebühr auf die …
Eine Anrechnung nach RVG VV Teil 3 Vorbemerkung 3 Abs. 4 setzt den Anfall einer Geschäftsgebühr voraus, so dass nur eine Geschäftsgebühr nach RVG VV-Nr. 2503 zur Anrechnung kommt (vgl. dazu Niedersächsisches OVG, Beschluss vom 27.11.2008 -13 OA 190/08, entgegen OLG Schleswig, Beschluss vom 11.03.2008 -15 WF 356/07-).
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Rechtsprechung
| OLG Naumburg, 31.01.2008 - 1 U 72/07 (Baul) |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Judicialis
EnteigG LSA § 14 Abs. 3
- rechtsportal.de
BauGB § 99 Abs. 3; EnteigG LSA § 14 Abs. 3
Anwendbarkeit der Grundsätze der Vorwirkung der Enteignung auf spätere Teileinigung über den Eigentumswechsel an Grundstücksteilflächen - juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- Wolters Kluwer (Leitsatz)
Anwendbarkeit der Grundsätze der "Vorwirkung" einer Enteignung auf Fälle einer späteren Teileinigung über den Eigentumswechsel an Grundstückteilflächen; Vorzeitige Besitzüberlassung einer Grundstücksteilfläche als ein diese Grundstücksteilfläche von der konjunkturellen ...
Verfahrensgang
- LG Halle, 09.07.2007 - 3 O 20/06
- OLG Naumburg, 31.01.2008 - 1 U 72/07 (Baul)
Papierfundstellen
- NJ 2008, 374
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (8)
- BGH, 28.09.1967 - III ZR 164/66
Ablehnung eines aussichtslosen Enteignungsantrags
Auszug aus OLG Naumburg, 31.01.2008 - 1 U 72/07
Die weiteren Begehren sind rechtlich als Nebenforderungen zu bewerten, weshalb sie auf die Festsetzung des Kostenwertes keinen Einfluss haben (§ 43 Abs. 1 GKG; vgl. auch BGH, Beschlüsse v. 28.09.1967, III ZR 164/66 = NJW 1968, 153 und v. 16.02.1970, III ZR 73/69 = MDR 1970, 994;… Schmidt-Aßmann, a.a.O., § 99 Rn. 19 a.E.). - BGH, 16.02.1970 - III ZR 73/69
Featsetzung des Streitwertes bei der Forderung von Zinsen neben einer …
Auszug aus OLG Naumburg, 31.01.2008 - 1 U 72/07
Die weiteren Begehren sind rechtlich als Nebenforderungen zu bewerten, weshalb sie auf die Festsetzung des Kostenwertes keinen Einfluss haben (§ 43 Abs. 1 GKG; vgl. auch BGH, Beschlüsse v. 28.09.1967, III ZR 164/66 = NJW 1968, 153 und v. 16.02.1970, III ZR 73/69 = MDR 1970, 994;… Schmidt-Aßmann, a.a.O., § 99 Rn. 19 a.E.). - BGH, 12.10.1976 - III ZR 32/75
Angemessenheit der Enteignungsentschädigung - Sachliche gerichtliche …
Auszug aus OLG Naumburg, 31.01.2008 - 1 U 72/07
Insbesondere kann er in jedem Stadium des gerichtlichen Verfahrens bis zum Schluss der mündlichen Verhandlung gestellt werden (vgl. BGH, Beschluss v. 12. Oktober 1976, III ZR 32/75).
- BGH, 29.09.1992 - XI ZR 9/92
Rechtsgeschäftliche Hinterlegung mit schuldbefreiender Wirkung
Auszug aus OLG Naumburg, 31.01.2008 - 1 U 72/07
Eine - rechtlich mögliche - Heilung dieses Mangels durch Annahme der Hinterlegung durch den Antragsteller (vgl. BGH, Urteil v. 29. September 1992, XI ZR 9/92 - NJW 1993, 55) ist, wie vorausgeführt, nicht eingetreten noch kann sie derzeit fingiert werden. - BGH, 24.07.1998 - V ZR 140/97
Vollmachtserteilung durch den Bürgermeister einer Gemeinde zu Zeiten der …
Auszug aus OLG Naumburg, 31.01.2008 - 1 U 72/07
Im Vorprozess 4 O 548/95 Landgericht Halle (= 9 U 277/96 Oberlandesgericht Naumburg = V ZR 140/97 und V ZR 208/99 Bundesgerichtshof) machte die Enteignungsbegünstigte erfolglos einen Anspruch auf Abschluss eines Tauschvertrages geltend; dem Antragsteller wurde auf dessen Widerklage hin ein Anspruch auf Herausgabe von in der Zeit von Januar bis Mitte März 1995 gezogenen Nutzungen aus § 988 BGB in Höhe von 13.590 DM nebst Verzugszinsen zuerkannt. - OLG Frankfurt, 26.03.2007 - 100 U 3/96
Baulandsache: Höhe einer Enteignungsentschädigung für in städtebauliche …
Auszug aus OLG Naumburg, 31.01.2008 - 1 U 72/07
Nach den von der Rechtsprechung in Baulandsachen entwickelten Grundsätzen der sog. "Vorwirkung" kommt es jedoch in denjenigen Fällen, in denen das Enteignungsobjekt Gegenstand eines sich länger hinziehenden Enteignungsvorgangs ist, für die Qualitätsbestimmung auf den Zeitpunkt an, in dem das Enteignungsobjekt endgültig von jeder konjunkturellen Weiterentwicklung ausgeschlossen wurde (…vgl. nur BGH, Beschluss v. 27. Februar 1992, III ZR 195/90 - BGHR BauGB § 95 Abs. 2 Nr. 2 Vorwirkung 1; OLG Frankfurt, Urteil v. 26. März 2007, 100 U 3/96 (Baul) - zitiert nach juris, dort Rn. 27 ff. m.w.N.). - BGH, 27.02.1992 - III ZR 195/90
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Bewertung des Enteignungsobjekts
Auszug aus OLG Naumburg, 31.01.2008 - 1 U 72/07
Nach den von der Rechtsprechung in Baulandsachen entwickelten Grundsätzen der sog. "Vorwirkung" kommt es jedoch in denjenigen Fällen, in denen das Enteignungsobjekt Gegenstand eines sich länger hinziehenden Enteignungsvorgangs ist, für die Qualitätsbestimmung auf den Zeitpunkt an, in dem das Enteignungsobjekt endgültig von jeder konjunkturellen Weiterentwicklung ausgeschlossen wurde (vgl. nur BGH, Beschluss v. 27. Februar 1992, III ZR 195/90 - BGHR BauGB § 95 Abs. 2 Nr. 2 Vorwirkung 1;… OLG Frankfurt, Urteil v. 26. März 2007, 100 U 3/96 (Baul) - zitiert nach juris, dort Rn. 27 ff. m.w.N.). - BGH, 13.10.1983 - III ZR 154/82
Verzinsung des Entschädigungsbetrages bei vorzeitiger Besitzeinweisung
Auszug aus OLG Naumburg, 31.01.2008 - 1 U 72/07
Daraus folgt auch, dass eine andere Art der Entschädigung der entfallenen Nutzungsmöglichkeit neben der Verzinsung nach § 99 Abs. 3 BauGB bzw. § 14 Abs. 3 EnteigG LSA grundsätzlich weder geboten noch zu rechtfertigen ist; sie ist mithin ausgeschlossen (…vgl. Battis, a.a.O., § 99 Rn. 3 m.N.;… Schmidt-Aßmann, a.a.O., § 99 Rn. 29; ebenso schon BGH, Urteil v. 13. Oktober 1983, III ZR 154/82).
- OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 40/10
Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine …
Während der in Anlehnung an § 99 III BauGB geschuldete Zins einen abstrakten Ausgleich dafür darstellt, dass dem Eigentümer das Grundstück ohne adäquate Entschädigung nicht mehr so, wie vor dem Verlust zur eigenen Nutzung zur Verfügung stand (BGH, NVwZ 1984, 602; OLG Naumburg, OLGR 2008, 455), stellt der Rechtshängigkeitszins einen Ausgleich für den verspäteten Erhalt der Geldsumme dar. - OLG Jena, 12.08.2009 - Bl U 664/08
Zur Entschädigungsbemessung enteigneter Grundstücke mit grundeigenen …
Nach den von der Rechtsprechung (insb.) des BGH entwickelten Grundsätzen der "Vorwirkung der Enteignung" kommt es in den Fällen, in denen das Enteignungsobjekt Gegenstand eines sich über längere Zeit hinziehenden Enteignungsverfahrens ist, für die Qualitätsbestimmung auf den Zeitpunkt an, in dem das Enteignungsobjekt endgültig von jeder konjunkturellen Weiterentwicklung ausgeschlossen war (vgl. BGH, Urteil vom 14.6.1984 - II ZR 41/83, BRS 45 Nr. 133 und Beschluss vom 27.2.1992 - II ZR 195/90 -, BRS 53 Nr. 126; aus der neueren Rechtsprechung vgl. etwa OLG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 31.01.2008 - 1 U 72/07 (Baul) -, juris Rdn. 40 m. w. N.). - OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 10/11
Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine …
Während der in Anlehnung an § 99 III BauGB geschuldete Zins einen abstrakten Ausgleich dafür darstellt, dass dem Eigentümer das Grundstück ohne adäquate Entschädigung nicht mehr so, wie vor dem Verlust zur eigenen Nutzung zur Verfügung stand (BGH, NVwZ 1984, 602; OLG Naumburg, OLGR 2008, 455), stellt der Rechtshängigkeitszins einen Ausgleich für den verspäteten Erhalt der Geldsumme dar. - OLG Frankfurt, 18.03.2013 - 18 U 41/10
Nachzahlungen auf Grundstückskaufverträge über Bauerwartungsland durch eine …
Während der in Anlehnung an § 99 III BauGB geschuldete Zins einen abstrakten Ausgleich dafür darstellt, dass dem Eigentümer das Grundstück ohne adäquate Entschädigung nicht mehr so, wie vor dem Verlust zur eigenen Nutzung zur Verfügung stand (BGH, NVwZ 1984, 602; OLG Naumburg, OLGR 2008, 455) stellt der Rechtshängigkeitszins einen Ausgleich für den verspäteten Erhalt der Geldsumme dar.
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