Rechtsprechung
| OLG Hamm, 09.01.1997 - 6 U 205/95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Voraussetzungen des Vorliegens eines Anspruchs einer i.R.e. Verkehrsunfalls durch ein von links kommendes Fahrzeug verletzten Fußgängerin auf Zahlung eines Schmerzensgeldes; Anforderungen an die Substantiierung einer Überschreitung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit ...
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)
Verfahrensgang
- LG Dortmund, 19.07.1995 - 21 O 127/94
- OLG Hamm, 09.01.1997 - 6 U 205/95
Papierfundstellen
- VersR 1998, 1538
Wird zitiert von ... Zitiert selbst (2)
- BGH, 24.03.1976 - IV ZR 222/74
Inhalt und Tragweite eines "Anerkenntnisses"
Auszug aus OLG Hamm, 09.01.1997 - 6 U 205/95
Rn. 15 Gibt in Schadensfällen der auf Ersatz in Anspruch Genommene gegenüber dem Geschädigten eine irgendwie geartete Zusage ab, so kann diese je nach den Umständen des Einzelfalles eine ganz unterschiedliche Bedeutung haben, die vom - wohl selten vorliegenden - abstrakten Schuldanerkenntnis über ein kausales (bestätigendes oder deklaratorisches) Schuldanerkenntnis bis zu einem Anerkenntnis ohne Vertragscharakter, welches nur zur Beweiserleichterung geeignet ist, gehen kann (vgl. im einzelnen BGHZ 66, 250; 69, 328;… RGRK-Steffen § 781 Rn. 1 ff.;… Staudinger-Marburger § 781 Rn. 1 ff.;… MK-Hüffer § 781 Rn. 3 ff.; Gehrlein JA 95, 598 ff). - BGH, 10.10.1977 - VIII ZR 76/76
Rechtsnatur der Drittschuldnererklärung
Auszug aus OLG Hamm, 09.01.1997 - 6 U 205/95
Rn. 15 Gibt in Schadensfällen der auf Ersatz in Anspruch Genommene gegenüber dem Geschädigten eine irgendwie geartete Zusage ab, so kann diese je nach den Umständen des Einzelfalles eine ganz unterschiedliche Bedeutung haben, die vom - wohl selten vorliegenden - abstrakten Schuldanerkenntnis über ein kausales (bestätigendes oder deklaratorisches) Schuldanerkenntnis bis zu einem Anerkenntnis ohne Vertragscharakter, welches nur zur Beweiserleichterung geeignet ist, gehen kann (vgl. im einzelnen BGHZ 66, 250; 69, 328;… RGRK-Steffen § 781 Rn. 1 ff.;… Staudinger-Marburger § 781 Rn. 1 ff.;… MK-Hüffer § 781 Rn. 3 ff.; Gehrlein JA 95, 598 ff).
- OLG Frankfurt, 15.08.2008 - 19 U 153/08
Gesetzliche Haftpflichtversicherung: Abrechnungsschreiben des Versicherers mit …
Im Gegensatz hierzu bestand vorliegend ein Streit oder jedenfalls eine subjektive Ungewissheit über die Frage der Schadensregulierung durch die Beklagte und lag nicht nur eine tatsächliche Auskunft über eine Auszahlungssumme vor, wie die Beklagte meint (vgl. zur Annahme eines deklaratorischen Schuldanerkenntnisses im Zusammenhang mit Erklärungen von Versicherungen in Haftungsangelegenheiten auch OLG Karlsruhe, ZfSch 1999, 350 ff.; KG in KGReport Berlin 1999, 44; OLG Hamm OLGReport Hamm 1997, 245; auch OLG Köln RuS 2006, 376 ff.).
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Rechtsprechung
| OLG München, 02.07.1997 - 7 U 3100/97 |
Volltextveröffentlichungen (2)
- rechtsportal.de
- juris (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- EVERS.OK(Abodienst) (Leitsatz)
Kündigung, Vertriebsvetrag, Verzinsung, Wahlschuldverhältnis
Verfahrensgang
- LG München I - 17 HKO 12721/95
- OLG München, 02.07.1997 - 7 U 3100/97
Papierfundstellen
- NJW-RR 1998, 1189
- BB 1997, 1658
Wird zitiert von ... (4) Zitiert selbst (2)
- BGH, 17.05.1977 - VI ZR 174/74
Verneinende Feststellungsklage gegen Zedenten und Zessionar
Auszug aus OLG München, 02.07.1997 - 7 U 3100/97
Die Vorgreiflichkeit macht das ansonsten für eine Feststellungsklage erforderliche Feststellungsinteresse entbehrlich (BGH NJW 77, 1637). - BGH, 04.05.1994 - XII ZR 24/93
Haustürwiderrufsgesetz - Erwerbstätigkeit
Auszug aus OLG München, 02.07.1997 - 7 U 3100/97
Es genügt die Möglichkeit, daß das inzident zu klärende Rechtsverhältnis zwischen den Parteien noch über den Streitgegenstand hinaus Bedeutung gewinnen kann (BGH WM 94, 1390;… vgl. im übrigen Thomas-Putzo, ZPO , 20. Aufl., § 256 Rdnr. 28).
- OLG Düsseldorf, 17.04.2000 - 9 U 176/99
Verlegung der Ausübungsstelle einer Dienstbarkeit
Die gewählte Leistung gilt dann nach § 263 Abs. 2 BGB als die von Anfang an allein geschuldete, so dass bei einer verzinslichen Forderung auch Zinsen von Anfang an verlangt werden können (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 1189 f.). - BayObLG, 02.03.2000 - 2Z BR 183/99
Hypotheken zur Sicherung im Wahlschuldverhältnis und von aufschiebend bedingten …
Die gewählte Leistung gilt dann nach § 263 Abs. 2 BGB als die von Anfang an allein geschuldete, so daß bei einer verzinslichen Forderung auch Zinsen von Anfang an verlangt werden können (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 1189 f.). - LG Mainz, 21.09.1999 - 8 T 227/99
Prüfungspflicht des GBA bei Teilungserklärung
Die gewählte Leistung gilt dann nach § 263 Abs. 2 BGB als die von Anfang an allein geschuldete, so daß bei einer verzinslichen Forderung auch Zinsen von Anfang an verlangt werden können (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 1189 f.). - BayObLG, 02.03.2000 - 3Z BR 183/99 Die gewählte Leistung gilt dann nach S 263 Abs. 2 BGB als die von Anfang an allein geschuldete, so daß bei einer verzinslichen Forderung auch Zinsen von Anfang an verlangt werden können (vgl. OLG München NJW-RR 1998, 1189 f.).
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