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Weitere Entscheidungen unten: OLG Dresden, 14.01.1998 | OLG München, 08.04.1999

Rechtsprechung
   OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,154
OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99 (https://dejure.org/1999,154)
OLG Köln, Entscheidung vom 23.03.1999 - 2 W 65/99 (https://dejure.org/1999,154)
OLG Köln, Entscheidung vom 23. März 1999 - 2 W 65/99 (https://dejure.org/1999,154)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anfechtbarkeit von Entscheidungen aus Anlass des Insolvenzverfahrens - Prozesskostenhilfeverfahren

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 996
  • ZIP 1999, 586
  • MDR 1999, 629
  • NZI 1999, 198
  • WM 1999, 1227
  • Rpfleger 1999, 288
 
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Wird zitiert von ... (77)Zitiert selbst (6)

  • BGH, 07.07.1997 - II ZB 7/97

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde wegen greifbarer Gesetzwidrigkeit …

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99
    Die angefochtene Entscheidung müßte dann "greifbar gesetzwidrig", d.h. mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein, weil sie jeder Grundlage entbehrte und inhaltlich dem Gesetz fremd wäre (BGH, NJW-RR 1994, 1212; BGH, NJW 1997, 3318).
  • BVerfG, 27.07.1971 - 2 BvR 443/70

    Bebauungspläne

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99
    Durch diese Verfassungsbestimmung wird nur der Rechtsweg als solcher garantiert, nicht jedoch ein mehrstufiger Instanzenzug (BVerfGE 31, 364 [368]).
  • BGH, 28.06.1994 - VI ZB 15/94

    Zulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen den Beschluß eines …

    Auszug aus OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99
    Die angefochtene Entscheidung müßte dann "greifbar gesetzwidrig", d.h. mit der geltenden Rechtsordnung schlechthin unvereinbar sein, weil sie jeder Grundlage entbehrte und inhaltlich dem Gesetz fremd wäre (BGH, NJW-RR 1994, 1212; BGH, NJW 1997, 3318).
  • BayObLG, 04.12.1991 - ZGS 1/91
    Auszug aus OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99
    Der Gesetzgeber hat dadurch, daß er in der Insolvenzordnung für die Anfechtbarkeit von Prozeßkostenhilfeentscheidungen keine von der Zivilprozeßordnung abweichende Regelung getroffen hat, - wie auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BayObLG, NJW-RR 1992, 828 [829]; OLG Zweibrücken, JurBüro 1992, 111; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1994, 171;… Zöller/Philippi, a.a.O., § 127 Rdnr. 41) - die Beschränkung der Rechtsmittel bei der Prozeßkostenhilfe gegenüber dem Hauptsacheverfahren bewußt in Kauf genommen.
  • OLG Zweibrücken, 14.11.1991 - 3 W 159/91
    Auszug aus OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99
    Der Gesetzgeber hat dadurch, daß er in der Insolvenzordnung für die Anfechtbarkeit von Prozeßkostenhilfeentscheidungen keine von der Zivilprozeßordnung abweichende Regelung getroffen hat, - wie auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BayObLG, NJW-RR 1992, 828 [829]; OLG Zweibrücken, JurBüro 1992, 111; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1994, 171;… Zöller/Philippi, a.a.O., § 127 Rdnr. 41) - die Beschränkung der Rechtsmittel bei der Prozeßkostenhilfe gegenüber dem Hauptsacheverfahren bewußt in Kauf genommen.
  • OLG Düsseldorf, 05.11.1993 - 3 Wx 488/93
    Auszug aus OLG Köln, 23.03.1999 - 2 W 65/99
    Der Gesetzgeber hat dadurch, daß er in der Insolvenzordnung für die Anfechtbarkeit von Prozeßkostenhilfeentscheidungen keine von der Zivilprozeßordnung abweichende Regelung getroffen hat, - wie auch im Verfahren der freiwilligen Gerichtsbarkeit (BayObLG, NJW-RR 1992, 828 [829]; OLG Zweibrücken, JurBüro 1992, 111; OLG Düsseldorf, Rpfleger 1994, 171;… Zöller/Philippi, a.a.O., § 127 Rdnr. 41) - die Beschränkung der Rechtsmittel bei der Prozeßkostenhilfe gegenüber dem Hauptsacheverfahren bewußt in Kauf genommen.
  • BGH, 16.03.2000 - IX ZB 2/00

    Anfechtung einer im Insolvenzverfahren ergangenen Prozeßkostenhilfeentscheidung

    Es sieht sich insoweit jedoch an einer Entscheidung durch die Beschlüsse des Oberlandesgerichts Köln vom 23. März 1999 (ZIP 1999, 586) und vom 23. Juni 1999 (ZIP 1999, 1714), des Oberlandesgerichts Frankfurt a.M. vom 10. August 1999 (NZI 1999, 453) und des Bayerischen Obersten Landesgerichts vom 8. Oktober 1999 (Leitsatz abgedruckt in ZInsO 1999, 659) gehindert, in denen die sofortige weitere Beschwerde gegen eine Entscheidung des Landgerichts über die Bewilligung von Prozeßkostenhilfe auch im Insolvenzverfahren für unzulässig erachtet worden ist, und hat die Sache deshalb dem Bundesgerichtshof zur Entscheidung vorgelegt.
  • OLG Köln, 02.11.1999 - 2 W 137/99

    Flexibler Nullplan im Verbraucherinsolvenzverfahren zulässig

    Dies entspricht zudem der Sachlage im Streitfall, nachdem der Senat die weitere Beschwerde der Schuldnerin gegen die Ablehnung ihres Antrages auf Prozeßkostenhilfe - entsprechend seiner ständigen Rechtsprechung (vgl. Senat, NJW-RR 1999, 996 f =NZI 1999, 198 f = ZInsO 1999, 230 f; Senat NZI 1999, 415 f = OLGR Köln 1999, 332 f) - durch Beschluß vom 21. Juli 1999 (2 W 159/99) als unzulässig verworfen hat.
  • OLG Köln, 03.01.2000 - 2 W 224/99

    Beschwerde gegen Sicherungsmaßnahmen im Eröffnungsverfahren

    § 7 Abs. 1 Satz 1 InsO knüpft hinsichtlich der Statthaftigkeit der weiteren Beschwerde an die Regelung des § 6 Abs. 1 InsO an (vgl. BayObLGZ 1999, 200 [202] = NZI 1999, 412 [413]; Senat, NJW-RR 1999, 996 [997] = NZI 1999, 198 [199]; OLG Frankfurt, NZI 1999, 453;… Kirchhof in Heidelberger Kommentar, a.a.O., § 7, Rdn. 15).

    Nur wenn die Entscheidung des Insolvenzgerichts nach § 6 Abs. 1 InsO anfechtbar ist, weil ein Fall gegeben ist, in dem die Insolvenzordnung eine derartige Anfechtung vorsieht, kann gemäß § 7 Abs. 1 InsO gegen die Entscheidung der Beschwerdekammer des Landgerichts eine weitere Beschwerde zum Oberlandesgericht eingelegt werden (vgl. Senat, NJW-RR 1999, 996 [997] = NZI 1999, 198 [199]).

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Rechtsprechung
   OLG Dresden, 14.01.1998 - 15 W 1822/97   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1998,6858
OLG Dresden, 14.01.1998 - 15 W 1822/97 (https://dejure.org/1998,6858)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14.01.1998 - 15 W 1822/97 (https://dejure.org/1998,6858)
OLG Dresden, Entscheidung vom 14. Januar 1998 - 15 W 1822/97 (https://dejure.org/1998,6858)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Erinnerung gegen einen Kostenfestsetzungsbeschluss; Keine Erstattungsfähigkeit von Kopierkosten mangels Erforderlichkeit für die Schlüssigkeit der Klage; Unerheblichkeit eines Einverständnisses des Mandanten; Keine Erstattungsfähigkeit von Fahrtkosten bei Zumutbarkeit ...

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Rechtsanwaltsvergütung: Anspruch auf Dokumentenpauschale

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 147
 
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Wird zitiert von ... (3)Zitiert selbst (1)

  • BVerfG, 17.02.1995 - 1 BvR 697/93

    Erstattungs von Schreibauslagen im Verfassungsbeschwerde-Verfahren

    Auszug aus OLG Dresden, 14.01.1998 - 15 W 1822/97
    Sofern ein Rechtsanwalt, um dem Erfordernis einer hinreichend substantiierten Darlegung des Sachverhalts und dem Bestimmtheitsgrundsatz des § 253 Abs. 2 Nr. 2 ZPO zu genügen, die hierfür erforderlichen Tatsachen nicht in seine Klageschrift einarbeitet, sondern sich diese Umsetzung durch Beifügung von Ablichtungen erspart, stellen diese Ablichtungen keine notwendigen Kosten im Sinne des § 91 Abs. 1 Satz 1 ZPO dar (vgl. BVerfG NJW 1996, 382, 383) [BVerfG 17.02.1995 - 1 BvR 697/93].
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Rechtsprechung
   OLG München, 08.04.1999 - 12 UF 826/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1999,12089
OLG München, 08.04.1999 - 12 UF 826/99 (https://dejure.org/1999,12089)
OLG München, Entscheidung vom 08.04.1999 - 12 UF 826/99 (https://dejure.org/1999,12089)
OLG München, Entscheidung vom 08. April 1999 - 12 UF 826/99 (https://dejure.org/1999,12089)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Aufhebung eines Beschlusses ohne Sachprüfung wegen Unzulässigkeit des angewandten FGG-Verfahrens; Begriff der Folgesache

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2000, 166
 
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Wird zitiert von ... (2)Zitiert selbst (1)

  • OLG Brandenburg, 03.04.2002 - 9 UF 29/02

    Entscheidung über Sorgerecht im Scheidungsverbund; Zuweisung der elterlichen …

    Werden aber Anträge zum Sorgerecht während der Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens gestellt, so werden sie gemäß § 623 Abs. 2 Nr. 1 ZPO von selbst zur Folgesache und zwar auch dann, wenn sie nicht nur für den Fall der Scheidung gestellt sind; dies entspricht der ständigen Rechtsprechung des Senats (OLG Brandenburg FamRZ 2000, 1291, 1292; vgl. ferner: OLG Zweibrücken FamRZ 2001, 778; OLG Stuttgart FamRZ 2001, 166; OLG Hamburg FamRZ 2001, 1583 f.; OLG München, FamRZ 2000, 166, 167;… Zöller/Philippi, ZPO, 23. Aufl. 2002 § 623 Rn. 23 b;… Johannsen/Henrich, Eherecht, 3. Aufl. 1998, Rn. 8 zu § 323 ZPO).
  • OLG Brandenburg, 10.02.2000 - 9 UF 380/99

    Sorgerechtsanträge während anhängiger Scheidungsklage - Folgesachen

    Werden aber Anträge zum Sorgerecht während der Anhängigkeit des Scheidungsverfahrens gestellt, so werden sie gemäß § 623 Abs. 2 Nr. 1 ZPO von selbst zur Folgesache und zwar auch dann, wenn sie nicht nur für den Fall der Scheidung gestellt sind (…Zöller/Philippi, ZPO , 21. Aufl., Rdn. 23 b zu § 623; Johannsen/Henrich, Eherecht, 3. Aufl. 1998, Rdn. 8 zu § 323 ZPO , OLG München, FamRZ 2000, 166, 167).
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