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Weitere Entscheidungen unten: OLG Hamburg, 30.05.2007 | OLG Koblenz, 19.03.2008

Rechtsprechung
   OLG Stuttgart, 17.06.2008 - 8 W 239/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,4529
OLG Stuttgart, 17.06.2008 - 8 W 239/08 (https://dejure.org/2008,4529)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17.06.2008 - 8 W 239/08 (https://dejure.org/2008,4529)
OLG Stuttgart, Entscheidung vom 17. Juni 2008 - 8 W 239/08 (https://dejure.org/2008,4529)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • openjur.de

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Beauftragung eines Rechtsanwalts durch sämtliche Miteigentümer einer Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Judicialis

    ZPO § 91 Abs. 1 Satz 1; ; RVG § 7 Abs. 1; ; RVG-VV Nr. 1008

  • IWW
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr zwischen den Grundsatzentscheidungen des BGH zur Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Erhöhungsgebühr in Übergangszeit erstattungsfähig?

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Mehrvertretungsgebühr des Rechtsanwalts bei Vertretung einer Wohnungseigentümergesellschaft; Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr im Verfahren hinsichtlich der das Verwaltungsvermögen betreffenden Forderungen und Verbindlichkeiten der Wohnungseigentümergemeinschaft; ...

Besprechungen u.ä.

  • IWW (Entscheidungsbesprechung)

    Erhöhungsgebühr für Vertretung einer WEG

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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (10)

  • BGH, 02.06.2005 - V ZB 32/05

    Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft; Vollstreckungen von …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.06.2008 - 8 W 239/08
    Zur Erstattungsfähigkeit gem. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO der Erhöhungsgebühr nach § 7 Abs. 1 RVG i. V. m. Nr. 1008 RVG-VV in der Übergangszeit zwischen der Grundsatzentscheidung des 5. Zivilsenats des BGH vom 2. Juni 2005 (NJW 2005, 2061) zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft - beschränkt auf die Teilbereiche des Rechtslebens, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnehmen - und den Urteilen des 7. Zivilsenats des BGH vom 12. April 2007 (NJW 2007, 1952: Mängel des Gemeinschaftseigentums; NJW 2007, 1957: Bauträgerbürgschaft) zur Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft als rechts- und parteifähiger Verband, auch die Rechte der Erwerber wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums geltend zu machen und gerichtlich durchzusetzen.

    Gegen den diesen Betrag nicht enthaltenden, am 19. Mai 2008 zugestellten Kostenfestsetzungsbeschluss vom 28. April 2008 hat die Klägerin durch ihren Prozessbevollmächtigten am 29. Mai 2008 sofortige Beschwerde eingelegt und auf die Rechtsprechung des BGH seit der Entscheidung vom 2. Juni 2005, Az. V ZB 32/05 (NJW 2005, 2061) zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft hingewiesen.

    Gemäß Beschluss des Bundesgerichtshofs vom 2. Juni 2005 (NJW 2005, 2061) ist die Wohnungseigentümergemeinschaft teilrechtsfähig, so dass sie im Verfahren hinsichtlich der das Verwaltungsvermögen betreffenden Forderungen und Verbindlichkeiten als solche klagen und verklagt werden kann.

    Bis dahin sah die überwiegende Auffassung die Gemeinschaft der Wohnungseigentümer nicht als rechtsfähig an (vgl. die Nachweise in BGH NJW 2005, 2061), so dass die einzelnen Mitglieder der Gemeinschaft Klage erheben mussten.

    Die Grundsatzentscheidung des 5. Zivilsenats des BGH vom 2. Juni 2005 (NJW 2005, 2061) legte fest, dass die Rechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft nicht umfassend, sondern auf die Teilbereiche des Rechtslebens beschränkt ist, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnehmen.

    Im Zeitpunkt der Einleitung des selbstständigen Beweisverfahrens lag damit die weiterführende und hier einschlägige Rechtsprechung des BGH zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft noch nicht vor und aus der vorausgegangenen Grundsatzentscheidung vom 2. Juni 2005 (BGH NJW 2005, 2061) musste der Rechtsanwalt nicht zwingend schließen, dass sich diese auch auf die Geltendmachung der Rechte der Erwerber wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums bezieht.

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 236/05

    Prozessuale Stellung der Wohnungseigentümergemeinschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.06.2008 - 8 W 239/08
    Zur Erstattungsfähigkeit gem. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO der Erhöhungsgebühr nach § 7 Abs. 1 RVG i. V. m. Nr. 1008 RVG-VV in der Übergangszeit zwischen der Grundsatzentscheidung des 5. Zivilsenats des BGH vom 2. Juni 2005 (NJW 2005, 2061) zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft - beschränkt auf die Teilbereiche des Rechtslebens, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnehmen - und den Urteilen des 7. Zivilsenats des BGH vom 12. April 2007 (NJW 2007, 1952: Mängel des Gemeinschaftseigentums; NJW 2007, 1957: Bauträgerbürgschaft) zur Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft als rechts- und parteifähiger Verband, auch die Rechte der Erwerber wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums geltend zu machen und gerichtlich durchzusetzen.

    Mit seinen Urteilen vom 12. April 2007, VII ZR 236/05 (Mängel des Gemeinschaftseigentums; NJW 2007, 1952) und VII ZR 50/06 (Bauträgerbürgschaft; NJW 2007, 1957), stellte der 7. Zivilsenat des BGH klar, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft als insoweit rechts- und parteifähiger Verband befugt ist, die Rechte der Erwerber wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums geltend zu machen und gerichtlich durchzusetzen.

  • BGH, 12.04.2007 - VII ZR 50/06

    Geltendmachung von Ansprüchen aus Bürgschaften durch die …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.06.2008 - 8 W 239/08
    Zur Erstattungsfähigkeit gem. § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO der Erhöhungsgebühr nach § 7 Abs. 1 RVG i. V. m. Nr. 1008 RVG-VV in der Übergangszeit zwischen der Grundsatzentscheidung des 5. Zivilsenats des BGH vom 2. Juni 2005 (NJW 2005, 2061) zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft - beschränkt auf die Teilbereiche des Rechtslebens, bei denen die Wohnungseigentümer im Rahmen der Verwaltung des gemeinschaftlichen Eigentums am Rechtsverkehr teilnehmen - und den Urteilen des 7. Zivilsenats des BGH vom 12. April 2007 (NJW 2007, 1952: Mängel des Gemeinschaftseigentums; NJW 2007, 1957: Bauträgerbürgschaft) zur Befugnis der Wohnungseigentümergemeinschaft als rechts- und parteifähiger Verband, auch die Rechte der Erwerber wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums geltend zu machen und gerichtlich durchzusetzen.

    Mit seinen Urteilen vom 12. April 2007, VII ZR 236/05 (Mängel des Gemeinschaftseigentums; NJW 2007, 1952) und VII ZR 50/06 (Bauträgerbürgschaft; NJW 2007, 1957), stellte der 7. Zivilsenat des BGH klar, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft als insoweit rechts- und parteifähiger Verband befugt ist, die Rechte der Erwerber wegen Mängeln an der Bausubstanz des Gemeinschaftseigentums geltend zu machen und gerichtlich durchzusetzen.

  • BGH, 18.06.2002 - VIII ZB 6/02

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.06.2008 - 8 W 239/08
    Die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch sämtliche Miteigentümer entstandenen Kosten können allerdings in vollem Umfang als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig anzusehen sein, wenn diese neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Zeitpunkt der Beauftragung ihres Prozessbevollmächtigten noch nicht bekannt sein konnte bzw. musste (vgl. BGH ZMR 2006, 184; JurBüro 2004, 145; NJW 2002, 2958; jeweils zur vergleichbaren Problematik der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der GbR).

    Im Rahmen ihrer Pflicht, auch im Interesse der Gegenpartei ein möglichst kostensparendes Vorgehen zu wählen, waren sie nicht gehalten, mit der Durchführung der Verfahren einen Wohnungseigentümer oder den Verwalter in gewillkürter Prozessstandschaft zu beauftragen (OLG Zweibrücken ZMR 2005, 985 m. w. N.; BGH NJW 2002, 2958 für die GbR; BGH NJW 2007, 1464 für die WEG).

  • BGH, 07.03.2007 - VIII ZR 125/06

    Haftung der Wohnungseigentümer für Forderungen aus einem Gaslieferungsvertrag

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.06.2008 - 8 W 239/08
    Es ergingen danach Folgeentscheidungen zur Teilrechtsfähigkeit und zur Mehrvertretungsgebühr des Rechtsanwalts (BGH/7. Zivilsenat NJW 2007, 1464; BGH/8. Zivilsenat NJW 2007, 2987; BGH/5. Zivilsenat NJW-RR 2007, 955).
  • BGH, 15.03.2007 - V ZB 77/06

    Erfallen der Mehrvertretungsgebühr bei Vollstreckung aus einem die einzelnen …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.06.2008 - 8 W 239/08
    Es ergingen danach Folgeentscheidungen zur Teilrechtsfähigkeit und zur Mehrvertretungsgebühr des Rechtsanwalts (BGH/7. Zivilsenat NJW 2007, 1464; BGH/8. Zivilsenat NJW 2007, 2987; BGH/5. Zivilsenat NJW-RR 2007, 955).
  • BGH, 06.10.1983 - III ZR 109/82

    Voraussetzungen der Erhöhung der Prozeßgebühr bei mehreren Auftraggebern

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.06.2008 - 8 W 239/08
    Der Rechtsanwalt, der eine Wohnungseigentümergemeinschaft vertrat, konnte deshalb eine erhöhte Verfahrensgebühr gem. § 7 Abs. 1 RVG i. V. m. Nr. 1008 RVG-VV geltend machen, weil eine Wohnungseigentümergemeinschaft eine Mehrheit von Auftraggebern darstellte (BGH JurBüro 1984, 377).
  • BGH, 26.02.2003 - VIII ZB 69/02

    Erfallen der Erhöhungsgebühr bei Prozeßvertretung einer BGB -Gesellschaft

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.06.2008 - 8 W 239/08
    Die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch sämtliche Miteigentümer entstandenen Kosten können allerdings in vollem Umfang als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig anzusehen sein, wenn diese neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Zeitpunkt der Beauftragung ihres Prozessbevollmächtigten noch nicht bekannt sein konnte bzw. musste (vgl. BGH ZMR 2006, 184; JurBüro 2004, 145; NJW 2002, 2958; jeweils zur vergleichbaren Problematik der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der GbR).
  • OLG Zweibrücken, 08.06.2005 - 3 W 112/05

    Wohnungseigentumsverfahren wegen Hausgeldrückständen: Erstattungsfähigkeit einer …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.06.2008 - 8 W 239/08
    Im Rahmen ihrer Pflicht, auch im Interesse der Gegenpartei ein möglichst kostensparendes Vorgehen zu wählen, waren sie nicht gehalten, mit der Durchführung der Verfahren einen Wohnungseigentümer oder den Verwalter in gewillkürter Prozessstandschaft zu beauftragen (OLG Zweibrücken ZMR 2005, 985 m. w. N.; BGH NJW 2002, 2958 für die GbR; BGH NJW 2007, 1464 für die WEG).
  • BGH, 21.09.2005 - VIII ZB 35/04

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Geltendmachung von Ansprüchen einer …

    Auszug aus OLG Stuttgart, 17.06.2008 - 8 W 239/08
    Die durch die Beauftragung eines Rechtsanwalts durch sämtliche Miteigentümer entstandenen Kosten können allerdings in vollem Umfang als zur zweckentsprechenden Rechtsverfolgung notwendig anzusehen sein, wenn diese neue Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs den Mitgliedern der Wohnungseigentümergemeinschaft zum Zeitpunkt der Beauftragung ihres Prozessbevollmächtigten noch nicht bekannt sein konnte bzw. musste (vgl. BGH ZMR 2006, 184; JurBüro 2004, 145; NJW 2002, 2958; jeweils zur vergleichbaren Problematik der Anerkennung der Teilrechtsfähigkeit der GbR).
  • OLG Köln, 27.05.2019 - 17 W 71/17

    Keine Mehrvertretungsgebühr für geborene Ansprüche der Gemeinschaft

    Angesichts der Klageerhebung im Jahr 2015 können sich die Wohnungseigentümer zur Begründung der Erstattungsfähigkeit der Erhöhung auch nicht etwa darauf berufen, dass ihnen die Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2005 zur Teilrechtsfähigkeit der Wohnungseigentümergemeinschaft im Zeitpunkt der Beauftragung ihres Prozessbevollmächtigten noch nicht bekannt sein konnte (vgl. BGH…, Beschluss vom 08.02.2007 - VII ZB 89/06 - Rdnr. 7, veröffentlicht u.a. in NJW 2007, 333 f; OLG Stuttgart, Beschluss vom 17.06.2008 - 8 W 239/08; veröffentlicht: OLGR 2008, 702).
  • OLG Stuttgart, 29.07.2008 - 8 W 307/08

    Kostenfestsetzung: Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Beauftragung …

    Er durfte deshalb noch ohne erstattungsrechtliche Nachteile davon ausgehen, dass er im Namen der einzelnen Wohnungseigentümer klagen muss bzw. kann (…Müller-Rabe in Gerold/Schmidt/von Eicken/Madert/Müller-Rabe, RVG, 17. Aufl. 2006, Nr. 1008 RVG-VV Rdnr. 297 und 298 m. w. N.) - oder aber den Beweissicherungsantrag einreichen muss bzw. kann (vgl. hierzu Beschluss des Senats vom 17. Juni 2008, Az. 8 W 239/08, veröffentlicht in Juris).
  • OLG Stuttgart, 06.04.2021 - 8 W 435/20

    Erstattungsfähigkeit der Erhöhungsgebühr bei Beauftragung eines Rechtsanwalts …

    Rn. 13 Der Senat hat bereits in seinen Entscheidungen vom 17.06.2008 - 8 W 239/08 und vom 29.07.2008 - 8 W 307/08, in denen es jeweils um die Erstattungsfähigkeit der Gebühr nach Nr. 1008 RVG-VV ging, folgendes ausgeführt:.
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dejure.org Übersicht OLG Stuttgart

Rechtsprechung
   OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 183/06   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2007,9508
OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 183/06 (https://dejure.org/2007,9508)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30.05.2007 - 5 U 183/06 (https://dejure.org/2007,9508)
OLG Hamburg, Entscheidung vom 30. Mai 2007 - 5 U 183/06 (https://dejure.org/2007,9508)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • Judicialis

    UWG § 8 Abs. 4; ; BGB § 249

  • rechtsportal.de

    UWG § 8 Abs. 4 ; BGB § 249
    Irreführende Werbung mit Begriff "Straßenpreis" - Erstattungsfähigkeit von Anwaltskosten einer strafbewehrten Unterlassungserklärung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Anwendung des § 8 Abs. 4 Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG ) bei missbräuchlicher Geltendmachung wettbewerbsrechtlicher Unterlassungsansprüche; Rechtsmissbräuchlichkeit einer Mehrfachverfolgung desselben Wettbewerbsverstoßes aufgrund eines abgestimmten Vorgehens ...

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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (21)

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 76/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 183/06
    Die Regelung des § 8 Abs. 4 UWG bietet immer dann eine Handhabe, wenn der wettbewerbsrechtliche Unterlassungsanspruch missbräuchlich geltend gemacht wird, insbesondere wenn sachfremde Ziele - wie das Interesse, den Gegner durch möglichst hohe Prozesskosten zu belasten - die eigentliche Triebfeder und das beherrschende Motiv der Verfahrenseinleitung erscheinen (BGH WRP 00, 1269, 1271 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

    Sie trägt aber im Zusammenhang mit zusätzlichen Anhaltspunkten ein weiteres Indiz dafür bei, dass der Abmahnende mit seinen rechtlichen Schritten unter Umständen zu einer übermäßigen zeitlichen, finanziellen und administrativen Belastung des Abgemahnten beitragen und diesen damit schädigen wollte (BGH WRP 00, 1269, 1273 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

    Vor allem ist aber auf das Verhalten des Gläubigers bei der Verfolgung dieses und anderer Verstöße abzustellen; auch das Verhalten sonstiger Anspruchsberechtigter ist in die Betrachtung mit einzubeziehen (BGH WRP 00, 1269, 1273 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

    Eine Mehrfachverfolgung desselben Wettbewerbsverstoßes kann sich insbesondere dann als missbräuchlich erweisen, wenn sie auf einem abgestimmten Vorgehen des Unterlassungsgläubigers beruht (BGH WRP 00, 1269, 1271 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung).

    Ein solches kann darin liegen, wenn konzernmäßig verbundene Unternehmen, die von demselben Rechtsanwalt vertreten werden, die nahe liegende Möglichkeit eines streitgenössischen Vorgehens nicht nutzen, sondern ohne vernünftigen Grund getrennte Verfahren anstrengen oder wenn mehrere für einen Verstoß verantwortliche Personen oder Gesellschaften jeweils gesondert in Anspruch genommen werden mit der Folge, dass sich die von der unterliegenden Partei zu tragenden Kosten nahezu verdoppeln (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGHZ 144, 165, 171 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH WRP 00, 1263 - Neu in B. I; BGH WRP 00, 1266 - Neu in B. II; BGH GRUR 01, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 215/98

    Scanner-Werbung

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 183/06
    Ein solches kann darin liegen, wenn konzernmäßig verbundene Unternehmen, die von demselben Rechtsanwalt vertreten werden, die nahe liegende Möglichkeit eines streitgenössischen Vorgehens nicht nutzen, sondern ohne vernünftigen Grund getrennte Verfahren anstrengen oder wenn mehrere für einen Verstoß verantwortliche Personen oder Gesellschaften jeweils gesondert in Anspruch genommen werden mit der Folge, dass sich die von der unterliegenden Partei zu tragenden Kosten nahezu verdoppeln (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGHZ 144, 165, 171 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH WRP 00, 1263 - Neu in B. I; BGH WRP 00, 1266 - Neu in B. II; BGH GRUR 01, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).

    Ist bereits die außergerichtliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs rechtsmissbräuchlich, kann der fragliche Anspruch auch gerichtlich nicht mehr geltend gemacht werden (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGH WRP 02, 320, 323 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).

    Seine Voraussetzungen sind daher von Amts wegen zu prüfen und noch offene tatsächliche Fragen zu klären (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGH GRUR 01, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).

  • BGH, 29.06.2000 - I ZR 29/98

    Filialenleiter

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 183/06
    Es genügt, dass nach der Lebenserfahrung der Eintritt eines Schadens in der Zukunft mit einiger Sicherheit zu erwarten ist; einer hohen Wahrscheinlichkeit dafür bedarf es nicht (BGH GRUR 00, 907, 911 - Filialleiterfehler; BGH GRUR 95, 744 - Feuer, Eis & Dynamit).

    Unabhängig davon, dass jede irreführende Angabe eines Wettbewerbers die Konkurrenten benachteiligt, ist bei bestimmten Wettbewerbsverstößen ein kalkulierbarer Schaden von vornherein so fern liegend, dass es der näheren Darlegung der Umstände bedarf, die gleichwohl einen Schadenseintritt als wahrscheinlich erscheinen lassen (BGH WRP 00, 1202, 1204 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; BGH WRP 00, 1266 ff - Neu in B. II; BGH GRUR 00, 907, 911 - Filialleiterfehler; BGH WRP 947, 951 - Entfernung der Herstellungsnummer III).

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 114/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 183/06
    Ein solches kann darin liegen, wenn konzernmäßig verbundene Unternehmen, die von demselben Rechtsanwalt vertreten werden, die nahe liegende Möglichkeit eines streitgenössischen Vorgehens nicht nutzen, sondern ohne vernünftigen Grund getrennte Verfahren anstrengen oder wenn mehrere für einen Verstoß verantwortliche Personen oder Gesellschaften jeweils gesondert in Anspruch genommen werden mit der Folge, dass sich die von der unterliegenden Partei zu tragenden Kosten nahezu verdoppeln (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGHZ 144, 165, 171 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH WRP 00, 1263 - Neu in B. I; BGH WRP 00, 1266 - Neu in B. II; BGH GRUR 01, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).

    Unabhängig davon, dass jede irreführende Angabe eines Wettbewerbers die Konkurrenten benachteiligt, ist bei bestimmten Wettbewerbsverstößen ein kalkulierbarer Schaden von vornherein so fern liegend, dass es der näheren Darlegung der Umstände bedarf, die gleichwohl einen Schadenseintritt als wahrscheinlich erscheinen lassen (BGH WRP 00, 1202, 1204 - Falsche Herstellerpreisempfehlung; BGH WRP 00, 1266 ff - Neu in B. II; BGH GRUR 00, 907, 911 - Filialleiterfehler; BGH WRP 947, 951 - Entfernung der Herstellungsnummer III).

  • BGH, 17.01.2002 - I ZR 241/99

    Mißbräuchliche Mehrfachabmahnung

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 183/06
    Denn der Tatbestand des § 8 Abs. 4 UWG bezieht sich nicht nur auf den Missbrauch durch die gerichtliche, sondern auch auf den Missbrauch durch die außergerichtliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs (BGH WRP 02, 320, 321 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).

    Ist bereits die außergerichtliche Geltendmachung des Unterlassungsanspruchs rechtsmissbräuchlich, kann der fragliche Anspruch auch gerichtlich nicht mehr geltend gemacht werden (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGH WRP 02, 320, 323 - Missbräuchliche Mehrfachabmahnung).

  • BGH, 24.05.2000 - I ZR 222/97

    Falsche Herstellerpreisempfehlung

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 183/06
    Ein solches kann darin liegen, wenn konzernmäßig verbundene Unternehmen, die von demselben Rechtsanwalt vertreten werden, die nahe liegende Möglichkeit eines streitgenössischen Vorgehens nicht nutzen, sondern ohne vernünftigen Grund getrennte Verfahren anstrengen oder wenn mehrere für einen Verstoß verantwortliche Personen oder Gesellschaften jeweils gesondert in Anspruch genommen werden mit der Folge, dass sich die von der unterliegenden Partei zu tragenden Kosten nahezu verdoppeln (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGHZ 144, 165, 171 - Missbräuchliche Mehrfachverfolgung; BGH WRP 00, 1263 - Neu in B. I; BGH WRP 00, 1266 - Neu in B. II; BGH GRUR 01, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).

    Seine Voraussetzungen sind daher von Amts wegen zu prüfen und noch offene tatsächliche Fragen zu klären (BGH WRP 02, 977, 979 - Scanner-Werbung; BGH GRUR 01, 78, 79 - Falsche Herstellerpreisempfehlung).

  • BGH, 28.10.1953 - II ZR 149/52

    Anforderungen an die Entscheidung über eine Stufenklage

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 183/06
    Ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB besteht im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes grundsätzlich in jedem Rechtsverhältnis, in dem der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang eines Rechts im Ungewissen und der Verpflichtete unschwer zur Auskunftserteilung in der Lage ist (BGH WRP 02, 715, 716 - Musikfragment; BGH GRUR 01, 841, 842 - Entfernung der Herstellungsnummer II; BGHZ 10, 385, 387).
  • BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98

    Entfernung der Herstellungsnummer II

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 183/06
    Ein Anspruch auf Auskunftserteilung nach Treu und Glauben gem. § 242 BGB besteht im Bereich des gewerblichen Rechtsschutzes grundsätzlich in jedem Rechtsverhältnis, in dem der Berechtigte in entschuldbarer Weise über Bestehen und Umfang eines Rechts im Ungewissen und der Verpflichtete unschwer zur Auskunftserteilung in der Lage ist (BGH WRP 02, 715, 716 - Musikfragment; BGH GRUR 01, 841, 842 - Entfernung der Herstellungsnummer II; BGHZ 10, 385, 387).
  • BGH, 13.11.2001 - X ZR 134/00

    Zum Auskunftsanspruch von Sortenschutzinhabern gegen Landwirte nach dem …

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 183/06
    Erforderlich ist weiterhin, dass sich der Berechtigte die zur Vorbereitung und Durchführung seines Zahlungsanspruchs notwendigen Auskünfte nicht auf zumutbare Weise selbst beschaffen kann und dass ein Eingriff in die Rechte des Auskunftsberechtigten bereits stattgefunden hat (BGH GRUR 02, 238, 242 - Nachbau-Auskunftspflicht).
  • BGH, 06.07.1995 - I ZR 58/93

    Eis & Dynamit I - Getarnte Werbung, Feuer

    Auszug aus OLG Hamburg, 30.05.2007 - 5 U 183/06
    Es genügt, dass nach der Lebenserfahrung der Eintritt eines Schadens in der Zukunft mit einiger Sicherheit zu erwarten ist; einer hohen Wahrscheinlichkeit dafür bedarf es nicht (BGH GRUR 00, 907, 911 - Filialleiterfehler; BGH GRUR 95, 744 - Feuer, Eis & Dynamit).
  • BGH, 03.04.2003 - I ZR 222/00

    Internet-Reservierungssystem

  • BGH, 13.12.2001 - I ZR 44/99

    "Musikfragmente"; Zahlung der vereinbarten oderr einer branchenüblichen Vergütung …

  • BGH, 29.10.1998 - I ZR 125/96

    Cefallone

  • BGH, 14.11.2002 - I ZR 137/00

    Preisempfehlung für Sondermodelle

  • OLG Hamburg, 12.08.2004 - 5 U 187/03

    Umsatzsteuer und Versandkosten nach der PreisangabenVO im Internetversandhandel

  • OLG Hamburg, 07.06.2006 - 5 U 130/05

    Irreführende Werbung: Erforderlichkeit subjektiver Kenntnis der die …

  • KG, 07.12.1999 - 5 U 5865/98

    Schlussverkaufsfähigkeit von Kunstrasen

  • BGH, 06.04.2000 - I ZR 67/98

    Mehrfachverfolgung von Wettbewerbsverstößen; Wettbewerbsklagen von …

  • BGH, 20.12.2001 - I ZR 15/98

    Zeitlich versetzte Mehrfachverfolgung

  • BGH, 02.10.2003 - I ZR 76/01

    Missbräuchlichkeit der Verfolgung eines Wettbewerbsverstoßes an verschiedenen …

  • OLG Hamburg, 12.07.2006 - 5 U 179/05

    Wettbewerbsverstoß: Voraussetzungen einer rechtsmissbräuchlichen …

  • OLG Brandenburg, 19.02.2009 - 5 U (Lw) 182/06

    Landwirtschaftsrecht: Herausgabe von landwirtschaftlichen Nutzflächen wegen …

    Die Herausgabe der der A. A. GmbH überlassenen Flächen konnte die Klägerin gemäß den Ausführungen des Senates in seinem Urteil vom heutigen Tage in Sachen 5 U 183/06 erst zu einem Zeitpunkt verlangen, der dieser Firma die Einhaltung der Verpflichtungen nach dem Programm ökologischer Landbau ermöglichte.
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Rechtsprechung
   OLG Koblenz, 19.03.2008 - 5 W 167/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,20937
OLG Koblenz, 19.03.2008 - 5 W 167/08 (https://dejure.org/2008,20937)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19.03.2008 - 5 W 167/08 (https://dejure.org/2008,20937)
OLG Koblenz, Entscheidung vom 19. März 2008 - 5 W 167/08 (https://dejure.org/2008,20937)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de

    Zulässigkeit einer auf den Einwand der Masseunzulänglichkeit gestützten Vollstreckungsabwehrklage des Insolvenzverwalters gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Möglichkeit der Behinderung einer Vollstreckungsabwehrklage aufgrund eines gescheiterten Kostenfestsetzungsverfahrens eines Insolvenzverwalters

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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (2)

  • BGH, 27.09.2007 - IX ZB 172/05

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses bei Neumasseunzulänglichkeit

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.03.2008 - 5 W 167/08
    Allerdings hätte sich der Kläger mit seiner Rechtsverteidigung grundsätzlich bereits im Kostenfestsetzungsverfahren zur Wehr setzen können (BGH WM 2007, 2128 ; KGR 2007, 978, 979).

    Da die behauptete Masseunzulänglichkeit seinerzeit keine Berücksichtigung gefunden hat, ist jetzt eine Vollstreckungsgegenklage eröffnet (BGH WM 2005, 2239, 2240; BGH WM 2007, 2128 ; KGR 2007, 978, 979;… Hefermehl in Münchner Kommentar, InsO , 2. Aufl., § 210 Rdnr. 21).

  • BGH, 22.09.2005 - IX ZB 91/05

    Erlass eines Kostenfestsetzungsbeschlusses gegen den Insolvenzverwalter nach …

    Auszug aus OLG Koblenz, 19.03.2008 - 5 W 167/08
    Da die behauptete Masseunzulänglichkeit seinerzeit keine Berücksichtigung gefunden hat, ist jetzt eine Vollstreckungsgegenklage eröffnet (BGH WM 2005, 2239, 2240; BGH WM 2007, 2128 ; KGR 2007, 978, 979;… Hefermehl in Münchner Kommentar, InsO , 2. Aufl., § 210 Rdnr. 21).
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