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Rechtsprechung
   OLG Saarbrücken, 30.09.2008 - 5 U 156/08 - 16   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19259
OLG Saarbrücken, 30.09.2008 - 5 U 156/08 - 16 (https://dejure.org/2008,19259)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30.09.2008 - 5 U 156/08 - 16 (https://dejure.org/2008,19259)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 30. September 2008 - 5 U 156/08 - 16 (https://dejure.org/2008,19259)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Zulässigkeit der mehrfachen Befristung des Anerkenntnisses des Versicherers in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Verweisung auf eine andere Tätigkeit bei Befristung eines Arbeitsvertrages; Zulässigkeit der Verweisung auf neu erworbene Kenntnisse und Fähigkeiten ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei) (Leitsatz)

    Zulässigkeit der mehrfachen Befristung eines Anerkenntnisses des Versicherers in der Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Anforderungen an die Verweisung auf eine andere Tätigkeit bei befristeten Arbeitsvertrag; Unabhängigkeit neu erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten ...

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2009, 917
 
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Wird zitiert von ... (9)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 11.12.2002 - IV ZR 302/01

    Vergleichbarkeit der früheren Tätigkeit mit einer neuen Berufstätigkeit in der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2008 - 5 U 156/08
    Der Umstand, dass ihr Arbeitsvertrag befristet ist, steht einer Verweisung nicht entgegen, weil sich darin nicht das versicherte Risiko sondern das allgemeine Arbeitsplatzrisiko widerspiegelt (vgl. BGH, Urteil vom 11.12.2002 - IV ZR 302/01, NJW-RR 2003, 383 ).

    Unabhängig von dem ursprünglichen Berufsbild und den hierfür erworbenen Kenntnissen und Fähigkeiten ist es dem Versicherer nach Maßgabe der "Umschulungsklausel" im Rahmen der Nachprüfung gestattet, auch andere Tätigkeiten zu berücksichtigen, die der Versicherte aufgrund neu erworbener Kenntnisse und Fähigkeiten, so zum Beispiel durch Umschulung, ausübt (…BGH, aaO.; BGH, NJW-RR 2003, 383 ).

    Sache des Versicherers ist es dann, diesen Vortrag zu widerlegen (…BGH, aaO.; BGH, Urteil vom 11.122002 - IV ZR 302/01, NJW-RR 2003, 383 ).

    Auch einem früher Selbständigen ist die Aufnahme einer Tätigkeit in sozial abhängiger Stellung nicht generell unzumutbar (BGH, Urteil vom 11.12.2002 - IV ZR 302/01, NJW-RR 2003, 383 ).

  • BGH, 11.11.1987 - IVa ZR 240/86

    Zurechnung des Wissens eines Vermittlungsagenten; Vortrags- und Beweislast für …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2008 - 5 U 156/08
    Zwar ist der Verdienst des konkret ausgeübten neuen Berufs nicht der einzige, wohl aber ein nicht zu vernachlässigender Bewertungsfaktor (BGH, Urteil vom 11.11.1987 - IVa ZR 240/86, VersR 1988, 234 m.w.N.).
  • BGH, 17.05.2000 - IV ZR 294/99

    Versicherungsvertrag - Anfechtung - Arglistige Täuschung - …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2008 - 5 U 156/08
    Für die Bemessung des Klageantrags zu 2., gerichtet auf die Feststellung der Verpflichtung der Beklagten zur Zahlung einer monatlichen Rente in Höhe von 500 Euro, war gemäß §§ 3, 9 ZPO der 3, 5-fache Jahresbetrag der nach Klageerhebung fällig gewordenen Beträge abzüglich 20 % zu berücksichtigen, somit ein Betrag in Höhe von 16.800 E. Hinsichtlich des Klageantrags Nr. 3., mit dem die Klägerin eine Befreiung von der Beitragszahlung in Höhe von monatlich 49, 18 Euro erstrebt, war ebenfalls der 3, 5-fache Jahresbetrag des Monatsbeitrags abzüglich 20 % zu berücksichtigen, somit ein Betrag in Höhe von 1.652,45 (vgl. BGH, Beschluss vom 17.5.2000 - IV ZR 294/99, NJW-RR 2000, 1266 ).
  • BGH, 03.11.1999 - IV ZR 155/98

    Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung; Begriff der Berufsunfähigkeit

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2008 - 5 U 156/08
    Lediglich Verweisungsmöglichkeiten, die dem Versicherer schon bei Abgabe des Leistungsanerkenntnisses zu Gebote standen, hat dieser auch für die Zukunft verloren und sind im Rahmen des Nachprüfungsverfahrens unbeachtlich (BGH, Urteil vom 3.11.1999 - IV ZR 155/98, VersR 2000, 171 m.w.N.).
  • BGH, 02.11.2005 - IV ZR 15/05

    Anforderungen an die Belehrung des Versicherungsnehmers über die Rechtsfolgen der …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2008 - 5 U 156/08
    Sie ist für den Versicherten deshalb so bedeutsam, weil er es ist, der sich mit einer Klage gegen die durch eine Mitteilung ausgelösten Rechtsfolgen zur Wehr setzen muss (…BGH, aaO.; BGH, Urteil vom 2.11.2005 - IV ZR 15105, VersR 2006, 102 ).
  • OLG Köln, 15.02.2006 - 5 U 116/05

    Geltendmachung von Leistungen aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; …

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 30.09.2008 - 5 U 156/08
    Die Forderung nach einer Vergleichsbetrachtung würde sich in einem solchen Fall als bloße Förmelei darstellen (…BGH, aaO., m.w.N.; OLG Köln, zfs 2006, 339).
  • OLG Saarbrücken, 05.04.2023 - 5 U 43/22

    Vorliegen einer Berufsunfähigkeit

    Angaben zu der anderen Tätigkeit als Voraussetzung der Nachvollziehbarkeit der Versichererentscheidung sind allerdings nicht erforderlich, wenn der Versicherte diese Tätigkeit konkret ausübt und daher anhand eigener Kenntnisse zu der Beurteilung in der Lage ist, ob die andere Tätigkeit seiner zuletzt ausgeübten vergleichbar ist (BGH, Urteil vom 3. November 1999 - IV ZR 155/98, VersR 2000, 171; Senat, Urteil vom 30. September 2008 - 5 U 156/08-16, VersR 2009, 917;… Lücke, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 174 Rn. 25).
  • LG Nürnberg-Fürth, 14.12.2017 - 2 O 3404/16

    Unzulässige Verweisung auf einen durch Umschulung erlangten Beruf im …

    So ist etwa die bloße Chance und Hoffnung auf Gründung eines selbständigen Betriebes nicht geschützt (OLG Saarbrücken 30.9.2008 - 5 U 156/08, VersR 2009, 917), ebenso wenig wie die bloße Hoffnung, als angestellter Sohn einmal den väterlichen Betrieb zu übernehmen, wenn die Nachfolge nicht sicher vorauszusehen ist (OLG Düsseldorf 9.11.2010 - 4 U 51/10, r+s 2011, 524 m. Anm. Schubach, jurisPR-VersR 1/2011 Anm. 5).
  • OLG Karlsruhe, 05.12.2024 - 12 U 34/24

    Anforderungen an die Verweisungtätigkeit bei einem in einer privaten …

    Rn. 56 Angaben zu den prägenden Merkmalen der anderen Tätigkeit als Voraussetzung der Nachvollziehbarkeit der Entscheidung des Versicherers bedarf der Versicherungsnehmer aber dann nicht, wenn der Versicherungsnehmer von den Merkmalen der vom Versicherer benannten anderen Tätigkeit schon Kenntnis hat, weil er sie konkret ausübt (BGH…, Urteil vom 03.11.1999 - IV ZR 155/98, juris Rn. 33; OLG Köln…, Urteil vom 15.02.2006 - 5 U 116/05, juris Rn. 29; OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.09.2008 - 5 U 156/08 - 16, juris Rn. 37; Senat…, Urteil vom 18.06.2024 - 12 U 179/23 , juris Rn. 75 ).

    Geboten sein könnte allenfalls eine wertende Gegenüberstellung unter Berücksichtigung der Einschätzung des Versicherers hinsichtlich der sozialen Wertschätzung (offenlassend Senat…, Urteil vom 18.06.2024 - 12 U 179/23 , juris Rn. 75 ; a.A. OLG Saarbrücken, Urteil vom 30.09.2008 - 5 U 156/08 - 16, juris Rn. 37 f.).

  • OLG Saarbrücken, 07.05.2025 - 5 U 97/22

    Wirksamkeit der Einstellungsmitteilung eines Berufsunfähigkeitsversicherers bei …

    Angaben zu der anderen Tätigkeit als Voraussetzung der Nachvollziehbarkeit der Versichererentscheidung sind allerdings nicht erforderlich, wenn der Versicherte diese Tätigkeit konkret ausübt und daher anhand eigener Kenntnisse zu der Beurteilung in der Lage ist, ob die andere Tätigkeit seiner zuletzt ausgeübten vergleichbar ist (BGH, Urteil vom 3. November 1999 - IV ZR 155/98, VersR 2000, 171; Senat, Urteil vom 30. September 2008 - 5 U 156/08-16, VersR 2009, 917;… Lücke, in: Prölss/Martin, a.a.O., § 174 Rn. 25).
  • OLG Nürnberg, 07.11.2022 - 8 U 2115/20

    Berücksichtigung neu hinzuerworbener Kenntnisse und Fähigkeiten im Rahmen der …

    Die Anforderungen an die Vergleichsbetrachtung sind jedoch geringer, wenn bei einer konkreten Verweisung der Versicherte den neuen Beruf - wie hier - bereits ausübt, ihn also kennt und zu einer entsprechenden Beurteilung in der Lage ist (…vgl. BGH, aaO; OLG Saarbrücken, r+s 2010, 521).
  • OLG Karlsruhe, 18.06.2024 - 12 U 179/23

    Leistungseinstellung in der privaten Berufsunfähigkeitsversicherung wegen …

    Zwar gilt insofern, dass Angaben zur neuen Tätigkeit dann entbehrlich sind, wenn der Versicherungsnehmer von den Merkmalen der vom Versicherer benannten anderen Tätigkeit schon deshalb Kenntnis hat, weil er sie konkret ausübt (…BGH aaO; Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 30.09.2008 - 5 U 156/08 - 16, juris Rn. 37).
  • OLG Nürnberg, 15.12.2023 - 8 U 1646/23

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Verweisung im Nachprüfungsverfahren - …

    Die Anforderungen an die Vergleichsbetrachtung sind jedoch geringer, wenn bei einer konkreten Verweisung der Versicherte den neuen Beruf - wie hier - bereits ausübt, ihn also kennt und zu einer entsprechenden Beurteilung in der Lage ist (…vgl. BGH, a.a.O.; OLG Saarbrücken, r+s 2010, 521).
  • OLG Brandenburg, 30.04.2025 - 11 U 45/24

    Anspruch aus privaten Unfallversicherungen wegen der Verletzung der Schulter und …

    Zwar wird in der obergerichtlichen Rechtsprechung vertreten, dass der Umstand, dass ein Arbeitsvertrag befristet ist, einer Verweisung nicht grundsätzlich entgegenstehen soll, weil sich darin nicht das versicherte Risiko sondern das allgemeine Arbeitsplatzrisiko widerspiegeln würde (vgl. Saarländisches Oberlandesgericht, Urt. v. 30.09.2008 - 5 U 156/08, Rn. 39, juris).
  • LG Heidelberg, 30.04.2021 - 2 O 290/20

    BU-Versicherung - Berufsunfähigkeitsanerkenntnis mit Entscheidung über Wegfall

    (3) Etwas Anderes ergibt sich auch nicht aus der von der Beklagtenseite zitierten Rechtsprechung (Saarländisches Oberlandesgericht Saarbrücken, Urteil vom 30.09.2008, AZ: 5 U 156/08-16, juris; OLG Köln, Urteil vom 15.02.2006, AZ: 5 U 116/05, juris).
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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - I-10 W 142/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,7243
OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - I-10 W 142/08 (https://dejure.org/2008,7243)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.12.2008 - I-10 W 142/08 (https://dejure.org/2008,7243)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - I-10 W 142/08 (https://dejure.org/2008,7243)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de

    JVEG § 13 Abs. 1; JVEG § 13 Abs. 2
    Voraussetzungen einer über die gesetzliche Vergütung hinausgehenden Entschädigung des Sachverständigen

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Höhere Vergütung als gesetzlich vorgesehen?

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Voraussetzungen einer über die gesetzliche Vergütung hinausgehenden Entschädigung des Sachverständigen

Besprechungen u.ä.

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Entscheidungsbesprechung)

    Höhere Stundensätze und Auslagenpauschalen bei Zustimmung beider Prozessparteien möglich! (IBR 2009, 1060)

Papierfundstellen

  • BauR 2009, 703
 
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Wird zitiert von ...Zitiert selbst (1)

  • OLG Düsseldorf, 11.12.2003 - 10 W 102/03

    Voraussetzungen für die Gewährung einer parteilich vereinbarten …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - 10 W 142/08
    Ob diese Zustimmungsersetzung von der Regelung in § 13 Abs. 2 Satz 4 JVEG nicht erfasst wird und damit anfechtbar ist, weil sie erst nach Erbringung der gutachterlichen Leistungen erfolgte (…vgl. Meyer/Höver/Bach, ZSEG, 24. Aufl., § 13 Rn. 13.8; Senatsbeschlüsse vom 11.12.2003, I-10 W 102/03 und vom 11.09.2001, 10 W 98/01), mag dahinstehen.
  • OLG Koblenz, 03.09.2009 - 14 W 563/09

    Rechtsfolgen der Zustimmung der Prozesskostenhilfe-Partei zu einer abweichenden …

    Er darf aufgrund der Wiederholung des Gutachtenauftrags vielmehr davon ausgehen, dass das Gericht eine Entscheidung nach § 13 Abs. 4 Satz 1 JEVG getroffen hat (Abgrenzung zu OLG Düsseldorf, 9. Dezember 2008, 10 W 142/08, JurBüro 2009, 151 ).

    Zur Begründung hat das Landgericht auf die in JurBüro 2009, 151 abgedruckte Entscheidung des OLG Düsseldorf verwiesen, wonach die Gewährung einer besonderen Vergütung auch in den Fällen der gerichtlichen Zustimmung stets davon abhängt, dass die PKH-Partei einen ausreichenden Betrag für das gegenüber der gesetzlichen Regelung zu erwartende zusätzliche Honorar an die Staatskasse zahlt.

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Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - I-10 W 140/08   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2008,19997
OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - I-10 W 140/08 (https://dejure.org/2008,19997)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09.12.2008 - I-10 W 140/08 (https://dejure.org/2008,19997)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 09. Dezember 2008 - I-10 W 140/08 (https://dejure.org/2008,19997)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • Wolters Kluwer (Leitsatz)

    Bemessung des Geschäftswertes für die Überwachung der Kaufpreisfälligkeit und des Eigentumswechsels mit 30 % des Kaufpreises in einem "Standardfall"

 
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Wird zitiert von ... (0)Zitiert selbst (7)

  • OLG Düsseldorf, 06.07.1995 - 10 W 41/95

    Ermessensüberprüfung bei der Bestimmung des Geschäftswerts

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - 10 W 140/08
    Es hat berücksichtigt, dass bei der Höhe dieses - nach freiem Ermessen zu bestimmenden - Abschlages die Bedeutung der Sache für die Beteiligten, insbesondere deren wirtschaftliches Interesse an der Vornahme des Amtsgeschäfts, der Arbeits- und Zeitaufwand des Notars sowie das Ausmaß seiner Verantwortlichkeit und der Umfang seines Haftungsrisikos zu berücksichtigen ist und nur bei besonderer Schwierigkeit und Bedeutung des Geschäfts bis an die Höhe des Kaufpreises herangegangen werden kann (vgl. OLG Hamm OLGR 2006, 173f; OLG Frankfurt OLGR 2006, 703f; OLG Düsseldorf (10.ZS.) JurBüro 1996, 101ff, JurBüro 1995, 598f und OLGR Düsseldorf 1993, 96; LG Köln RNotZ 2007, 560f;… Rohs/Wedewer, KostO, § 30 Rn. 4).

    Die landgerichtliche Bemessung des Geschäftswertes liegt im oberen Bereich dessen, was nach der bisherigen Rechtssprechung des Senats für einen "Standardfall" angemessen erscheint (vgl. JurBüro 1995, 598: 10 %; JurBüro 1996, 101: 20 %; OLGR Düsseldorf 1993, 96: 30 %).

  • OLG Düsseldorf, 20.02.1995 - 10 W 9/95
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - 10 W 140/08
    Es hat berücksichtigt, dass bei der Höhe dieses - nach freiem Ermessen zu bestimmenden - Abschlages die Bedeutung der Sache für die Beteiligten, insbesondere deren wirtschaftliches Interesse an der Vornahme des Amtsgeschäfts, der Arbeits- und Zeitaufwand des Notars sowie das Ausmaß seiner Verantwortlichkeit und der Umfang seines Haftungsrisikos zu berücksichtigen ist und nur bei besonderer Schwierigkeit und Bedeutung des Geschäfts bis an die Höhe des Kaufpreises herangegangen werden kann (vgl. OLG Hamm OLGR 2006, 173f; OLG Frankfurt OLGR 2006, 703f; OLG Düsseldorf (10.ZS.) JurBüro 1996, 101ff, JurBüro 1995, 598f und OLGR Düsseldorf 1993, 96; LG Köln RNotZ 2007, 560f;… Rohs/Wedewer, KostO, § 30 Rn. 4).

    Die landgerichtliche Bemessung des Geschäftswertes liegt im oberen Bereich dessen, was nach der bisherigen Rechtssprechung des Senats für einen "Standardfall" angemessen erscheint (vgl. JurBüro 1995, 598: 10 %; JurBüro 1996, 101: 20 %; OLGR Düsseldorf 1993, 96: 30 %).

  • OLG Düsseldorf, 01.09.1992 - 10 W 112/91

    Geschäftswert und Kostenschuldner für die Betreuungsgebühr

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - 10 W 140/08
    Es hat berücksichtigt, dass bei der Höhe dieses - nach freiem Ermessen zu bestimmenden - Abschlages die Bedeutung der Sache für die Beteiligten, insbesondere deren wirtschaftliches Interesse an der Vornahme des Amtsgeschäfts, der Arbeits- und Zeitaufwand des Notars sowie das Ausmaß seiner Verantwortlichkeit und der Umfang seines Haftungsrisikos zu berücksichtigen ist und nur bei besonderer Schwierigkeit und Bedeutung des Geschäfts bis an die Höhe des Kaufpreises herangegangen werden kann (vgl. OLG Hamm OLGR 2006, 173f; OLG Frankfurt OLGR 2006, 703f; OLG Düsseldorf (10.ZS.) JurBüro 1996, 101ff, JurBüro 1995, 598f und OLGR Düsseldorf 1993, 96; LG Köln RNotZ 2007, 560f;… Rohs/Wedewer, KostO, § 30 Rn. 4).

    Die landgerichtliche Bemessung des Geschäftswertes liegt im oberen Bereich dessen, was nach der bisherigen Rechtssprechung des Senats für einen "Standardfall" angemessen erscheint (vgl. JurBüro 1995, 598: 10 %; JurBüro 1996, 101: 20 %; OLGR Düsseldorf 1993, 96: 30 %).

  • BGH, 12.05.2005 - V ZB 40/05

    Voraussetzungen, Bemessung und Fälligkeit der Notargebühren für die Überwachung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - 10 W 140/08
    Selbst der Bundesgerichtshof hat sich in seiner Entscheidung vom 12.05.2005, V ZB 40/05 (BGHZ 163, 77ff) zwar nicht grundsätzlich zur Höhe des Geschäftswertes geäußert; er hat es aber für ermessensfehlerfrei angesehen, dass der dortige Kostengläubiger dem geringen Umfang seiner Tätigkeit dadurch Rechnung getragen hat, dass er seiner Kostenberechnung einen Wert von nur 10 % des Kaufpreises zugrunde gelegt hat.
  • OLG Hamm, 02.06.2005 - 15 W 331/04

    Zur ordnungsgemäßen Besetzung einer Kammer des Landgerichts bei der Entscheidung …

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - 10 W 140/08
    Es hat berücksichtigt, dass bei der Höhe dieses - nach freiem Ermessen zu bestimmenden - Abschlages die Bedeutung der Sache für die Beteiligten, insbesondere deren wirtschaftliches Interesse an der Vornahme des Amtsgeschäfts, der Arbeits- und Zeitaufwand des Notars sowie das Ausmaß seiner Verantwortlichkeit und der Umfang seines Haftungsrisikos zu berücksichtigen ist und nur bei besonderer Schwierigkeit und Bedeutung des Geschäfts bis an die Höhe des Kaufpreises herangegangen werden kann (vgl. OLG Hamm OLGR 2006, 173f; OLG Frankfurt OLGR 2006, 703f; OLG Düsseldorf (10.ZS.) JurBüro 1996, 101ff, JurBüro 1995, 598f und OLGR Düsseldorf 1993, 96; LG Köln RNotZ 2007, 560f;… Rohs/Wedewer, KostO, § 30 Rn. 4).
  • OLG Frankfurt, 26.01.2006 - 20 W 61/05

    Notargebühren für die Überwachung der Umschreibungsreife

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - 10 W 140/08
    Es hat berücksichtigt, dass bei der Höhe dieses - nach freiem Ermessen zu bestimmenden - Abschlages die Bedeutung der Sache für die Beteiligten, insbesondere deren wirtschaftliches Interesse an der Vornahme des Amtsgeschäfts, der Arbeits- und Zeitaufwand des Notars sowie das Ausmaß seiner Verantwortlichkeit und der Umfang seines Haftungsrisikos zu berücksichtigen ist und nur bei besonderer Schwierigkeit und Bedeutung des Geschäfts bis an die Höhe des Kaufpreises herangegangen werden kann (vgl. OLG Hamm OLGR 2006, 173f; OLG Frankfurt OLGR 2006, 703f; OLG Düsseldorf (10.ZS.) JurBüro 1996, 101ff, JurBüro 1995, 598f und OLGR Düsseldorf 1993, 96; LG Köln RNotZ 2007, 560f;… Rohs/Wedewer, KostO, § 30 Rn. 4).
  • LG Köln, 04.04.2007 - 11 T 239/06

    Zum Geschäftswert der Umschreibungsüberwachung

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 09.12.2008 - 10 W 140/08
    Es hat berücksichtigt, dass bei der Höhe dieses - nach freiem Ermessen zu bestimmenden - Abschlages die Bedeutung der Sache für die Beteiligten, insbesondere deren wirtschaftliches Interesse an der Vornahme des Amtsgeschäfts, der Arbeits- und Zeitaufwand des Notars sowie das Ausmaß seiner Verantwortlichkeit und der Umfang seines Haftungsrisikos zu berücksichtigen ist und nur bei besonderer Schwierigkeit und Bedeutung des Geschäfts bis an die Höhe des Kaufpreises herangegangen werden kann (vgl. OLG Hamm OLGR 2006, 173f; OLG Frankfurt OLGR 2006, 703f; OLG Düsseldorf (10.ZS.) JurBüro 1996, 101ff, JurBüro 1995, 598f und OLGR Düsseldorf 1993, 96; LG Köln RNotZ 2007, 560f;… Rohs/Wedewer, KostO, § 30 Rn. 4).
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